Danke Nena 👏🏻👏🏻👏🏻❤️
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Nena wechselt die Fronten 🙏🏼🍀❤️
Wurde mir zugespielt:
Lieber *******
soeben schreibt mir ein Staatsrechts-Prof.-Dr. im aktiven Hochschuldienst:
"Der Auflösungsgrund [muss] angemessen sein vor dem Hintergrund des Schutzguts der Versammlungsfreiheit. Bloße Übertretungen von Rechtsvorschriften allein berechtigen noch nicht zur Auflösung, sonst könnte man Versammlungen vorhalten, wenn sie sich nicht an Verkehrsregeln halten etc.
Bei der Maskenpflicht ist es so: Wenn eine Demonstration sich gegen das Tragen von Masken richtet, dann dürfen die Teilnehmer während der Demonstration die Masken ablegen. Dieser Verstoß gegen die Auflage, eine Maske anzulegen, ist durch den Kundgabezweck der Versammlung gerechtfertigt. Die Versammlung kann deswegen nicht aufgelöst werden.
Nach Ende der Versammlung ist die Maske dann aber wieder zu tragen, wenn es eine Pflicht dazu im öffentlichen Raum gibt (wie etwa in Fußgängerzonen einiger Großstädte). Geht es der Versammlung um etwas anderes (nicht um das Maskentragen) und es ist eine Masken-Auflage erteilt worden, dann ist die Maske auch während der Versammlung zu tragen."
Liebe Grüße
***********
Kann ich nur unterschreiben, es ist geradezu absurd gegen eine Maskenpflicht zu demonstrieren und dabei Maske tragen zu müssen.
Die Steigerung davon wäre z. B., gegen eine Impfpflicht zu demonstrieren und nur Teilnehmer auf einer Demonstration zuzulassen, die geimpft sind.
https://t.me/Haintz
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
Lieber *******
soeben schreibt mir ein Staatsrechts-Prof.-Dr. im aktiven Hochschuldienst:
"Der Auflösungsgrund [muss] angemessen sein vor dem Hintergrund des Schutzguts der Versammlungsfreiheit. Bloße Übertretungen von Rechtsvorschriften allein berechtigen noch nicht zur Auflösung, sonst könnte man Versammlungen vorhalten, wenn sie sich nicht an Verkehrsregeln halten etc.
Bei der Maskenpflicht ist es so: Wenn eine Demonstration sich gegen das Tragen von Masken richtet, dann dürfen die Teilnehmer während der Demonstration die Masken ablegen. Dieser Verstoß gegen die Auflage, eine Maske anzulegen, ist durch den Kundgabezweck der Versammlung gerechtfertigt. Die Versammlung kann deswegen nicht aufgelöst werden.
Nach Ende der Versammlung ist die Maske dann aber wieder zu tragen, wenn es eine Pflicht dazu im öffentlichen Raum gibt (wie etwa in Fußgängerzonen einiger Großstädte). Geht es der Versammlung um etwas anderes (nicht um das Maskentragen) und es ist eine Masken-Auflage erteilt worden, dann ist die Maske auch während der Versammlung zu tragen."
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Kann ich nur unterschreiben, es ist geradezu absurd gegen eine Maskenpflicht zu demonstrieren und dabei Maske tragen zu müssen.
Die Steigerung davon wäre z. B., gegen eine Impfpflicht zu demonstrieren und nur Teilnehmer auf einer Demonstration zuzulassen, die geimpft sind.
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Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung (Dirk Sattelmaier)
Der Verwaltungsgerichtshof des Landes hat das Beherbergungsverbot für Baden-Württemberg aufgehoben !
Das Verbot sei unverhältnismäßig und greife in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein, so die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in einem Eilverfahren. Konkret sei es einer Familie nicht zuzumuten, Corona-Tests für alle Mitglieder zu organisieren, auch die Kosten dafür seien zu hoch. Die Richter haben damit den Antragstellern aus Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, die einen Urlaubsaufenthalt im Landkreis Ravensburg gebucht hatten. Dafür hätten sie einen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar.
