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Die rote Linie ist überschritten

"Es war die eine rote Linie der Corona-Maßnahmen: Die #Grundversorgung muss für alle Menschen jederzeit sichergestellt sein.

Jetzt wird sie überschritten.

Die hessische Landesregierung hat Supermärkten erlaubt, ungeimpfte Bürger auszusperren.

Die #Regierung stellt nicht mehr sicher, dass alle Menschen, ob geimpft oder ungeimpft, Brot, Milch und Eier kaufen können, wann und wo immer sie wollen.

Und nein, das ist keine „freiwillige Entscheidung“ der Betriebe, #2G einzuführen, wie die Politik es behauptet. Es ist der Staat, der mit seinen strengen Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln erst den Anreiz schafft, auf 2G umzustellen.

Während andere Länder zur Normalität zurückkehren, schärft Deutschland noch mal nach. Das allein ist schon absurd genug.

Aber die Grundversorgung darf nicht angetastet werden. Von keiner Maßnahme, auch nicht für Ungeimpfte.

Die 2G-Erlaubnis für #Supermärkte muss weg – so schnell wie möglich."

https://archive.ph/jxmRQ

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AfD reicht Klage gegen 2G-Optionsmodell ein

"Das #2G-Modell ist in aller Munde und wird in Deutschland bereits umgesetzt. Beispielsweise in #Hessen. War bislang nur von 2G-Regelungen in #Gastronomie, auf #Veranstaltungen und ähnlichem die Rede, gibt es nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main die 2G-Option auch für den hessischen #Einzelhandel. Auch die Universität Frankfurt hat das 2G-Optionsmodell eingeführt.

Unter den Kritikern der 2G-Regelung befindet sich auch die #AfD. Unverhältnismäßige Eingriffe in die #Freiheitsrechte der Bürger seien die Folge dieser Maßnahme, moniert AfD-Politiker Gerhard Schenk.

„Das 2G-Optionsmodell ist rechtlich angreifbar. 14 Abgeordnete der AfD-Fraktion haben sich entschlossen, heute eine abstrakte #Normenkontrollklage mit #Eilanatrag beim #Staatsgerichtshof einzureichen. Zwei weitere Abgeordnete reichen ihre Unterschrift nach“, so Schenk.

Weiter sagte er, die Voraussetzung für das 2G-Modell als Maßnahme gegenüber der Allgemeinheit sei die Anwendbarkeit von § 28a Infektionsschutzgesetz (#IfSG). „Dies setzt das materielle Vorliegen einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite voraus. Diese ist aber im Rechtssinne eindeutig nicht mehr gegeben.“

Da der §28a IfSG jedoch trotzdem angewandt werde, habe dies Folgen für die Bürger. Sie würden durch die 2G-Option am Einkauf beim Grundbedarfshändler eingeschränkt. Zudem könnten Ungeimpfte keine Kulturveranstaltungen oder religiösen Veranstaltungen besuchen. Auch müssten diese Menschen auf den Besuch von Angehörigen in Krankenhäusern verzichten und Studenten auf ihr Studium...."

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/afd-reicht-klage-gegen-2g-optionsmodell-ein-a3629801.html

#EpochTimes

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VGH-Beschluss: 2G-Regel an Hochschulen in BW außer Vollzug gesetzt

"In Baden-Württemberg ist die #2G-Regelung an #Hochschulen ab der kommenden Woche außer Vollzug gesetzt. Das hat der #VGH in Mannheim entschieden.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat einem ungeimpften Studenten recht gegeben und einen Teil der Corona-Verordnung ab Montag außer Vollzug gesetzt. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss hieß es, das Einfrieren der "Alarmstufe II", das für nichtimmunisierte Studierende zum weitgehenden Ausschluss von Präsenzveranstaltungen führe, sei voraussichtlich rechtswidrig.

Das Land hatte entschieden, die "Alarmstufe II" wegen der Omikron-Variante unabhängig von den Krankenhauseinweisungen vorerst bis Februar beizubehalten
. Durch die vielen Neuinfektionen - auch beim medizinischen Personal - komme es zunehmend zu einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheitsversorgung, argumentierte es vor Gericht.

Dem folgte der VGH nicht: Eine Vorschrift, die solche Zugangsbeschränkungen ausdrücklich unabhängig von der
#Hospitalisierungsinzidenz vorgebe, stehe nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang, hieß es. "Erhebliche #Grundrechtsbeschränkungen" könnten nicht abgekoppelt von dieser Inzidenz angeordnet werden. Die Regel bedeute einen gravierenden Eingriff in das #Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit...."

Anm.: Der VGH bestätigt hiermit das grob verfassungswidrige und willkürliche Agieren des Kretschmann-Strobl-Regimes.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-verordnung-2g-uni-vgh-bw-100.html

#SWR

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