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Das Urteil des Weimarer Familienrichters wurde heute vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt: Rechtsbeugung. Sehen Sie hier dazu eine Einschätzung von Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier direkt nach der Verkündung.
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Eltern schützen Kind vor Masken- und Testpflicht. Folge: Sorgerechtsentzug
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2022, Gz. 5 UFH 3/22
Was ist passiert?
Aufgrund der Test- und Maskenpflicht schickten Eltern ihr 7-jähriges Kind zeitweise nicht mehr in die Schule. Stattdessen unterrichteten sie den Erstklässler selbst. Das hatte Konsequenzen: das Jugendamt entzog ihnen teilweise das Sorgerecht für ihr Kind. Die Eltern griffen die Entscheidung des Jugendamtes gerichtlich an, aber das OLG Karlsruhe lehnte den Antrag der Eltern ab.
Anmerkung:
Schulalltag im Jahre 2021: Klassenfotos mit 1,5 Meter Abstand zwischen den i-Männchen, deren Gesichter hinter Masken verborgen. Mehrmals pro Woche Coronatest, stundenlange Maskenpflicht während des Unterrichts. Dies begleitet von sich ständig wiederholenden Ermahnungen der Kinder wegen angeblicher Todesgefahren für die Großeltern, die wegen des Virus auch von ihnen ausgingen.
Da ein solcher Umgang mit Kindern nicht nur respektlos, sondern auch gesundheitsgefährdend ist, haben Länder wie Schweden einen völlig anderen Umgang mit den Kindern gepflegt. Auch in Deutschland wurde sehr spät auch von der Politik eingeräumt, was schon sehr früh bekannt war, nämlich die Schädlichkeit solcher Maßnahmen für die Kinder.
Um ihr Kind ausdrücklich vor einem solchen Umgang zu schützen, schickte ein Elternpaar aus Baden-Württemberg seinen 7-jährigen Sohn nicht in die Schule. Damit das Kind dennoch gefordert wurde, unterrichteten sie dieses selbst. Dennoch forderte die Schulbehörde die Befolgung der Schulpflicht ein. Der Fall ging vor Gericht.
Das OLG Karlsruhe entschied im August 2022 u.a.:
- Den Eltern wird teilweise das Sorgerecht entzogen;
- Die Wohnung darf aufgebrochen werden, um nach dem Kind zu suchen;
- Die Eltern haben ihr Kind an einen Ergänzungspfleger herauszugeben;
- Falls die Eltern sich weigern droht ihnen für jeden einzelnen Fall der Weigerung ein Ordnungsgeld in Höhe bis 25.000 € oder Haft bis zu sechs Monaten.
Die Entscheidung ist bemerkenswert, weil sie nicht ansatzweise auf die Bedenken der Eltern eingeht. Den Grund für das Fernbleiben vom Unterricht, nämlich die mit den Maßnahmen bestehenden Gesundheitsgefahren thematisiert das Gericht überhaupt nicht. Das OLG Karlsruhe geht beispielsweise nicht darauf ein, dass in einigen Schnelltest giftige Substanzen enthalten sind, worauf selbst in den Beipackzetteln hingewiesen wird und weshalb Handschuhe zu tragen sind.
Einige Bundesländer hatten bereits seit über einem Jahr die Nutzung von Tests beendet, wie in einem Artikel der Welt vom 21.04.2021 nachlesbar ist – über ein Jahr vor der Entscheidung.
Die Welt schrieb bereits 14 Monate vor der Entscheidung, Zitat:
„Mehr als zwei Millionen Schnelltests eines koreanischen Anbieters bestellte Hamburg. Diese enthalten eine giftige Chemikalie, die Stadt steuerte um. Nun schaltet sich das Bundesinstitut für Arzneimittel ein.“
und weiter
„Hintergrund war die Flüssigkeit in den Teströhrchen, die eine Chemikalie aus der Gruppe der Octyl-/Nonylphenylethoxylate enthält – dieser Stoff kann zu Hautreizungen und ernsthaften Augenverletzungen führen, das stellt die European Chemicals Agency der EU fest. Die Gesundheitsbehörde bestätigte, dass die Reagenzflüssigkeit eine giftige Substanz enthalte.“
Anekdotische Evidenz: Mir selbst ist aus Berichten mehrer Schüler eines anderen Gymnasiums bekannt, dass die Testungen nicht gemäß dem Beipackzettel abliefen. Dass die Testflüssigkeit verschüttet oder von Kindern sogar getrunken wurde kam mehrfach vor. Meines Erachtens ist völlig realitätsfremd, anzunehmen, solche Test würden von Schülern gemäß der Packungsbeilage durchgeführt werden. Wer das annimmt, verschließt die Augen vor der Wirklichkeit. Wer es aber akzeptiert, der muss einsehen, dass dies auch für die rechtliche Bewertung Konsequenzen hat. Das bedeutet: Ein Gericht sollte sich immer fragen: welche Gefahren drohen, wenn Schüler die Text falsch anwenden, z.B. die Testflüssigkeit (mehrfach) verschlucken.
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OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2022, Gz. 5 UFH 3/22
Was ist passiert?
Aufgrund der Test- und Maskenpflicht schickten Eltern ihr 7-jähriges Kind zeitweise nicht mehr in die Schule. Stattdessen unterrichteten sie den Erstklässler selbst. Das hatte Konsequenzen: das Jugendamt entzog ihnen teilweise das Sorgerecht für ihr Kind. Die Eltern griffen die Entscheidung des Jugendamtes gerichtlich an, aber das OLG Karlsruhe lehnte den Antrag der Eltern ab.
Anmerkung:
Schulalltag im Jahre 2021: Klassenfotos mit 1,5 Meter Abstand zwischen den i-Männchen, deren Gesichter hinter Masken verborgen. Mehrmals pro Woche Coronatest, stundenlange Maskenpflicht während des Unterrichts. Dies begleitet von sich ständig wiederholenden Ermahnungen der Kinder wegen angeblicher Todesgefahren für die Großeltern, die wegen des Virus auch von ihnen ausgingen.
Da ein solcher Umgang mit Kindern nicht nur respektlos, sondern auch gesundheitsgefährdend ist, haben Länder wie Schweden einen völlig anderen Umgang mit den Kindern gepflegt. Auch in Deutschland wurde sehr spät auch von der Politik eingeräumt, was schon sehr früh bekannt war, nämlich die Schädlichkeit solcher Maßnahmen für die Kinder.
Um ihr Kind ausdrücklich vor einem solchen Umgang zu schützen, schickte ein Elternpaar aus Baden-Württemberg seinen 7-jährigen Sohn nicht in die Schule. Damit das Kind dennoch gefordert wurde, unterrichteten sie dieses selbst. Dennoch forderte die Schulbehörde die Befolgung der Schulpflicht ein. Der Fall ging vor Gericht.