Das Verbot sei unverhältnismäßig und greife in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein, so die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in einem Eilverfahren. Konkret sei es einer Familie nicht zuzumuten, Corona-Tests für alle Mitglieder zu organisieren, auch die Kosten dafür seien zu hoch. Die Richter haben damit den Antragstellern aus Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, die einen Urlaubsaufenthalt im Landkreis Ravensburg gebucht hatten. Dafür hätten sie einen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar.
NJW (15.10.20): Vernichtende Kritik an den Corona-Verordnungen
NJW, 43/2020, S. 3153 ff.:
Prof. Dr. Uwe Volkmann (Uni Frankfurt)
Heraus aus dem Verordnungsregime — Die erheblichen Grundrechtseingriffe der Corona-Krise bedürfen endlich einer tragfähigen Rechtsgrundlage
Letzte zwei Sätze des Fazits:
"Die einzige Frage, um die es letztendlich geht, ist, ob die nach wie vor erheblichen Einschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens des ganzen Landes auf eine rechtsstattlichen, grundrechtlichen und demokratischen Erfordernissen genügende Ermächtigungsgrundlage gestützt werden soll oder ob dafür weiter die bloße Fassade einer solchen ausreichen soll, wie sie derzeit in §§ 28, 32 IfSG enthalten ist. Versucht man dahinter und auf ihren Inhalt zu blicken, so sieht man: nichts."
https://t.me/Haintz
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
PS:
Die Neue Juristische Wochenschrift ist die bedeutendste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Rechtspflegern, Rechtsreferendaren und Studenten der Rechtswissenschaft gelesen.
NJW, 43/2020, S. 3153 ff.:
Prof. Dr. Uwe Volkmann (Uni Frankfurt)
Heraus aus dem Verordnungsregime — Die erheblichen Grundrechtseingriffe der Corona-Krise bedürfen endlich einer tragfähigen Rechtsgrundlage
Letzte zwei Sätze des Fazits:
"Die einzige Frage, um die es letztendlich geht, ist, ob die nach wie vor erheblichen Einschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens des ganzen Landes auf eine rechtsstattlichen, grundrechtlichen und demokratischen Erfordernissen genügende Ermächtigungsgrundlage gestützt werden soll oder ob dafür weiter die bloße Fassade einer solchen ausreichen soll, wie sie derzeit in §§ 28, 32 IfSG enthalten ist. Versucht man dahinter und auf ihren Inhalt zu blicken, so sieht man: nichts."
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https://m.bild.de/news/2020/news/corona-isolation-pflegeheimbewohnerin-bekommt-recht-von-gericht-73424340.bildMobile.html
Die Justiz scheint aus 6 Monaten Schockstarre zu erwachen.
@haintz
Die Justiz scheint aus 6 Monaten Schockstarre zu erwachen.
@haintz
Bild
Gericht: Keine Corona-Isolation in Pflegeheim
Eine Pflegeheimbewohnerin im Kreis Lippe hat erfolgreich gegen die coronabedingte Isolationsanordnung geklagt.
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bayern-beschliesst-strengere-corona-regeln-soeder-fordert-maskenpflicht-in-grundschulen-a3357993.html
Lasst eure Kinder zu Hause!
@haintz
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@haintz
Epoch Times www.epochtimes.de
Bayern beschließt strengere Corona-Regeln – bei "rot" Maskenpflicht in Grundschulen
Bayern führt strengere Corona-Regeln ein als am Mittwoch beim Bund-Länder-Treffen beschlossen. Das kündigt Ministerpräsident Markus Söder in München an. Wenn die Zahl der Neuinfektionen in Regionen mehr als 50 pro …
https://www.n-tv.de/wissen/Covid-19-weniger-toedlich-als-vermutet-article22104272.html
Man hätte ja mal früher auf ihn hören können.
Man hätte ja mal früher auf ihn hören können.
n-tv.de
WHO veröffentlicht Studie: Covid-19 weniger tödlich als vermutet?
