Wegen der Schulgründungen: Bitte geht auch auf die Schulaufsichtsbehörden zu und sagt, dass Ihr eine Schule gründen wollt. Fragt an, was sie wollen. Was grundsätzlich Voraussetzung ist, habe ich hier schon mehrfach eingestellt. Anwälte: Das deutschlandweite Netz hätte ich gern, wir haben es aber nicht. Daher mein Appell. Die Anfänge in Form einer Vereinsgründung für einen Schulträger sind die Grundsteinlegung, ebenso das Werben um Lehrer mit Lehramtsbefähigung und das Erstellen eines Konzepts. Nehmt Kontakt auf zu anderen, die erfolgreich waren. Erfindet das Rad nicht komplett neu. Für den Moment ist es ein Skandal, dass offenbar staatliche Stellen versuchen, die Betriebsaufnahme durch Untersagungsverfügungen von Vornherein zu unterbinden - mit fadenscheinigen Begründungen.
Ich habe heute erfahren, dass die Polizei in einem Bundesland (BW) bereits ihr Personal zum Einsatz für die Durchsetzung der Schulpflicht einplanen soll. Dazu werden Daten abgefragt, wieviel Schüler sich im jeweiligen Zuständigkeitsbereich im Distanzunterricht befinden. Das ist natürlich dort, wo der Präsenzunterricht rigoros durchgesetzt werden soll - mit oder trotz Maske und Schnelltest.
Am Beispiel Hessen - ich habe dazu einen Leitfaden des Hessischen Kultusministeriums eingestellt - möchte ich den Eltern erläutern, was im Falle einer Schulverweigerung geschieht:
Der Schulleiter entscheidet über die zwangsweise Zuführung in der Regel erst nach Ausschöpfung aller pädagogischern Maßnahmen.
Ich zitiere:
„Entscheidet sich die Schulleitung danach für eine zwangsweise Zuführung, so gestaltet sich das weitere Vorgehen wie folgt:
Die Schulleitung holt das Einverständnis des Staatlichen Schulamtes ein.
Soweit dieses vorliegt, droht sie den Erziehungsberechtigten die zwangsweise Zuführung des Kindes oder Jugendlichen unter kurzer Fristsetzung an und informiert die örtlich zuständige Verwaltungsbehörde (Gemeinde- vorstand bzw. Magistrat - Ordnungsamt) (Anlage 2).
Sollte die Androhung erfolglos verlaufen, ordnet die Schulleitung die zwangsweise Zuführung an (Anlage 3).
Bei der Zuführung kann gemäß § 68 Satz 3 HSchG die Hilfe des für den Wohnsitz, für den gewöhnlichen Aufenthalt oder den Beschäftigungsort der oder des Schulpflichtigen örtlich zuständigen Ordnungsamtes in An- spruch genommen werden (Anlage 4). Dieses Vorgehen stellt den Normalfall dar, da der Schule in der Regel das geeignete Personal für die notwendigen Maßnahmen fehlt. Die Polizeibehörden leisten den Verwaltungsbehörden gemäß § 44 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Vollzugshilfe, insbesondere dann, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit dem Widerstand des Schulpflichtigen, seiner Eltern oder Dritter zu rechnen ist. Insofern ist das Ordnungsamt gegebenenfalls über solche Anhaltspunkte zu informieren.“
Es finden sich Standardschreiben für Schulleiter im Leitfaden.
In der Regel erfordert die Anwendung der Zuführung, die ein Mittel des sog. „unmittelbaren Zwangs“ darstellt, einen Bescheid und darin die vorherige Androhung. Wegen Gefahr im Verzug gibt es aber auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung. Ihr findet die Muster im Leitfaden.
Es kommt auf uns zu, vielleicht nicht in allen Bundesländern, und vielleicht laden sie die Eltern vorher zu Gesprächen ein.
Die zwangsweise Zuführung der Polizei endet jedenfalls am Tor zum Schulgelände: Denn dieses darf ohne Test ja nicht betreten werden. Zwangstestung aber ist nicht vorgesehen. Also erschließt sich mir bisher nicht, wie man die Schüler am Unterricht teilnehmen lassen will, wenn sie denn zugeführt sind. Den Test in die Nase oder den Mund rammen darf weder Schulleiter noch Polizei. Mal sehen, was sie diesbezüglich für Überraschungen parat haben werden.
https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/schulvermeider-leitfaden_zur_intervention-0801.pdf
Am Beispiel Hessen - ich habe dazu einen Leitfaden des Hessischen Kultusministeriums eingestellt - möchte ich den Eltern erläutern, was im Falle einer Schulverweigerung geschieht:
Der Schulleiter entscheidet über die zwangsweise Zuführung in der Regel erst nach Ausschöpfung aller pädagogischern Maßnahmen.
