📰 Newsletter Eltern für Aufklärung und Freiheit
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BAnz AT 21.09.2021 V1.pdf
713.1 KB
§ 4a
Testungen bei impfunfähigen und abgesonderten Personen
Folgende asymptomatische Personen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigentests:
1. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,

Bedeutet:
Alle Kinder die ab dem 10.07.2021 12 Jahre alt geworden sind und extern ein Spucktest machen dürfen in Zukunft ca. 11,50 Euro bezahlen. bei 3x pro Woche ist es eine stolze Summe, was sich sozial schwäche Familien nicht mehr leisten können. Für die Familien bitte diesen Kanal besuchen -> https://t.me/joinchat/kPvxbIv5PA42MWNi

Nur Kinder für die es (noch) keine Stiko Empfehlung gibt, werden vergütet. Für Kinder im altern von 12 Jahren, die sich in der Schule testen lassen, ist der Test bis Dezember noch kostenfrei.

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‼️Achtung Wahlkampftaktik‼️

"Wenige Tage vor der Bundestagswahl hat die von Ministerpräsident Bodo Ramelow geführte Landesregierung von Thüringen den Corona-Schutz in Schulen praktisch aufgehoben. Es gibt keine Schnelltests mehr - und keine Maskenpflicht im Unterricht..."

Quelle: https://www.news4teachers.de/2021/09/keine-schuelertests-mehr-keine-maskenpflicht-erste-landesregierung-laesst-das-coronavirus-frei-durch-die-schulen-laufen/

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Zeitung für alle - 24.09.2021.pdf
1.8 MB
Ich bitte Euch um Eure Hilfe! Wir haben eine Mini-Zeitung entwickelt mit wichtigen Informationen. Sie ist dazu angetan, die Menschen aufzurütteln, und beinhaltet auch Ergebnisse aus https://pathologie-konferenz.de. Ich bitte Euch, die DinA3-Mini-Zeitung im Copy-Shop auszudrucken, zu falten und zu verteilen. Natürlich kann die Zeitung zudem auch elektronisch verteilt werden. Sehr wichtig ist aber vor allem die analoge Verbreitung in den Briefkästen und persönlich. Ich stelle morgen früh noch eine DinA4-Version mit weniger Text zur Verfügung, die zuhause ausgedruckt werden kann. Das Gewinnspiel aus der Zeitung ist ab morgen online. 1000 Dank!

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Maskenpflicht an Schulen in Baden-Württemberg bleibt auf unbestimmte Zeit

"Die #Maskenpflicht an #den Schulen in Baden-Württemberg wird auf unbestimmte Zeit verlängert. Vor den Sommerferien hieß es, wenn die Schule wieder losgehe im Herbst, müssten dort alle zwei Wochen lang eine Maske tragen. Damit wollte die Landesregierung verhindern, dass Reiserückkehrer ein unliebsames Souvenir namens Corona-Infektion aus dem Urlaub mitbringen und in die Schulen tragen.

Am Donnerstag kündigte Kultusministerin Theresa #Schopper (Grüne) im Bildungsausschuss des Landtags allerdings an, dass die Masken am kommenden Montag keineswegs fallen würden. Man behalte die Maskenpflicht vielmehr bei, um den Präsenzunterricht und die gelockerten Quarantäneregeln an den #Schulen weiter garantieren zu können, sagte sie. Ausnahmen gelten weiterhin unter anderem im Sport- und Gesangsunterricht, auf dem Schulhof oder bei Abschlussprüfungen...."

Anm.: Das war vom faschistischen, grün-schwarzen Kretschmann-Regime nicht anders zu erwarten.Was kümmern uns die Kinder und unser Geschwätz von gestern, wenn man doch die Menschen so trefflich gängeln kann???