Die WHO publiziert eine Metastudie, die weltweite Antikörper-Studien ausgewertet hat, um die Infektionssterblichkeit von Covid-19 zu bestimmen. Das Ergebnis ist erstaunlich: Möglicherweise ist das Coronavirus deutlich weniger tödlich, als bisher vermutet…
Forwarded from Christian Rogner
GROSSDEMO - MÜNCHEN, SONNTAG 01.11.2020
STERNMARSCH MIT ANDACHT
In stillem Gedenken an unser geliebtes Grundgesetz, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie in unserem Land erweisen wir den Verblichenen auf ihrem weiteren Weg noch einmal würdevoll die gebührende Ehre.
Trauermarsch: zeitgleich 15 Uhr
(Genauer Start für die Trauermärsche werden noch detailliert bekanntgegeben)
Großkundgebung: 16 Uhr - Theresienwiese
Durch die anschließende Andacht um 16 Uhr auf der Theresienwiese werden in einfühlsamer Weise Nana Lifestyler, Pfarrer J. Fliege*, die Rechtsanwälte M. Haintz und R. Ludwig sowie der Verfechter für Demokratie und Freiheit M. Ballweg führen - eingerahmt von festlicher Musik.
Wir bitten alle um angemessenene Trauerkleidung sowie das Mitbringen eines Grablichtes.
Eure Teams von Querdenken 089, 871, 911, 731 und 711 sowie
Schüler/innen gegen die Maskenpflicht
@Querdenken089Demo
www.querdenken-089.de
www.zeigmirdeinlaecheln.de
Versammlung angemeldet
Genehmigung steht noch aus
*offen
STERNMARSCH MIT ANDACHT
In stillem Gedenken an unser geliebtes Grundgesetz, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie in unserem Land erweisen wir den Verblichenen auf ihrem weiteren Weg noch einmal würdevoll die gebührende Ehre.
Trauermarsch: zeitgleich 15 Uhr
(Genauer Start für die Trauermärsche werden noch detailliert bekanntgegeben)
Großkundgebung: 16 Uhr - Theresienwiese
Durch die anschließende Andacht um 16 Uhr auf der Theresienwiese werden in einfühlsamer Weise Nana Lifestyler, Pfarrer J. Fliege*, die Rechtsanwälte M. Haintz und R. Ludwig sowie der Verfechter für Demokratie und Freiheit M. Ballweg führen - eingerahmt von festlicher Musik.
Wir bitten alle um angemessenene Trauerkleidung sowie das Mitbringen eines Grablichtes.
Eure Teams von Querdenken 089, 871, 911, 731 und 711 sowie
Schüler/innen gegen die Maskenpflicht
@Querdenken089Demo
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Versammlung angemeldet
Genehmigung steht noch aus
*offen
https://www.welt.de/politik/deutschland/article217935978/Partys-trotz-Corona-in-Berlin-Wann-die-Polizei-in-Wohnungen-darf.html
Nein, darf sie nicht.
Hausdurchsuchungen für Ordnungswidrigkeiten?
Für die abstrakte körperliche Unversehrtheit von irgendjemand, irgendwo?
Grundrechte sind Abwehrrechte GEGEN den Staat, keine Rechtfertigung für (Polizei)staatliche Maßnahmen!
@haintz
Nein, darf sie nicht.
Hausdurchsuchungen für Ordnungswidrigkeiten?
Für die abstrakte körperliche Unversehrtheit von irgendjemand, irgendwo?
Grundrechte sind Abwehrrechte GEGEN den Staat, keine Rechtfertigung für (Polizei)staatliche Maßnahmen!
@haintz
DIE WELT
Wenn der Nachbar Alarm schlägt, darf die Polizei in die Wohnung
Zum Schutz vor Corona greift die Politik tief in die Privatsphäre der Bürger ein. In Berlin ist das Feiern ohne Schutzregeln ein besonders großes Problem. Die Gewerkschaft der Polizei stellt klar: Auch Wohnungen können kontrolliert werden – ohne Durchsuchungsbeschluss.
Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung (Dirk Sattelmaier)
YouTube
Die Echse spielt die Coronakrise mit Enten nach
Die Echse war zu Gast in den WDR Mitternachtsspitzen und hat dreißig Enten mitgebracht, um die Geschehnisse der letzten Monate abzureißen...