Ich zitiere:
„Entscheidet sich die Schulleitung danach für eine zwangsweise Zuführung, so gestaltet sich das weitere Vorgehen wie folgt:
Die Schulleitung holt das Einverständnis des Staatlichen Schulamtes ein.
Soweit dieses vorliegt, droht sie den Erziehungsberechtigten die zwangsweise Zuführung des Kindes oder Jugendlichen unter kurzer Fristsetzung an und informiert die örtlich zuständige Verwaltungsbehörde (Gemeinde- vorstand bzw. Magistrat - Ordnungsamt) (Anlage 2).
Sollte die Androhung erfolglos verlaufen, ordnet die Schulleitung die zwangsweise Zuführung an (Anlage 3).
Bei der Zuführung kann gemäß § 68 Satz 3 HSchG die Hilfe des für den Wohnsitz, für den gewöhnlichen Aufenthalt oder den Beschäftigungsort der oder des Schulpflichtigen örtlich zuständigen Ordnungsamtes in An- spruch genommen werden (Anlage 4). Dieses Vorgehen stellt den Normalfall dar, da der Schule in der Regel das geeignete Personal für die notwendigen Maßnahmen fehlt. Die Polizeibehörden leisten den Verwaltungsbehörden gemäß § 44 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Vollzugshilfe, insbesondere dann, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit dem Widerstand des Schulpflichtigen, seiner Eltern oder Dritter zu rechnen ist. Insofern ist das Ordnungsamt gegebenenfalls über solche Anhaltspunkte zu informieren.“
Es finden sich Standardschreiben für Schulleiter im Leitfaden.
In der Regel erfordert die Anwendung der Zuführung, die ein Mittel des sog. „unmittelbaren Zwangs“ darstellt, einen Bescheid und darin die vorherige Androhung. Wegen Gefahr im Verzug gibt es aber auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung. Ihr findet die Muster im Leitfaden.
Es kommt auf uns zu, vielleicht nicht in allen Bundesländern, und vielleicht laden sie die Eltern vorher zu Gesprächen ein.
Die zwangsweise Zuführung der Polizei endet jedenfalls am Tor zum Schulgelände: Denn dieses darf ohne Test ja nicht betreten werden. Zwangstestung aber ist nicht vorgesehen. Also erschließt sich mir bisher nicht, wie man die Schüler am Unterricht teilnehmen lassen will, wenn sie denn zugeführt sind. Den Test in die Nase oder den Mund rammen darf weder Schulleiter noch Polizei. Mal sehen, was sie diesbezüglich für Überraschungen parat haben werden.
https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/schulvermeider-leitfaden_zur_intervention-0801.pdf
An alle, die nicht hilfreich finden, wenn ich diese Hinweise gebe: So wird es in Baden-Württemberg laufen, vermutlich in Berlin und sicher auch in anderen Bundesländern. Ich möchte vorbereiten, Argumente habe ich in meinen eigenen Rundschreiben zu Masken vom Februar und Selbsttests vom April zuhauf geliefert. Ich habe empfohlen, Schulen zu gründen, die Möglichkeiten zur Befreiung von der Schulpflicht dargelegt.
Wenn nun aber einige Kultusministerien ankündigen, dass Verweigerung von Tests und Masken keinen Befreiungsgrund mehr bieten und als Verletzung der Schulpflicht ausgelegt werden, dann wird DAS kommen. Und dann muss man den Test weiter verweigern, auch wenn die Polizei daneben steht. Und man muss mit Gesprächen rechnen. Nicht wegdenken, vorbereitet sein.
Wer vorbereitet ist, könnte etwas daraus lernen. Sagt nicht, ich hätte nicht gewarnt. Wenn die Polizei in BW sich vorbereitet, was meint Ihr wohl, warum?
Wenn nun aber einige Kultusministerien ankündigen, dass Verweigerung von Tests und Masken keinen Befreiungsgrund mehr bieten und als Verletzung der Schulpflicht ausgelegt werden, dann wird DAS kommen. Und dann muss man den Test weiter verweigern, auch wenn die Polizei daneben steht. Und man muss mit Gesprächen rechnen. Nicht wegdenken, vorbereitet sein.
