Forwarded from LEISNIG.info
#GegenWind
Bürgerinitiative GegenWind übergibt Unterschriften gegen Windkraftanlagen
Die Bürgerinitiative (BI) GegenWind aus Altenhof setzt sich weiterhin gegen den Bau der geplanten Mega-Windkraftanlagen ein, die den Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebieten unterschreiten. Am 23. Oktober 2025 wird die Initiative um 17:30 Uhr vor dem Rathaus in Leisnig die gesammelten Unterschriften übergeben. Anschließend können Interessierte ab 18:00 Uhr im Ratssaal der Stadtratsitzung Fragen stellen.
„Wir möchten uns bei allen Unterzeichnern, Unterschriftensammlern, Stadträten und den Kindern bedanken, die fleißig geholfen haben, bis heute 450 Stimmen zusammenzutragen. Folgt der Einladung des Bürgermeisters der Stadt Leisnig vom 06.10.2025. Wir haben die Möglichkeit, unser aller Zukunft zu gestalten. Nutzen wir sie!“ (BI GegenWind aus Altenhof)
Die BI GegenWind lädt alle Leisniger Bürger ein, sich an der Aktion zu beteiligen und ein deutliches Zeichen für den Erhalt der Lebensqualität in Leisnig zu setzen.
Kontaktmöglichkeit: Gegenwind-aus-Altenhof@web.de
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Bürgerinitiative GegenWind übergibt Unterschriften gegen Windkraftanlagen
Die Bürgerinitiative (BI) GegenWind aus Altenhof setzt sich weiterhin gegen den Bau der geplanten Mega-Windkraftanlagen ein, die den Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebieten unterschreiten. Am 23. Oktober 2025 wird die Initiative um 17:30 Uhr vor dem Rathaus in Leisnig die gesammelten Unterschriften übergeben. Anschließend können Interessierte ab 18:00 Uhr im Ratssaal der Stadtratsitzung Fragen stellen.
„Wir möchten uns bei allen Unterzeichnern, Unterschriftensammlern, Stadträten und den Kindern bedanken, die fleißig geholfen haben, bis heute 450 Stimmen zusammenzutragen. Folgt der Einladung des Bürgermeisters der Stadt Leisnig vom 06.10.2025. Wir haben die Möglichkeit, unser aller Zukunft zu gestalten. Nutzen wir sie!“ (BI GegenWind aus Altenhof)
Die BI GegenWind lädt alle Leisniger Bürger ein, sich an der Aktion zu beteiligen und ein deutliches Zeichen für den Erhalt der Lebensqualität in Leisnig zu setzen.
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#GegenWind
Vor was genau fürchtet man sich im Leisniger Rathaus?
Wenn man vier (!) Polizeieinsatzfahrzeuge nach Leisnig zieht, um eine Stadtratssitzung zu „schützen“, muss wohl eine reelle Bedrohungslage vorliegen? Diese scheint darin zu bestehen, dass Leisniger Bürger der BI „Gegenwind Altenhof“ heute ihre gesammelten Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die geplanten 250-m-Mega-Windkraftanlagen in der Bürgerfragestunde dem Bürgermeister übergeben wollten. Skurril in einer Demokratie – zumal man in derselben Sitzung die desolate zukünftige Haushaltslage offenbarte und Bedienstete sinnloserweise gebunden wurden. Bei vielen der etwa zwanzig anwesenden Vertreter der Bürgerinitiative sorgte dies für Kopfschütteln.
Die Übergabe verlief unspektakulär; Bürgermeister Carsten Graf sagte zu, die Unterschriften zu besprechen, zu prüfen und weiterzugeben. Dafür, dass man scheinbar einen „Volksaufstand mit Mistgabeln und Fackeln“ erwartete, glänzte die „Mainstream-Presse“ mit Abwesenheit.
Fazit: Es ist etwas in Bewegung gekommen, und die Polizisten hatten einen ruhigen Dienst. Wir werden den Fortgang weiter beobachten und zeitnah berichten.
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Vor was genau fürchtet man sich im Leisniger Rathaus?
