Gerhard Wisnewski&Team
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Juristisch korrekt argumentiert:
Staatsanwaltschaft Göttingen stellt Ermittlungsverfahren wegen vermeintlicher Volksverhetzung aufgrund der Verwendung des „#GazaHolocaust“ ein, da der Beschuldigte in subjektiver Hinsicht 2 Völkermorde miteinander vergleicht.

Die vermeintliche Tat ereignete sich vor über einem Jahr. Inzwischen hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag einen Haftbefehl u. a. gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu erlassen, wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.