HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸
72.3K subscribers
19.5K photos
10.6K videos
876 files
36.9K links
Dein Recht auf Meinungsfreiheit. Mehr auf www.HAINTZ.media

Impressum:
HAINTZ.media GmbH
c/o Trevisca AG
Zugerstrasse 74
6340 Baar
Schweiz
kontakt@haintz.media

IBAN: BE64 9052 9965 6952
BIC: TRWIBEB1XXX
Wise: Rue du Trône 100, 3rd floor, B
Download Telegram
Lektion des Friedens
In einem Indianerfilm will der Indianerhäuptling Frieden
und sein weißer Freund will dies auch.
Doch gierige Weiße wollen dies verhindern und locken
den Indianerhäuptling, seinen weißen Freund und dessen Frau
in einen Hinterhalt und die Frau kommt dabei um’s Leben.
Der weiße Freund ist logischerweise tief getroffen und sinnt auf Rache,
die dann aber die Friedensverhandlungen gefährden würde.
Da sagt der Indianerhäuptling:
Nur weil du Persönlich betroffen bist,
ist dir der Frieden auf einmal nicht mehr wichtig.
Du weißt doch, ich bin auch Persönlich betroffen
in meiner Familie und in meinem Volk.

Nun die Erklärung dazu:
So werden wir vom Leben immer und immer wieder geprüft,
ob wir unseren Idealen treu sind oder ob wir aus Schmerz
wieder in die Alte Zerstörung zurückfallen.


Markus Haintz
https://t.me/Haintz

"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."
Martin Luther King
https://www.youtube.com/watch?v=fp6dfBPpGIE&feature=youtu.be

Anbei der neue 2. Kanal von Anni und Martin aufgrund der zunehmenden Zensur bei YouTube.

Markus Haintz
https://t.me/Haintz

"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."
Martin Luther King
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
Bodo, Samuel, Ralf und alle anderen der Corona Infotour in Schwerin mit ca. 1500 Teilnehmern. Nachdem Ralf und Bodo mit ca. 40 Polizeibeamten über die Grenze gebracht wurden, konnte durch den Eilantrag von RA Friedemann Däblitz die Demo doch noch mit dem Infobus stattfinden. Für Herrn Rusch von der Polizei und einige andere, welche versucht haben, die Demonstration grob rechtswidrig zu verhindern dürfte es jetzt eng werden. Wir können inzwischen ziemlich schnell und in Eigenverantwortung mobilisieren, das ist ein fantastisches Signal.

Für Demonstrationen braucht es keine großen Bühnen, es braucht Menschen die in Eigeninitiative auf die Straße gehen!

Ein besonderer Dank geht an unsere Marketingabteilung. Im Besonderen möchte ich Herrn Rusch von der Polizei erwähnen, das Landratsamt der Mecklenburgischen Seenplatte und die Staatsanwältin, welche den Beschlagnahmebeschluss von Ralfs Handy zu verantworten hat. Ohne Menschen und Behörden wie euch/eure,wäre diese mediale Aufmerksamkeit nie möglich gewesen
@haintz
Forwarded from Friedemann Däblitz
🔴 WOW ‼️ Sensationelle Doku auf Arte zu den Coronamaßnahmen in Deutschland, Frankreich und Schweden ‼️ Die Doku wurde -wie mir gesagt wurde - gegen Mitternacht aus der Mediathek genommen. Unter diesem Link ist sie (noch) abrufbar:
https://arteptweb-a.akamaihd.net/am/ptweb/098000/098100/098118-000-A_SQ_0_VOA_05390847_MP4-2200_AMM-PTWEB_1R8Yd1CzJWB.mp4?fbclid=IwAR3T_Mdv6DyhyRuooN1_AaQ8COoTNOM1g6Pump0jD64DEV0gcZ86OKw8urM

Ansehen, Teilen
201111 Bescheid Williams_11.11.2020, Anlage_geschwärzt.pdf
128.5 KB
Behörde verbietet Essen und Trinken auf Demo, neues aus Absurdistan, Auflagenbescheid zur heutigen Demonstration in Passau.