Das OLG Karlsruhe entschied im August 2022 u.a.:
- Den Eltern wird teilweise das Sorgerecht entzogen;
- Die Wohnung darf aufgebrochen werden, um nach dem Kind zu suchen;
- Die Eltern haben ihr Kind an einen Ergänzungspfleger herauszugeben;
- Falls die Eltern sich weigern droht ihnen für jeden einzelnen Fall der Weigerung ein Ordnungsgeld in Höhe bis 25.000 € oder Haft bis zu sechs Monaten.
Die Entscheidung ist bemerkenswert, weil sie nicht ansatzweise auf die Bedenken der Eltern eingeht. Den Grund für das Fernbleiben vom Unterricht, nämlich die mit den Maßnahmen bestehenden Gesundheitsgefahren thematisiert das Gericht überhaupt nicht. Das OLG Karlsruhe geht beispielsweise nicht darauf ein, dass in einigen Schnelltest giftige Substanzen enthalten sind, worauf selbst in den Beipackzetteln hingewiesen wird und weshalb Handschuhe zu tragen sind.
Einige Bundesländer hatten bereits seit über einem Jahr die Nutzung von Tests beendet, wie in einem Artikel der Welt vom 21.04.2021 nachlesbar ist – über ein Jahr vor der Entscheidung.
Die Welt schrieb bereits 14 Monate vor der Entscheidung, Zitat:
„Mehr als zwei Millionen Schnelltests eines koreanischen Anbieters bestellte Hamburg. Diese enthalten eine giftige Chemikalie, die Stadt steuerte um. Nun schaltet sich das Bundesinstitut für Arzneimittel ein.“
und weiter
„Hintergrund war die Flüssigkeit in den Teströhrchen, die eine Chemikalie aus der Gruppe der Octyl-/Nonylphenylethoxylate enthält – dieser Stoff kann zu Hautreizungen und ernsthaften Augenverletzungen führen, das stellt die European Chemicals Agency der EU fest. Die Gesundheitsbehörde bestätigte, dass die Reagenzflüssigkeit eine giftige Substanz enthalte.“
Anekdotische Evidenz: Mir selbst ist aus Berichten mehrer Schüler eines anderen Gymnasiums bekannt, dass die Testungen nicht gemäß dem Beipackzettel abliefen. Dass die Testflüssigkeit verschüttet oder von Kindern sogar getrunken wurde kam mehrfach vor. Meines Erachtens ist völlig realitätsfremd, anzunehmen, solche Test würden von Schülern gemäß der Packungsbeilage durchgeführt werden. Wer das annimmt, verschließt die Augen vor der Wirklichkeit. Wer es aber akzeptiert, der muss einsehen, dass dies auch für die rechtliche Bewertung Konsequenzen hat. Das bedeutet: Ein Gericht sollte sich immer fragen: welche Gefahren drohen, wenn Schüler die Text falsch anwenden, z.B. die Testflüssigkeit (mehrfach) verschlucken.
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henning rosenbusch - Channel
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Zurück zum Fall:
Stattdessen führt das Gericht auffallend lang und breit in bewährter Textbausteintechnik aus, wie wichtig Schulunterricht grundsätzlich sei und bei Kindern durch ein Fernbleiben von diesem Gefahren drohen würden. Man kann sich streiten, ob das bereits für gewöhnlichen Schulunterricht gilt. Doch wie wir alles wissen, kann von einem solchen in der Coronazeit gar keine Rede. Die Ausführungen des Gericht gehen damit ins Leere, da diese lediglich einen fiktiven, aber nicht den konkret zu behandelnden Fall betreffen.
Und dann dann geht das OLG noch einen Schritt weiter und greift zu Ausführungen, die aus der Zeit gefallen scheinen, Zitat des Gerichts:
„Denn nach den oben dargelegten verfassungsrechtlichen Grundlagen kann der Gesetzgeber insoweit in das Elternrecht eingreifen. Die allgemeine Schulpflicht dient nicht nur der Vermittlung von Wissen und sozialen Fertigkeiten, die möglicherweise auch im familiären Rahmen erlernt werden können. Vielmehr dient die Schulpflicht auch dem staatlichen Erziehungsauftrag und den dahinter stehenden Gemeinwohlinteressen.“
Mit anderen Worten:
Der Staat verlangt den Zugriff auf das Kind und die Eltern und das Kind haben sich dem zu unterwerfen.
Es ist nicht ersichtlich, dass das Gericht in Rechnung stellte, welche gewaltigen psychischen Schäden ein Kind durch eine gewaltsame Entnahme aus der Familie durch den Staat erleiden kann.
Folgerichtig ignoriert das Gericht auch den Aspekt, ob von einem solchem Pandemieunterricht Gefahren ausgehen. Dies erreicht es mit einem geschickten Kunstgriff: Es behauptet schlicht, dass dieser Aspekt nicht entscheidend sei, weil dies nicht der Grund für das Fernbleiben vom Unterricht sei – erstaunlich, denn die Eltern argumentierten ausdrücklich in diese Richtung.
Via covid-justiz.de und RA René Boyke.
t.me/Rosenbusch
Zurück zum Fall:
Stattdessen führt das Gericht auffallend lang und breit in bewährter Textbausteintechnik aus, wie wichtig Schulunterricht grundsätzlich sei und bei Kindern durch ein Fernbleiben von diesem Gefahren drohen würden. Man kann sich streiten, ob das bereits für gewöhnlichen Schulunterricht gilt. Doch wie wir alles wissen, kann von einem solchen in der Coronazeit gar keine Rede. Die Ausführungen des Gericht gehen damit ins Leere, da diese lediglich einen fiktiven, aber nicht den konkret zu behandelnden Fall betreffen.
Und dann dann geht das OLG noch einen Schritt weiter und greift zu Ausführungen, die aus der Zeit gefallen scheinen, Zitat des Gerichts:
„Denn nach den oben dargelegten verfassungsrechtlichen Grundlagen kann der Gesetzgeber insoweit in das Elternrecht eingreifen. Die allgemeine Schulpflicht dient nicht nur der Vermittlung von Wissen und sozialen Fertigkeiten, die möglicherweise auch im familiären Rahmen erlernt werden können. Vielmehr dient die Schulpflicht auch dem staatlichen Erziehungsauftrag und den dahinter stehenden Gemeinwohlinteressen.“
Mit anderen Worten:
Der Staat verlangt den Zugriff auf das Kind und die Eltern und das Kind haben sich dem zu unterwerfen.
Es ist nicht ersichtlich, dass das Gericht in Rechnung stellte, welche gewaltigen psychischen Schäden ein Kind durch eine gewaltsame Entnahme aus der Familie durch den Staat erleiden kann.
