Das ist nur eine Auswahl an gruseligen Aussagen von Medizinern, die in diesem Artikel abgebildet werden, gipfelnd in der Empfehlung eines Infektiologie-Professors, die Menschen sollten sich über die Wirkung von Masken bei "CORRECTIV" informieren. Wozu denn wissenschaftlicher Diskurs, wenn es doch Fakten-Checker gibt?
https://t.me/MartinSchwab/468
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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
RICHTIG ERINNERN: DAS VERSAGEN DER ÄRZTE-FUNKTIONÄRE IN DER CORONA-ZEIT
Liebe Community,
Dieser Artikel aus der Schleswig-Holsteinischen Zeitung vom 4.11.2020 (den es auch online gibt, aber hinter einer Bezahlschranke) liefert ein eindrucksvolles Beispiel…
Liebe Community,
Dieser Artikel aus der Schleswig-Holsteinischen Zeitung vom 4.11.2020 (den es auch online gibt, aber hinter einer Bezahlschranke) liefert ein eindrucksvolles Beispiel…
Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
RICHTIG ERINNERN: DAS VERSAGEN DER LEHRERVERBÄNDE IN DER CORONA-ZEIT
Liebe Community,
Heute erinnere ich an eine Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände vom 28.3.2022:
https://www.vlbbayern.de/fileadmin/user_upload/www_vlbbayern_de/pdf/presseinformation/2022/abl-PM-2022-Maerz-28.pdf
Die Bayerische Staatsregierung räsonierte seinerzeit offenbar darüber, die Maskenpflicht an den bayerischen Schulen zum 4.4.2022 aufzuheben. Kaum hatten die bayerischen Lehrerverbände das spitzgekriegt, warnten sie in besagter Pressemitteilung:
„Der Präsenzunterricht ist durch den Wegfall der Maskenpflicht an den Schulen akut in Gefahr!“
Die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände beklagte
„ein nie dagewesenes Infektionsgeschehen in der Gesellschaft. Die Liste der erkrankten Schülerinnen und Schüler ist lang, Lehrkräfte fallen wegen und durch Corona aus, die Personaldecke für Vertretungen ist dünn und die Zeiten, in denen eine Klasse komplett anwesend war, liegen Wochen zurück.“
Noch einmal: Wir reden von einer Pressemitteilung vom 28.3.2022. Laut RKI-Wochenbericht vom 31.3.2022 sahen die COVID-19-Impfquoten wie folgt aus: 76,6 % der Bevölkerung hatte mindestens eine, 75,9 % zwei und 58,6 % drei Corona-Spritzen verabreicht bekommen. Von den 5-11jährigen Kindern hatten immerhin 22% und von den 12-17jährigen sogar 65% mindestens eine COVID-Injektion erhalten.
Und jetzt redet die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände von einem nie dagewesenen Infektionsgeschehen und dramatischen Krankenständen. Finden den Fehler…
Die Lehrer in Bayern finden den Fehler indes offenbar nicht. Stattdessen schreiben sie:
„Sind nicht aktuell sogar die Masken im Vergleich zum Testen das wichtigere Instrument zur Eindämmung von Corona im schulischen Bereich?“
Und am Ende der Pressemitteilung heißt es:
„Die Maske ist ein erwiesenermaßen sehr effektives und gleichzeitig einfach handhabbares Mittel, um Infektionen zu minimieren, Infektionsketten zu unterbrechen. Deshalb sehen wir diese Lockerung an den Schulen zum jetzigen Zeitpunkt als sehr kritisch.“
Keine Rede davon, dass die Wirkung von Masken zum Schutz gegen Viren wissenschaftlich mindestens umstritten ist – und das ist noch sehr vorsichtig ausgedrückt. Keine Rede davon, dass die einschlägigen Industrienormen gar keine Prüfung der Masken auf virale Filtrationsleistung vorsehen. Keinerlei Empathie für die Kinder, die unter Verletzung elementarer Arbeitsschutzstandards stundenlang ohne Unterbrechung unter eine Maske gezwängt wurden. Keinerlei Einsicht in die Tatsache, dass Kinder nachweislich keine Infektionstreiber sind. Und vor allem: Keine Ahnung vom Umgang mit der Psyche von Kindern und Jugendlichen. Begreifen diese Leute, was es mit Kindern macht, wenn man ihnen erzählt, sie seien, indem sie existieren und ausatmen, eine Gefahr für andere? Ist ihnen klar, dass die „Sonst-stirbt-die-Oma“-Doktrin, die für die Corona-Maßnahmen an den Schulen Pate stand, nichts Geringeres ist als Schwarze Pädagogik?
Die Maskenpflicht an den Schulen war nichts anderes als organisierte Kindesmisshandlung. Wenn es den Lehrern wirklich um das Wohl ihrer Schüler gegangen wäre, hätten sie geschlossen dagegen aufbegehrt. Stattdessen wurden sie aber nur von der hysterischen Angst um ihre eigene, im Klassenzimmer angeblich ach so gefährdete Gesundheit getrieben.
Wer Angst hat, sich mit einem Atemwegserreger zu infizieren, sollte einen Beruf ergreifen, in dem er möglichst wenig mit Menschen zu tun hat. Für den Lehrerberuf ist so jemand bereits im Ansatz ungeeignet.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Heute erinnere ich an eine Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände vom 28.3.2022:
https://www.vlbbayern.de/fileadmin/user_upload/www_vlbbayern_de/pdf/presseinformation/2022/abl-PM-2022-Maerz-28.pdf
Die Bayerische Staatsregierung räsonierte seinerzeit offenbar darüber, die Maskenpflicht an den bayerischen Schulen zum 4.4.2022 aufzuheben. Kaum hatten die bayerischen Lehrerverbände das spitzgekriegt, warnten sie in besagter Pressemitteilung:
„Der Präsenzunterricht ist durch den Wegfall der Maskenpflicht an den Schulen akut in Gefahr!“
Die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände beklagte
„ein nie dagewesenes Infektionsgeschehen in der Gesellschaft. Die Liste der erkrankten Schülerinnen und Schüler ist lang, Lehrkräfte fallen wegen und durch Corona aus, die Personaldecke für Vertretungen ist dünn und die Zeiten, in denen eine Klasse komplett anwesend war, liegen Wochen zurück.“
Noch einmal: Wir reden von einer Pressemitteilung vom 28.3.2022. Laut RKI-Wochenbericht vom 31.3.2022 sahen die COVID-19-Impfquoten wie folgt aus: 76,6 % der Bevölkerung hatte mindestens eine, 75,9 % zwei und 58,6 % drei Corona-Spritzen verabreicht bekommen. Von den 5-11jährigen Kindern hatten immerhin 22% und von den 12-17jährigen sogar 65% mindestens eine COVID-Injektion erhalten.
