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Anmerkung zum Beschluss des Verwaltungsgerichts München in der Sache Haintz ./. Stadt München wegen Großdemonstration am 08.11.2020.

Juristisch interessant wird es im Beschluss ab Seite 7 (letzter Absatz)

Laut dem Verwaltungsgericht München sei es nicht zu beanstanden, dass die Stadt München mit dem 7 Tages Inzidenzwert argumentiert und zudem die Risikobewertung des Robert Koch Instituts berücksichtigt.

Das Gericht schreibt, dass die Stadt ihre Argumentation nicht nur auf positive PCR Tests stützt, sondern auch weitere Indikatoren des RKI heranzieht.Ein paar Sätze weiter bezieht sich das Gericht dann auf die Einschätzung des Robert Koch Instituts bezüglich einer Vielzahl von Kreisen in Deutschland, welche eine hohe 7 Tagesinzidenz aufweisen würden.

Das Gericht schreibt auf Seite 8 oben selbst, dass in die Einschätzung des RKI nicht nur die Anzahl der positiv getesteten Person (also gerade nicht Infizierte) einfließen würden, argumentiert später aber mit dem Inzidenzwert, welcher sich aus der Anzahl der Infizierten ableitet!

Für die Berechnung des Inzidenzwerts sind Infektionen ausschlaggebend, nicht positive PCR Tests (§ 2 Nr. 2, 24 Infektionsschutzgesetz). Hierbei muss ein Arzt die Aufnahme eines Krankheitserregers feststellen (unterstellen wir mal, dass der PCR Test das kann) UND weiterhin feststellen, dass dieser Krankheitserreger sich im menschlichen Organismus entwickelt bzw. vermehrt hat.

Obwohl die Stadt München nicht eine einzige Infektion gemäß dem Infektionsschutzgesetz nachgewiesen hat, begründet das Verwaltungsgericht die Ablehnung des Beschlusses mit einem nicht nachgewiesenen Inzidenzwert.

Da Infektionen durch die Stadt München nicht nachgewiesen wurden ist der Inzidenzwert in München 0, das Gericht kann diesen daher nicht zur Argumentation heranziehen und hätte von der Stadt verlangen müssen, Infektionen nachzuweisen.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

https://t.me/Haintz

"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."

Martin Luther King

Markus Haintz
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Martin Luther King
Forwarded from Friederike de Bruin
20201104_Gefaehrd_MNB_Kinder_Final.pdf
267 KB
Zur Weiterleitung an Schulleitungen, Kultusministerien, Gesundheitsbehörden etc.
Autoren: Dr. B. Vöhringer und weitere
2_5267006656662735442.pdf
182.4 KB
Urteil mit Begründung des Amtsgerichts Dortmund. Freispruch bezüglich Verletzung von Corona Regeln auf Grund von fehlender gesetzlicher Regelung.

https://t.me/Haintz/1343

@haintz
2_5262638507418978819.pdf
45.3 KB
Merkblatt der Diözese Rottenburg/Stuttgart zum Umgang mit Maskenverweigerern in Kirchen.

Ohne Worte...

@haintz
Forwarded from RA Ludwig - Querdenkeranwalt (Ralf Ludwig)
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Testkiterien_Herbst_Winter.html

🔥🔥 Sind sie völlig realitätsfern beim RKI??

Um die Labore nicht zu überlasten, wurde am 3. November eine neue Teststrategie für die Herbst-Winter-Saison 2020/21 verkündet.

Es sollen nicht mehr alle Menschen mit Erkältungssymptomen auf Sars-CoV-2 getestet werden, sondern:

Menschen mit akuten Erkältungssymptomen jeder Schwere
UND

• Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe
ODER
• Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis, Krankenhaus
ODER
• Erhöhter Expositionswahrscheinlichkeit, bspw. im Rahmen eines Ausbruchs, bei Veranstaltungen mit > 10 Personen in geschlossenen und unzureichend durchlüfteten Räumen und unzureichender Anwendung der AHA+L-Regeln
ODER
• Kontakt im Haushalt oder zu einem Cluster von Personen mit akuter ARE ungeklärter Ursache UND eine erhöhte COVID-19 7-Tages-Inzidenz (> 35/100.000 Einwohner) im Landkreis
ODER
• während des Zeitraums der Symptomatik bestand die Möglichkeit (Expositionssetting) einer Weiterverbreitung an viele weitere Personen
ODER
• weiterhin enger Kontakt zu vielen Menschen (als LehrerInnen, ChorleiterInnen, TrainerInnen, SexarbeiterInnen, etc.) oder zu vulnerablen Gruppen/Risikopatienten (in Familie, Haushalt, Tätigkeit)

Außerdem bei Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns.