Wer vorbereitet ist, könnte etwas daraus lernen. Sagt nicht, ich hätte nicht gewarnt. Wenn die Polizei in BW sich vorbereitet, was meint Ihr wohl, warum?
20210810 Musterprotokoll Gründungsversammlung.doc
39 KB
Ich wurde von Kollegen gebeten, die erarbeitete Mustersatzung für Lerngemeinschaften nebst Muster für ein Gründungsprotokoll auf meinem Kanal einzustellen und so zu verbreiten
Wir überlegen bereits, längerfristig einen "Dachverband" zu gründen, um darüber Lehrer für die einzelnen Vereine zu akquirieren, Konzepte für die Beschulung erarbeiten zu lassen und Unterrichtsmaterialen zu beschaffen. Wenn die Vereine ein Qualitätsmanagement " nachweisen.
Eine fleißige Kollegin arbeitet derweilen in diesen Stunden ein eigenes Muster einer Satzung aus. Auch dieses darf ich dann hier einstellen.
Es gibt allgemein noch offene Fragen, welches Schulkonzept für Ergänzungsschulen zum Erfolg führt. Auch gibt es eben Probleme mit allgemeinbildenden Ergänzungsschulen, so dass in den nächsten Tagen eiligst diskutiert werden muss, ob nicht hier und da auch die Ersatzschule eine Alternative bilden kann. Letztere ist natürlich erheblich abhängiger von staatlichen Vorgaben, aber immer noch besser als gar kein Weg aus dem System.
Wir überlegen bereits, längerfristig einen "Dachverband" zu gründen, um darüber Lehrer für die einzelnen Vereine zu akquirieren, Konzepte für die Beschulung erarbeiten zu lassen und Unterrichtsmaterialen zu beschaffen. Wenn die Vereine ein Qualitätsmanagement " nachweisen.
Eine fleißige Kollegin arbeitet derweilen in diesen Stunden ein eigenes Muster einer Satzung aus. Auch dieses darf ich dann hier einstellen.
Es gibt allgemein noch offene Fragen, welches Schulkonzept für Ergänzungsschulen zum Erfolg führt. Auch gibt es eben Probleme mit allgemeinbildenden Ergänzungsschulen, so dass in den nächsten Tagen eiligst diskutiert werden muss, ob nicht hier und da auch die Ersatzschule eine Alternative bilden kann. Letztere ist natürlich erheblich abhängiger von staatlichen Vorgaben, aber immer noch besser als gar kein Weg aus dem System.
20210810 Mustersatzung Lerngemeinschaft final.doc
52.5 KB
Und Achtung: Einmal taucht fehlerhaft das Wort „Genossenschaft“ statt „Verein“ im Protokoll-Muster unter TOP 2 auf.
👍1
Nächstes Thema: Ich wollte es nicht glauben, habe aber von jemand erfahren, dass man über Bluetooth auch Codes von Impfstoffen, offensichtlich von Geimpften in seiner Umgebung, empfängt. Möglich sein soll das über den BLE Scanner.
Kann das jemand bestätigen?
Es würde so einiges erklären.
Angesichts der massenhaften Impfschäden ist es beinahe banal, aber datenschutzrechtlich wäre diese heimliche Code-/Chip-Implantation auch eine Straftat.
Es gibt ja Berichte über solche Vorhaben noch in diesem Jahr, auch einen Erfahrungsbericht eines Geimpften, der nun ständig über Bluetooth verbunden wird, natürlich widerlegt von „Faktencheckern“. Ich stelle es hier mal ein.
Kann das jemand bestätigen?
Es würde so einiges erklären.
Angesichts der massenhaften Impfschäden ist es beinahe banal, aber datenschutzrechtlich wäre diese heimliche Code-/Chip-Implantation auch eine Straftat.
Es gibt ja Berichte über solche Vorhaben noch in diesem Jahr, auch einen Erfahrungsbericht eines Geimpften, der nun ständig über Bluetooth verbunden wird, natürlich widerlegt von „Faktencheckern“. Ich stelle es hier mal ein.
Das eine sind leitfähige Materialien, von denen wir die Bestimmung noch nicht kennen und sie vermuten, das andere, dass wir Code-Übermittlungen definitiv nachweisen könnten und niemand vor der Spritze darüber informiert wird.
Im Folgenden: Neue Bilder von Lebendblut geimpfter Personen aus der Dunkelfeld-Mikroskopie. Beschreibung folgt.