Und jetzt redet die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände von einem nie dagewesenen Infektionsgeschehen und dramatischen Krankenständen. Finden den Fehler…
Die Lehrer in Bayern finden den Fehler indes offenbar nicht. Stattdessen schreiben sie:
„Sind nicht aktuell sogar die Masken im Vergleich zum Testen das wichtigere Instrument zur Eindämmung von Corona im schulischen Bereich?“
Und am Ende der Pressemitteilung heißt es:
„Die Maske ist ein erwiesenermaßen sehr effektives und gleichzeitig einfach handhabbares Mittel, um Infektionen zu minimieren, Infektionsketten zu unterbrechen. Deshalb sehen wir diese Lockerung an den Schulen zum jetzigen Zeitpunkt als sehr kritisch.“
Keine Rede davon, dass die Wirkung von Masken zum Schutz gegen Viren wissenschaftlich mindestens umstritten ist – und das ist noch sehr vorsichtig ausgedrückt. Keine Rede davon, dass die einschlägigen Industrienormen gar keine Prüfung der Masken auf virale Filtrationsleistung vorsehen. Keinerlei Empathie für die Kinder, die unter Verletzung elementarer Arbeitsschutzstandards stundenlang ohne Unterbrechung unter eine Maske gezwängt wurden. Keinerlei Einsicht in die Tatsache, dass Kinder nachweislich keine Infektionstreiber sind. Und vor allem: Keine Ahnung vom Umgang mit der Psyche von Kindern und Jugendlichen. Begreifen diese Leute, was es mit Kindern macht, wenn man ihnen erzählt, sie seien, indem sie existieren und ausatmen, eine Gefahr für andere? Ist ihnen klar, dass die „Sonst-stirbt-die-Oma“-Doktrin, die für die Corona-Maßnahmen an den Schulen Pate stand, nichts Geringeres ist als Schwarze Pädagogik?
Die Maskenpflicht an den Schulen war nichts anderes als organisierte Kindesmisshandlung. Wenn es den Lehrern wirklich um das Wohl ihrer Schüler gegangen wäre, hätten sie geschlossen dagegen aufbegehrt. Stattdessen wurden sie aber nur von der hysterischen Angst um ihre eigene, im Klassenzimmer angeblich ach so gefährdete Gesundheit getrieben.
Wer Angst hat, sich mit einem Atemwegserreger zu infizieren, sollte einen Beruf ergreifen, in dem er möglichst wenig mit Menschen zu tun hat. Für den Lehrerberuf ist so jemand bereits im Ansatz ungeeignet.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
Hier noch der Link zum oben im Text zitierten RKI-Wochenbericht vom 31.3.2022:
https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/C/COVID-19-Pandemie/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-03-31.pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/C/COVID-19-Pandemie/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-03-31.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Forwarded from Netzwerk KRiStA - Kritische Richter und Staatsanwälte
Am 29. April 2025 hat das Bundesverfassungsgericht einstimmig und ohne Begründung entschieden, die seinerzeit bei KRiStA veröffentlichte Verfassungsbeschwerde vom 16. Januar 2023 gegen eine Verurteilung wegen eines am 2. September 2020 unter freiem Himmel begangenen Verstoßes gegen die Maskenpflicht nicht zur Entscheidung anzunehmen.
https://netzwerkkrista.de/2025/05/17/bverfg-nimmt-verfassungsbeschwerde-ueber-maskenpflicht-nicht-zur-entscheidung-an/
https://netzwerkkrista.de/2025/05/17/bverfg-nimmt-verfassungsbeschwerde-ueber-maskenpflicht-nicht-zur-entscheidung-an/
KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde über Maskenpflicht nicht zur Entscheidung an
Am 29. April 2025 hat das Bundesverfassungsgericht einstimmig und ohne Begründung entschieden, die seinerzeit bei KRiStA veröffentlichte Verfassungsbeschwerde vom 16. Januar 2023 gegen eine...
Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
RICHTIG ERINNERN: DER EINZELHANDEL IM STRAMMEN VORAUSEILENDEN GEHORSAM
Liebe Community,
Am 2.3.2021 berichtete t-online über einen Vorstoß von Einzelhändlern, Sondereinkaufszeiten für ältere Menschen einzurichten. Die Initiative forderte außerdem u.a. eine Maskenpflicht in Innenstädten:
https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/wirtschaft/id_89575752/corona-einzelhandel-plaediert-fuer-senioren-oeffnungszeiten.html?fbclid=IwY2xjawKXSyNleHRuA2FlbQIxMAABHpTjrpqptmJGqtvhENDOT7AZp02GSNOVkLygDaZM1NwnMoHfeajwNQtzlNlc_aem__P6XR05ZTCW09xgunRMC9A
Nachdem der Einzelhandel vom ersten und zweiten Lockdown hart getroffen worden war, leistete er nicht etwa Widerstand gegen weitere Einschnitte, sondern setzte sich noch an die Spitze der Maßnahmen-Bewegung. Gedankt wurde es ihm nicht: Die Bundesnotbremse bescherte ihm weitere Zwangsschließungen, und im Winter 2021 wurde den Händlern das Weihnachtsgeschäft durch 2G.Regeln verhagelt.
Dabei hätte der Einzelhandel mit seiner Verbandsmacht die Chance gehabt, der Politik ein echtes Gegengewicht entgegenzusetzen. Mit einer gut organisierten Kommunikationsstrategie, mit deren Hilfe die Handelsverbände der herrschenden Angstpropaganda die Stirn hätten bieten und der Politik Zugeständnisse hätten abtrotzen können. Die Handelsverbände hätten darauf verweisen können, dass das Epidemiologische Bulletin des RKI Nr. 38/2020 auf den Seiten 6, 8 und 9 tabellarisch die Corona-Ausbruchsschwerpunkte auflistet und der Einzelhandel dabei eine so marginale Rolle spielte, dass das RKI ihn noch nicht einmal als eigenständige Kategorie in die Tabellen aufnahm. Gegen ein konzertiertes Vorgehen des Einzelhandels gegen die Corona-Maßnahmen wären dann irgendwann auch die Konzernmedien mit ihrem leidigen Querdenker-Alu-Hüte-Nazi-rechts-Rechts-Nazi-Gebrüll nicht mehr angekommen.
