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Strafgesetzbuch (StGB)
§ 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3.
mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

5.
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wie kann das sein wenn man gemeinschaftlich eine Straftat begeht, indem man einem 17 jährigen Jugendlichen die Nase bricht, wo normalerweise eine Freiheitsstrafe aussteht, man nur eine Geldstrafe bekommt⁉️
Beim Ordnungsamt kann man ja ein Auge zudrücken.😡 #NurKörperverletzung🤮

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