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/maskenpflicht-an-bw-schulen-bleibt-vorerst-100.html

#SWR

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Gestern hat CNN ein großes Foto veröffentlicht und es der ganzen Welt gezeigt...
... ein Bild, das in der Geschichte bleiben wird... aufgenommen von der Linse des Fotografen Anil Prabhakar im Wald in Indonesien.
Das Bild zeigt einen Orang-Utans, der derzeit vom Aussterben bedroht ist, während er seine Hand ausstreckt, um einem Geologen zu helfen, der während seiner Suche in einen Schlammpool gefallen ist...
... eine berührende Szene...
Eine tolle Lektion für Menschen, die ihren Lebensraum und seine Art bedrohen...
Als der Fotograf das Foto hochgeladen hat, schrieb er oben:
In einer Zeit, in der das Konzept der Menschheit stirbt, führen uns Tiere zu den Prinzipien der Menschheit...
... Mal nachdenken...

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👍1
Okay,

erst SCHÜTZT RAUCHEN vor COVID,
dann sorgt COVID für IMPOTENZ,
dann ist das menschliche IMMUNSYSTEM SCHLECHT und jetzt verbessert die Impfung nicht nur die SPERMAQUALITÄT sondern wirkt sich auch noch POSITIV auf die PSYCHE AUS ‼️

Sag mal, WER zum Teufel kann so viel SCHWACHSINN lesen und das GLAUBEN ‼️

TEILT DAS UNBEDINGT

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ImpfungvonKindern.pdf
336.5 KB
Ausarbeitung:

Verfassungsmäßigkeit einer Pflicht zur Impfung von Kindern gegen
COVID-19

Unfassbar, wenn es keine Impfpflicht geben soll, weshalb diese Ausarbeitung zur der Verfassungsgemäßheit einer Impfpflicht bei Kindern???

Unsere Regierung schreckt vor nichts mehr zurück. Sie hat scheinbar kein Problem damit, unsere Kinder Experimenten mit Gensubstanzen auszusetzen und zu riskieren, dass sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden. Was für ein krankes System.

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👍1
Gefährdungsanalyse_Schnelltest_Prof_Bergholzupdates_22_5_21.pdf
339.4 KB
Das wichtigste aus diesem Text:
Das Testen von nicht symptomatischen Personen ist sinnlos, da in einer Studie mit 10 Millionen Personen in Wuhan Ende 2020 festgestellt wurde, dass dieser Personenkreis KEINE Infektionen verursacht.
Die Covid-19 Infektionsrisiken für Schüler, und die Risiken, die von Schülern ausgehen, sind so klein, dass die Verpflichtung zu Schnelltests an Schulen, die in §28b des IFSG festgeschrieben werden sollen, absolut sinnlos ist. (siehe auch https://www.bundestag.de/resource/blob/843532/1aca5ffd3465fef8dd7f1e5a4628b00d/19_14_0337-16-_Prof-Dr-Werner-Bergholz_IfSG-data.pdf)

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Wer es noch nicht kennt ➡️ die Geschichte vom Erbsenzähler.
Die Kurzfassung:
Teil1: KLICK
Teil2: KLICK
Teil3: KLICK

Volle Länge: KLICK

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‼️Update: Lohn für Ungeimpfte in Quarantäne‼️

"...Wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gegenüber dem Arbeitgeber hat , ist dieser vorrangig und *es gibt gar keinen Anspruch, der für Ungeimpfte ausgeschlossen werden kann*.

Dazu gibt es in Bezug auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ein
e *Entscheidung vom Arbeitsgericht Aachen ( 30.03.2021, 1 Ca 3196/20)* , in dem die Richter eindeutig herausgearbeitet haben, dass ein Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1 IfSG für kranke Arbeitnehmer nicht in Betracht kommt, da diese einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.

Auch die Verwaltungsgerichte haben sich im letzten Jahr wiederholt dazu geäußert, dass de
r #\_Entschädigungsanspruch *nach dem __#Infektionsschutzgesetz_ _nur in Betracht kommt, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber hat ( z.B. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02. Juli 2021 – 13 LA 258/21 –) , auch bei 14 Tagen bejaht: (VG Koblenz, Urteil vom 10. Mai 2021 – 3 K 107/21.KO –,).