Folgerichtig ignoriert das Gericht auch den Aspekt, ob von einem solchem Pandemieunterricht Gefahren ausgehen. Dies erreicht es mit einem geschickten Kunstgriff: Es behauptet schlicht, dass dieser Aspekt nicht entscheidend sei, weil dies nicht der Grund für das Fernbleiben vom Unterricht sei – erstaunlich, denn die Eltern argumentierten ausdrücklich in diese Richtung.
Via covid-justiz.de und RA René Boyke.
t.me/Rosenbusch
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Die Absurdität nimmt kein Ende. Statt die Gesundheit zu Schützen, wird aktiv geholfen, dass sich der Mensch selbstverschuldet Schaden kann.
Zudem scheint man Schritt für Schritt alle Stolpersteine für eine künftige Maskenpflicht zu beseitigen....
https://kraussakademie.de/news/tragezeitbegrenzung-fuer-ffp2-masken-aufgehoben/
Zudem scheint man Schritt für Schritt alle Stolpersteine für eine künftige Maskenpflicht zu beseitigen....
https://kraussakademie.de/news/tragezeitbegrenzung-fuer-ffp2-masken-aufgehoben/
Webinare & Seminare im Gesundheitswesen | kraussakademie
Tragezeitbegrenzung für FFP2-Masken aufgehoben
Im Rahmen Ihrer Corona-Gefährdungsbeurteilung legen Sie die Tragezeiten der FFP2-Masken nun selbst fest - Was Sie nun beachten müssen.
Der Artikel ist zwar ein Jahr als, aber trotzdem sollte man es nicht vergessen.
Forwarded from henning rosenbusch - Channel
Ich nehme ihnen durchaus ab, dass sie eine Corona-Aufarbeitung vor den Wahlen wollten. In ihrem Sinne unter ihrer Deutungshoheit natürlich.
Nun haben sie uns das Feld überlassen. Wir müssen es nur bestellen. Diese BTW ist vielleicht die letzte Gelegenheit, bevor sie uns mit neuen selbstgemachten Krisen ablenken werden und alles in Vergessenheit gerät.
t.me/Rosenbusch
Nun haben sie uns das Feld überlassen. Wir müssen es nur bestellen. Diese BTW ist vielleicht die letzte Gelegenheit, bevor sie uns mit neuen selbstgemachten Krisen ablenken werden und alles in Vergessenheit gerät.
t.me/Rosenbusch
Forwarded from News von TKP
Ingenieur- und Naturwissenschaft beweisen, dass Masken immer zur Gefährdung des Trägers führen muss. Maskenpflicht und Gerichtsurteile gegen Maskenbefreiung sind daher unethisch nach Gesetzen der Strömungsmechanik.
➡️ Abonnieren Sie @tkp_news - Blog für Science & Politik
https://tkp.at/2024/12/18/unethisch-aus-sicht-der-naturwissenschaft-verurteilungen-wegen-maskenbefreiung/
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https://tkp.at/2024/12/18/unethisch-aus-sicht-der-naturwissenschaft-verurteilungen-wegen-maskenbefreiung/
tkp.at
Unethisch aus Sicht der Naturwissenschaft: Verurteilungen wegen Maskenbefreiung
Aus dem Blickwinkel der Strömungsmechanik, kann es bei einer Epidemie generell fachlich falsche Maskenbefreiungsatteste geben? Erfolgte ein Fremdschutz stets zu Lasten des Eigenschutzes? Beim Ausatmen durch eine Maske (z.B. FFP[…]
Forwarded from Ärzte für Aufklärung offiziell
Fall Andreas Heisler: Ende gut, alles gut!
Von Transition News
Andreas Heisler, der Ebikoner Arzt, dem vorgewurfen worden war, während der Corona-Zeit ohne medizinische Notwendigkeit Maskenatteste ausgestellt zu haben, wurde nun endgültig freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte den Freispruch, nachdem das Gericht entschieden hatte, dass die fraglichen Zertifikate keine strafbare Grundlage bieten.
Andreas Heisler, Hausarzt in Ebikon im Schweizer Kanton Luzern, muss endgültig keine strafrechtlichen Konsequenzen für die Ausstellung von Maskenattesten während der Coronapandemie befürchten, wie die Medien schrieben. Im August dieses Jahres stand der Arzt wegen des Vorwurfs vor Gericht, in 22 Fällen ohne medizinische Notwendigkeit Maskenbefreiungen ausgestellt zu haben (wir berichteten darüber). Der Vorwurf war klar: Heisler, ein bekannter Kritiker der Corona-Maßnahmen, soll absichtlich falsche ärztliche Atteste ausgestellt haben, um Patienten von der Maskenpflicht zu befreien. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm eine bedingte Geldstrafe von insgesamt 10.000 Franken auferlegt.
Doch das Bezirksgericht Hochdorf sprach Heisler von allen Vorwürfen frei und hob die Strafe auf. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin eine detaillierte Begründung des Urteils an, um zu verstehen, auf welcher Grundlage das Gericht zu dieser Entscheidung gekommen war. Nun ist klar: Die Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch und hält die Begründung des Gerichts für nachvollziehbar.
Ein wesentlicher Punkt in der Urteilsbegründung war die Definition von «ärztlichen Zeugnissen». Das Gericht stellte fest, dass Heislers Dokumente, obwohl sie den Betreff «ärztliches Zeugnis» trugen, rechtlich lediglich als Empfehlungen und nicht als echte Atteste zu werten seien. In einem echten Arztzeugnis müssten klare, spezifische Aussagen über den Gesundheitszustand des Patienten enthalten sein – etwas, das in den fraglichen Schreiben von Heisler fehlte. Stattdessen hatte der Arzt lediglich von «gesundheitlichen Gründen» gesprochen, ohne diese näher zu präzisieren. >> hier weiterlesen:
https://transition-news.org/fall-andreas-heisler-ende-gut-alles-gut
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/kanton-luzern/maskenatteste-ausgestellt-begruendung-nachvollziehbar-staatsanwaltschaft-akzeptiert-freispruch-des-coronaskeptischen-ebikoner-arztes-ld.2704179
Von Transition News
Andreas Heisler, der Ebikoner Arzt, dem vorgewurfen worden war, während der Corona-Zeit ohne medizinische Notwendigkeit Maskenatteste ausgestellt zu haben, wurde nun endgültig freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte den Freispruch, nachdem das Gericht entschieden hatte, dass die fraglichen Zertifikate keine strafbare Grundlage bieten.
