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VID-20201012-WA0012.mp4
Bitte alle Berichte an: wache.a28@polizei.berlin.de
Hallo zusammen,
im Moment geht das Haushaltsgesetz des Freistaats Bayern durch die Kanäle, anbei meine Einschätzung hierzu:
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020)
HG 2019/2020
Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 24.05.2019
Art. 2a
Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie
(1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden.
(2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haushaltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen.
(3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.
Soweit ich das auf die Schnelle recherchiert habe wurde Artikel 2a über 2 Nachtragshaushaltsgesetze im Jahr 2020 rückwirkend geändert. Das bedeutet also nicht, dass bereits 2019 die Corona "Pandemie" geregelt wurde.
https://t.me/Haintz
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
im Moment geht das Haushaltsgesetz des Freistaats Bayern durch die Kanäle, anbei meine Einschätzung hierzu:
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020)
HG 2019/2020
Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 24.05.2019
Art. 2a
Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie
(1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden.
(2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haushaltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen.
(3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.
Soweit ich das auf die Schnelle recherchiert habe wurde Artikel 2a über 2 Nachtragshaushaltsgesetze im Jahr 2020 rückwirkend geändert. Das bedeutet also nicht, dass bereits 2019 die Corona "Pandemie" geregelt wurde.
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Zugerstrasse 74
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Denunziantentum staatlich gefordert, bitte teilt der Stadt Essen doch kurz mit, was ihr davon haltet.
info@essen.de
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Martin Luther King
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Sehr geehrter Herr Haintz,
mein Name ist ******* ich arbeite als Gesundheits- und Krankenpfleger in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie und denke, "wichtige, echte Insiderinformationen" zu haben, wie Sie sie in ihrem Profil beschreiben.
Dies würde ich gerne mit einer Anfrage zu dem Thema verbinden. Seit Heute herrscht bei uns für jede Neuaufnahme die Pflicht, entweder einen PCR Test nachzuweisen welcher nicht älter als 48 Stunden ist oder einen in der Klinik machen zu lassen, was allerdings nur Montags bis Freitags von ca. 9-16 Uhr möglich ist.
Bis kein Ergebnis vorliegt, wird der Patient auf einem Einzelzimmer isoliert, sollte er Symptome haben. Sollte er keine Symptome haben, darf er sich mit einer FFP1 Maske auf der Station bewegen, muss allerdings isoliert von der Gruppe sein, z.B. indem der Patient an einem anderen Tisch sitzt oder sich in einem anderen Raum aufhält.
Meine Befürchtung ist, dass Patienten, welche nach dem PsychKG zu uns kommen und den Test verweigern, fixiert werden und sich per Zwang testen lassen müssen. Ich weiß, dass dies bereits in anderen Kliniken passiert und habe nun die Sorge, dass dies auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie anfängt.
Ich frage mich nun: Wie kann ich dagegen vorgehen? Habe ich als Krankenpfleger ebenfalls die Pflicht zu Remonstrieren? Oder muss ich eine Kündigung befürchten? Können die Patienten dagegen vorgehen? Ich weiß, dass Sie unheimlich beschäftigt sind und mir wahrscheinlich gar nicht antworten können, jedoch hoffe ich Ihnen mit meiner E-Mail keine Zeit geraubt zu haben.
https://t.me/Haintz
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mein Name ist ******* ich arbeite als Gesundheits- und Krankenpfleger in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie und denke, "wichtige, echte Insiderinformationen" zu haben, wie Sie sie in ihrem Profil beschreiben.
Dies würde ich gerne mit einer Anfrage zu dem Thema verbinden. Seit Heute herrscht bei uns für jede Neuaufnahme die Pflicht, entweder einen PCR Test nachzuweisen welcher nicht älter als 48 Stunden ist oder einen in der Klinik machen zu lassen, was allerdings nur Montags bis Freitags von ca. 9-16 Uhr möglich ist.