Aus der WDR-Sendung "Mitternachtsspitzen" vom 10.10.2020
Hutgeld über Paypal möglich:
https://www.paypal.com/do…
Aus der WDR-Sendung "Mitternachtsspitzen" vom 10.10.2020
Hutgeld über Paypal möglich:
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Demonstrationsstrategie bei Maskenpflicht:
Ich empfehle für künftige Demonstrationen folgende Strategie wenn eine Maske verordnet wird:
Stationäre Versammlungen auf der Straße oder Demo-Zug. Unser Vorschlag an die Behörde, lediglich 2 Teilnehmer nebeneinander zwischen diesen 3-5 m Abstand, nach vorne und hinten auch 3-5 m Abstand. Dadurch wird den Behörden die Argumentation der Vermischung etc. genommen und wir blockieren dann notfalls aufgrund dessen die Straßen der Städte. Das ist legitim und sollte eine neue Strategie sein, alles weitere siehe unten.
Sehr geehrter Herr ********,
hiermit zeige ich an, dass ich den Anmelder der obigen Demonstration in Freiburg am 17.10.2020 anwaltlich vertrete, entsprechende Vollmacht wird anwaltlich versichert.
Leider habe ich Sie persönlich nicht erreicht, daher per E-Mail mit der Bitte um umgehende Stellungnahme.
Aufgrund der von Ihnen beauftragten Maskenpflicht wird das Thema der Versammlung geändert, die Teilnehmer demonstrieren nunmehr gegen die Maskenpflicht in Schulen und auf Versammlungen!
Daher ist es unzumutbar, eben das anzuordnen, wogegen demonstriert wird.
Für die Dauer der Versammlung müssen die Teilnehmer daher, bei Einhaltung der Abstände, welche wir gewährleisten werden, von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit werden, da Sie genau dagegen demonstrieren.
Wir können auch größere Abstände einhalten, das ist kein Problem.
Alles andere führt die Versammlung- und Meinungsfreiheit ad absurdum, da man dazu gezwungen wird, das zu tun, was man aus gesundheitlichen und politischen Gründen ablehnt.
Wir haben Sie dazu aufzufordern, mitzuteilen, unter welchen Abständen bzw. welcher zulässige Teilnehmerzahl Sie dazu bereit sind, auf die Maskenpflicht zu verzichten. Sollte hier keine Bereitschaft bestehen, wissen wir, worum es eigentlich geht, nämlich um die Durchsetzung einer unsinnigen Maskenpflicht.
Die Masken sind nicht genormt, gesundheitsschädlich und reduzieren auch kein Infektionsrisiko, wie kürzlich auch das amerikanische Pendant zum Robert-Koch-Institut, das CDC berichtet hat.
Sollte die Stadt Freiburg auf einer Maskenpflicht beharren, werde ich meine Mandantschaft dazu raten, künftige Demonstrationen wie folgt anzumelden:
5 m Abstand zwischen allen Teilnehmern, Hauptstraßen in Freiburg,
2 Teilnehmer maximal nebeneinander, Aufstellfläche dann auf großen zentralen Straßen in Freiburg, damit wäre dann belegt, dass der Infektionsschutz jederzeit eingehalten werden kann, und Masken nicht nötig sind. Vermischungen mit Passanten auf den Gehwegen etc. wären dann ausgeschlossen, jeder Teilnehmer könnte einzeln nach links und rechts die Fläche verlassen bzw. betreten.
Es wird anwaltlich versichert, dass die Polizei in Nürnberg uns am 11.10.2020 gebeten hat, beim dortigen Demo-Zug die Abstände zu VERRINGERN, damit der Verkehr nicht gestört wird und der Zug nicht zu lange wird. Die Teilnehmer sind ohne weiteres in der Lage, große Abstände einzuhalten.
Auch hier haben wir die gleiche Strategie angewandt. Wenn es der Stadt Freiburg darum geht, dass sich die Teilnehmer nicht vermischen, werden wir künftige Demonstrationen so anmelden. Wir sehen hierin die einzige Möglichkeit, für das zu demonstrieren wofür wir sind, die Abschaffung der sinnlosen und gesundheitsschädlichen Maske. Wenn hierdurch mehrere Kilometer der Freiburger Straßen über mehrere Stunden blockiert werden, dann wäre dies im Sinne der Versammlungsfreiheit hinzunehmen. Künftige Demonstrationen würden daher gegebenenfalls ohne große Bühne stationär oder als Demo-Zug auf der Straße stattfinden.
