Schon gewusst?
🟥 Digitale Schüler-ID in Baden-Württemberg eingeführt
Mit § 113a des Schulgesetzes Baden-Württemberg wurde eine neue Grundlage zur umfassenden digitalen Erfassung von Schülerdaten geschaffen. Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft.
Erfasst werden unter anderem:
⚡️ Identitäts- und Kontaktdaten
⚡️ Leistungs- und Bildungsdaten
⚡️ Gesundheitsdaten
⚡️ Verhaltensdaten inklusive Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
⚡️ Verwaltungs- und Organisationsdaten
Zusätzlich erhält jede Schülerin und jeder Schüler eine individuelle Identifikationsnummer, die für die gesamte Schullaufbahn gültig bleibt.
Die Gesetzesänderung trat am 16. Dezember 2025 in Kraft.
Grundlage: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-SchulGBW1983V84P113a
🟩🟩🟦🟦🟥🟥🟧🟧
⚠️ Der gläserne Schüler!
dieBasis sieht darin erhebliche Risiken für Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen. Besonders die Speicherung von Verhaltensdaten wirft aus unser Sicht verfassungsrechtliche Fragen auf.
❗️ Wir empfehlen den Eltern in BW, sich dringend gegen diese Gesetzesänderung zu wehren!
#dieBasis #Datenschutz #Schule #Grundrechte #Digitalisierung #BadenWürttemberg
🗞️Eltern für Aufklärung
und Freiheit
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Mit § 113a des Schulgesetzes Baden-Württemberg wurde eine neue Grundlage zur umfassenden digitalen Erfassung von Schülerdaten geschaffen. Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft.
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⚡️ Verhaltensdaten inklusive Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
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Zusätzlich erhält jede Schülerin und jeder Schüler eine individuelle Identifikationsnummer, die für die gesamte Schullaufbahn gültig bleibt.
Die Gesetzesänderung trat am 16. Dezember 2025 in Kraft.
Grundlage: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-SchulGBW1983V84P113a
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