Forwarded from IMPFOPFERARCHIV
Kann der Staat auf die elektronische Patientenakte zugreifen?
Ärztliche Unterlagen sind gesetzlich vor Beschlagnahme geschützt, doch für die ePA fehlt eine explizite Regelung. Fachanwalt Dr. Uwe Schneider erklärt exklusiv für ARZT & WIRTSCHAFT, welche Konsequenzen denkbar wären.
Hochsensible Gesundheitsdaten sind normalerweise besonders geschützt. Doch bei der neuen ePA hat der Gesetzgeber keine entsprechende Regel vorgesehen. Die Lage bleibt trotz Forderungen der Ärzteschaft irritierend unklar — und ein Zugriff nicht ausgeschlossen, wie Rechtsanwalt Dr. Uwe Schneider erklärt.
Herr Dr. Schneider, Sie kommen gerade von der Tagung Datenschutz im Gesundheitswesen in Berlin. War das Fehlen eines Beschlagnahmeverbots bei der ePA Thema?
Dr. Schneider: Ja, im Einzelgespräch. Eine wichtige Frage ist: Was kann der Staat technisch? Seit 2020 hat sich die Architektur der ePA verändert. Früher schützte eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die ePA, die nur mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten entschlüsselt werden konnte. Diese Karte darf laut § 97 Strafprozessordnung nicht beschlagnahmt werden. Seit 2020 hat sich die Architektur geändert: Der Zugriff ist nun auch ohne eGK möglich. Zwar bestehen weiterhin Sicherheitsmaßnahmen, doch die „vertrauenswürdige Ausführungsumgebung“ ist nicht ganz so sicher, wie von der gematik behauptet. Ein Zugriff wäre sehr aufwendig, aber nicht ausgeschlossen.
Wie könnte der Staat auf ePA-Daten zugreifen?
Dr. Schneider: Ermittlungsbehörden könnten per Beschlagnahmeanordnung Krankenkassen oder IT-Dienstleister zur Kooperation zwingen. Trotz verteilter Verschlüsselung wäre ein Zugriff möglich, wenn mehrere Anbieter dadurch zur Zusammenarbeit verpflichtet werden. So könnte etwa eine SMC-B-Karte durch einen Identity-Provider ausgestellt werden, mit der sich der Staat als Arzt ausgibt und Zugriff auf die ePA-Daten erhält.
Wie ist die rechtliche Lage?
Dr. Schneider: Unklar. Die Gesetzesbegründung sieht ePA-Betreiber als mitwirkende Personen der Ärzte und damit als geschützt. Unabhängige Juristen zweifeln daran, da Ärztinnen und Ärzte keinen Einfluss auf die Betreiberwahl haben. 2023 bestätigte die Bundesregierung diese Sichtweise, doch die Fachliteratur bleibt skeptisch. Einige argumentieren, ein Beschlagnahmeverbot lasse sich verfassungsrechtlich ableiten, aber gesichert ist das nicht. Daher bleibt die Forderung nach einer expliziten gesetzlichen Regelung.
Welche Folgen hätte eine Beschlagnahme der Daten?
Dr. Schneider: Patienten könnten das Vertrauen in ihre Ärzte verlieren. Ermittler könnten etwa in Missbrauchsverfahren auf psychiatrische Behandlungsdaten zugreifen. Dies könnte dazu führen, dass Betroffene sich nicht mehr offenbaren oder gar keine medizinische Hilfe mehr in Anspruch nehmen. Besonders für psychisch Erkrankte und die Menschen in ihrem Umfeld wäre das fatal.
Kann ein Arzt sein Berufsgeheimnis noch garantieren?
Dr. Schneider: Nur bedingt. In der Praxis oder bei einem selbst beauftragten IT-Dienstleister bleibt die Schweigepflicht gewahrt. Doch sobald Daten in die ePA wandern, ist ein Zugriff nicht sicher ausgeschlossen. Deshalb forderte die Bundesärztekammer 2020 ein gesetzliches Beschlagnahmeverbot – bislang ohne Erfolg. Strafbar machen sich die Ärzte durch die ePA-Nutzung gleichwohl nicht.
Könnten ePA-Zugriffe die Gesellschaft mehr schützen?
Dr. Schneider: Da habe ich Zweifel. Geplante schwere Straftaten dürfen ohnehin gemeldet werden. Das Recht unterscheidet klar zwischen Prävention und nachträglichem Zugriff auf Behandlungsdaten.
Warum ist die ärztliche Schweigepflicht so wichtig?
Dr. Schneider: Sie verhindert, dass Patienten aus Angst vor Verfolgung auf medizinische Hilfe verzichten. Psychisch instabile Menschen können durch Therapie stabilisiert und Straftaten möglicherweise verhindert werden. Dies schützt die kranke Person, aber auch die Gesellschaft.
https://archive.ph/lxZtV
🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
Ärztliche Unterlagen sind gesetzlich vor Beschlagnahme geschützt, doch für die ePA fehlt eine explizite Regelung. Fachanwalt Dr. Uwe Schneider erklärt exklusiv für ARZT & WIRTSCHAFT, welche Konsequenzen denkbar wären.
