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Die Gedanken sind NOCH frei.
Also macht euch bitte alle selber Gedanken über diese gerichtliche Entscheidung.
-im Namen des Volkes-

#IhrHabtMitgemacht

Verfassungsgericht lehnt Beschwerde ab: Bewährung für Richter, der Maskenpflicht aufhob


Die Gegner der Corona-Maßnahmen feierten ihn. Amtsrichter Siegfried Dettmar wollte die Corona-Maskenpflicht kippen – und landete selbst vor Gericht. Jetzt ist sein juristischer Kampf endgültig vorbei.

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben die Beschwerde von Siegfried Dettmar abgewiesen. Der frühere Familienrichter hatte 2021 zwei Schulen in Thüringen verboten, Masken-, Abstands- und Testpflicht durchzusetzen – ohne dafür zuständig zu sein. Jetzt scheiterte er auch in letzter Instanz.

Dettmar hatte im April 2021 in zwei Fällen die Maskenpflicht aufgehoben.

Nach einer Klage von Doreen B. aus Weimar, deren Kinder (8, 14) angeblich wegen der Masken unter Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlaflosigkeit gelitten hatten, verbot der Amtsrichter der staatlichen Pestalozzi-Grundschule und der staatlichen Pestalozzi-Regelschule in Weimar, ihre Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen.

Richter überschritt seine Befugnisse
Doch das Oberlandesgericht Thüringen kassierte die Entscheidung.

Begründung: Dettmar war für das Verfahren gar nicht zuständig. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Rechtsbeugung vor – und bekam recht. Das Landgericht Erfurt verurteilte ihn zu zwei Jahren auf Bewährung.
Die Richter dort warfen Dettmar vor, das Verfahren gezielt „organisiert“ zu haben. Unter anderem habe er sich schon vorab Gutachter ausgesucht, die in seinem Sinne urteilen würden.

Letzte Niederlage vor dem höchsten Gericht


Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im November 2024. Doch Dettmar wollte nicht aufgeben – und zog weiter vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Dort kassierte er nun die letzte Schlappe. Die Richter erklärten die Beschwerde für unzulässig. Dettmar habe nicht nachvollziehbar dargelegt, dass seine Grundrechte verletzt worden seien (Az. 2 BvR 373/25).

https://archive.ph/vD5yR


🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
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Sonderermittlerin Sudhof
Masken-Affäre: Ungeschwärzter Bericht belastet Spahn und zeigt Milliarden-Chance




Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat mit den Schwärzungen im sogenannten Sudhof-Bericht, der die Maskenbeschaffung durch den Bund zu Beginn der Corona-Pandemie untersucht hat, offenbar den früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schützen wollen.
Das geht aus dem Vergleich der geschwärzten Variante des Berichts der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof (SPD) mit dem ungeschwärzten Original hervor, das "Süddeutscher Zeitung", "NDR" und "WDR" vorliegt.

Den geschwärzten Bericht hatte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in der vergangenen Woche an den Haushaltsausschuss des Bundestags übergeben. Als Grund für die Schwärzungen wurde angegeben, dass damit Persönlichkeitsrechte sowie Dienst- und Firmengeheimnisse geschützt und Prozessrisiken für den Bund gemindert werden sollten. Doch in den Fußnoten wurden fast durchgängig auch jene Belegstellen unkenntlich gemacht, die zeigen, wie sehr Spahn persönlich in Beschaffungsentscheidungen eingebunden war und wie deutlich er vor den Risiken seiner Entscheidungen gewarnt wurde. Insgesamt verbergen sich hinter den geschwärzten Passagen zwölf Mails von oder an Jens Spahn sowie mehrere Leitungsvorlagen an den Minister, die belegen, dass Bedenken und Warnungen seinen Schreibtisch oder sein Mailpostfach zumindest erreicht haben.

Sudhof-Bericht könnte Bund womöglich vor Milliardensumme bewahren
Zudem zeigt das ungeschwärzte Original, dass der Sudhof-Bericht den Bund womöglich vor der Zahlung einer Milliardensumme bewahren könnte. Denn kurz nachdem der Bericht dem BMG im Januar 2025 vorgelegt wurde, änderte das Ministerium seine Strategie in den zahlreichen Prozessen, die es derzeit gegen Maskenhändler führt, die aufgrund nicht abgenommener Masken gegen den Bund klagen. Die geänderte Strategie führte im Mai erstmal zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln zugunsten des Bundes.

Demnach muss der Bund einem Händler, der auf zwölf Millionen Euro Schadenersatz klagte, nur 258 000 Euro zahlen. Sollte sich dieses Urteil in den weiteren anhängigen Verfahren durchsetzen, könnte Sudhof dem Bund den Weg zu einer Milliardenersparnis bereitet haben.


https://archive.is/WMPNg

🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
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und wieder ist die Woche geschafft wir freuen uns auf die DÜ mit Euch.
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Die Grünen wollten nicht reden...
Aber vielleicht das nächste mal.
Remigration lässt sich nicht aufhalten!
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