Die Händler waren nicht pleite. Sie verkauften nur nichts mehr. Und waren daran auch selbst nicht ganz schuldlos.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Am 2.3.2021 berichtete t-online über einen Vorstoß von Einzelhändlern, Sondereinkaufszeiten für ältere Menschen einzurichten. Die Initiative forderte außerdem u.a. eine Maskenpflicht in Innenstädten:
https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/wirtschaft/id_89575752/corona-einzelhandel-plaediert-fuer-senioren-oeffnungszeiten.html?fbclid=IwY2xjawKXSyNleHRuA2FlbQIxMAABHpTjrpqptmJGqtvhENDOT7AZp02GSNOVkLygDaZM1NwnMoHfeajwNQtzlNlc_aem__P6XR05ZTCW09xgunRMC9A
Nachdem der Einzelhandel vom ersten und zweiten Lockdown hart getroffen worden war, leistete er nicht etwa Widerstand gegen weitere Einschnitte, sondern setzte sich noch an die Spitze der Maßnahmen-Bewegung. Gedankt wurde es ihm nicht: Die Bundesnotbremse bescherte ihm weitere Zwangsschließungen, und im Winter 2021 wurde den Händlern das Weihnachtsgeschäft durch 2G.Regeln verhagelt.
Dabei hätte der Einzelhandel mit seiner Verbandsmacht die Chance gehabt, der Politik ein echtes Gegengewicht entgegenzusetzen. Mit einer gut organisierten Kommunikationsstrategie, mit deren Hilfe die Handelsverbände der herrschenden Angstpropaganda die Stirn hätten bieten und der Politik Zugeständnisse hätten abtrotzen können. Die Handelsverbände hätten darauf verweisen können, dass das Epidemiologische Bulletin des RKI Nr. 38/2020 auf den Seiten 6, 8 und 9 tabellarisch die Corona-Ausbruchsschwerpunkte auflistet und der Einzelhandel dabei eine so marginale Rolle spielte, dass das RKI ihn noch nicht einmal als eigenständige Kategorie in die Tabellen aufnahm. Gegen ein konzertiertes Vorgehen des Einzelhandels gegen die Corona-Maßnahmen wären dann irgendwann auch die Konzernmedien mit ihrem leidigen Querdenker-Alu-Hüte-Nazi-rechts-Rechts-Nazi-Gebrüll nicht mehr angekommen.
Die Händler waren nicht pleite. Sie verkauften nur nichts mehr. Und waren daran auch selbst nicht ganz schuldlos.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
t-online
Corona: Einzelhandel plädiert für Senioren-Öffnungszeiten
In Ländern wie Großbritannien war die Idee ein Erfolg, jetzt schlagen auch deutsche Einzelhändler vor: Ältere Menschen sollen zu bestimmten Tageszeiten alleine und damit sicherer einkaufen gehen können.
"„Du wurdest einfach falsch informiert“, schrieb Michael Andrick in seiner Kolumne im Dezember 2024. Ja, falsch informiert von der Politik zusammen mit dem RKI, und sehr viele haben darauf vertraut, dass die Informationen richtig sind: unbemerkte Übertragung, Fremdschutz durch Masken, Aerosol-Übertragung des Erregers, keine Immunität, exponentieller Anstieg der Infektionszahlen.
Je mehr gehört, um so mehr geglaubt. Muss doch stimmen, wenn es ständig gesagt und geschrieben wird. Eher wenige waren oder wurden im Verlauf skeptisch und haben sich andere Informationsquellen erschlossen. Möglich war das.
Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Er ist zunächst auf www.berliner-zeitung.de erschienen. "
https://reitschuster.de/post/corona-wie-das-rki-durch-so-eine-art-trick-die-maskenpflicht-moeglich-machte/
Je mehr gehört, um so mehr geglaubt. Muss doch stimmen, wenn es ständig gesagt und geschrieben wird. Eher wenige waren oder wurden im Verlauf skeptisch und haben sich andere Informationsquellen erschlossen. Möglich war das.
Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Er ist zunächst auf www.berliner-zeitung.de erschienen. "
https://reitschuster.de/post/corona-wie-das-rki-durch-so-eine-art-trick-die-maskenpflicht-moeglich-machte/
reitschuster.de
Corona: Wie das RKI durch so eine Art Trick die Maskenpflicht möglich machte Zauberwort „Unbemerkte Übertragung“
Erst war die Maske unnütz, dann plötzlich Pflicht. Das RKI sprach von „zunehmender Evidenz“ für ein hohes Risiko – und zog still zurück, als die Masken längst verordnet waren. Ein Trick, der weitgehend unbemerkt blieb. Von Ines Kappstein.
Forwarded from Apollo News
Weil zwei Ärzte hunderte falsche Maskenatteste ausgestellt haben sollen, mussten sie sich vor dem Landgericht Fulda verantworten. Das stufte die Brisanz herab und gab den Fall an das Amtsgericht ab – wo das Verfahren nun eingestellt wurde.
https://apollo-news.net/angeblich-falsche-maskenatteste-ausgestellt-verfahren-gegen-zwei-rzte-eingestellt/
https://apollo-news.net/angeblich-falsche-maskenatteste-ausgestellt-verfahren-gegen-zwei-rzte-eingestellt/
Apollo News
Angeblich falsche Maskenatteste ausgestellt: Verfahren gegen zwei Ärzte eingestellt
Weil zwei Ärzte hunderte falsche Maskenatteste ausgestellt haben sollen, mussten sie sich vor dem Landgericht Fulda verantworten. Das stufte die Brisanz herab und gab den Fall an das Amtsgericht ab – wo das Verfahren nun eingestellt wurde.
Forwarded from henning rosenbusch - Channel
Neues Paper:
Niederländische Kinder, die während der Maßnahmen noch im Baby-Alter waren, können nun Emotionen in Gesichtern schlechter verarbeiten
Die Kinder zeigten eine geringere Aktivität in den Gehirnregionen, die Gesichtsausdrücke verarbeiten.
Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass Masken und Lockdowns den normalen Verlauf der frühen Gehirnentwicklung störten.
Das konnte ja niemand absehen. Und wenn, dann hat man ihn beschimpft.
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1878929325000015
t.me/Rosenbusch
Niederländische Kinder, die während der Maßnahmen noch im Baby-Alter waren, können nun Emotionen in Gesichtern schlechter verarbeiten
Die Kinder zeigten eine geringere Aktivität in den Gehirnregionen, die Gesichtsausdrücke verarbeiten.
Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass Masken und Lockdowns den normalen Verlauf der frühen Gehirnentwicklung störten.
Das konnte ja niemand absehen. Und wenn, dann hat man ihn beschimpft.