Bis kein Ergebnis vorliegt, wird der Patient auf einem Einzelzimmer isoliert, sollte er Symptome haben. Sollte er keine Symptome haben, darf er sich mit einer FFP1 Maske auf der Station bewegen, muss allerdings isoliert von der Gruppe sein, z.B. indem der Patient an einem anderen Tisch sitzt oder sich in einem anderen Raum aufhält.
Meine Befürchtung ist, dass Patienten, welche nach dem PsychKG zu uns kommen und den Test verweigern, fixiert werden und sich per Zwang testen lassen müssen. Ich weiß, dass dies bereits in anderen Kliniken passiert und habe nun die Sorge, dass dies auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie anfängt.
Ich frage mich nun: Wie kann ich dagegen vorgehen? Habe ich als Krankenpfleger ebenfalls die Pflicht zu Remonstrieren? Oder muss ich eine Kündigung befürchten? Können die Patienten dagegen vorgehen? Ich weiß, dass Sie unheimlich beschäftigt sind und mir wahrscheinlich gar nicht antworten können, jedoch hoffe ich Ihnen mit meiner E-Mail keine Zeit geraubt zu haben.
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Danke für den Hinweis / die Ausführungen:
Offenbar untergegangen sind mehrere explosive Aussagen von RA Justus Hoffmann, siehe ab Minute 22:28 in
www.bit.ly/2Stfgad
1. Gesetze stehen immer ÜBER Verordnungen, somit steht das Vermummungsverbot des Versammlungsgesetzes ÜBER einer jeden Maskenverordnung.
2. Die Polizei hat keinerlei Befugnis und Befähigung, als Infektionsschutzbehörde zu agieren, weder um eine konkrete Infektionsgefahr zu beurteilen, noch eigenmächtig Infektionsschutzmaßnahmen aufzuerlegen.
3. Schon grundsätzlich dürfen Versammlungen NIE weiter eingeschränkt werden, als es im Versammlungsgesetz festgelegt ist.
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Offenbar untergegangen sind mehrere explosive Aussagen von RA Justus Hoffmann, siehe ab Minute 22:28 in
www.bit.ly/2Stfgad
1. Gesetze stehen immer ÜBER Verordnungen, somit steht das Vermummungsverbot des Versammlungsgesetzes ÜBER einer jeden Maskenverordnung.
2. Die Polizei hat keinerlei Befugnis und Befähigung, als Infektionsschutzbehörde zu agieren, weder um eine konkrete Infektionsgefahr zu beurteilen, noch eigenmächtig Infektionsschutzmaßnahmen aufzuerlegen.
3. Schon grundsätzlich dürfen Versammlungen NIE weiter eingeschränkt werden, als es im Versammlungsgesetz festgelegt ist.
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https://m.focus.de/politik/deutschland/chaos-in-der-hauptstadt-berlin-ueberfordert-mit-corona-kontaktverfolgung-senat-beleidigt-masken-verweigerer_id_12534186.html
Hat der Berliner Senat endgültig den Verstand verloren? Derartige "Werbeplakate" rechtfertigen für mich den Anfangsverdacht des Tatbestands der Volksverhetzung sowie der Beleidigung.
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a)
zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)
die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2.
einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
…
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dies stellt außerdem eine massive Diskriminierung von Teilen der Bevölkerung dar. Sind wir schon wieder so weit? Es reicht!
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Martin Luther King
Hat der Berliner Senat endgültig den Verstand verloren? Derartige "Werbeplakate" rechtfertigen für mich den Anfangsverdacht des Tatbestands der Volksverhetzung sowie der Beleidigung.
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a)
zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)
die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2.
einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
…
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dies stellt außerdem eine massive Diskriminierung von Teilen der Bevölkerung dar. Sind wir schon wieder so weit? Es reicht!