Wenn man vier (!) Polizeieinsatzfahrzeuge nach Leisnig zieht, um eine Stadtratssitzung zu „schützen“, muss wohl eine reelle Bedrohungslage vorliegen? Diese scheint darin zu bestehen, dass Leisniger Bürger der BI „Gegenwind Altenhof“ heute ihre gesammelten Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die geplanten 250-m-Mega-Windkraftanlagen in der Bürgerfragestunde dem Bürgermeister übergeben wollten. Skurril in einer Demokratie – zumal man in derselben Sitzung die desolate zukünftige Haushaltslage offenbarte und Bedienstete sinnloserweise gebunden wurden. Bei vielen der etwa zwanzig anwesenden Vertreter der Bürgerinitiative sorgte dies für Kopfschütteln.
Die Übergabe verlief unspektakulär; Bürgermeister Carsten Graf sagte zu, die Unterschriften zu besprechen, zu prüfen und weiterzugeben. Dafür, dass man scheinbar einen „Volksaufstand mit Mistgabeln und Fackeln“ erwartete, glänzte die „Mainstream-Presse“ mit Abwesenheit.
Fazit: Es ist etwas in Bewegung gekommen, und die Polizisten hatten einen ruhigen Dienst. Wir werden den Fortgang weiter beobachten und zeitnah berichten.
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#GegenWind
Kommt die weitere „Verspargelung“ unserer Heimat mit Mega-Windkraftanlagen?
Wichtige Stadtratssitzung am Donnerstag
14. Sitzung (8. Legislaturperiode) des Stadtrats am 27.11.2025 in der Aula der Peter-Apian-Oberschule, Lindenplatz 10, 04703 Leisnig.
Beginn: 18:00 Uhr
Alle Sitzungen und Ausschüsse der Stadt Leisnig sind öffentlich und für alle Bürger zugänglich.
Thema u. a.: Der angestrebte Bürgerentscheid der BI „Gegenwind Altenhof“, der wohl abgeschmettert wird:
„…Außerdem ist das Bürgerbegehren auch formell unzulässig, da die Dreimonatsfrist des § 25
Abs. 3 S. 3 SächsGemO nicht eingehalten wurde. Die Frist begann mit Bekanntgabe des
maßgeblichen Beschlusses SR 32-36/23 vom 14.12.2023, mit dem der Stadtrat der
Unterschreitung des 1.000m-Abstandes gem. § 84 Abs. 5 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
zugestimmt hat. Das Bürgerbegehren wurde jedoch erst mit Schreiben vom 10.08.2025
angezeigt, also deutlich außerhalb der zulässigen Frist.
Nach § 25 Abs. 4 S. 1 SächsGemO obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens dem Stadtrat. Aufgrund der dargestellten Gründe, sollte der Stadtrat daher
die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens als „nicht zulässig“ feststellen.
Ein Bürgerentscheid im Sinne des § 24 SächsGemO kann dem zufolge zum
Entscheidungsvorschlag nicht durchgeführt werden.“
Quelle
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Kommt die weitere „Verspargelung“ unserer Heimat mit Mega-Windkraftanlagen?
Wichtige Stadtratssitzung am Donnerstag
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Beginn: 18:00 Uhr
Alle Sitzungen und Ausschüsse der Stadt Leisnig sind öffentlich und für alle Bürger zugänglich.
Thema u. a.: Der angestrebte Bürgerentscheid der BI „Gegenwind Altenhof“, der wohl abgeschmettert wird:
„…Außerdem ist das Bürgerbegehren auch formell unzulässig, da die Dreimonatsfrist des § 25
Abs. 3 S. 3 SächsGemO nicht eingehalten wurde. Die Frist begann mit Bekanntgabe des
maßgeblichen Beschlusses SR 32-36/23 vom 14.12.2023, mit dem der Stadtrat der
Unterschreitung des 1.000m-Abstandes gem. § 84 Abs. 5 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
zugestimmt hat. Das Bürgerbegehren wurde jedoch erst mit Schreiben vom 10.08.2025
angezeigt, also deutlich außerhalb der zulässigen Frist.
Nach § 25 Abs. 4 S. 1 SächsGemO obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens dem Stadtrat. Aufgrund der dargestellten Gründe, sollte der Stadtrat daher
die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens als „nicht zulässig“ feststellen.
Ein Bürgerentscheid im Sinne des § 24 SächsGemO kann dem zufolge zum
Entscheidungsvorschlag nicht durchgeführt werden.“
Quelle
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