Freunde. Bestellt euch das GRUNDGESETZ - BUCH!!!
Es steht jedem deutschen Bürger zu - Kostenlos!
Es ist in dieser Zeit unheimlich wichtig, dass ihr eure Rechte kennt. Ihr müsst wissen, was ist Recht und was ist Pflicht.
Egal ob bei privaten Diskussionen oder bei Konfrontation mit den Behörden. Es ist dein absolutes Recht als Deutscher, dich auf deine Grundrechte zu berufen!!!
https://www.bpb.de/shop/buecher/grundgesetz/34367/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland
Es steht jedem deutschen Bürger zu - Kostenlos!
Es ist in dieser Zeit unheimlich wichtig, dass ihr eure Rechte kennt. Ihr müsst wissen, was ist Recht und was ist Pflicht.
Egal ob bei privaten Diskussionen oder bei Konfrontation mit den Behörden. Es ist dein absolutes Recht als Deutscher, dich auf deine Grundrechte zu berufen!!!
https://www.bpb.de/shop/buecher/grundgesetz/34367/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland
bpb.de
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland | Rechtsreihe und Grundgesetz | bpb.de
Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt.
Forwarded from Kritisch gedacht
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
🇮🇹 Italien
Bilder die sie in den Medien nicht zeigen !
Sie Rufen Leberta ( Freiheit )
Dies zum 1 Mai !
Wir wollen zu den Regierungsgebäudent!
Eingesendet via @UnzensiertKontaktBot
@unzensiert
Bilder die sie in den Medien nicht zeigen !
Sie Rufen Leberta ( Freiheit )
Dies zum 1 Mai !
Wir wollen zu den Regierungsgebäudent!
Eingesendet via @UnzensiertKontaktBot
@unzensiert
Gates spricht von "Pandemie 1" (Corona) und "PANDEMIE 2" (als terroristischen Vorgang), vor dem wir uns natürlich alle schützen müssen... mit einer Impfung! ... Nun wer sind denn diese Terroristen?
@oliverjanich
https://youtu.be/-U3OCrHWn2g
@oliverjanich
https://youtu.be/-U3OCrHWn2g
YouTube
Am 14.5. wird die Diktatur in Deutschland errichtet: Biowaffenangriff folgt höchstwahrscheinlich
📢 Täglich aktuelle Meldungen und Kommentare im öffentlichen, kostenlosen Telegram-Kanal:
https://t.me/oliverjanich
💬 Hier geht’s zum Telegram-Premium-Kanal:
Mit Deinem Abonnement ermöglichst Du meine Arbeit und bekommst Zugang zu einem exklusiven Premium…
https://t.me/oliverjanich
💬 Hier geht’s zum Telegram-Premium-Kanal:
Mit Deinem Abonnement ermöglichst Du meine Arbeit und bekommst Zugang zu einem exklusiven Premium…
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
@tagesdosis_KenFM
⚠️⚠️⚠️⚠️⚠️⚠️⚠️⚠️⚠️
KenFM über die Weltherrscher Bill & Melinda Gates.
https://youtu.be/DxzMpNoZOL0
⚠️⚠️⚠️⚠️⚠️⚠️⚠️⚠️⚠️
KenFM über die Weltherrscher Bill & Melinda Gates.
https://youtu.be/DxzMpNoZOL0
Forwarded from Heiko Schrang
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
Es reicht!
Ein Erfahrungsbericht von meinem besten Kumpel seit der Grundschule. Er war OHNE MASKE im Getränkemarkt.
Ich rechne ihm das hoch an, weil wir vor wenigen Tagen beim Dreh noch eine Gespräch darüber hatten. Gerne teilen. Lasst euch ermutigen! ZEIGT GESICHT UND MEINUNG!
Bleibt Tapfer, Freunde 💚
Ich rechne ihm das hoch an, weil wir vor wenigen Tagen beim Dreh noch eine Gespräch darüber hatten. Gerne teilen. Lasst euch ermutigen! ZEIGT GESICHT UND MEINUNG!
Bleibt Tapfer, Freunde 💚
Forwarded from Corona_Fakten
Öffentliche Ankündigung einer Verfassungsbeschwerde gegen faktische Impfpflicht
Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen.
Es ist offensichtlich geplant, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschließen. Am 07.05.2020 wird der Bundestag in erster Lesung über das zustimmungsbedürftige Gesetz beraten [158. Sitzung, TOP 16, 12:20 Uhr].
Mittlerweile hat der Bundestag-Gesundheitsausschuss für den 11.05.2020 zu einer öffentlichen Anhörung (als Videokonferenz) eingeladen. Möglicherweise könnte die 2./3. Lesung im Bundestag bereits am 14.05.2020 stattfinden. Der Bundesrat könnte somit am 15.05.2020 das Gesetz final beraten.