Dort ging es aber nicht um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sondern um d_en _
Anspruch „gesunder“ Arbeitnehmer aus § 616 BGB, den Arbeitnehmer bei einer vorübergehende Arbeitsverhinderung haben können_, _wenn § 616 nicht im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag ausgeschlossen ist.(...)

D.h. die Arbeitgeber werden auch in Bereichen in denen kein Fragerecht existiert, danach fragen, ob Sie geimpft sind. Dann können Sie natürlich zuerst einmal einwenden, das_s _
Sie einen „vorrangigen“ Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber haben:

_- _
Wenn Sie gleichzeitig krank sind, könnten Sie ein_e \_#Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung_ _einreichen und sich auf den Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz berufen.
- _
Wenn Sie gesund in* \_#Quarantäne *sind und in Ihrem __#Arbeitsvertrag_ _§ 616 BGB nicht ausgeschlossen ist, können Sie darauf verweisen, dass Sie einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung aus § 616 BGB haben könnten.
_-
Wenn Sie im* \_#Homeoffice arbeiten könnten, kommt ebenfalls kein Anspruch nach dem Infektionsschutzgesetz in Betracht, so dass diese Möglichkeit auch vorrangig zu prüfen wäre.

Wenn aber keiner der Fälle vorliegt, werden Sie als Arbeitnehmer wahrscheinlich in die Situation gebracht, dass die Arbeitgeber sich weigern werden, das Gehalt weiterzuzahlen, wenn Sie die Frage nach der Impfung verneinen oder sie nicht beantworten...."

https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-lohn-fuer-ungeimpfte-in-quarantaene-192913.html

#Anwalt

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So geht Widerstand!
Einfach nicht um die scheren , ja sie boykottieren, die aus politischem Kalkül,
zu Unrecht und Spaltung der Gesellschaft verführen und mittels Zensur ihre Macht Fundamentieren wollen!

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Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
Dr. Gerd-Rainer Weber sagt etwa bei 3:40 ein ganz wichtigen Satz, dass man auch auf die Plandemie und daraus resultierenden Maßnahmen beziehen kann. Wenn Wissenschaftler sagen würden die Klimakatastrophe kommt nicht, dann würde die Regierung sagen, ja dann brauchst du auch nicht mehr forschen. Somit würden auch keine Gelder mehr in die Richtung fließen und die Leute wären Arbeitslos.
Da kann man gleich verstehen warum die Plandemie am leben gehalten wird...

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Guten Morgen Ihr Lieben,

dieses Lied wurde mir gestern Morgen als Zufallstreffer abgespielt.

Es ist wie für uns geschrieben.

Ich habe es gestern Abend beim Kuscheln mit meiner 16jährigen zusammen angehört.

Bleibt stark. Wir sind das Licht und beschützen unsere Kinder.

Alles Liebe vom Bodensee!

https://youtu.be/_Gmjsj3QpaU


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📌 Tests - Schulen

Liebe Eltern!

Es ist doch so einfach. Bitte kommen Sie aus der Panik!

Hier nochmal die Vorgehensweise:

1. Test (egal welchen) verweigern, wenn Sie oder das Kind das will. FOLGE: Kind darf nicht in die Schule, so steht es in jeder CoronaVO. DER TEST IST ÜBERALL IN DEUTSCHLAND FREIWILLIG! Egal was die Schule sagt und die Schreiben der Schulen/Schulämter einfach ignorieren. Da steht oft nur Blödsinn drin. Die sind selber falsch informiert oder machen Ihnen absichtlich Angst.