Andreas Heisler, Hausarzt in Ebikon im Schweizer Kanton Luzern, muss endgültig keine strafrechtlichen Konsequenzen für die Ausstellung von Maskenattesten während der Coronapandemie befürchten, wie die Medien schrieben. Im August dieses Jahres stand der Arzt wegen des Vorwurfs vor Gericht, in 22 Fällen ohne medizinische Notwendigkeit Maskenbefreiungen ausgestellt zu haben (wir berichteten darüber). Der Vorwurf war klar: Heisler, ein bekannter Kritiker der Corona-Maßnahmen, soll absichtlich falsche ärztliche Atteste ausgestellt haben, um Patienten von der Maskenpflicht zu befreien. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm eine bedingte Geldstrafe von insgesamt 10.000 Franken auferlegt.
Doch das Bezirksgericht Hochdorf sprach Heisler von allen Vorwürfen frei und hob die Strafe auf. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin eine detaillierte Begründung des Urteils an, um zu verstehen, auf welcher Grundlage das Gericht zu dieser Entscheidung gekommen war. Nun ist klar: Die Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch und hält die Begründung des Gerichts für nachvollziehbar.
Ein wesentlicher Punkt in der Urteilsbegründung war die Definition von «ärztlichen Zeugnissen». Das Gericht stellte fest, dass Heislers Dokumente, obwohl sie den Betreff «ärztliches Zeugnis» trugen, rechtlich lediglich als Empfehlungen und nicht als echte Atteste zu werten seien. In einem echten Arztzeugnis müssten klare, spezifische Aussagen über den Gesundheitszustand des Patienten enthalten sein – etwas, das in den fraglichen Schreiben von Heisler fehlte. Stattdessen hatte der Arzt lediglich von «gesundheitlichen Gründen» gesprochen, ohne diese näher zu präzisieren. >> hier weiterlesen:
https://transition-news.org/fall-andreas-heisler-ende-gut-alles-gut
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/kanton-luzern/maskenatteste-ausgestellt-begruendung-nachvollziehbar-staatsanwaltschaft-akzeptiert-freispruch-des-coronaskeptischen-ebikoner-arztes-ld.2704179
Luzerner Zeitung
«Begründung nachvollziehbar»: Staatsanwaltschaft akzeptiert Freispruch des Ebikoner Arztes
Andreas Heisler wurde vorgeworfen, falsche Arztzeugnisse ausgestellt zu haben, um Patienten während der Pandemie von der Maskenpflicht zu befreien. Ihm kommt ein sehr entscheidendes Detail in der Wortwahl zugute.
Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
2024_12_10_offener_Brief_an_den_BGH_Rückmeldung_und_Fragen.pdf
128 KB
OFFENER BRIEF EINER ENGAGIERTEN LEHRERIN IM FALL CHRISTIAN DETTMAR
Liebe Community,
Maja García, Initiatorin der "Lehrer für Aufklärung", hat einen lesenswerten offenen Brief an die Richterinnen und Richter des 2. Strafsenats des BGH mit Blick auf dessen Urteil im Fall Christian Dettmar geschrieben und mich gebeten, diesen Brief über meine Kanäle zu verbreiten. Auf Facebook kann ich leider keine pdf-Dokumente teilen - wohl aber hier auf meinem Telegram-Kanal (siehe Anhang). Gerne bin ich dieser Bitte daher nachgekommen.
Der Brief zeigt deutlich, wie erschütternd die Ignoranz von Schulbehörden und Schulministerien für das Leid der Kinder war, das ihnen durch Masken- und Testpflicht an den Schulen zugefügt wurde.
Wenn wir über eine Corona-Aufarbeitung sprechen, MÜSSEN wir über die Art und Weise reden, wie damals mit Kindern und Jugendlichen umgegangen wurde.
Betrübte Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Maja García, Initiatorin der "Lehrer für Aufklärung", hat einen lesenswerten offenen Brief an die Richterinnen und Richter des 2. Strafsenats des BGH mit Blick auf dessen Urteil im Fall Christian Dettmar geschrieben und mich gebeten, diesen Brief über meine Kanäle zu verbreiten. Auf Facebook kann ich leider keine pdf-Dokumente teilen - wohl aber hier auf meinem Telegram-Kanal (siehe Anhang). Gerne bin ich dieser Bitte daher nachgekommen.
Der Brief zeigt deutlich, wie erschütternd die Ignoranz von Schulbehörden und Schulministerien für das Leid der Kinder war, das ihnen durch Masken- und Testpflicht an den Schulen zugefügt wurde.
Wenn wir über eine Corona-Aufarbeitung sprechen, MÜSSEN wir über die Art und Weise reden, wie damals mit Kindern und Jugendlichen umgegangen wurde.
Betrübte Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
EINE ANALYSE DES URTEILS DES BGH IM FALL CHRISTIAN DETTMAR
Liebe Community,
Am 20.11.2024 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des Weimarer Amtsrichters Christian Dettmar, der es gewagt hatte, die Corona-Maßnahmen an einer Schule in Thüringen (und damit letztlich an allen Thüringer Schulen, da die Maßnahmen überall gleich galten) für kindeswohlgefährdend zu erklären
Matthias Guericke, selbst ebenfalls Richter, hat auf der Internetseite der Vereinigung Kritische Richter und Staatsanwälte (KRISTA) eine äußerst lesenswerte Analyse der schriftlichen Urteilsgründe zu diesem BGH-Urteil veröffentlicht, die seit Kurzem vorliegen.
https://netzwerkkrista.de/2025/03/06/kein-irrtum-das-schriftliche-revisionsurteil-im-rechtsbeugungsverfahren-gegen-richter-christian-dettmar/
Das Ergebnis dieser äußerst lesenswerten Analyse: Die Qualität der Urteilsbegründung ist vernichtend schlecht. Ich habe selbst das schriftlich begründete Urteil des BGH noch nicht gelesen. Aber wenn ich nach eigener Überprüfung zu derselben Einschätzung gelangen sollte wie Matthias Guericke, bleiben aus meiner Sicht nur zwei Folgerungen übrig:
(1.) Das Urteil verletzt das Verbot der strafbegründenden Analogie, welches in Art. 103 Abs. 2 GG verankert ist. Die Verletzung von Art. 103 Abs. 2 GG ist so schwerwiegend und offenkundig, dass die Deutungshöhe einer spezifischen Grundrechtsverletzung erreicht ist. Eine Verfassungsbeschwerde hätte Aussicht auf Erfolg.
(2.) Vor allem die Weigerung des BGH, die Prüfung des Vorsatzes (sog. subjektiver Tatbestand) präzise auf die Handlungen zu beziehen, die seiner Meinung nach den objektiven Tatbestand der Rechtsbeugung verwirklichen, begründet in der Person der Mitglieder des 2. Strafsenats des BGH, die an dem Urteil mitgewirkt haben, ihrerseits den Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) der Rechtsbeugung.