Hierzu dann das RKI:
Diese Testkriterien adressieren einen Großteil der Bevölkerung nicht.

Ok, liebes RKI:
Welche an einer Erkältung erkrankte Person fällt nicht unter diese Kriterien?

Mir fällt da nur der Single ohne Außenkontakt ein, der für die nächsten drei Jahre Klopapier gebunkert hat.

Aber wenn der dennoch erkrankt, dann scheinen ja auch alle Maßnahmen sinnlos zu sein.

Mein Telegram-Kanal:

https://t.me/RA_Ludwig

Rechtsstaat ist wie das tägliche Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen, und das Beste an der Demokratie ist, dass nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern.

Gustav Radbruch – Rechtsphilosoph

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Vielen Dank!
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https://www.berliner-zeitung.de/news/corona-und-mittelfinger-abgeordneter-stellt-strafantrag-wegen-volksverhetzung-li.111315 Danke Herr Luthe! @haintz
Anbei die interne Anweisung der Berliner Polizei zu dem obigen Plakat. Wie nicht anders zu erwarten ist die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass das keine Volksverhetzung ist.
20201105_PM_Maskenverteilaktion-Scientology-Fa.pdf
59.3 KB
Querdenken 711–Stuttgart PRESSEMITTEILUNG Verteilaktion Masken 09.11.2020 / Veranstaltung Scientoloy (Fake)
Von Sundo aus Ulm.
Von Sundo aus Ulm.
Von Sundo aus Ulm.
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Anbei eine Botschaft meines Freundes Sundo: "Ich habe seit Mai meine eigene Meinung (zu Corona) und gehe auf die Straße, unterstütze die Demos und Markus von Anfang an. Ich wurde schon als alles beschimpft, Mörder, Nazi usw. Aber das geht mir am Arsch vorbei.…
Da meinem Freund Sundo von staatlicher Seite aus mal wieder die Berufsausübung als Tattoowierer verboten wurde, hat er sich anderweitig kreativ beschäftigt, siehe oben, Plakate für Leipzig. Die sind bestimmt mal was wert 😊

@haintz
Impressionen von dem Demo in München am 1. November:

„Nach der Demo ist vor der Demo.“

Hintergrundinformation, einer der 3 Beteiligten kann singen, kleiner Tipp, ich bin es nicht 😂

https://youtu.be/GYwAIw3n-zI
WiVViCA - An die Liebe

Markus Haintz
Rechtsanwalt
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https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/120000-teilnehmer-kvr-untersagt-geplante-mega-demo-auf-der-theresienwiese-art-681867

Gerne den Beitrag in der Zeitung kommentieren!

Juristisch korrekt formuliert hab ich gesagt, dass ich bestreite, dass es so viele Infizierte gibt. Von der Stadt München erst noch NACHZUWEISENDE Infektionen bedeuten nicht, krank zu sein.

(§ 2 Nummer 2 und Nummer 4 Infektionsschutzgesetz)

Infektion
die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,

Kranker
eine Person, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist,


Für eine Infektion benötigt es die Aufnahme eines Krankheitserregers UND seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus, welche zwingend durch einen Arzt festgestellt werden muss.

Ein positiver PCR Test sagt nichts über die nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung eines Virus im menschlichen Organismus und die vermeintlichen "Infektionen"also positive Testergebnisse werden auch nicht von Ärzten festgestellt (§§ 2, 24 Infektionsschutzgesetz).

Markus Haintz
Rechtsanwalt
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Update zur Demonstration in München am 08.11.2020 sowie zu weiteren Demonstrationen in München.

Die Eiltanträge von mir und Ralf sind zwischenzeitlich beim Verwaltungsgericht München, es ist heute noch mit einer Entscheidung zu rechnen. Anschließend werden wir, soweit noch nötig, in die Beschwerdeinstanz zum bayerischen Verwaltungsgerichtshof und gegebenenfalls auch noch zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Ich habe meine ursprüngliche Demonstrationsanzeige noch erweitert, Details dazu morgen Nachmittag, und selbst noch (unter freundlicher und umfassender Mithilfe von Ralf) einen Eilantrag gegen ein weiteres Versammlungsverbot geschrieben.

Aktuell geht die Stadt München davon aus, dass noch nicht übermäßig mobilisiert wurde, ich bin aber sicher, dass sich dies ändern würde, wenn unsere Eilanträge Erfolg haben. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Markus Haintz
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