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1878929325000015
t.me/Rosenbusch
Forwarded from Ärzte für Aufklärung offiziell
Maskenpflicht: Wie das Robert Koch-Institut die Öffentlichkeit täuschte
Von Paul Schreyer / multipolar
Rückblick ins erste Corona-Jahr: Das RKI hatte das Maskentragen im öffentlichen Raum zunächst abgelehnt, schwenkte während des Lockdowns im April 2020 aber überraschend um. Die Professorin für Krankenhaushygiene Ines Kappstein weist in ihrem neuen Buch nach, wie die Behörde damals eine Evidenz für die Wirksamkeit der Masken nur vortäuschte – und damit die Beschlüsse der Regierung zu einer Maskenpflicht ermöglichte. Multipolar analysiert die RKI-Protokolle zu dieser 180-Grad-Wende, veröffentlicht Auszüge aus dem Buch und hat die Autorin interviewt.
Am Anfang galt die Wissenschaft. Als die Debatte um die Masken in Deutschland begann, vertrat das Robert Koch-Institut (RKI) noch eine evidenzbasierte Position. Man kannte die Fakten und referierte sie nüchtern. Das interne Protokoll des RKI-Krisenstabes vom 27. Januar 2020 ließ an Deutlichkeit wenig zu wünschen übrig. Selbstbewusst hielten die Fachleute der Behörde fest:
„Tragen von Mund-Nasenschutz für öffentliche Bevölkerung bei asymptomatischen Patienten nicht sinnvoll. Es liegt keine Evidenz vor als sinnvolle präventive Maßnahme für die Allgemeinbevölkerung. Sinnvoll bei: symptomatischen Patienten (sofern sie dies tolerieren) und auch bei pflegenden Angehörigen bei engem Kontakt. Es wird keine Bevorratung von Masken, etc. empfohlen. BZgA [Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung; P.S.] weist auf normale Husten-Etiquette und Händehygiene im Rahmen der Influenza-Saison hin. Information zur häufigen Maskennutzung in Asien, da hier die Anwendung oft sichtbar ist und Fragen aufkommen. Dieses Verhalten in Asien bezieht sich aber nicht nur auf nCoV-Lage, sondern generell auf die saisonale Grippe und auch auf Luftverschmutzung.“
Einen Monat später, im Protokoll vom 26. Februar hieß es mit ähnlichem Tenor:
„Evidenz für MNS [Mund-Nasen-Schutz] – keine Studien die Kontraproduktivität belegen/dagegen sind, keine Evidenz dafür. ECDC [Europäische Behörde für übertragbare Krankheiten; P.S.] empfehlen sie nicht für gesunde Personen in der Allgemeinbevölkerung. RKI bleibt dabei: nicht empfohlen in der Öffentlichkeit, in häuslichem Umfeld mit Fall ja, auch zum Schutz anderer“
Nicht nur in den internen Protokollen, auch öffentlich wurde diese Position klar und deutlich vertreten. So bekräftigte der damalige RKI-Vizepräsident Lars Schaade auf einer Pressekonferenz zur Corona-Lage am 28. Februar vor laufenden Kameras nochmals ausdrücklich, was das RKI nicht empfehle:
„Wir empfehlen nicht die Nutzung von Desinfektionsmitteln im allgemeinen Alltagsleben, auch in dieser jetzigen Situation nicht, und wir empfehlen ebenfalls nicht die Nutzung von Gesichtsmasken oder Mund-Nasen-Schutz im Allgemeinen in der allgemeinen Öffentlichkeit und im Alltagsleben. Das sind noch zwei Punkte, die ich gerne betonen möchte.“
Auf Nachfrage eines anwesenden Journalisten zum Nutzen der Masken in der Öffentlichkeit stellte Schaade klar:
„Das ist mehrfach untersucht worden: Es gibt einfach keine wissenschaftliche Evidenz, dass das irgendeinen Sinn hätte.“
>> den kompletten Artikel als PDF:
https://multipolar-magazin.de/media/pdf/rki-protokolle-8.pdf
Quelle:
https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-8
Von Paul Schreyer / multipolar
Rückblick ins erste Corona-Jahr: Das RKI hatte das Maskentragen im öffentlichen Raum zunächst abgelehnt, schwenkte während des Lockdowns im April 2020 aber überraschend um. Die Professorin für Krankenhaushygiene Ines Kappstein weist in ihrem neuen Buch nach, wie die Behörde damals eine Evidenz für die Wirksamkeit der Masken nur vortäuschte – und damit die Beschlüsse der Regierung zu einer Maskenpflicht ermöglichte. Multipolar analysiert die RKI-Protokolle zu dieser 180-Grad-Wende, veröffentlicht Auszüge aus dem Buch und hat die Autorin interviewt.
Am Anfang galt die Wissenschaft. Als die Debatte um die Masken in Deutschland begann, vertrat das Robert Koch-Institut (RKI) noch eine evidenzbasierte Position. Man kannte die Fakten und referierte sie nüchtern. Das interne Protokoll des RKI-Krisenstabes vom 27. Januar 2020 ließ an Deutlichkeit wenig zu wünschen übrig. Selbstbewusst hielten die Fachleute der Behörde fest:
„Tragen von Mund-Nasenschutz für öffentliche Bevölkerung bei asymptomatischen Patienten nicht sinnvoll. Es liegt keine Evidenz vor als sinnvolle präventive Maßnahme für die Allgemeinbevölkerung. Sinnvoll bei: symptomatischen Patienten (sofern sie dies tolerieren) und auch bei pflegenden Angehörigen bei engem Kontakt. Es wird keine Bevorratung von Masken, etc. empfohlen. BZgA [Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung; P.S.] weist auf normale Husten-Etiquette und Händehygiene im Rahmen der Influenza-Saison hin. Information zur häufigen Maskennutzung in Asien, da hier die Anwendung oft sichtbar ist und Fragen aufkommen. Dieses Verhalten in Asien bezieht sich aber nicht nur auf nCoV-Lage, sondern generell auf die saisonale Grippe und auch auf Luftverschmutzung.“
Einen Monat später, im Protokoll vom 26. Februar hieß es mit ähnlichem Tenor:
„Evidenz für MNS [Mund-Nasen-Schutz] – keine Studien die Kontraproduktivität belegen/dagegen sind, keine Evidenz dafür. ECDC [Europäische Behörde für übertragbare Krankheiten; P.S.] empfehlen sie nicht für gesunde Personen in der Allgemeinbevölkerung. RKI bleibt dabei: nicht empfohlen in der Öffentlichkeit, in häuslichem Umfeld mit Fall ja, auch zum Schutz anderer“
Nicht nur in den internen Protokollen, auch öffentlich wurde diese Position klar und deutlich vertreten. So bekräftigte der damalige RKI-Vizepräsident Lars Schaade auf einer Pressekonferenz zur Corona-Lage am 28. Februar vor laufenden Kameras nochmals ausdrücklich, was das RKI nicht empfehle:
„Wir empfehlen nicht die Nutzung von Desinfektionsmitteln im allgemeinen Alltagsleben, auch in dieser jetzigen Situation nicht, und wir empfehlen ebenfalls nicht die Nutzung von Gesichtsmasken oder Mund-Nasen-Schutz im Allgemeinen in der allgemeinen Öffentlichkeit und im Alltagsleben. Das sind noch zwei Punkte, die ich gerne betonen möchte.“
Auf Nachfrage eines anwesenden Journalisten zum Nutzen der Masken in der Öffentlichkeit stellte Schaade klar:
„Das ist mehrfach untersucht worden: Es gibt einfach keine wissenschaftliche Evidenz, dass das irgendeinen Sinn hätte.“
>> den kompletten Artikel als PDF:
https://multipolar-magazin.de/media/pdf/rki-protokolle-8.pdf
Quelle:
https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-8
Forwarded from Apollo News
In der Affäre um die Maskenbeschaffung während der Corona-Krise sieht sich Jens Spahn mit neuen schweren Vorwürfen konfrontiert. Dessen Verteidigung in der ARD ist eine konfuse Mixtur aus Mythenbildung und Bagatellisierung des eigenen Fehlverhaltens.