Mir ist nicht bekannt, ob Christian Dettmar eine Verfassungsbeschwerde in Erwägung zieht. Sollte er sich dazu durchringen, ist vielleicht das letzte Wort noch nicht gesprochen. Und vielleicht werden es die Richter, die an den Urteilen, aber auch schon an den vorangehenden Durchsuchungsbeschlüssen gegen Christian Dettmar mitgewirkt haben, eines Tages bitter bereuen, sich auf die falsche Seite der Geschichte gestellt zu haben. Denn sie hatten die Chance, sich auf die richtige Seite zu stellen. Sie hätten nur die - für die richtige strafrechtliche Bewertung dieses Falles zwingende - Frage zulassen müssen, ob die Corona-Maßnahmen an den Schulen tatsächlich das Kindeswohl gefährdeten.
Im Moment stärken die Gerichte den Landesregierungen, die seinerzeit die Corona-Maßnahmen verordneten, noch den Rücken - allen Erkenntnissen aus den RKI-Protokollen zum Trotz. Aber das kann sich ändern. Denn der Durchbruch der Wahrheit wird sich nicht aufhalten lassen - auch wenn der Strom der Wahrheit aktuell etwas Mühe hat, sich durch das schroffe Gestein des Nicht-wahrhaben-Wollens bei vielen Befürwortern der Corona-Politik hindurch zu kämpfen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Am 20.11.2024 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des Weimarer Amtsrichters Christian Dettmar, der es gewagt hatte, die Corona-Maßnahmen an einer Schule in Thüringen (und damit letztlich an allen Thüringer Schulen, da die Maßnahmen überall gleich galten) für kindeswohlgefährdend zu erklären
Matthias Guericke, selbst ebenfalls Richter, hat auf der Internetseite der Vereinigung Kritische Richter und Staatsanwälte (KRISTA) eine äußerst lesenswerte Analyse der schriftlichen Urteilsgründe zu diesem BGH-Urteil veröffentlicht, die seit Kurzem vorliegen.
https://netzwerkkrista.de/2025/03/06/kein-irrtum-das-schriftliche-revisionsurteil-im-rechtsbeugungsverfahren-gegen-richter-christian-dettmar/
Das Ergebnis dieser äußerst lesenswerten Analyse: Die Qualität der Urteilsbegründung ist vernichtend schlecht. Ich habe selbst das schriftlich begründete Urteil des BGH noch nicht gelesen. Aber wenn ich nach eigener Überprüfung zu derselben Einschätzung gelangen sollte wie Matthias Guericke, bleiben aus meiner Sicht nur zwei Folgerungen übrig:
(1.) Das Urteil verletzt das Verbot der strafbegründenden Analogie, welches in Art. 103 Abs. 2 GG verankert ist. Die Verletzung von Art. 103 Abs. 2 GG ist so schwerwiegend und offenkundig, dass die Deutungshöhe einer spezifischen Grundrechtsverletzung erreicht ist. Eine Verfassungsbeschwerde hätte Aussicht auf Erfolg.
(2.) Vor allem die Weigerung des BGH, die Prüfung des Vorsatzes (sog. subjektiver Tatbestand) präzise auf die Handlungen zu beziehen, die seiner Meinung nach den objektiven Tatbestand der Rechtsbeugung verwirklichen, begründet in der Person der Mitglieder des 2. Strafsenats des BGH, die an dem Urteil mitgewirkt haben, ihrerseits den Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) der Rechtsbeugung.
Mir ist nicht bekannt, ob Christian Dettmar eine Verfassungsbeschwerde in Erwägung zieht. Sollte er sich dazu durchringen, ist vielleicht das letzte Wort noch nicht gesprochen. Und vielleicht werden es die Richter, die an den Urteilen, aber auch schon an den vorangehenden Durchsuchungsbeschlüssen gegen Christian Dettmar mitgewirkt haben, eines Tages bitter bereuen, sich auf die falsche Seite der Geschichte gestellt zu haben. Denn sie hatten die Chance, sich auf die richtige Seite zu stellen. Sie hätten nur die - für die richtige strafrechtliche Bewertung dieses Falles zwingende - Frage zulassen müssen, ob die Corona-Maßnahmen an den Schulen tatsächlich das Kindeswohl gefährdeten.
Im Moment stärken die Gerichte den Landesregierungen, die seinerzeit die Corona-Maßnahmen verordneten, noch den Rücken - allen Erkenntnissen aus den RKI-Protokollen zum Trotz. Aber das kann sich ändern. Denn der Durchbruch der Wahrheit wird sich nicht aufhalten lassen - auch wenn der Strom der Wahrheit aktuell etwas Mühe hat, sich durch das schroffe Gestein des Nicht-wahrhaben-Wollens bei vielen Befürwortern der Corona-Politik hindurch zu kämpfen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Kein Irrtum. Das schriftliche Revisionsurteil im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter Christian Dettmar
Seit kurzem liegt die schriftliche Begründung des am 20.11.2024 verkündeten Revisionsurteils im Verfahren gegen Richter Christian Dettmar vor. Wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs darin die...
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75 Jahre alt:
„Karola M. wird im März 2021 von der Polizei festgehalten, weil sie keine Maske trägt.
Es entspinnt sich eine lange Geschichte, die in der JVA Lichtenberg endet.“
https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/corona-regeln-berliner-rentnerin-muss-in-haft-weil-sie-keine-maske-trug-li.2305244
t.me/Rosenbusch
„Karola M. wird im März 2021 von der Polizei festgehalten, weil sie keine Maske trägt.
Es entspinnt sich eine lange Geschichte, die in der JVA Lichtenberg endet.“
https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/corona-regeln-berliner-rentnerin-muss-in-haft-weil-sie-keine-maske-trug-li.2305244
t.me/Rosenbusch
Forwarded from Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
🟥 Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER war rechtswidrig – Regierung setzte brutale politische Vorgaben durch!
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt: Die Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER ab November 2020 war UNWIRKSAM. (Az. 3 KN 36/20)
Urteil des urspünglichen Eilverfahrens von RA Sven Lausen vom 02.11.2020 mit mündlichem Verhandlungstermin am gestrigen Tag.
Kleine Kinder, 6- bis 10-Jährige, wurden gezwungen, im Unterricht Masken zu tragen.
Ohne echte Datengrundlage, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Sie litten – und die Politik wusste es.
Was steht in den Akten?
- Kein Verhandlungsspielraum. Keine Prüfung der Lage vor Ort. Keine Rücksicht auf Kinder. Nur „politische Setzungen“.
- Die Regierung beugte das Recht – und die GRUNDSCHÜLER zahlten den Preis. In Schleswig-Holstein gab es keine Überlastung der Kliniken. Die Fallzahlen waren niedrig. Und trotzdem wurden selbst die Jüngsten mit Masken diszipliniert.
