📰 Newsletter Eltern für Aufklärung und Freiheit
6.41K subscribers
1.08K photos
601 videos
162 files
2.74K links
Alle Neuigkeiten auf einen Blick!

Wenn du diskutieren möchtest besuche die Diskussionsgruppe : https://t.me/EfAuF_Chat

Kontaktaufnahme hier: @EfAuF_Hilfe_Bot
Download Telegram
Maskenpflicht an Schulen in Baden-Württemberg bleibt auf unbestimmte Zeit

"Die #Maskenpflicht an #den Schulen in Baden-Württemberg wird auf unbestimmte Zeit verlängert. Vor den Sommerferien hieß es, wenn die Schule wieder losgehe im Herbst, müssten dort alle zwei Wochen lang eine Maske tragen. Damit wollte die Landesregierung verhindern, dass Reiserückkehrer ein unliebsames Souvenir namens Corona-Infektion aus dem Urlaub mitbringen und in die Schulen tragen.

Am Donnerstag kündigte Kultusministerin Theresa #Schopper (Grüne) im Bildungsausschuss des Landtags allerdings an, dass die Masken am kommenden Montag keineswegs fallen würden. Man behalte die Maskenpflicht vielmehr bei, um den Präsenzunterricht und die gelockerten Quarantäneregeln an den #Schulen weiter garantieren zu können, sagte sie. Ausnahmen gelten weiterhin unter anderem im Sport- und Gesangsunterricht, auf dem Schulhof oder bei Abschlussprüfungen...."

Anm.: Das war vom faschistischen, grün-schwarzen Kretschmann-Regime nicht anders zu erwarten.Was kümmern uns die Kinder und unser Geschwätz von gestern, wenn man doch die Menschen so trefflich gängeln kann???

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/maskenpflicht-an-bw-schulen-bleibt-vorerst-100.html

#SWR

👉@EfAuF_Newsletter
VGH-Beschluss: 2G-Regel an Hochschulen in BW außer Vollzug gesetzt

"In Baden-Württemberg ist die #2G-Regelung an #Hochschulen ab der kommenden Woche außer Vollzug gesetzt. Das hat der #VGH in Mannheim entschieden.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat einem ungeimpften Studenten recht gegeben und einen Teil der Corona-Verordnung ab Montag außer Vollzug gesetzt. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss hieß es, das Einfrieren der "Alarmstufe II", das für nichtimmunisierte Studierende zum weitgehenden Ausschluss von Präsenzveranstaltungen führe, sei voraussichtlich rechtswidrig.

Das Land hatte entschieden, die "Alarmstufe II" wegen der Omikron-Variante unabhängig von den Krankenhauseinweisungen vorerst bis Februar beizubehalten
. Durch die vielen Neuinfektionen - auch beim medizinischen Personal - komme es zunehmend zu einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheitsversorgung, argumentierte es vor Gericht.

Dem folgte der VGH nicht: Eine Vorschrift, die solche Zugangsbeschränkungen ausdrücklich unabhängig von der
#Hospitalisierungsinzidenz vorgebe, stehe nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang, hieß es. "Erhebliche #Grundrechtsbeschränkungen" könnten nicht abgekoppelt von dieser Inzidenz angeordnet werden. Die Regel bedeute einen gravierenden Eingriff in das #Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit...."

Anm.: Der VGH bestätigt hiermit das grob verfassungswidrige und willkürliche Agieren des Kretschmann-Strobl-Regimes.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-verordnung-2g-uni-vgh-bw-100.html

#SWR

👉@EfAuF_Newsletter
👉Link zu unseren Kanälen & Gruppen
👉Wer sind wir?
👍5