Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸
Markus Haintz auf X:
Bei allem Verständnis für die Empörung bezüglich des Urteils gegen den Chefredakteur des @Deu_Kurier
#Bendels möchte ich darauf hinweisen, dass hierfür lediglich ein entweder unfähiger oder ein politisch motivierter Richter verantwortlich war.
Lasst euch von solchen Unrechtsurteilen nicht einschüchtern. Diese dienen nur dazu, euch zum Schweigen zu bringen. Niemand muss Urteile in Strafsachen von einem Amtsgericht ernst nehmen, dagegen gibt es Rechtsmittel.
Es gibt in Deutschland immer noch eine Menge Richter, die Recht sprechen. Das heutige Urteil in Bamberg hat mit Recht nichts zu tun, es ist grobes Unrecht und wird keinen Bestand haben.
PS: Nein, @NancyFaeser hat dieses Schild nicht hochgehalten. Es handelt sich um ein Meme, aber eben um keine Verleumdung. Es handelt sich um eine zulässige Ansicht darüber, wie Nancy Faeser (vermeintlich oder tatsächlich) zur Meinungsfreiheit steht, auch wenn sie für das Strafverfahren gegen Bendels möglicherweise keinen Beitrag geleistet hat, da es keines Strafantrags bedurfte und Faeser eine Strafverfolgung auch nicht hätte verhindern können, anders als bei einer Beleidigung (Siehe hierzu § 194 I S. 3 StGB).
Bei allem Verständnis für die Empörung bezüglich des Urteils gegen den Chefredakteur des @Deu_Kurier
#Bendels möchte ich darauf hinweisen, dass hierfür lediglich ein entweder unfähiger oder ein politisch motivierter Richter verantwortlich war.
Lasst euch von solchen Unrechtsurteilen nicht einschüchtern. Diese dienen nur dazu, euch zum Schweigen zu bringen. Niemand muss Urteile in Strafsachen von einem Amtsgericht ernst nehmen, dagegen gibt es Rechtsmittel.
Es gibt in Deutschland immer noch eine Menge Richter, die Recht sprechen. Das heutige Urteil in Bamberg hat mit Recht nichts zu tun, es ist grobes Unrecht und wird keinen Bestand haben.
PS: Nein, @NancyFaeser hat dieses Schild nicht hochgehalten. Es handelt sich um ein Meme, aber eben um keine Verleumdung. Es handelt sich um eine zulässige Ansicht darüber, wie Nancy Faeser (vermeintlich oder tatsächlich) zur Meinungsfreiheit steht, auch wenn sie für das Strafverfahren gegen Bendels möglicherweise keinen Beitrag geleistet hat, da es keines Strafantrags bedurfte und Faeser eine Strafverfolgung auch nicht hätte verhindern können, anders als bei einer Beleidigung (Siehe hierzu § 194 I S. 3 StGB).