Versammlungsbehörde verbietet Essen, Trinken und verlangt konkrete Diagnosen auf Attesten. Menschen mit Attest müssen sich vorher bei der Polizei melden. Wer keine Maske tragen kann, soll ein Visier tragen, spezielle Visieratteste gefordert.

Die Behörden drehen durch, Janko Williams und Raphaela Dichtl haben einen Eilantrag erstellt. Habe ich vorhin an das Verwaltungsgericht geschickt, Entscheidung erfolgt nach Rücksprache mit dem Richter noch rechtzeitig.

Markus Haintz
https://t.me/Haintz

"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."
Martin Luther King
Die Polizei verbietet in Passau nun den Aufbau bis zur Entscheidung, dann ist es zu spät. Meine Kollegin Raphaela Dichtl ruft im Gericht an.
Offenbar wird der Aufbau von der Polizei behindert, obwohl an dem Platz kein Verbot verfügt wurde. Das wäre dann strafbar nach Paragraf 21 Versammlungsgesetz. Grobe Störung einer nicht verbotenem Versammlung durch die Polizei.
In Bayern 20 (1) Nr.2 des Versammlungsgesetzes.
Demo Hamburg:

Einen Wasserwerfer direkt in einer Demo zu platzieren ist für mich eine Nötigung und eine strafbare grobe Störung einer friedlichen Versammlung durch die Polizei/Stadt.

@haintz
Bitte auch Autodemos anmelden. Hygiensch, laut, penetrant, unübersehbar.
https://deutsch.rt.com/inland/109065-nach-corona-demo-in-leipzig/

Der Vorsitzende hat seinen Job als Richter gemacht.

DANKE!
Fax_5fac00aa706f4408926_geschwärzt.pdf
154.1 KB
Das Verwaltungsgericht Regensburg ist der Ansicht, dass man auf Demos so ziemlich jeden Mist beauflagen kann.

Unglaublich!
image_2020-11-11_17-20-35.png
1 MB
"Versehentlich"... Gut, dann kommt das zukünftig ja sicher nicht wieder vor! 😉

Danke auch für die Richtigstellung! 👍

Querdenken ist und bleibt gewaltfrei! ☮️

#le0711 #Leipzig0711 #Querdenken #Klagepaten #Frieden #Freiheit #Demokratie #BewegungLeipzig

Abonniere die Klagepaten für die neuesten Infos:
Unsere Webseite: https://www.klagepaten.eu
Klagepaten Info-Kanal auf Telegram: https://t.me/KlagePATEN_eu
Klagepaten Info-Kanal speziell für Eltern: https://t.me/KlagepatenElternInfo
Facebook: https://www.facebook.com/KlagePATEN/
YouTube: https://www.youtube.com/Klagepaten
Vimeo: https://vimeo.com/user124329986
Twitter: https://twitter.com/KlagePaten

Unsere Arbeit lebt von Deiner Spende! Hilf uns, uns allen zu helfen!
Spendenmöglichkeit: https://klagepaten.eu/spenden/

@KlagePATEN_eu
Forwarded from RA Ludwig - Querdenkeranwalt (Ralf Ludwig)
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf

Jetzt wird es hart.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben den folgenden Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt.

Dauerhafte Einschränkungen unseres Lebens sollen Gesetz werden.

Wir können uns auf harte Zeiten einstellen!

„§ 28a
Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein

1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,

2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,

3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),

4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,

5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,

6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,

7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,

8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,

9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,

10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,

11. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,

12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,

13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,

14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,

15. Reisebeschränkungen.
Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein.

(2) Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an Schwellenwerten ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert sind. Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Stark einschränkende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben in Betracht. Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere einfache Schutzmaßnahmen in Betracht. Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind entsprechende Maßnahmen insbesondere dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht. Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des jeweils maßgeblichen Schwellenwerts durch das Robert Koch-Institut wöchentlich festgestellt und veröffentlicht.