Hochsensible Gesundheitsdaten sind normalerweise besonders geschützt. Doch bei der neuen ePA hat der Gesetzgeber keine entsprechende Regel vorgesehen. Die Lage bleibt trotz Forderungen der Ärzteschaft irritierend unklar — und ein Zugriff nicht ausgeschlossen, wie Rechtsanwalt Dr. Uwe Schneider erklärt.
Herr Dr. Schneider, Sie kommen gerade von der Tagung Datenschutz im Gesundheitswesen in Berlin. War das Fehlen eines Beschlagnahmeverbots bei der ePA Thema?
Dr. Schneider: Ja, im Einzelgespräch. Eine wichtige Frage ist: Was kann der Staat technisch? Seit 2020 hat sich die Architektur der ePA verändert. Früher schützte eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die ePA, die nur mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten entschlüsselt werden konnte. Diese Karte darf laut § 97 Strafprozessordnung nicht beschlagnahmt werden. Seit 2020 hat sich die Architektur geändert: Der Zugriff ist nun auch ohne eGK möglich. Zwar bestehen weiterhin Sicherheitsmaßnahmen, doch die „vertrauenswürdige Ausführungsumgebung“ ist nicht ganz so sicher, wie von der gematik behauptet. Ein Zugriff wäre sehr aufwendig, aber nicht ausgeschlossen.
Wie könnte der Staat auf ePA-Daten zugreifen?
Dr. Schneider: Ermittlungsbehörden könnten per Beschlagnahmeanordnung Krankenkassen oder IT-Dienstleister zur Kooperation zwingen. Trotz verteilter Verschlüsselung wäre ein Zugriff möglich, wenn mehrere Anbieter dadurch zur Zusammenarbeit verpflichtet werden. So könnte etwa eine SMC-B-Karte durch einen Identity-Provider ausgestellt werden, mit der sich der Staat als Arzt ausgibt und Zugriff auf die ePA-Daten erhält.
Wie ist die rechtliche Lage?
Dr. Schneider: Unklar. Die Gesetzesbegründung sieht ePA-Betreiber als mitwirkende Personen der Ärzte und damit als geschützt. Unabhängige Juristen zweifeln daran, da Ärztinnen und Ärzte keinen Einfluss auf die Betreiberwahl haben. 2023 bestätigte die Bundesregierung diese Sichtweise, doch die Fachliteratur bleibt skeptisch. Einige argumentieren, ein Beschlagnahmeverbot lasse sich verfassungsrechtlich ableiten, aber gesichert ist das nicht. Daher bleibt die Forderung nach einer expliziten gesetzlichen Regelung.
Welche Folgen hätte eine Beschlagnahme der Daten?
Dr. Schneider: Patienten könnten das Vertrauen in ihre Ärzte verlieren. Ermittler könnten etwa in Missbrauchsverfahren auf psychiatrische Behandlungsdaten zugreifen. Dies könnte dazu führen, dass Betroffene sich nicht mehr offenbaren oder gar keine medizinische Hilfe mehr in Anspruch nehmen. Besonders für psychisch Erkrankte und die Menschen in ihrem Umfeld wäre das fatal.
Kann ein Arzt sein Berufsgeheimnis noch garantieren?
Dr. Schneider: Nur bedingt. In der Praxis oder bei einem selbst beauftragten IT-Dienstleister bleibt die Schweigepflicht gewahrt. Doch sobald Daten in die ePA wandern, ist ein Zugriff nicht sicher ausgeschlossen. Deshalb forderte die Bundesärztekammer 2020 ein gesetzliches Beschlagnahmeverbot – bislang ohne Erfolg. Strafbar machen sich die Ärzte durch die ePA-Nutzung gleichwohl nicht.
Könnten ePA-Zugriffe die Gesellschaft mehr schützen?
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Liebe Freunde unseres Formates "Telefonat mit einem alten Freund", Andi und ich haben uns in Rosenheim getroffen, Gespräch auf der Straße sozusagen.
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https://youtu.be/ew5lA9O9Rzg
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https://t.me/DC_Mediathek/1800
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https://www.digitaler-chronist.com/telefonat-mit-einem-alten-freund
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https://x.com/DigitalerC/status/1921472696421929283
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Treffen in Rosenheim - Gespräch über die Lage
Andi aus München, mit dem ich seit über 35 Jahren befreundet bin, und ich telefonieren. Unsere Ansichten sind selten übereinstimmend, aber wir können das auf humoristische Art und Weise lösen!
Viel Vergnügen,
Euer Thomas & Andi
Alle Videos, die wir veröffentlichen…
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Liebe Zuschauer!
Da es heute Abend keine DÜ gibt, haben wir Admins uns etwas überlegt:
Es wird gegen 19.30 Uhr einen Sprachchat, in der Gruppe DCs Digitale Patrioten - Das Original, geben.
