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Bundesrechnungshof deckt auf
Milliarden-Deal: So kassierten die Kliniken in der Corona-Pandemie ab



Die Corona-Pandemie ist gefühlt weit weg – doch politisch hallt die Krise weiter nach. Dabei geht es auch um Milliarden, die die Krankenhäuser „on top“ einstrichen.

Dass im deutschen Gesundheitssystem Milliarden von Euros versickern, ohne dass mit diesen Geldflüssen immer transparent und sorgsam umgegangen wird, zeigt ein Beispiel, das der Bundesrechnungshof jetzt aufgedeckt hat. „Angesichts gravierender struktureller Fehler“ sieht sich der Bundesrechnungshof veranlasst, den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu unterrichten, heißt es in einem 44-seitigen Bericht der obersten Finanzkontrollbehörde, der der SV-Gruppe vorliegt.

Konkret geht es um den Corona-Versorgungsaufschlag, der laut Bundesrechnungshof „im Zusammenspiel mit den vielen anderen (pandemiebedingten) finanziellen Leistungen für Krankenhäuser“ gezahlt worden sei. Der Versorgungsaufschlag wurde eingeführt, um die finanzielle Belastung der Krankenhäuser während der Corona-Pandemie zu mindern und Anreize für die Versorgung von Covid-19-Patienten zu schaffen. „Die dafür benötigten Mittel von 3,1 Milliarden Euro wurden aus dem Gesundheitsfonds vorfinanziert und später vom Bund erstattet“, schreibt der Rechnungshof.

„Planlos und abgekoppelt von tatsächlichen Bedarfen“

Aber: „Das Bundesministerium für Gesundheit kalkulierte den Versorgungsaufschlag ohne belastbare Datengrundlage. Bei der Bemessung berücksichtigte es weder, inwieweit etwaige pandemiebedingte Erlösrückgänge bereits durch andere Maßnahmen ausgeglichen wurden, noch inwieweit tatsächlich Mehrausgaben bei den Krankenhäusern anfielen“, kritisieren die Finanzkontrolleure. Somit hätten Krankenhäuser für die voll- oder teilstationäre Behandlung von Patienten, die positiv auf das Coronavirus getestet worden seien, einen Versorgungsaufschlag von bis zu 9.508 Euro je Behandlungsfall geltend machen können. Diesen Aufschlag hätten die Kliniken zusätzlich zu den regulär abgerechneten Behandlungskosten, die im Jahresdurchschnitt 2022 6.796 Euro je Behandlungsfall umfassten, erhalten. Diese Form der Förderung bewertet der Bundesrechnungshof in seinem Bericht „als planlos und abgekoppelt von den tatsächlichen Bedarfen“.

https://archive.ph/lSToP


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