Digitaler Chronist
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Forwarded from IMPFOPFERARCHIV
Egal welche Lüge sie Euch auftischen werden, nichts davon ist die Wahrheit.

Lang erwarteter WHO-Bericht zum Pandemie-Ursprung veröffentlicht – China verschweigt weiter Informationen


Nach mehreren Jahren der Untersuchung legte nun die WHO einen Bericht zum Ursprung der Corona-Pandemie vor. Allerdings, so wird angegeben, kann kein abschließendes Ergebnis bekannt gegeben werden, weil China immer noch wichtige Informationen verschweigt.
„So wie die Dinge stehen, müssen alle Hypothesen auf den Tisch kommen, einschließlich dass es zu zoonotischen Übertragungen und Laborlecks [gekommen sein könnte]“, sagte WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus bei einer Pressekonferenz nach der Veröffentlichung eines Untersuchungsberichts zur Herkunft der Corona-Pandemie.
Ein im November 2021 vom Generaldirektor eingesetztes 27-köpfiges Expertengremium hat am vergangenen Freitag, 27. Juni, seinen lang erwarteten Bericht veröffentlicht.
Darin fordert die Scientific Advisory Group for the Origins of Novel Pathogens (SAGO) auf der Suche nach der Quelle von SARS-CoV-2 die „Regierungen – insbesondere jene, in denen die ersten Fälle beim Menschen bestätigt wurden“, zum offenen Informationsaustausch auf.
Welche Informationen verheimlicht China?
Denn das Expertengremium erklärt, es könne ohne die von China bislang zurückgehaltenen Informationen keine abschließende Aussage über den Ursprung der COVID-19-Pandemie treffen.

Dem Bericht zufolge seien unter anderem die folgenden Daten von Peking angefordert worden:
– über 500 Sequenzen von COVID-19-Patienten im Frühstadium,

– detailliertere Informationen über Tiere, die auf den Nassmärkten in Wuhan verkauft wurden,

– Informationen über die Labore in Wuhan, darunter auch die Gesundheitsakten des Personals,

– Informationen zur Biosicherheit des Wuhan Institut of Virology und

– Informationen zur Biosicherheit des Labors der China CDC (Chinesisches Zentrum für Krankheitskontrolle und -prävention) in Wuhan.

„Angesichts dessen war SAGO nicht in der Lage, den Weg der menschlichen Infektion angemessen zu beurteilen“, hieß es weiter.
Aufgrund der verfügbaren und geprüften Beweise geht man derzeit davon aus, dass es eine „zoonotische Übertragung von SARS-CoV-2 auf die menschliche Bevölkerung“ gegeben habe, „entweder direkt von Fledermäusen oder über einen Zwischenwirt“. Doch hier können ohne die fehlenden Informationen keine Schlussfolgerungen getroffen werden, wann und wo dies geschehen sein könnte.


USA sehen Laborleck als „wahrscheinlichsten Ursprung“ an
Im Januar dieses Jahres erklärte die CIA, sie gehe davon aus, dass die COVID-19-Pandemie „eher“ aus einem Labor stamme, und schloss sich damit den früheren Schlussfolgerungen des FBI und des US-Energieministeriums an.
Im April unterstützte die Trump-Regierung offiziell die Labor-Theorie, indem sie eine COVID-19-Website des Weißen Hauses dahingehend änderte, dass nun ein Labor als „der wahrscheinlichste Ursprung von COVID-19“ bezeichnet wurde.
Ein US-Bezirksgericht in Missouri verhängte kürzlich eine Strafzahlung in Höhe von 24 Milliarden US-Dollar gegen die Kommunistische Partei Chinas „wegen der Auslösung der COVID-19-Pandemie“.

https://archive.ph/EUhi9


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Die Gedanken sind NOCH frei.
Also macht euch bitte alle selber Gedanken über diese gerichtliche Entscheidung.
-im Namen des Volkes-

#IhrHabtMitgemacht

Verfassungsgericht lehnt Beschwerde ab: Bewährung für Richter, der Maskenpflicht aufhob


Die Gegner der Corona-Maßnahmen feierten ihn. Amtsrichter Siegfried Dettmar wollte die Corona-Maskenpflicht kippen – und landete selbst vor Gericht. Jetzt ist sein juristischer Kampf endgültig vorbei.

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben die Beschwerde von Siegfried Dettmar abgewiesen. Der frühere Familienrichter hatte 2021 zwei Schulen in Thüringen verboten, Masken-, Abstands- und Testpflicht durchzusetzen – ohne dafür zuständig zu sein. Jetzt scheiterte er auch in letzter Instanz.

Dettmar hatte im April 2021 in zwei Fällen die Maskenpflicht aufgehoben.

Nach einer Klage von Doreen B. aus Weimar, deren Kinder (8, 14) angeblich wegen der Masken unter Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlaflosigkeit gelitten hatten, verbot der Amtsrichter der staatlichen Pestalozzi-Grundschule und der staatlichen Pestalozzi-Regelschule in Weimar, ihre Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen.

Richter überschritt seine Befugnisse
Doch das Oberlandesgericht Thüringen kassierte die Entscheidung.

Begründung: Dettmar war für das Verfahren gar nicht zuständig. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Rechtsbeugung vor – und bekam recht. Das Landgericht Erfurt verurteilte ihn zu zwei Jahren auf Bewährung.
Die Richter dort warfen Dettmar vor, das Verfahren gezielt „organisiert“ zu haben. Unter anderem habe er sich schon vorab Gutachter ausgesucht, die in seinem Sinne urteilen würden.

Letzte Niederlage vor dem höchsten Gericht


Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im November 2024. Doch Dettmar wollte nicht aufgeben – und zog weiter vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Dort kassierte er nun die letzte Schlappe. Die Richter erklärten die Beschwerde für unzulässig. Dettmar habe nicht nachvollziehbar dargelegt, dass seine Grundrechte verletzt worden seien (Az. 2 BvR 373/25).

https://archive.ph/vD5yR


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