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Martin Luther King
FOCUS Online
Chaos in der Hauptstadt: Mittelfinger-Ärger in Berlin: Abgeordneter erstattet jetzt Anzeige gegen den Senat
Mit einer provokanten Kampagne will der Berliner Senat seine Bürger zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen auffordern. Was folgt, ist eine hitzige Diskussion und nun sogar eine Anzeige gegen den Berliner Senat. Währenddessen sind die Behörden mit den vielen…
An diesem Freitag den 16.10.2020 findet am späten Nachmittag in Göppingen eine Demonstration mit Demo-Zug und Kundgebung statt.
Weitere Details folgen in Kürze, Michael Ballweg wird u.a. auch dabei sein.
@haintz
Weitere Details folgen in Kürze, Michael Ballweg wird u.a. auch dabei sein.
@haintz
Denunziantentum gegen Schüler und "Maskenverweigerer" als "Täter".
Teilt der Schulleitung gerne per Mail mit, was ihr hiervon haltet.
verwaltung@fcso.de
@haintz
Teilt der Schulleitung gerne per Mail mit, was ihr hiervon haltet.
verwaltung@fcso.de
@haintz
https://www.tagesspiegel.de/berlin/proteste-in-berlin-gegen-corona-massnahmen-erst-leise-auf-dem-kurfuerstendamm-dann-laut-und-ohne-maske-am-alex/26263174.html
Danke an den Tagesspiegel für die Richtigstellung wonach ich nur Anwalt und nicht Mitveranstalter war.
Bezüglich der vermeintlich aus unserem Umfeld behaupteten Teilnehmerzahl von, völlig lebensfremden, 253.000 habe ich ebenfalls um Klarstellung gebeten.
Wir haben scherzhaft von 235 bzw. 253 Teilnehmern geredet, als bewusste Untertreibung.
Ich weiß nicht vorher der Tagesspiegel die 253.000 Teilnehmer her hat und habe diesbezüglich zur Klärung aufgefordert.
https://t.me/Haintz
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
Nachtrag von Teilnehmer vor Ort:
Hallo Herr Haintz,
da ich daneben stand, als dieser Wortwechsel mit dem Pressevertreter des Tagesspiegel stattfand, kann ich Ihnen kurz erklären, wie das ablief. Sie waren gerade von einem anderen Menschen interviewt worden und fertig. Der junge Kollege fragte nach der Teilnehmerzahl und Ihre Freundin antwortete "253". Das hat er dann wohl als Tausenderangabe gewertet und ist kopfschüttelnd gegangen.
Dass er diese Zahl als Veranstalterangabe bezeichnet hat, habe ich schon beim ersten Lesen des Artikels nicht verstanden. Es ist tatsächlich einfach eine unwahre Behauptung seinerseits. Es war vollkommen klar, dass die genannte Zahl ironisch gemeint war.
Der Artikel war aber insgesamt furchtbar schlecht, finde ich.
Danke für Ihre tolle Arbeit!
Viele Grüße
******
Danke an den Tagesspiegel für die Richtigstellung wonach ich nur Anwalt und nicht Mitveranstalter war.
Bezüglich der vermeintlich aus unserem Umfeld behaupteten Teilnehmerzahl von, völlig lebensfremden, 253.000 habe ich ebenfalls um Klarstellung gebeten.
Wir haben scherzhaft von 235 bzw. 253 Teilnehmern geredet, als bewusste Untertreibung.
Ich weiß nicht vorher der Tagesspiegel die 253.000 Teilnehmer her hat und habe diesbezüglich zur Klärung aufgefordert.
https://t.me/Haintz
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Martin Luther King
Nachtrag von Teilnehmer vor Ort:
Hallo Herr Haintz,
da ich daneben stand, als dieser Wortwechsel mit dem Pressevertreter des Tagesspiegel stattfand, kann ich Ihnen kurz erklären, wie das ablief. Sie waren gerade von einem anderen Menschen interviewt worden und fertig. Der junge Kollege fragte nach der Teilnehmerzahl und Ihre Freundin antwortete "253". Das hat er dann wohl als Tausenderangabe gewertet und ist kopfschüttelnd gegangen.