https://apollo-news.net/wild-west-mit-dem-ungeheuerlichsten-argument-der-corona-zeit-will-jens-spahn-seinen-kopf-retten/
https://apollo-news.net/wild-west-mit-dem-ungeheuerlichsten-argument-der-corona-zeit-will-jens-spahn-seinen-kopf-retten/
Apollo News
„Wild West“ – Mit dem ungeheuerlichsten Argument der Corona-Zeit will Jens Spahn seinen Kopf retten
In der Affäre um die Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie sieht sich Jens Spahn zu Recht mit neuen schweren Vorwürfen konfrontiert. Dessen Verteidigung bei Bericht aus Berlin ist eine konfuse Mixtur aus Mythenbildung und Bagatellisierung des eigenen…
Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
KOGNITIVE DISSONANZ BEIM LANDGERICHT ESSEN
Liebe Community,
Was Rechtsanwalt Tobias Ulbrich hier berichtet,
https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1923046075511808448
kann man sich nicht ausdenken:
Der Vorsitzende Richter weist in einem COVID-Impfschadensprozess darauf hin, dass die STIKO weiterhin die Spritze (im hier gegebenen Fall Moderna) empfehle. Das spreche für ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis.
Aber er trägt die ganze Zeit eine FFP2-Maske. Begründung: Er sei mehrfach gegen COVID-19 geimpft, aber die Impfung schütze ja nicht.
Diese Begebenheit verdeutlicht, was für eine psychologische Mauer Anwälte überwinden müssen, bis sie die Gerichte so weit haben, dass sie - wie es eigentlich ihre Aufgabe wäre - dem Staat und den Impfstoffherstellern ordentlich auf die Finger klopfen.
So nach dem Motto: Die Partei hat immer recht. Auch wenn ich an meinem eigenen Leib das Gegenteil erfahren musste.
Auf uns Juristen wartet noch eine Menge Arbeit. Nicht nur juristisch, sondern auch psychologisch.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Was Rechtsanwalt Tobias Ulbrich hier berichtet,
https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1923046075511808448
kann man sich nicht ausdenken:
Der Vorsitzende Richter weist in einem COVID-Impfschadensprozess darauf hin, dass die STIKO weiterhin die Spritze (im hier gegebenen Fall Moderna) empfehle. Das spreche für ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis.
Aber er trägt die ganze Zeit eine FFP2-Maske. Begründung: Er sei mehrfach gegen COVID-19 geimpft, aber die Impfung schütze ja nicht.
Diese Begebenheit verdeutlicht, was für eine psychologische Mauer Anwälte überwinden müssen, bis sie die Gerichte so weit haben, dass sie - wie es eigentlich ihre Aufgabe wäre - dem Staat und den Impfstoffherstellern ordentlich auf die Finger klopfen.
So nach dem Motto: Die Partei hat immer recht. Auch wenn ich an meinem eigenen Leib das Gegenteil erfahren musste.
Auf uns Juristen wartet noch eine Menge Arbeit. Nicht nur juristisch, sondern auch psychologisch.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
X (formerly Twitter)
Tobias Ulbrich (@AnwaltUlbrich) on X
Am 14.05.2025 nahm ich als Prozessbevollmächtigter einen Termin vor dem Landgericht Essen wahr.
Es ging um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen eines Impfgeschädigten nach Impfung mit …
Es ging um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen eines Impfgeschädigten nach Impfung mit …
Forwarded from henning rosenbusch - Channel
Ein kleine Rückschau auf den Wahnsinn, von dem heute niemand mehr wissen will.
Retrospective:
Retrospective:
Forwarded from henning rosenbusch - Channel
Unsere neue Familienministerin Prien (CDU) wusste schon immer, wie man mit Kindern umgeht.
Daran wollen wir #RichtigErinnern.
t.me/Rosenbusch
Daran wollen wir #RichtigErinnern.
t.me/Rosenbusch
Forwarded from reitschuster.de
💥 MASKEN‑IRRSINN ENTLARVT! 💥
Ein bislang geheimer Bericht zeigt, wie 7 Milliarden Euro in der Pandemie verschwendet wurden – für Masken, die keiner brauchte. Jens Spahn schaltete alle Kontrollinstanzen aus, Lauterbach hielt den Bericht geheim, Warken schwieg. Und die Medien? Schweigen größtenteils mit. 👉 Lesen Sie hier die Zusammenfassung, die Ihnen niemand zeigen will: https://reitschuster.de/post/milliardengrab-maske-und-niemand-interessiert-sich-dafuer/
Ein bislang geheimer Bericht zeigt, wie 7 Milliarden Euro in der Pandemie verschwendet wurden – für Masken, die keiner brauchte. Jens Spahn schaltete alle Kontrollinstanzen aus, Lauterbach hielt den Bericht geheim, Warken schwieg. Und die Medien? Schweigen größtenteils mit. 👉 Lesen Sie hier die Zusammenfassung, die Ihnen niemand zeigen will: https://reitschuster.de/post/milliardengrab-maske-und-niemand-interessiert-sich-dafuer/
reitschuster.de
Milliardengrab Maske – und niemand interessiert sich dafür Masken, Milliarden, Machtmissbrauch – und keiner schaut hin
Ein geheimer Bericht enthüllt das ganze Ausmaß des Corona-Beschaffungswahns – und die bittere Wahrheit: Milliarden Steuergeld wurden verbrannt, ohne Folgen für die Verantwortlichen. Das System schützt sich selbst.
