Digitaler Chronist
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❗️❗️❗️ Bundesverfassungsgericht urteilt: Behandlung unter Zwang jetzt auch zu Hause erlaubt.



Rechtlich betreute Menschen dürfen unter bestimmten Umständen zwangsbehandelt werden. Bislang mussten sie dafür immer ins Krankenhaus. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag entschieden: Zwangsbehandlungen können teilweise auch direkt daheim oder in einer Einrichtung durchgeführt werden.
Zur Medikamentengabe ins Krankenhaus
Betroffen sind vor allem Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen oder Demenz. Müssen sie dringend medizinisch oder medikamentös behandelt werden, willigen aber nicht ein, könne bestimmte Maßnahmen auch gegen ihren Willen durchgeführt werden. Voraussetzung: Es muss im Vorfeld gerichtlich ein rechtlicher Betreuer eingesetzt worden sein.
Eine Zwangsbehandlung ist dann auch nur erlaubt, wenn sie unbedingt notwendig ist, um einen ernsten gesundheitlichen Schaden abzuwenden und der Nutzen das Risiko überwiegt. Zudem muss vorher versucht werden, die Betroffenen zu überzeugen. Nur wenn sie die Notwendigkeit nicht erkennen oder nicht danach handeln können, darf zwangsweise behandelt werden.
Grundlage für die aktuelle Entscheidung ist der Fall einer Frau aus Lippstadt, die unter paranoider Schizophrenie leidet. Ihr Betreuer beantragte, ihr die Medikamente gegen ihre Psychosen auch in der Einrichtung geben zu können. Im Krankenhaus werde sie immer wieder aufs Neue traumatisiert. In der Vergangenheit habe die Frau teils fixiert und mit einem Spuckschutz versehen werden müssen, um zur Klinik gebracht zu werden.
Anpassung des Gesetzes bis 2026
Die zunächst zuständigen Gerichte lehnten den Antrag des Betreuers ab. Daraufhin wandte sich die Frau an den Bundesgerichtshof (BGH), der die Frage an das Verfassungsgericht weitergab. Das entschied: Die bisher geltende gesetzliche Regelung ist nicht umfassend mit dem Grundgesetz vereinbar. Und: Bis Ende 2026 muss sie nun angepasst werden.
Es ergäbe etwa keinen Sinn, auf eine Krankenhauseinlieferung zu bestehen, wenn dort eine erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit drohe. Voraussetzung: In der Einrichtung oder zu Hause müsse eine gute medizinische Versorgung gewährleistet sein.
Bundestag und Bundesrat sind nun gefordert, innerhalb der gesetzten Frist eine verfassungskonforme Neuregelung zu erarbeiten und zu verabschieden.

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Eine kurze Szene aus der Direktübertragung (DÜ) vom 26.11.24
"DC am Abend"

#Thyssenkrupp
#Normi
#Clownswelt deluxe 🤡
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Liebe Zuschauer, @Zauberin1310 (Nutzername auf Twitter), die zunächst wegen einer vermeintlichen Beleidigung von #Baerbock ("Hohlbratze, die unser Land in Gefahr bringt") zu 6000,00€ Geldstrafe verurteilt und schlußendlich freigesprochen wurde, ist bei uns am Donnerstag, 28.11.24 20:00 Gast in unserer Direktübertragung!

Wir werden das Gespräch am Telefon führen, da sie aus Gründen nicht mit Bild auftreten möchte.

Die Verweise auf die Kanäle folgen morgen!
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Wir sind #aufSendung

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CORONA-PANDEMIE: Fehlende Aufarbeitung! Anschuldigungen gegen Gesundheitsminister Lauterbach & Spahn

Die politische Aufarbeitung der Corona-Pandemie kommt nicht voran. Uneinigkeit zwischen Parteien und fehlender Konsens über den richtigen Ansatz verhindern eine systematische Untersuchung. Neue Recherchen von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR legen nahe, dass Gesundheitsminister Jens Spahn und Karl Lauterbach während der Pandemie maßgeblich die Richtung vorgaben – häufig ohne kritische Begleitung durch den Ethikrat oder das Robert Koch-Institut. Entscheidungen wie Schulschließungen und die Impfpflicht werden heute als Fehler bewertet, doch eine umfassende Analyse bleibt aus. Die Rufe nach Transparenz in der Bevölkerung werden lauter.

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