- Keine wissenschaftliche Notwendigkeit. Keine rechtliche Grundlage. Kein Herz für Kinder. (in Schleswig-Holstein - Ministerpräsident Daniel Günther SPD)
Rechtsanwalt Sven Lausen kämpfte 2020 mit einem Eilantrag dagegen – und verlor damals.
Warum?
Weil man damals lieber Frau Merkels Kurs folgte, statt auf das eigene Land zu schauen. Der eigene Machterhalt war wichtiger als das Recht – und wichtiger als unsere GRUNDSCHÜLER.
Mit dem gestrigen Urteil nach dem endlich nach fast 5 Jahren stattgefundenen HAUPTPROZESS vor dem OVG Schleswig von Sven Lausen erstritten ist klar:
Das war ein brutaler Fehltritt. Und er hatte Opfer – unsere Kinder.
Dieses Urteil ist ein historischer Wendepunkt. Es ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist ein Denkmal des politischen Versagens auf dem Rücken unserer GRUNDSCHÜLER.
Jetzt braucht es mehr Aufarbeitung.
Jetzt braucht es Konsequenzen für die Landspolitiker und Behörden.
Aber weiter verschliessen sich die Abstreiter von EXZESSIVEN politischen Machtgelüsten innerhalb der sogenannten domokratischen Institutionen während Corona die Augen.
Die Menschen verteidigen immer noch Massnahmen und Spritze. Sie werden noch viel zuhören bekommen.
Für die Wahrheit. Für die Gerechtigkeit. Für unsere Kinder.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt: Die Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER ab November 2020 war UNWIRKSAM. (Az. 3 KN 36/20)
Urteil des urspünglichen Eilverfahrens von RA Sven Lausen vom 02.11.2020 mit mündlichem Verhandlungstermin am gestrigen Tag.
Kleine Kinder, 6- bis 10-Jährige, wurden gezwungen, im Unterricht Masken zu tragen.
Ohne echte Datengrundlage, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Sie litten – und die Politik wusste es.
Was steht in den Akten?
„Zu den Punkten 1 (Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER bei >50 Inzidenz) und 3 (Ausnahmen durch Gesundheitsamt) besteht von hier kein Verhandlungsspielraum.
>> Es handelt sich um die Umsetzung zutreffender politischer Setzungen.<< “
- Kein Verhandlungsspielraum. Keine Prüfung der Lage vor Ort. Keine Rücksicht auf Kinder. Nur „politische Setzungen“.
- Die Regierung beugte das Recht – und die GRUNDSCHÜLER zahlten den Preis. In Schleswig-Holstein gab es keine Überlastung der Kliniken. Die Fallzahlen waren niedrig. Und trotzdem wurden selbst die Jüngsten mit Masken diszipliniert.
- Keine wissenschaftliche Notwendigkeit. Keine rechtliche Grundlage. Kein Herz für Kinder. (in Schleswig-Holstein - Ministerpräsident Daniel Günther SPD)
Rechtsanwalt Sven Lausen kämpfte 2020 mit einem Eilantrag dagegen – und verlor damals.
Warum?
Weil man damals lieber Frau Merkels Kurs folgte, statt auf das eigene Land zu schauen. Der eigene Machterhalt war wichtiger als das Recht – und wichtiger als unsere GRUNDSCHÜLER.
Mit dem gestrigen Urteil nach dem endlich nach fast 5 Jahren stattgefundenen HAUPTPROZESS vor dem OVG Schleswig von Sven Lausen erstritten ist klar:
Das war ein brutaler Fehltritt. Und er hatte Opfer – unsere Kinder.
Dieses Urteil ist ein historischer Wendepunkt. Es ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist ein Denkmal des politischen Versagens auf dem Rücken unserer GRUNDSCHÜLER.
Jetzt braucht es mehr Aufarbeitung.
Jetzt braucht es Konsequenzen für die Landspolitiker und Behörden.
Aber weiter verschliessen sich die Abstreiter von EXZESSIVEN politischen Machtgelüsten innerhalb der sogenannten domokratischen Institutionen während Corona die Augen.
Die Menschen verteidigen immer noch Massnahmen und Spritze. Sie werden noch viel zuhören bekommen.
Für die Wahrheit. Für die Gerechtigkeit. Für unsere Kinder.
Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
🟥 Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER war rechtswidrig – Regierung setzte brutale politische Vorgaben durch! Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt: Die Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER ab November 2020 war UNWIRKSAM. (Az. 3 KN 36/20) Urteil…
Und dann fragt man sich... was sind nun die Konsequenzen?
Wahrscheinlich keine.
Wahrscheinlich keine.
Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
EINE ANALYSE DES URTEILS DES BGH IM FALL CHRISTIAN DETTMAR Liebe Community, Am 20.11.2024 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des Weimarer Amtsrichters Christian Dettmar, der es gewagt hatte, die Corona-Maßnahmen an einer Schule in Thüringen…
Schon spannend, wie das Eine nicht mit dem Anderen zusammenpasst...
Forwarded from Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
Klage gegen Corona-Verordnung aus formalen Gründen erfolgreich
LETZTE AKTUALISIERUNG: 28.03.2025
Offenbar traute sich das OVG Schleswig nicht, die Daten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sie schreiben, dass sie nur formale Gründe für die Entscheidung einbezogen hatten.
>> Ansonsten wäre ja alles richtig gewesen.<<
Feige, wie ich finde, sehr, sehr feige und traurig.
Aber man sieht, dass die Regierungs-Trickser und deren Rechtskanzleien mit lauter Professoren eben nicht mit allen schmutzigen Tricks gegen unsere Kinder durchkommen.
Und Sieg ist Sieg.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2025_03_28_Klage_Corona-Verordnung_erfolgreich
t.me/TomLausen
LETZTE AKTUALISIERUNG: 28.03.2025
Offenbar traute sich das OVG Schleswig nicht, die Daten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sie schreiben, dass sie nur formale Gründe für die Entscheidung einbezogen hatten.
>> Ansonsten wäre ja alles richtig gewesen.<<
Feige, wie ich finde, sehr, sehr feige und traurig.
Aber man sieht, dass die Regierungs-Trickser und deren Rechtskanzleien mit lauter Professoren eben nicht mit allen schmutzigen Tricks gegen unsere Kinder durchkommen.
Und Sieg ist Sieg.
Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat gestern eine Klage über die erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Zeit vom 1. bis 30. November 2020 für Grundschülerinnen und Grundschüler verhandelt (Az. 3 KN 36/20). Diese war mit einer Landesverordnung vom 30. Oktober 2020 eingeführt worden. Danach musste in der so genannten Kohorte im Unterricht, auf dem Schulhof und in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn eine 7 Tages-Inzidenz von 50 überschritten wurde.