Forwarded from Ärzte für Aufklärung offiziell
Maskenpflicht: Wie das Robert Koch-Institut die Öffentlichkeit täuschte
Von Paul Schreyer / multipolar
Rückblick ins erste Corona-Jahr: Das RKI hatte das Maskentragen im öffentlichen Raum zunächst abgelehnt, schwenkte während des Lockdowns im April 2020 aber überraschend um. Die Professorin für Krankenhaushygiene Ines Kappstein weist in ihrem neuen Buch nach, wie die Behörde damals eine Evidenz für die Wirksamkeit der Masken nur vortäuschte – und damit die Beschlüsse der Regierung zu einer Maskenpflicht ermöglichte. Multipolar analysiert die RKI-Protokolle zu dieser 180-Grad-Wende, veröffentlicht Auszüge aus dem Buch und hat die Autorin interviewt.
Am Anfang galt die Wissenschaft. Als die Debatte um die Masken in Deutschland begann, vertrat das Robert Koch-Institut (RKI) noch eine evidenzbasierte Position. Man kannte die Fakten und referierte sie nüchtern. Das interne Protokoll des RKI-Krisenstabes vom 27. Januar 2020 ließ an Deutlichkeit wenig zu wünschen übrig. Selbstbewusst hielten die Fachleute der Behörde fest:
„Tragen von Mund-Nasenschutz für öffentliche Bevölkerung bei asymptomatischen Patienten nicht sinnvoll. Es liegt keine Evidenz vor als sinnvolle präventive Maßnahme für die Allgemeinbevölkerung. Sinnvoll bei: symptomatischen Patienten (sofern sie dies tolerieren) und auch bei pflegenden Angehörigen bei engem Kontakt. Es wird keine Bevorratung von Masken, etc. empfohlen. BZgA [Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung; P.S.] weist auf normale Husten-Etiquette und Händehygiene im Rahmen der Influenza-Saison hin. Information zur häufigen Maskennutzung in Asien, da hier die Anwendung oft sichtbar ist und Fragen aufkommen. Dieses Verhalten in Asien bezieht sich aber nicht nur auf nCoV-Lage, sondern generell auf die saisonale Grippe und auch auf Luftverschmutzung.“
Einen Monat später, im Protokoll vom 26. Februar hieß es mit ähnlichem Tenor:
„Evidenz für MNS [Mund-Nasen-Schutz] – keine Studien die Kontraproduktivität belegen/dagegen sind, keine Evidenz dafür. ECDC [Europäische Behörde für übertragbare Krankheiten; P.S.] empfehlen sie nicht für gesunde Personen in der Allgemeinbevölkerung. RKI bleibt dabei: nicht empfohlen in der Öffentlichkeit, in häuslichem Umfeld mit Fall ja, auch zum Schutz anderer“
Nicht nur in den internen Protokollen, auch öffentlich wurde diese Position klar und deutlich vertreten. So bekräftigte der damalige RKI-Vizepräsident Lars Schaade auf einer Pressekonferenz zur Corona-Lage am 28. Februar vor laufenden Kameras nochmals ausdrücklich, was das RKI nicht empfehle:
„Wir empfehlen nicht die Nutzung von Desinfektionsmitteln im allgemeinen Alltagsleben, auch in dieser jetzigen Situation nicht, und wir empfehlen ebenfalls nicht die Nutzung von Gesichtsmasken oder Mund-Nasen-Schutz im Allgemeinen in der allgemeinen Öffentlichkeit und im Alltagsleben. Das sind noch zwei Punkte, die ich gerne betonen möchte.“
Auf Nachfrage eines anwesenden Journalisten zum Nutzen der Masken in der Öffentlichkeit stellte Schaade klar:
„Das ist mehrfach untersucht worden: Es gibt einfach keine wissenschaftliche Evidenz, dass das irgendeinen Sinn hätte.“
>> den kompletten Artikel als PDF:
https://multipolar-magazin.de/media/pdf/rki-protokolle-8.pdf
Quelle:
https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-8
Von Paul Schreyer / multipolar
Rückblick ins erste Corona-Jahr: Das RKI hatte das Maskentragen im öffentlichen Raum zunächst abgelehnt, schwenkte während des Lockdowns im April 2020 aber überraschend um. Die Professorin für Krankenhaushygiene Ines Kappstein weist in ihrem neuen Buch nach, wie die Behörde damals eine Evidenz für die Wirksamkeit der Masken nur vortäuschte – und damit die Beschlüsse der Regierung zu einer Maskenpflicht ermöglichte. Multipolar analysiert die RKI-Protokolle zu dieser 180-Grad-Wende, veröffentlicht Auszüge aus dem Buch und hat die Autorin interviewt.
Am Anfang galt die Wissenschaft. Als die Debatte um die Masken in Deutschland begann, vertrat das Robert Koch-Institut (RKI) noch eine evidenzbasierte Position. Man kannte die Fakten und referierte sie nüchtern. Das interne Protokoll des RKI-Krisenstabes vom 27. Januar 2020 ließ an Deutlichkeit wenig zu wünschen übrig. Selbstbewusst hielten die Fachleute der Behörde fest:
„Tragen von Mund-Nasenschutz für öffentliche Bevölkerung bei asymptomatischen Patienten nicht sinnvoll. Es liegt keine Evidenz vor als sinnvolle präventive Maßnahme für die Allgemeinbevölkerung. Sinnvoll bei: symptomatischen Patienten (sofern sie dies tolerieren) und auch bei pflegenden Angehörigen bei engem Kontakt. Es wird keine Bevorratung von Masken, etc. empfohlen. BZgA [Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung; P.S.] weist auf normale Husten-Etiquette und Händehygiene im Rahmen der Influenza-Saison hin. Information zur häufigen Maskennutzung in Asien, da hier die Anwendung oft sichtbar ist und Fragen aufkommen. Dieses Verhalten in Asien bezieht sich aber nicht nur auf nCoV-Lage, sondern generell auf die saisonale Grippe und auch auf Luftverschmutzung.“
Einen Monat später, im Protokoll vom 26. Februar hieß es mit ähnlichem Tenor:
„Evidenz für MNS [Mund-Nasen-Schutz] – keine Studien die Kontraproduktivität belegen/dagegen sind, keine Evidenz dafür. ECDC [Europäische Behörde für übertragbare Krankheiten; P.S.] empfehlen sie nicht für gesunde Personen in der Allgemeinbevölkerung. RKI bleibt dabei: nicht empfohlen in der Öffentlichkeit, in häuslichem Umfeld mit Fall ja, auch zum Schutz anderer“
Nicht nur in den internen Protokollen, auch öffentlich wurde diese Position klar und deutlich vertreten. So bekräftigte der damalige RKI-Vizepräsident Lars Schaade auf einer Pressekonferenz zur Corona-Lage am 28. Februar vor laufenden Kameras nochmals ausdrücklich, was das RKI nicht empfehle:
„Wir empfehlen nicht die Nutzung von Desinfektionsmitteln im allgemeinen Alltagsleben, auch in dieser jetzigen Situation nicht, und wir empfehlen ebenfalls nicht die Nutzung von Gesichtsmasken oder Mund-Nasen-Schutz im Allgemeinen in der allgemeinen Öffentlichkeit und im Alltagsleben. Das sind noch zwei Punkte, die ich gerne betonen möchte.“
Auf Nachfrage eines anwesenden Journalisten zum Nutzen der Masken in der Öffentlichkeit stellte Schaade klar:
„Das ist mehrfach untersucht worden: Es gibt einfach keine wissenschaftliche Evidenz, dass das irgendeinen Sinn hätte.“
>> den kompletten Artikel als PDF:
https://multipolar-magazin.de/media/pdf/rki-protokolle-8.pdf
Quelle:
https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-8
Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
EINE BEMERKENSWERTE PASSAGE IM SONDERBERICHT DES BUNDESFINANZMINISTERIUMS ZUR MASKENAFFÄRE
Teil 1
Liebe Community,
Die WELT hat den Sonderbericht des Bundesfinanzministeriums im Original - aber mit geschwärzten Namen von beteiligten Personen, Anwaltskanzleien und Unternehmen - veröffentlicht:
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus256297016/Drama-in-Milliarden-Hoehe-Lesen-Sie-hier-den-kompletten-Masken-Geheimbericht.html
Ohne Bezahlschranke hier abrufbar:
https://archive.is/2VGjW#selection-2135.0-2135.79
Der 168 Seiten starke Bericht ist in diesem Artikel verlinkt.
