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ehhm schaut die Süße zu ???
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Staatsanwaltschaft prüft Aussagen von Christian Drosten im Corona-Untersuchungsausschuss

Die Staatsanwaltschaft Dresden prüft mögliche falsche Aussagen von Christian Drosten im Corona-Untersuchungsausschuss. Droht dem Virologen eine strafrechtliche Konsequenz?

Am 27. November veröffentlichte die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina eine Stellungnahme zur Corona-Impfpflicht, bei der Christian Drosten als Mitunterzeichner beteiligt war. Laut einem Bericht des Online-Magazins Multipolar prüft die Staatsanwaltschaft Dresden nun Aussagen des Virologen, die dieser als Sachverständiger vor dem Corona-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags gemacht hatte.

Am 21. August bestritt Drosten vor dem Ausschuss, dass die Leopoldina-Stellungnahme „eine Impfpflicht für die Gesamtbevölkerung empfohlen“ habe. Vielmehr sei das Ziel gewesen, der Politik zu empfehlen, „die juristischen Grundvoraussetzungen für eine bevölkerungsweite Impfpflicht zu überprüfen“. Zudem erklärte Drosten, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Stellungnahme nicht absehbar war, „dass kurze Zeit später die Omikron-Welle kommen würde“ – mit der Omikron-Variante habe sich „die Sterblichkeit und Pathogenese ein Stück weiter abgeschwächt“.

Leopoldina sah eine allgemeine Impfpflicht als „rechtlich gerechtfertigt“

In der Leopoldina-Stellungnahme wird jedoch die „Vorbereitung zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen“ gefordert. Es wird zudem festgehalten: „Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist unter den aktuellen, vor einem Jahr so nicht vorhersehbaren Umständen ethisch und rechtlich gerechtfertigt: als letzte Maßnahme, um eine Impflücke zu schließen, die sich augenscheinlich anders nicht beheben lässt.“ Ziel sei es, die Bevölkerung vor „desaströsen Folgen“ zu bewahren. Zum Thema Omikron heißt es, dass „das Auftreten neuer Virusvarianten – wie zum Beispiel der Omikron-Variante –, die infektiöser sein könnten, ein schnelles und konsequentes Handeln noch dringlicher“ mache.
Gegenüber Multipolar erklärte Drosten, dass das Zitat zur „Einführung einer allgemeinen Impfpflicht“ aus dem „Abschlusskapitel“ stamme, das eine wissenschaftlich-ethische Beurteilung enthalte. Drosten betonte, dass dieses Thema nicht in seine „Fachexpertise“ falle und empfahl, die Autoren der Stellungnahme zu konsultieren. Auch zu den Aussagen über Omikron sehe er „keinen Widerspruch“ zur Leopoldina-Stellungnahme.

Damals sei es noch nicht absehbar gewesen, dass Omikron zur dominanten Variante in Deutschland werden würde. Zudem seien die ersten Daten aus Ländern wie Südafrika „rudimentär und widersprüchlich“ gewesen, was eine vorsichtige Haltung notwendig gemacht habe. Trotz der späteren Einschätzung von Angelique Coetzee, Vorsitzende der South African Medical Association, dass Omikron keine schwer erkrankten Patienten verursache, seien zu diesem Zeitpunkt noch andere Ergebnisse in der Datenlage vorhanden gewesen.

Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg, hält es für „plausibel“, dass Drosten vor dem sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss „falsche uneidliche Aussagen gemacht hat“. Dies müsse jedoch zunächst auf objektiver Ebene geprüft werden, erklärte der Rechtswissenschaftler. „Professor Drosten hat in Dresden keine Meinung oder subjektive Einschätzung abgegeben. Es handelte sich um Tatsachenbehauptungen.“ Strafbar wäre dies allerdings nur, wenn Drosten mit Vorsatz gehandelt habe. Auch das sei „gut begründbar“, da Drosten „genau gewusst habe, was er sagte“ und „dies auch so sagen wollte“. Es handele sich nicht um einen Versprecher oder eine fahrlässige Äußerung.

https://archive.ph/kHmsm


🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
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Guten Morgen, liebe Zuschauer, heute leicht verschlafen und dann festgestellt, dass X/Twitter uns für 12 Stunden gesperrt hat. Die Tageslage ist in Arbeit! Bis später!
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Das war der Tweet, weswegen ich auf X gesperrt wurde.
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