Seit 10. Juli gilt in der EU die sogenannte Anti-Money Laundering Regulation (AMLR):
Barzahlungen über 10.000 Euro sind im geschäftlichen Kontext nicht mehr zulässig — verbundene Teilzahlungen werden dabei zusammengerechnet. Ab 3.000 Euro müssen sich Käufer bereits identifizieren, Händler sind zur Dokumentation verpflichtet.
Die Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten ab 10. Juli in einem Jahr — ohne nationalen Umsetzungsspielraum.
♻️ Quelle
Damit wird die #EU mal wieder einer Diktatur, mehr als gerecht!
#Geld #Bargeld #Bitcoin #ETF #Bargeldabschaffung
Wahrheit macht frei und Freiheit macht wahr
👉 https://t.me/FrMaWa
Denk selbst und informiere Dich 🧩
Barzahlungen über 10.000 Euro sind im geschäftlichen Kontext nicht mehr zulässig — verbundene Teilzahlungen werden dabei zusammengerechnet. Ab 3.000 Euro müssen sich Käufer bereits identifizieren, Händler sind zur Dokumentation verpflichtet.
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