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Forwarded from IMPFOPFERARCHIV
Impfstoffe verschiedener Hersteller
Drei Impftote offiziell anerkannt: Die Folgekosten der Corona-Pandemie für Sachsen


Sachsen zahlt jährlich insgesamt zehn Millionen Euro an Impfgeschädigte. Dazu zählen auch fünf Hinterbliebene. In ihren Fällen ging es jeweils um Corona-Impfungen.
Dresden. Im Zuge der Coronapandemie wurden in Sachsen erstmals drei Todesfälle nach Impfungen anerkannt. Es handelt sich um drei Männer im Alter 44, 63 und 69 Jahren. Der Jüngste hinterließ Frau und zwei Kinder, die nun entschädigt werden. In den anderen beiden Fällen erhalten die Witwen Entschädigung.

„Jeder Einzelfall, in dem eine Schutzimpfung eine gesundheitliche Störung oder gar eine Todesfolge verursacht, ist zutiefst zu bedauern“, heißt es aus dem Sächsischen Sozialministerium.

Wer entscheidet über Anerkennung?
In Sachsen ist der Kommunale Sozialverband (KSV) für die Anerkennung von Impfschäden zuständig. Dort wird geprüft, ob es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsstörung gibt. Der Nachweis sei schwierig, heißt es vom KSV.

Nach aktuellem Stand der medizinischen Wissenschaft spreche in den drei genannten Todesfällen mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang von Impfung und Tod.

Auf dieser Grundlage werden Entschädigungen gezahlt.

Es handelte sich in allen drei Fällen um Coronaschutzimpfungen. Dabei wurden Impfstoffe verschiedener Hersteller verabreicht, in einem Fall von Astrazeneca, in einem von Moderna und im dritten von Biontech-Pfizer.

Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem Grad der gesundheitlichen Schädigung. Das beginnt mit einer monatlichen Zahlung von 434 Euro ab einer Schädigung von 30 Prozent. Beim höchsten Schädigungsgrad gibt es 2169 Euro monatlich.

Witwen und Witwer erhalten per Gesetz eine monatliche Entschädigungszahlung von 1144 Euro. Statt der monatlichen Zahlung ist auch eine Abfindung möglich, die 137.337 Euro beträgt. Auch für Waisen und Halbwaisen werden Renten gezahlt und unter bestimmten Kriterien an hinterbliebene Eltern.

Neben Renten werden weitere Zahlungen geleistet, etwa bei Pflegebedürftigkeit, für Berufsschadensausgleich oder Bestattung und Überführung.

Außerdem werden Einkommensverluste entschädigt.

https://archive.ph/IlxzT

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