2. Nachdem Sie nach Hause gehen mussten, also das Kind nicht in die Schule durfte oder nach Hause geschickt wurde, schreiben Sie eine kurze Mail an die Schule in etwa so: heute wollte mein Kind in die Schule, aber es durfte ohne Test nicht rein. Wir stimmen dem Test nicht zu, auch nicht dem Maskentragen, dadurch wird unser Kind körperlich und seelisch misshandelt. Nach 1,5 Jahren ‚Folter‘ können wir das unserem Kind nicht mehr antun lassen. Bitte melden Sie sich, wenn unser Kind wieder ohne Test und ohne Maske in die Schule darf. Und wir bitten Sie unser Kind im Fernlernunterricht zu beschulen und verweisen auf Ihre Pflichten aus Art. 7 GG iVm dem Schulgesetz.

3. Kind zu Hause beschulen. WIE: Bitte selber recherchieren, es gibt 1000e von Infos bei telegram in meinem Kanal t.me/curschmann_kaesinger beim ElternNetzwerk usw., Online-Schule, Nachhilfe, Lerngruppen, Ersatzschulen…. Aktiv werden nicht immer nur Fragen stellen. Oder Ihre Fragen aufschreiben und nächsten Montag im Zoom stellen.

4. Wenn Polizei käme, was sehr unwahrscheinlich ist, kann sie das Kind nur bis zur Schule begleiten, es darf nicht getestete werden, Sie gehen natürlich mit und nehmen dann, an der Schule, das Kind wieder mit nach Hause. Was glauben Sie, wenn es denn je passiert, wie oft die Polizei das macht? Die hat schon genug vom Maskenkontrollieren….

5. Jugendamt meldet sich. JA UND: denen erklären Sie, dass Sie und das Kind nicht getestet werden wollen aus folgenden Gründen… Nase tut weh, Nasenbluten usw. Kind hat Probleme mit Maske (welches Kind hat keine Probleme?). Sie erzählen denen, dass und wie Ihr Kind von Ihnen oder anderen beschult wird. WICHTIG: Dafür sorgen, dass Ihr Kind soziale Kontakte hat und dass Sie das auch dem Jugendamt belegen können. Das kann ein Verein sein, irgendeine Spielgruppe, Nachbarskinder usw. Sie können zu diesen Gesprächen einen Anwalt hinzuziehen, wenn Sie das wollen, oder eine Freundin usw. Im Notfall kann ich mich auch per Zoom dazuschalten.

6. Die Schulen drohen sehr oft mit einem Bußgeld. NA UND: Haben Sie noch nie ein Bußgeld für falsch Parken oder zu schnelles Fahren erhalten. Hier geht es um die Gesunheit Ihres Kindes! Außerdem tun Sie nichts Unrechtes, im Gegenteil. Sie müssen Ihr Kind schützen, Art. 6 GG. Die Schule verletzt ihre Beschulungspflicht! Wie kann man für etwas bestraft werden, was freiwillig ist und was man einfach nicht mitmacht? Also, riskieren Sie ein Bußgeld, legen Sie sofort Einspruch ein, wenn denn ein Bußgeld kommt. Was Sie tun können/müssen steht in den Schreiben der Behörde drinnen. Sie können sich auch deswegen jeder Zeit an einen Kollegen oder mich wenden.

Und jetzt bitte einfach mal in die Gänge kommen und selber aktiv werden. Haben Sie Mut, trauen Sie sich das bitte selber zu. Sie brauchen keine Anwaltsschreiben. Sie selber machen die besten Schreiben, das weiß ich aus der Erfahrung. Alle Schreiben die ich bis jetzt gesehen habe waren SUPER. Sie sind die besten Verteidiger für Ihre Kinder, schreiben Sie was Sie denken, nur keine Beleidigungen. Ansonsten können Sie im Grunde nichts falsch machen.

Und lassen Sie sich doch nicht auf einen ewigen Schriftverkehr ein, das bringt nichts und kostet Kraft. Ein Schreiben von Ihnen wie unter 2. reicht. Danach einfach alles sammeln und aufheben, aber nicht mehr antworten. Und dann kümmern Sie sich um das was wirklich Sinn macht, um sich und Ihre Kinder.

@curschmann_kaesinger

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