Ich würde mich persönlich dazu bereit erklären, bei künftigen Versammlungen in Freiburg teilzunehmen, ich vertrete anwaltlich quasi sämtliche Großdemonstrationen in Deutschland.
Darüber hinaus haben wir Sie dazu aufzufordern, sämtliche Zivil- strafrechtliche Haftung zu übernehmen, für den Fall dass durch die Masken jemand in seiner Gesundheit geschädigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Haintz
Rechtsanwalt
https://t.me/Haintz
Ich empfehle für künftige Demonstrationen folgende Strategie wenn eine Maske verordnet wird:
Stationäre Versammlungen auf der Straße oder Demo-Zug. Unser Vorschlag an die Behörde, lediglich 2 Teilnehmer nebeneinander zwischen diesen 3-5 m Abstand, nach vorne und hinten auch 3-5 m Abstand. Dadurch wird den Behörden die Argumentation der Vermischung etc. genommen und wir blockieren dann notfalls aufgrund dessen die Straßen der Städte. Das ist legitim und sollte eine neue Strategie sein, alles weitere siehe unten.
Sehr geehrter Herr ********,
hiermit zeige ich an, dass ich den Anmelder der obigen Demonstration in Freiburg am 17.10.2020 anwaltlich vertrete, entsprechende Vollmacht wird anwaltlich versichert.
Leider habe ich Sie persönlich nicht erreicht, daher per E-Mail mit der Bitte um umgehende Stellungnahme.
Aufgrund der von Ihnen beauftragten Maskenpflicht wird das Thema der Versammlung geändert, die Teilnehmer demonstrieren nunmehr gegen die Maskenpflicht in Schulen und auf Versammlungen!
Daher ist es unzumutbar, eben das anzuordnen, wogegen demonstriert wird.
Für die Dauer der Versammlung müssen die Teilnehmer daher, bei Einhaltung der Abstände, welche wir gewährleisten werden, von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit werden, da Sie genau dagegen demonstrieren.
Wir können auch größere Abstände einhalten, das ist kein Problem.
Alles andere führt die Versammlung- und Meinungsfreiheit ad absurdum, da man dazu gezwungen wird, das zu tun, was man aus gesundheitlichen und politischen Gründen ablehnt.
Wir haben Sie dazu aufzufordern, mitzuteilen, unter welchen Abständen bzw. welcher zulässige Teilnehmerzahl Sie dazu bereit sind, auf die Maskenpflicht zu verzichten. Sollte hier keine Bereitschaft bestehen, wissen wir, worum es eigentlich geht, nämlich um die Durchsetzung einer unsinnigen Maskenpflicht.
Die Masken sind nicht genormt, gesundheitsschädlich und reduzieren auch kein Infektionsrisiko, wie kürzlich auch das amerikanische Pendant zum Robert-Koch-Institut, das CDC berichtet hat.
Sollte die Stadt Freiburg auf einer Maskenpflicht beharren, werde ich meine Mandantschaft dazu raten, künftige Demonstrationen wie folgt anzumelden:
5 m Abstand zwischen allen Teilnehmern, Hauptstraßen in Freiburg,
2 Teilnehmer maximal nebeneinander, Aufstellfläche dann auf großen zentralen Straßen in Freiburg, damit wäre dann belegt, dass der Infektionsschutz jederzeit eingehalten werden kann, und Masken nicht nötig sind. Vermischungen mit Passanten auf den Gehwegen etc. wären dann ausgeschlossen, jeder Teilnehmer könnte einzeln nach links und rechts die Fläche verlassen bzw. betreten.
Es wird anwaltlich versichert, dass die Polizei in Nürnberg uns am 11.10.2020 gebeten hat, beim dortigen Demo-Zug die Abstände zu VERRINGERN, damit der Verkehr nicht gestört wird und der Zug nicht zu lange wird. Die Teilnehmer sind ohne weiteres in der Lage, große Abstände einzuhalten.