Auf Seite 155 bis 158 wird über einen Regress gegen eine Anwaltskanzlei räsoniert, die das Bundesgesundheitsministerium seinerzeit bei der Formulierung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen beraten hat. Diese Kanzlei hatte AGB empfohlen, die dem Bundesgesundheitsministerium später vom OLG Köln - man darf es so drastisch formulieren rechts und links um die Ohren gehauen wurden.
In den AGB war nämlich eine Klausel verankert gewesen, wonach vereinbarte Liefertermine als sog. absolute Fixgeschäfte anzusehen waren. Unter einem absoluten Fixgeschäft versteht man eine Leistung, die nur dann überhaupt einen Sinn ergibt, wenn sie pünktlich erbracht wird. Schulbeispiel ist die Hochzeitstorte, die erst einen Tag nach der Hochzeitsfeier geliefert wird: Sie kann, rein physisch betrachtet, noch geliefert werden, aber ihren eigentlichen Sinn hat sie dann verfehlt. Die Leistung ist dann nicht mehr verspätet, sondern unmöglich. Der Gläubiger kann vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern, ohne vorher dem Schuldner eine zweite Chance (sog. Nachfristsetzung) einräumen zu müssen, die Leistung doch noch zu erbringen.
Und so sollte es sich nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums, beraten durch die besagte Anwaltskanzlei, auch bei den Maskenlieferungen verhalten: Das Bundesgesundheitsministerium verordnete mittels AGB (vulgo im "Kleingedruckten"), dass Masken, die nicht pünktlich geliefert wurden, als sinnlos und deren Lieferung als (im Rechtssinne) unmöglich eingeordnet wurden. Das entspricht natürlich nicht den tatsächlichen Gegebenheiten: Masken, die zu spät geliefert werden, können immer noch verteilt und getragen werden. Solche Fixklauseln sind in AGB unwirksam, und zwar auch im Geschäftsverkehr mit Unternehmern.
Und jetzt zu dem Sonderbericht: Dieser geht davon aus,
1. dass die Anwaltskanzlei, die diese Klausel empfohlen hat, schuldhaft gehandelt habe
2. und dass den Bund als Gläubiger kein Mitverschulden treffe, weil AGB-Recht so eine spezielle Materie sei, dass selbst große Anwaltskanzleien Anwälte mit besonderem Tätigkeitsschwerpunkt im AGB-Recht beschäftige. Vor diesem Hintergrund könne man nicht erwarten, dass den Ministerialbeamten der Bundesregierung die Unwirksamkeit einer solchen Klausel auffalle.
Beide Aussagen geben Anlass zu kritischen Bemerkungen.
Das Landgericht Bonn hatte in den einschlägigen Prozessen zwischen dem Bund und den Maskenlieferanten die AGB-Klausel offenbar noch für rechtens erklärt. Geht man davon aus, dass diese Entscheidung in einer Besetzung der zuständigen Zivilkammer beim Landgericht mit drei Berufsrichtern ergangen ist, führt dies nach der Rechtsprechung des BGH dazu,
- dass der öffentlichen Hand kein Verschulden zur Last fällt. Diese sog. Kollegialgerichtsrichtlinie ist aus dem Recht der Haftung des Staates für fehlerhafte Amtshandlungen (Art. 34 GG, § 839 BGB) bekannt: Ein Beamter, so der BGH, müsse nicht schlauer sein als drei Richter. Der Beamte müsse im Drang der Tagesgeschäfte allein handeln, während sich Berufsrichter den Fall in Ruhe anschauen könnten.
- dass aber den Anwälten sehr wohl ein Verschulden zur Last fällt: Sie können sich nach der Rechtsprechung des BGH gerade NICHT darauf berufen, sie müssten nicht schlauer sein als die Gerichte.
Fortsetzung 👇 Teil 2
Teil 1
Liebe Community,
Die WELT hat den Sonderbericht des Bundesfinanzministeriums im Original - aber mit geschwärzten Namen von beteiligten Personen, Anwaltskanzleien und Unternehmen - veröffentlicht:
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus256297016/Drama-in-Milliarden-Hoehe-Lesen-Sie-hier-den-kompletten-Masken-Geheimbericht.html
Ohne Bezahlschranke hier abrufbar:
https://archive.is/2VGjW#selection-2135.0-2135.79
Der 168 Seiten starke Bericht ist in diesem Artikel verlinkt.
Auf Seite 155 bis 158 wird über einen Regress gegen eine Anwaltskanzlei räsoniert, die das Bundesgesundheitsministerium seinerzeit bei der Formulierung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen beraten hat. Diese Kanzlei hatte AGB empfohlen, die dem Bundesgesundheitsministerium später vom OLG Köln - man darf es so drastisch formulieren rechts und links um die Ohren gehauen wurden.