Das Oberverwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben und festgestellt, dass die entsprechende Regelung unwirksam war. Der inhaltlichen Argumentation des Antragstellers ist der Senat dabei dennoch nicht gefolgt. Die Regelungen zur erweiterten Mund-Nasen-Bedeckungspflicht seien erforderlich gewesen. Um das zu beurteilen habe das Land Schleswig-Holstein aufgrund der begrenzten Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2 Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen einen Einschätzungsspielraum gehabt. Der Senat konnte nicht erkennen, dass dieser Einschätzungsspielraum überschritten wurde (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung).
Es habe auch keine weniger einschneidenden Maßnahmen gegeben (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung). So wäre etwa der vollständige Verzicht auf Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler gravierender gewesen. Zwar greife die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in deren Grundrechte ein. Allerdings habe die betreffende Regelung dazu gedient, das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung -welch Verdrehung). Hierbei handele es sich um Rechtsgüter, denen unsere Verfassung ein besonders hohes Gewicht zukommen lasse. Es habe auch keine Anhaltspunkte gegeben, dass das Tragen von Alltagsmasken allgemein negative gesundheitliche Folgen habe (Anm.: Unfassbar, diese Ignoranz). Personen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen konnten und dies glaubhaft machen konnten, seien von der Tragepflicht ausgenommen gewesen.
Letztlich hat der Senat dem Antrag aus formalen Gründen dennoch stattgegeben. Das begründet das Gericht damit, dass die Landesregierung zwar der damaligen Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach § 32 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Befugnis übertragen hatte, die Landesverordnung zu erlassen, gegen die sich der Antrag richtet. Die Wirksamkeit dieser Übertragung war aber von Anfang an befristet. Nach Überzeugung des Senats hätte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur deshalb nur Regelungen für den Zeitraum, für den ihr die Ermächtigung übertragen worden war, treffen dürfen.
Der Senat hat die Revision zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2025_03_28_Klage_Corona-Verordnung_erfolgreich
t.me/TomLausen
Forwarded from Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
„Maskenprozess“ endgültig beendet – Freispruch für Ruth Gadé rechtskräftig
Am 27. Februar sprach das Amtsgericht Hamburg-Harburg Ruth Gadé vom Vorwurf der Anstiftung zum Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses frei. Die Richterin stellte klar: Es kann nicht festgestellt werden, dass keine ärztliche Untersuchung stattgefunden hatte – und entschied für die Angeklagte.
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Doch nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe kam sie zu dem Ergebnis, dass eine Fortführung des Verfahrens keine Aussicht auf Erfolg mehr bietet – und nahm die Berufung zurück.
Damit ist der Freispruch rechtskräftig. Ruth Gadé ist vollständig rehabilitiert.
Ein wichtiges Signal für alle, die sich mit einem Attest rechtmäßig von der Maskenpflicht befreien ließen – und für eine differenzierte rechtliche Aufarbeitung der Corona-Zeit.**
https://transition-news.org/maskenprozess-gegen-ruth-gade-staatsanwaltschaft-nimmt-berufung-zuruck
t.me/TomLausen
Am 27. Februar sprach das Amtsgericht Hamburg-Harburg Ruth Gadé vom Vorwurf der Anstiftung zum Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses frei. Die Richterin stellte klar: Es kann nicht festgestellt werden, dass keine ärztliche Untersuchung stattgefunden hatte – und entschied für die Angeklagte.
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Doch nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe kam sie zu dem Ergebnis, dass eine Fortführung des Verfahrens keine Aussicht auf Erfolg mehr bietet – und nahm die Berufung zurück.
Damit ist der Freispruch rechtskräftig. Ruth Gadé ist vollständig rehabilitiert.
Ein wichtiges Signal für alle, die sich mit einem Attest rechtmäßig von der Maskenpflicht befreien ließen – und für eine differenzierte rechtliche Aufarbeitung der Corona-Zeit.**
https://transition-news.org/maskenprozess-gegen-ruth-gade-staatsanwaltschaft-nimmt-berufung-zuruck
t.me/TomLausen
Forwarded from henning rosenbusch - Channel
MASKENPFLICHTEN:
„Es gab keinen schlüssigen Beweis dafür, dass Masken die Amerikaner wirksam vor COVID-19 schützen.
Die Gesundheitsbehörden machten eine Kehrtwende in Bezug auf die Wirksamkeit von Masken, ohne den Amerikanern wissenschaftliche Daten vorzulegen, was zu einem massiven Anstieg des öffentlichen Misstrauens führte.“
https://www.whitehouse.gov/lab-leak-true-origins-of-covid-19/
t.me/Rosenbusch
„Es gab keinen schlüssigen Beweis dafür, dass Masken die Amerikaner wirksam vor COVID-19 schützen.
Die Gesundheitsbehörden machten eine Kehrtwende in Bezug auf die Wirksamkeit von Masken, ohne den Amerikanern wissenschaftliche Daten vorzulegen, was zu einem massiven Anstieg des öffentlichen Misstrauens führte.“
https://www.whitehouse.gov/lab-leak-true-origins-of-covid-19/
t.me/Rosenbusch
Forwarded from Ärzte für Aufklärung offiziell
Karl Lauterbach mauert bei Aufarbeitung des Milliarden-Skandals der Maskenbeschaffung
In zwei Artikeln hat der Richter i.R. Dr. Manfred Kölsch akribisch nachgewiesen, dass der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) von März bis Mai 2020 Milliarden von Steuergeldern verfassungs- und gesetzwidrig für die Beschaffung von Corona-Masken verschwendet hat. [1] Sein Nachfolger im Amt Karl Lauterbach (SPD) hatte im August 2024 martialisch angekündigt, der Sache auf den Grund zu gehen. Der Prüfungsbericht sollte Ende 2024 vorliegen. Doch er fehlt bis heute. Und das Bundesgesundheits-Ministerium verweigert dazu jede Auskunft. Dr. Kölsch geht in einem weiteren Artikel der Sache nach. Bei der Weigerung des Gesundheits-Ministeriums sei nun der neue Bundestag gefragt. (-Herbert Ludwig / Fassadenkratzer)
Corona-Masken-Beschaffung – Verhindert Karl Lauterbach eine Aufarbeitung?
Von Manfred Kölsch
Zahlreiche Medien haben in der Vergangenheit, gestützt auf zwei Veröffentlichungen bei den Kritischen Richtern und Staatsanwälten (KRiStA), darüber berichtet, dass Jens Spahn von März bis Mai 2020 in seiner damaligen Funktion als Bundesgesundheitsminister den von den Steuerzahlern gespeisten Bundeshaushalt verfassungs- und gesetzwidrig sinnfrei belastet hat.