Auch hier haben wir die gleiche Strategie angewandt. Wenn es der Stadt Freiburg darum geht, dass sich die Teilnehmer nicht vermischen, werden wir künftige Demonstrationen so anmelden. Wir sehen hierin die einzige Möglichkeit, für das zu demonstrieren wofür wir sind, die Abschaffung der sinnlosen und gesundheitsschädlichen Maske. Wenn hierdurch mehrere Kilometer der Freiburger Straßen über mehrere Stunden blockiert werden, dann wäre dies im Sinne der Versammlungsfreiheit hinzunehmen. Künftige Demonstrationen würden daher gegebenenfalls ohne große Bühne stationär oder als Demo-Zug auf der Straße stattfinden.
Ich würde mich persönlich dazu bereit erklären, bei künftigen Versammlungen in Freiburg teilzunehmen, ich vertrete anwaltlich quasi sämtliche Großdemonstrationen in Deutschland.
Darüber hinaus haben wir Sie dazu aufzufordern, sämtliche Zivil- strafrechtliche Haftung zu übernehmen, für den Fall dass durch die Masken jemand in seiner Gesundheit geschädigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Haintz
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Telefonnotiz Rechtsanwalt Haintz Telefonat mit der Stadt Freiburg von 11:50 bis 11:55 Uhr:
Ich habe nachgefragt, unter welchen abweichenden Auflagen ein Verzicht auf die Maskenpflicht möglich ist.
Behördenmitarbeiter teilte mir mit, dass er in jedem Fall bei der Maskepflicht bleibt, auch wenn es nur 50 Teilnehmer sind
(Bei einem Platz mit ca. 5000 m²). Auch größeren Abständen wurde nicht zugestimmt, die Maskepflicht bleibt,
egal was wir tun. (Jedenfalls sobald wir mehr als 20 Teilnehmer sind)
Ich habe daraufhin mitgeteilt, dass wir dann die Strategie wie oben beschrieben ändern, er hat das als Drohung aufgefasst,
ich habe darauf hingewiesen, dass dies die einzige Möglichkeit ist, der Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreiheit
Rechnung zu tragen.
Künftige Versammlungen dieser Art sollten daher auf großen Straßen mit großen Abständen
angemeldet werden, damit der Behörde/den Behörden jegliche Argumentationsgrundlage entzogen wird.
Außerdem würde ich immer zum Thema machen, weg mit der Maskepflicht, insbesondere in Schuhen auf Versammlungen.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
@haintz
Ich habe nachgefragt, unter welchen abweichenden Auflagen ein Verzicht auf die Maskenpflicht möglich ist.
Behördenmitarbeiter teilte mir mit, dass er in jedem Fall bei der Maskepflicht bleibt, auch wenn es nur 50 Teilnehmer sind
(Bei einem Platz mit ca. 5000 m²). Auch größeren Abständen wurde nicht zugestimmt, die Maskepflicht bleibt,
egal was wir tun. (Jedenfalls sobald wir mehr als 20 Teilnehmer sind)
Ich habe daraufhin mitgeteilt, dass wir dann die Strategie wie oben beschrieben ändern, er hat das als Drohung aufgefasst,
ich habe darauf hingewiesen, dass dies die einzige Möglichkeit ist, der Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreiheit
Rechnung zu tragen.
Künftige Versammlungen dieser Art sollten daher auf großen Straßen mit großen Abständen
angemeldet werden, damit der Behörde/den Behörden jegliche Argumentationsgrundlage entzogen wird.
Außerdem würde ich immer zum Thema machen, weg mit der Maskepflicht, insbesondere in Schuhen auf Versammlungen.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
@haintz
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/sperrstunde-in-berlin-durch-verwaltungsgericht-gekippt-17004815.html
Die Justiz fängt wieder an zu arbeiten, DANKE!
https://t.me/Haintz
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
Die Justiz fängt wieder an zu arbeiten, DANKE!
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Martin Luther King
FAZ.NET
Corona-Pandemie: Sperrstunde in Berlin durch Verwaltungsgericht gekippt
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die wegen der Corona-Pandemie vom Senat beschlossene Sperrstunde in der Hauptstadt gekippt. Das sagte ein Gerichtssprecher am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.