In den AGB war nämlich eine Klausel verankert gewesen, wonach vereinbarte Liefertermine als sog. absolute Fixgeschäfte anzusehen waren. Unter einem absoluten Fixgeschäft versteht man eine Leistung, die nur dann überhaupt einen Sinn ergibt, wenn sie pünktlich erbracht wird. Schulbeispiel ist die Hochzeitstorte, die erst einen Tag nach der Hochzeitsfeier geliefert wird: Sie kann, rein physisch betrachtet, noch geliefert werden, aber ihren eigentlichen Sinn hat sie dann verfehlt. Die Leistung ist dann nicht mehr verspätet, sondern unmöglich. Der Gläubiger kann vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern, ohne vorher dem Schuldner eine zweite Chance (sog. Nachfristsetzung) einräumen zu müssen, die Leistung doch noch zu erbringen.
Und so sollte es sich nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums, beraten durch die besagte Anwaltskanzlei, auch bei den Maskenlieferungen verhalten: Das Bundesgesundheitsministerium verordnete mittels AGB (vulgo im "Kleingedruckten"), dass Masken, die nicht pünktlich geliefert wurden, als sinnlos und deren Lieferung als (im Rechtssinne) unmöglich eingeordnet wurden. Das entspricht natürlich nicht den tatsächlichen Gegebenheiten: Masken, die zu spät geliefert werden, können immer noch verteilt und getragen werden. Solche Fixklauseln sind in AGB unwirksam, und zwar auch im Geschäftsverkehr mit Unternehmern.
Und jetzt zu dem Sonderbericht: Dieser geht davon aus,
1. dass die Anwaltskanzlei, die diese Klausel empfohlen hat, schuldhaft gehandelt habe
2. und dass den Bund als Gläubiger kein Mitverschulden treffe, weil AGB-Recht so eine spezielle Materie sei, dass selbst große Anwaltskanzleien Anwälte mit besonderem Tätigkeitsschwerpunkt im AGB-Recht beschäftige. Vor diesem Hintergrund könne man nicht erwarten, dass den Ministerialbeamten der Bundesregierung die Unwirksamkeit einer solchen Klausel auffalle.
Beide Aussagen geben Anlass zu kritischen Bemerkungen.
Das Landgericht Bonn hatte in den einschlägigen Prozessen zwischen dem Bund und den Maskenlieferanten die AGB-Klausel offenbar noch für rechtens erklärt. Geht man davon aus, dass diese Entscheidung in einer Besetzung der zuständigen Zivilkammer beim Landgericht mit drei Berufsrichtern ergangen ist, führt dies nach der Rechtsprechung des BGH dazu,
- dass der öffentlichen Hand kein Verschulden zur Last fällt. Diese sog. Kollegialgerichtsrichtlinie ist aus dem Recht der Haftung des Staates für fehlerhafte Amtshandlungen (Art. 34 GG, § 839 BGB) bekannt: Ein Beamter, so der BGH, müsse nicht schlauer sein als drei Richter. Der Beamte müsse im Drang der Tagesgeschäfte allein handeln, während sich Berufsrichter den Fall in Ruhe anschauen könnten.
- dass aber den Anwälten sehr wohl ein Verschulden zur Last fällt: Sie können sich nach der Rechtsprechung des BGH gerade NICHT darauf berufen, sie müssten nicht schlauer sein als die Gerichte.
Fortsetzung 👇 Teil 2
Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
EINE BEMERKENSWERTE PASSAGE IM SONDERBERICHT DES BUNDESFINANZMINISTERIUMS ZUR MASKENAFFÄRE
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Im Klartext: Der Staat gewährt seinen eigenen Akteuren - und damit letztlich sich selbst, da die Haftung nicht den Amtsträger, sondern ihn selbst trifft (sog. Anstellungskörperschaft) - ein Haftungsprivileg, das er seinen Bürgern verweigert, Das ist in einem liberalen Rechtsstaat schwer vermittelbar. Aber der Sonderbericht bewegt sich hier immerhin auf dem Boden der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Ebenso schwer vermittelbar ist die These, AGB-Recht sei so speziell, dass von einem Ministerialbeamten keine besonderen Kenntnisse erwartet werden könnten. Nun bin ich selbst Autor eines Lehrbuchs zum AGB-Recht. Ja, es gibt Konstellationen, in denen das AGB-Recht eine Wissenschaft für sich ist. Dass man aber Leistungen, die ohne weiteres nachholbar sind, wie die Lieferung von Masken, in AGB nicht einfach zu absoluten Fixschulden erklären kann, muss bereits ein Jurastudent am Ende des 2. Fachsemesters wissen.
Man kann ein Mitverschulden des Bundes dann allenfalls noch mit der Begründung ablehnen, dass der Bund ja gerade deshalb anwaltliche Rat gesucht habe, weil er seinen eigenen Beamten die erforderliche rechtliche Expertise nicht zutraue. Dann frage ich mich aber: Wofür unterhalten wir eine so aufwendige Ministerialbürokratie? Haben Ministerialbeamte wirklich jeglichen Bezug zu ihrer juristischen Grundausbildung verloren?
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Im Klartext: Der Staat gewährt seinen eigenen Akteuren - und damit letztlich sich selbst, da die Haftung nicht den Amtsträger, sondern ihn selbst trifft (sog. Anstellungskörperschaft) - ein Haftungsprivileg, das er seinen Bürgern verweigert, Das ist in einem liberalen Rechtsstaat schwer vermittelbar. Aber der Sonderbericht bewegt sich hier immerhin auf dem Boden der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Ebenso schwer vermittelbar ist die These, AGB-Recht sei so speziell, dass von einem Ministerialbeamten keine besonderen Kenntnisse erwartet werden könnten. Nun bin ich selbst Autor eines Lehrbuchs zum AGB-Recht. Ja, es gibt Konstellationen, in denen das AGB-Recht eine Wissenschaft für sich ist. Dass man aber Leistungen, die ohne weiteres nachholbar sind, wie die Lieferung von Masken, in AGB nicht einfach zu absoluten Fixschulden erklären kann, muss bereits ein Jurastudent am Ende des 2. Fachsemesters wissen.
Man kann ein Mitverschulden des Bundes dann allenfalls noch mit der Begründung ablehnen, dass der Bund ja gerade deshalb anwaltliche Rat gesucht habe, weil er seinen eigenen Beamten die erforderliche rechtliche Expertise nicht zutraue. Dann frage ich mich aber: Wofür unterhalten wir eine so aufwendige Ministerialbürokratie? Haben Ministerialbeamte wirklich jeglichen Bezug zu ihrer juristischen Grundausbildung verloren?
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
DIE WELT
„Drama in Milliarden-Höhe“ – Lesen Sie hier den kompletten Masken-Geheimbericht - WELT
Seit Wochen wird über einen Bericht zur Beschaffung von Corona-Masken durch den Bund diskutiert. Die Regierung hielt die Veröffentlichung des Papiers bislang zurück. Nun liegt es der WELT-Redaktion vor.