Wir freuen uns schon sehr auf jeden, der ein wenig Zeit hat und mit uns sprechen möchte.
Grüße vom Admin Team
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Beste Grüße aus Hannover!😘
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Liebe Zuschauer, wir sind wieder gut in Berlin angekommen und bedanken uns bei den lieben Teilnehmern in Hannover. Dies war heute das 30. Salongespräch live und das Ende der Frühlingstour 2025. Noch einmal großen Dank an die Gäste in Weitra, Dresden, Wien, München, Rosenheim und Hannover. Euch einen schönen Abend gewünscht. Liebe Grüße von Mike, Thomas & dem gesamten Team!
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Liebe Zuschauer, heute, 12.05.25 20.00 Direktübertragung! "DC am Abend!"
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https://odysee.com/@Digitaler.Chronist:8/12.05.25_DC_am_Abend!:f
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https://youtube.com/live/HEJcX2PiLCU
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Aufzeichnung vom 12.05.25 Direktübertragung! DC am Abend!
Liebe Zuschauer,
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Forwarded from Kulturstudio.tv | WAHRHAFTIG - AUTHENTISCH - UNPERFEKT
Zum Wochenstart ein weiterer Schenkelklopfer aus der beliebten Rubrik :
#Was_darf_Satire ?
Waffenruhe oder Sanktionen: Bundesregierung stellt Putin Ultimatum
Ultimatum an Putin!
Die Bundesregierung will in Abstimmung mit den europäischen Partnern Sanktionen gegen Russland vorbereiten – wenn Moskau die am Samstag von Kanzler Merz und drei weiteren europäischen Regierungschefs geforderte Waffenruhe von 30 Tagen im Ukraine-Krieg nicht umsetzt.
Wenn die Waffenruhe im Laufe des Montags nicht stehe, würden Sanktionsvorbereitungen „in Gang gesetzt“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Mittag in Berlin. „Die Uhr läuft, wir haben noch zwölf Stunden bis zum Ablauf dieses Tages“.
Ein Journalist fragte nach: „Das heißt, wenn dieser Tag rum ist, beginnen die Europäer mit Sanktionsvorbereitungen?“
Kornelius: „Exakt. Wenn der heutige Tag rum ist, werden auf der Ebene der politischen Berater Vorbereitungen in Gang gesetzt für Sanktionsmaßnahmen. Parallel dazu haben wir das 17. Sanktionspaket in Brüssel in Vorbereitung. Diese Vorbereitungen laufen parallel zu den Gesprächen (in Istanbul).“
Darum geht’s
Bundeskanzler Friedrich Merz (69, CDU) hatte am Samstag bei seiner Kiew-Reise mit drei anderen europäischen Staats- und Regierungschefs und US-Präsident Donald Trump (per Handy zugeschaltet) einen bedingungslosen 30-tägigen Waffenstillstand ab dem 12. Mai gefordert.
Sonst, so Merz: „massive Verschärfung der Sanktionen“ gegen Russland und „weitere massive Hilfe für die Ukraine – politisch, finanziell, aber auch militärisch“.
Dann grätschte Trump nochmal dazwischen – und forderte die Ukraine auf, auf Russlands Gegenvorschlag eines Treffens in Istanbul einzugehen, ohne dass die Russen-Armee aufhört, zu schießen und zu töten („Trefft euch. Jetzt.“).
Darauf reagierte Ukraine-Präsident Wolodymyr Selenskyj (47) schlagfertig und kündigte an: „Ich werde in der Türkei auf Putin warten. Persönlich.“
Doch die Istanbul-Gespräche, bei denen nicht klar ist, ob auch Kreml-Chef und Kriegs-Aggressor Wladimir Putin (72) anreisen wird, ändern nichts am Ultimatum, erklärte heute Regierungssprecher Kornelius.
„Der ukrainische Präsident, es ist ihm unbenommen, dass er das Gespräch trotzdem sucht“, sagte Kornelius. „Ich glaube, er demonstriert seine Bereitschaft, Verhandlungen nicht aus dem Weg zu sehen. Und wir sehen in dieser sehr dynamischen Situation, dass auch die andere Verhandlungsseite offenbar noch nicht festgelegt ist, wie sie den Donnerstag für sich sieht bzw. nicht weiß, wie sie in die Gespräche einsteigen möchte.“
Liefert Deutschland dann Taurus?
Darauf wollte Kornelius nicht antworten.
Grund: Eine 180-Grad-Wende in der Kommunikation, wie er zugab. Die neue Bundesregierung will plötzlich Geheimhaltung über die gelieferten Waffen wahren. „Wie die Unterstützung mit Marschflugkörpern aussieht, wird die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht offenlegen können“, sagte er.
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Liebe Zuschauer, unser neues Video ist auf unserer Netzseite und auf unseren Kanälen abrufbar!
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Böhmermann veröffentlicht Klarnamen eines „rechten“ YouTubers und erntet ein totales Fiasko!
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Liebe Zuschauer, heute, 12.05.25 20.00 Direktübertragung! "DC am Abend!"
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