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***** #Justitia #Grundrechte #Selbstbestimmungsrecht #IQ211202
Art.3 EU-Charta: "Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.":
https://t.me/AllesAusserMainstream/16680
Selbstbestimmungsrecht des Patienten:
Dazu hat der Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGH St 11, 111, 114, Az.: 4 StR 525/57) bereits am 28. November 1957 folgendes obiter dictum gesprochen: „Niemand darf sich zum Richter in der Frage aufwerfen, unter welchen Umständen ein anderer vernünftigerweise bereit sein sollte, seine körperliche Unversehrtheit zu opfern, um dadurch wieder gesund zu werden, denn auch ein lebensgefährlich Erkrankter kann triftige, sowohl menschlich wie sittlich achtenswerte Gründe haben, eine Therapie abzulehnen.“
https://t.me/GWisnewski/14490
Wahre Worte: Video von Stephan Harbarth, dem amtierenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, aus dem Jahr 2019 (0m46s)
https://t.me/GWisnewski/14496