Besonders hervorzuheben ist die Änderung von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a):
§ 28 wird wie folgt geändert (Zitat):
„a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
Das bedeutet: Wer keine Immunität durch Impfung nachweisen kann, dessen Rechte sollen auch weiterhin in Namen der „Volksgesundheit“ massiv eingeschränkt werden können.
Deutlicher geht es nicht, das ist die ultimative Impfpflicht.
Gegen diese Regelung werde ich definitiv vor das BVerfG ziehen. Zudem werde ich jetzt auch – mit mehreren Kolleginnen und Kollegen gemeinsam – prüfen, ob und wie dieser Impfzwang strafrechtlich zu prüfen ist.
Viele kennen mich schon wegen meiner Normenkontrollverfahren gegen die Maskenpflicht vor den OVGs von NRW, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, siehe: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/corona-hype/
Wer (auch) diese Verfassungsbeschwerde, die mit sehr viel Arbeit verbunden sein wird, in irgendeiner Form unterstützen möchte, der kann mich gerne – dann aber bitte nur per Mail – kontaktieren:
Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt
Kontaktdaten unter: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kontakt/
An dieser Stelle erlaube ich mir die Empfehlung, dass auch Sie sich im Interesse aller über Gefahren der 5. Generation der Mobilfunktechnik (5G) informieren, siehe:https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/5g-strahlende-zukunft/
Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen.
Es ist offensichtlich geplant, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschließen. Am 07.05.2020 wird der Bundestag in erster Lesung über das zustimmungsbedürftige Gesetz beraten [158. Sitzung, TOP 16, 12:20 Uhr].
Mittlerweile hat der Bundestag-Gesundheitsausschuss für den 11.05.2020 zu einer öffentlichen Anhörung (als Videokonferenz) eingeladen. Möglicherweise könnte die 2./3. Lesung im Bundestag bereits am 14.05.2020 stattfinden. Der Bundesrat könnte somit am 15.05.2020 das Gesetz final beraten.
Besonders hervorzuheben ist die Änderung von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a):
§ 28 wird wie folgt geändert (Zitat):
„a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
Das bedeutet: Wer keine Immunität durch Impfung nachweisen kann, dessen Rechte sollen auch weiterhin in Namen der „Volksgesundheit“ massiv eingeschränkt werden können.
Deutlicher geht es nicht, das ist die ultimative Impfpflicht.
Gegen diese Regelung werde ich definitiv vor das BVerfG ziehen. Zudem werde ich jetzt auch – mit mehreren Kolleginnen und Kollegen gemeinsam – prüfen, ob und wie dieser Impfzwang strafrechtlich zu prüfen ist.
Viele kennen mich schon wegen meiner Normenkontrollverfahren gegen die Maskenpflicht vor den OVGs von NRW, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, siehe: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/corona-hype/
Wer (auch) diese Verfassungsbeschwerde, die mit sehr viel Arbeit verbunden sein wird, in irgendeiner Form unterstützen möchte, der kann mich gerne – dann aber bitte nur per Mail – kontaktieren:
Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt
Kontaktdaten unter: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kontakt/
An dieser Stelle erlaube ich mir die Empfehlung, dass auch Sie sich im Interesse aller über Gefahren der 5. Generation der Mobilfunktechnik (5G) informieren, siehe:https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/5g-strahlende-zukunft/
Ihr hier von Telegram kennt das Video vllt schon. Aber hier nochmal das Gespräch mit der Zugkontrolleurin auf YouTube: https://youtu.be/pC5DAUglRVA
Nice !
Seit kreativ! Jeder auch noch so kleine Aktivismus hilft! Es ist Zeit zum Handeln !!! 💚
Seit kreativ! Jeder auch noch so kleine Aktivismus hilft! Es ist Zeit zum Handeln !!! 💚
Noch eine ergänzende Sprachnachricht von meinem Freund.
WAKE UP THE SHEEPLE !
WAKE UP THE SHEEPLE !
Viele haben mich schon mal zu Projekt Blue Beam gefragt. Hier ein gutes Video von Norman Investigativ.
https://youtu.be/aJ0OQcjwq54
https://youtu.be/aJ0OQcjwq54
YouTube
Project Blue Beam - Das Messias Projekt
Dieses Video wurde leider als "schädlich und gefährlich" eingestuft und damit eingeschränkt. Umso wertvoller ist es für euch! Es geht Lichter und Täuschungen am Himmel, um UFOs und Aliens, ja bis zum Messias. Doch wer wird dahinter stecken, wenn die Lichter…