Dass er diese Zahl als Veranstalterangabe bezeichnet hat, habe ich schon beim ersten Lesen des Artikels nicht verstanden. Es ist tatsächlich einfach eine unwahre Behauptung seinerseits. Es war vollkommen klar, dass die genannte Zahl ironisch gemeint war.
Der Artikel war aber insgesamt furchtbar schlecht, finde ich.
Danke für Ihre tolle Arbeit!
Viele Grüße
******
Der Tagesspiegel
Erst leise auf dem Kurfürstendamm, dann laut und ohne Maske am Alex
Einige tausend Menschen liefen zunächst zum Großen Stern. Danach trafen sich Unterstützer von „Querdenken“ zu einer weiteren Kundgebung.
Sehr geehrter Herr Haintz,
erlauben Sie, dass ich Ihnen hier berichte kann, was in Danzig (10.10.) geschah bzw. gesagt worden ist. Viele polnischen Bürger denken genauso wie die Querdenker von Deutschland. Anhand den medialen Berichten aus dem zweiten Umlauf, d.h. nicht aus dem Mainstreams Medien stelle ich fest, dass die Querdenker ein hohes Maß an Anerkennung und Wertschätzung unter den Polen verdienen. Wir halten die Daumen hoch für Ihre und unsere Sache - Gemeinsam gegen die Diktatur und Regime.
https://www.youtube.com/watch?v=UMX6QL6kunM
Herzliche Grüße und viel Erfolg.
***** ******
erlauben Sie, dass ich Ihnen hier berichte kann, was in Danzig (10.10.) geschah bzw. gesagt worden ist. Viele polnischen Bürger denken genauso wie die Querdenker von Deutschland. Anhand den medialen Berichten aus dem zweiten Umlauf, d.h. nicht aus dem Mainstreams Medien stelle ich fest, dass die Querdenker ein hohes Maß an Anerkennung und Wertschätzung unter den Polen verdienen. Wir halten die Daumen hoch für Ihre und unsere Sache - Gemeinsam gegen die Diktatur und Regime.
https://www.youtube.com/watch?v=UMX6QL6kunM
Herzliche Grüße und viel Erfolg.
***** ******
https://www.berliner-zeitung.de/news/corona-und-mittelfinger-abgeordneter-stellt-strafantrag-wegen-volksverhetzung-li.111315
Danke Herr Luthe!
@haintz
Danke Herr Luthe!
@haintz
Berliner Zeitung
Umstrittenes Motiv Corona-Kampagne mit Stinkefinger: Abgeordneter stellt Strafantrag
Nach Ansicht von Marcel Luthe wird die „Menschenwürde der Betroffenen dadurch angegriffen, dass diese durch Zeigen des Mittelfingers beschimpft werden“. Er hat Strafanzeige gestellt, unter anderem wegen Volksverhetzung.
2_5204318868788480456.M4V
56.8 MB
Trauen Sie nur den offiziellen Quellen...
Quarantäne ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Der eine Kontakt ist im Einzelfall durch das Gesundheitsamt darzustellen.Ein Bezug auf die RKI Kontaktgruppen reicht nicht aus. Einstweiliger Rechtschutz in Eilverfahren erfolgreich
https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verw.G.-MZ-Beschluss-23.09.20.pdf
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http://www.reitschuster.de/post/test-sieben-von-acht-stoffmasken-fallen-durch/
Weg mit dem MaskenZWANG, sofort!
@haintz
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@haintz
reitschuster.de
Test: Sieben von acht Stoffmasken fallen durch
"‘Viele der getesteten Community-Masks erfüllen die Anforderungen an Filtration schlicht überhaupt nicht.‘ Dafür falle das Atmen sehr leicht. Das sei verständlich: ‘Bei einem groben Filter kann man gut atmen. Ein grober Filter filtert aber auch schlecht.‘"