Forwarded from IMPFOPFERARCHIV
Bei der aktuell laufenden Diskussion wollen wir daran erinnern.
#Ihrhabtmitgemacht !
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Die Gedanken sind NOCH frei.
Also macht euch bitte alle selber Gedanken über diese gerichtliche Entscheidung.
-im Namen des Volkes-
#IhrHabtMitgemacht
Verfassungsgericht lehnt Beschwerde ab: Bewährung für Richter, der Maskenpflicht aufhob
Die Gegner der Corona-Maßnahmen feierten ihn. Amtsrichter Siegfried Dettmar wollte die Corona-Maskenpflicht kippen – und landete selbst vor Gericht. Jetzt ist sein juristischer Kampf endgültig vorbei.
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben die Beschwerde von Siegfried Dettmar abgewiesen. Der frühere Familienrichter hatte 2021 zwei Schulen in Thüringen verboten, Masken-, Abstands- und Testpflicht durchzusetzen – ohne dafür zuständig zu sein. Jetzt scheiterte er auch in letzter Instanz.
Dettmar hatte im April 2021 in zwei Fällen die Maskenpflicht aufgehoben.
Nach einer Klage von Doreen B. aus Weimar, deren Kinder (8, 14) angeblich wegen der Masken unter Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlaflosigkeit gelitten hatten, verbot der Amtsrichter der staatlichen Pestalozzi-Grundschule und der staatlichen Pestalozzi-Regelschule in Weimar, ihre Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen.
Richter überschritt seine Befugnisse
Doch das Oberlandesgericht Thüringen kassierte die Entscheidung.
Begründung: Dettmar war für das Verfahren gar nicht zuständig. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Rechtsbeugung vor – und bekam recht. Das Landgericht Erfurt verurteilte ihn zu zwei Jahren auf Bewährung.
Die Richter dort warfen Dettmar vor, das Verfahren gezielt „organisiert“ zu haben. Unter anderem habe er sich schon vorab Gutachter ausgesucht, die in seinem Sinne urteilen würden.
Letzte Niederlage vor dem höchsten Gericht
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im November 2024. Doch Dettmar wollte nicht aufgeben – und zog weiter vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Dort kassierte er nun die letzte Schlappe. Die Richter erklärten die Beschwerde für unzulässig. Dettmar habe nicht nachvollziehbar dargelegt, dass seine Grundrechte verletzt worden seien (Az. 2 BvR 373/25).
https://archive.ph/vD5yR
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Also macht euch bitte alle selber Gedanken über diese gerichtliche Entscheidung.
-im Namen des Volkes-
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Verfassungsgericht lehnt Beschwerde ab: Bewährung für Richter, der Maskenpflicht aufhob
Die Gegner der Corona-Maßnahmen feierten ihn. Amtsrichter Siegfried Dettmar wollte die Corona-Maskenpflicht kippen – und landete selbst vor Gericht. Jetzt ist sein juristischer Kampf endgültig vorbei.
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben die Beschwerde von Siegfried Dettmar abgewiesen. Der frühere Familienrichter hatte 2021 zwei Schulen in Thüringen verboten, Masken-, Abstands- und Testpflicht durchzusetzen – ohne dafür zuständig zu sein. Jetzt scheiterte er auch in letzter Instanz.
Dettmar hatte im April 2021 in zwei Fällen die Maskenpflicht aufgehoben.
Nach einer Klage von Doreen B. aus Weimar, deren Kinder (8, 14) angeblich wegen der Masken unter Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlaflosigkeit gelitten hatten, verbot der Amtsrichter der staatlichen Pestalozzi-Grundschule und der staatlichen Pestalozzi-Regelschule in Weimar, ihre Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen.
Richter überschritt seine Befugnisse
Doch das Oberlandesgericht Thüringen kassierte die Entscheidung.
Begründung: Dettmar war für das Verfahren gar nicht zuständig. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Rechtsbeugung vor – und bekam recht. Das Landgericht Erfurt verurteilte ihn zu zwei Jahren auf Bewährung.
Die Richter dort warfen Dettmar vor, das Verfahren gezielt „organisiert“ zu haben. Unter anderem habe er sich schon vorab Gutachter ausgesucht, die in seinem Sinne urteilen würden.
Letzte Niederlage vor dem höchsten Gericht
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im November 2024. Doch Dettmar wollte nicht aufgeben – und zog weiter vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Dort kassierte er nun die letzte Schlappe. Die Richter erklärten die Beschwerde für unzulässig. Dettmar habe nicht nachvollziehbar dargelegt, dass seine Grundrechte verletzt worden seien (Az. 2 BvR 373/25).
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