(3) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des Absatz 1 und der
Nochmal zur Kenntnis.
An ALLE!
Ihr regt Euch über die Corona Maßnahmen auf?
Ihr regt Euch über die Maskenpflicht auf?
Diskutiert ständig über Verhältnismäßigkeiten!
Schaut nach Amerika und Trump!
Habt Ihr keine anderen Sorgen?????
Habt Ihr nicht verstanden, was ab nächste Woche den 18.11.20, wenn das neue Infektionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der Bevölkerung) verabschiedet wird, passiert???
Unser GG wird faktisch außer Kraft gesetzt.
Frau Merkel will uns verkaufen es wird keine Corona Impfpflicht kommen?
WIR HABEN DIESE DOCH SCHON LÄNGST!
Im IFSG §20 Abs. 6 ist sie schon lange verankert! Bei einer epidemischen Lage mit nationaler Tragweite ist das BMI durch Rechtsverordnung ermächtigt, SCHUTZIMPFUNGEN oder andere Maßnahmen anzuordnen!
Diese bislang nur Rechtsverordnungen, werden jetzt sogar ins IFSG (gesetzlich laut Artikel 80 des GG) verankert!!!!!!!!!!!!
§28 sagt aus, das Behörden selbst bei Krankheitsverdächtigen, Schutzmaßnahmen anordnen dürfen!
§28a wird hinzugefügt, wo alle bislang erfolgten Corona Verordnungen aufgelistet sind. Das sind dann mit dem Akt des Artikel 80 des GG keine Verordnungen mehr, sondern Gesetze!!!!
§36 1-3 war früher §5 des IFSG, der unterschied lieg jetzt aber darin, dass dieser Artikel nur für schwerwiegende Krankheiten galt, jetzt gilt er auch für bedrohliche!
Menschen, die nach Deutschland einreisen und eventuell "einem erhöhten Infektionsrisiko" für COVID-19 ausgesetzt waren, sollen in Zukunft verpflichtet werden können, eine Impfdokumentation bezüglich SARS-CoV-2 vorzulegen. Siehe §28 KRANKHEITSVERDÄCHTIGE!
Mit Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug sollen Betroffene nur noch nach Deutschland reisen dürfen, wenn sie die Immunität vor der Beförderung nachweisen!
Die Impfdokumentation soll bei Grenzübertritt stichprobenartig polizeilich kontrolliert und mit den Reisedokumenten abgeglichen werden. Das soll auch für ein ebenfalls notwendiges ärztliches Zeugnis "oder Testergebnis", dass COVID-19 nicht vorliegt, gelten.
Dass Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) wird eingeschränkt!
Den Immunitätsausweis hat jeder von uns, der gesetzlich Krankenversichert ist, schon in der Tasche. Die Telematikinfrastruktur ist, doch schon längt in der Anwendung. Ärzte müssen alles auf die Gesundheitskarte speichern
Hast du keinen Immunitätsausweis kannst du nicht mehr an Veranstaltungen teilnehmen, oder bestimmte Berufe ausüben.
Die Glocke kann gar nicht laut genug leuten und Ihr regt Euch über Masken auf????????? Die Masken sind nicht unser Problem!!!!
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
Das C-VIRUS ist deswegen besonders gefährlich, weil kaum jemand daran erkrankt. Irre!
Durchsage heute im Zug von Stuttgart nach Ulm:

Maskenpflicht für alle, wenn sie sich nicht alle und jederzeit daran halten, ist der nächste Halt ihrer. Der Ton war an Boshaftigkeit kaum zu überbieten.

Da fährt man doch gerne mit der Bahn...

Habe es leider nicht aufgenommen 🙈
Forwarded from corona-ausschuss.de
Aufruf zu Zeugenaussage für ISGH.pdf
634.7 KB
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Menschenrechtsverteidigerin i. S. v. Uno-Resolution 53/144, bereitet eine Strafanzeige an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wegen der Anwendung der Schockstrategie unter dem Deckmantel von Corona vor. Delikte sind Tötung (lit. a), Freiheitsentzug (lit. e), Folter (lit. f), Verfolgung (lit. h) und schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit (lit. k).

Wir unterstützen Frau Hassel-Reusing bei der Sammlung von Fällen für Den Haag. Bitte schicken Sie Ihre Aussagen schriftlich (idealerweise auf deutsch und auf englisch), mit einer ausdrücklichen Genehmigung zur Verwendung für die Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof wegen Verbrechen an der Menschlichkeit durch die Corona-Schockmaßnahmen und mit Unterschrift an Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, oder an Rechtsanwältin Viviane Fischer, Waldenserstr. 22, 10551 Berlin.