📰 Newsletter Eltern fĂŒr AufklĂ€rung und Freiheit
6.4K subscribers
1.08K photos
601 videos
162 files
2.74K links
Alle Neuigkeiten auf einen Blick!

Wenn du diskutieren möchtest besuche die Diskussionsgruppe : https://t.me/EfAuF_Chat

Kontaktaufnahme hier: @EfAuF_Hilfe_Bot
Download Telegram
Wusstest Du, daß es in Deutschland straffrei bleibt, wenn man heimlich Nacktaufnahmen von fremden Frauen, Kindern und MĂ€nnern macht?
Nicht zu fassen!!

Dies betrifft natĂŒrlich auch unsere Kinder, deshalb möchte ich diesen Aufruf mit euch teilen

JĂ€hrlich werden tausende Menschen ohne oder gegen ihren Willen - nackt - fotografiert oder gefilmt. Bei der Herstellung unbefugter Nacktaufnahmen haben TĂ€ter in Deutschland meist nichts zu befĂŒrchten, selbst wenn sie heimlich mit einer versteckten Kamera oder einem besonders leistungsstarken Teleobjektiv arbeiten.

Wir als Kulturkosmos mussten es selbst erleben: Auf dem Fusion Festival 2019 wurden Festivalteilnehmer:innen im Duschbereich mit einer versteckten Kamera gefilmt. Der TĂ€ter veröffentlichte die Aufnahmen spĂ€ter auf einer Pornoplattform. Nach unserer Strafanzeige konnte der TĂ€ter zwar ermittelt werden, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber trotzdem ein, weil das Aufnehmen selbst nicht unter Strafe steht und es fĂŒr die Strafverfolgung fĂŒr die Verbreitung der Aufnahmen auf der Pornoplattform – wie so hĂ€ufig – an einem Strafantrag einer abgebildeten Person fehlte.

Denn das deutsche Recht bietet keinen umfassenden Schutz vor Nacktaufnahmen, die gegen oder ohne den Willen der Abgebildeten angefertigt werden. Strafbar sind diese nur dann, wenn die Betroffenen sich in einem “gegen Einblick besonders geschĂŒtzten Raum” befinden (§ 201a StGB). Darunter fĂ€llt zum Beispiel die Wohnung, eine geschlossene Toilette, aber keine öffentliche Sauna, keine öffentlichen Duschen in SchwimmbĂ€dern, an Badeseen oder auch auf Festivals.

Aufnahmen des Intimbereichs an solchen „nicht besonders geschĂŒtzten Orten“, sind strafbar, wenn diese Körperstellen “bedeckt” sind und z.B. unter die Kleidung fotografiert wird („Upskirting“/“Downblousing“, § 184k StGB). Ist die betroffene Person auf der Aufnahme unbekleidet, ist eine Strafverfolgung nur dann möglich, wenn die abgebildete Person erkennbar ist, einen Strafantrag stellt und der Spanner die Aufnahme z.B. im Internet verbreitet (§§ 22, 33 KUG). Hat der Spanner das Bild nur zu seinen „privaten Zwecken“ – fĂŒr seine eigene sexuelle Befriedigung – aufgenommen oder verbreitet er „nur“ eine Nahaufnahme des Intimbereichs, entfĂ€llt fĂŒr die Betroffenen auch diese Möglichkeit.

Es darf nicht ohne strafrechtliche Folgen bleiben, wenn - meist weiblich gelesene - Personen durch unbefugte Nacktaufnahmen fĂŒr die sexuelle Befriedigung der TĂ€ter missbraucht werden! “GeschĂŒtzt” zu sein heißt fĂŒr uns nicht, dass wir(!) uns in abgesperrte, gekennzeichnete RĂ€ume begeben mĂŒssen. Wir haben ein Recht an unserem Körper, egal wie wir uns kleiden und wo wir uns befinden. Alle RĂ€ume mĂŒssen rechtlich gleichermaßen „geschĂŒtzt“ sein. Kein Raum darf den TĂ€tern gehören. Unser Körper gehört uns, egal wo.

Deswegen fordern wir: Der § 184k StGB muss auf alle unbefugten Aufnahmen des unbekleideten Intimbereichs (Genitalien, GesĂ€ĂŸ, weiblich gelesene Brust) ausgeweitet werden. Das wĂŒrde uns besser schĂŒtzen - unabhĂ€ngig davon, ob diese Körperstellen gegen Anblick geschĂŒtzt sind oder nicht, unabhĂ€ngig davon, wo wir uns befinden.



#egal wo – Spanner abschalten!

Übt mit uns Druck aus und unterzeichnet unsere Petition unter:

https://innn.it/egalwo

đŸ—žïžEltern fĂŒr AufklĂ€rung
und Freiheit e.V.
đŸ‘«â™„ïžđŸ‘©đŸŸâ€đŸ€â€đŸ‘šđŸŒ
@EfAuF_Newsletter
👍9đŸ€ź4đŸ€Ż2đŸ”„1😱1