Die in dem Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) vom März 2024 nachgewiesene Belastung des Bundeshaushalts ist zwischenzeitlich auf weit mehr als zehn Milliarden Euro angewachsen: Anschaffungskosten für Masken: 5,9 Milliarden Euro; Lagerkosten / sog. Logistikbetriebsführung: circa eine Milliarde Euro; Kosten für Vernichtung der Masken: neun Millionen Euro; Prozesskosten (einschließlich Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Zinsen): bis zu 3,5 Milliarden Euro (bereits ausgeurteilt sind 1,1 Milliarden Euro); weitere circa hundert ähnlich gelagerte Verfahren sind noch rechtshängig.
Karl Lauterbach hatte im August 2024 Margaretha Sudhof, ehemalige Staatssekretärin im Verteidigungsministerium, mit der Überprüfung der Maskenbeschaffung beauftragt und dabei martialisch angekündigt, man werde der Sache auf den Grund gehen und keinen Stein auf dem anderen lassen. Schon anlässlich dieser Ankündigung berichtete KRiStA, dass eine Überprüfung wegen des im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) herrschenden Verwaltungschaos kaum erfolgreich sein könne. Das hat sich bewahrheitet. Das Verwaltungschaos und fehlende Kooperationsbereitschaft der Beschäftigten im BMG verhindern einen der Realität entsprechenden abschließenden Prüfbericht. Darüber berichtet die FAZ in ihrer Ausgabe vom 29. März 2025. >> hier weiterlesen:
https://fassadenkratzer.de/2025/04/12/karl-lauterbach-mauert-bei-aufarbeitung-des-milliarden-skandals-der-maskenbeschaffung/#more-16883
JANUAR 2025: Spahns Steuergeld-Vernichtung durch illegale Maskenbeschaffung ist noch weit höher als 10 Milliarden
https://fassadenkratzer.de/2025/01/17/spahns-steuergeld-vernichtung-durch-illegale-maskenbeschaffung-ist-noch-weit-hoher-als-10-milliarden/
SEPTEMBER 2024: Jens Spahns (CDU) Steuergeld-Vernichtung in Milliardenhöhe für illegale Maskenbeschaffung:
https://fassadenkratzer.de/2024/09/06/jens-spahns-cdu-steuergeld-vernichtung-in-milliardenhohe-fur-illegale-maskenbeschaffung/
Der Artikel erschien zuerst am 31. März 2025 in der Berliner Zeitung:
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/corona-masken-beschaffung-verhindert-karl-lauterbach-eine-aufarbeitung-li.2312182
In zwei Artikeln hat der Richter i.R. Dr. Manfred Kölsch akribisch nachgewiesen, dass der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) von März bis Mai 2020 Milliarden von Steuergeldern verfassungs- und gesetzwidrig für die Beschaffung von Corona-Masken verschwendet hat. [1] Sein Nachfolger im Amt Karl Lauterbach (SPD) hatte im August 2024 martialisch angekündigt, der Sache auf den Grund zu gehen. Der Prüfungsbericht sollte Ende 2024 vorliegen. Doch er fehlt bis heute. Und das Bundesgesundheits-Ministerium verweigert dazu jede Auskunft. Dr. Kölsch geht in einem weiteren Artikel der Sache nach. Bei der Weigerung des Gesundheits-Ministeriums sei nun der neue Bundestag gefragt. (-Herbert Ludwig / Fassadenkratzer)
Corona-Masken-Beschaffung – Verhindert Karl Lauterbach eine Aufarbeitung?
Von Manfred Kölsch
Zahlreiche Medien haben in der Vergangenheit, gestützt auf zwei Veröffentlichungen bei den Kritischen Richtern und Staatsanwälten (KRiStA), darüber berichtet, dass Jens Spahn von März bis Mai 2020 in seiner damaligen Funktion als Bundesgesundheitsminister den von den Steuerzahlern gespeisten Bundeshaushalt verfassungs- und gesetzwidrig sinnfrei belastet hat.
Die in dem Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) vom März 2024 nachgewiesene Belastung des Bundeshaushalts ist zwischenzeitlich auf weit mehr als zehn Milliarden Euro angewachsen: Anschaffungskosten für Masken: 5,9 Milliarden Euro; Lagerkosten / sog. Logistikbetriebsführung: circa eine Milliarde Euro; Kosten für Vernichtung der Masken: neun Millionen Euro; Prozesskosten (einschließlich Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Zinsen): bis zu 3,5 Milliarden Euro (bereits ausgeurteilt sind 1,1 Milliarden Euro); weitere circa hundert ähnlich gelagerte Verfahren sind noch rechtshängig.
Karl Lauterbach hatte im August 2024 Margaretha Sudhof, ehemalige Staatssekretärin im Verteidigungsministerium, mit der Überprüfung der Maskenbeschaffung beauftragt und dabei martialisch angekündigt, man werde der Sache auf den Grund gehen und keinen Stein auf dem anderen lassen. Schon anlässlich dieser Ankündigung berichtete KRiStA, dass eine Überprüfung wegen des im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) herrschenden Verwaltungschaos kaum erfolgreich sein könne. Das hat sich bewahrheitet. Das Verwaltungschaos und fehlende Kooperationsbereitschaft der Beschäftigten im BMG verhindern einen der Realität entsprechenden abschließenden Prüfbericht. Darüber berichtet die FAZ in ihrer Ausgabe vom 29. März 2025. >> hier weiterlesen:
https://fassadenkratzer.de/2025/04/12/karl-lauterbach-mauert-bei-aufarbeitung-des-milliarden-skandals-der-maskenbeschaffung/#more-16883
JANUAR 2025: Spahns Steuergeld-Vernichtung durch illegale Maskenbeschaffung ist noch weit höher als 10 Milliarden
https://fassadenkratzer.de/2025/01/17/spahns-steuergeld-vernichtung-durch-illegale-maskenbeschaffung-ist-noch-weit-hoher-als-10-milliarden/
SEPTEMBER 2024: Jens Spahns (CDU) Steuergeld-Vernichtung in Milliardenhöhe für illegale Maskenbeschaffung:
https://fassadenkratzer.de/2024/09/06/jens-spahns-cdu-steuergeld-vernichtung-in-milliardenhohe-fur-illegale-maskenbeschaffung/
Der Artikel erschien zuerst am 31. März 2025 in der Berliner Zeitung:
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/corona-masken-beschaffung-verhindert-karl-lauterbach-eine-aufarbeitung-li.2312182
FASSADENKRATZER
Karl Lauterbach mauert bei Aufarbeitung des Milliarden-Skandals der Maskenbeschaffung
In zwei Artikeln hat der Richter i.R. Dr. Manfred Kölsch akribisch nachgewiesen, dass der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) von März bis Mai 2020 Milliarden von Steuergeldern verfassungs…