Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸 (Markus Haintz)
WICHTIG!
Im Moment geht ein Flyer durch die Kanäle, bezüglich einer Demonstration am Sonntag im 1. November auf der Straße des 17. Juni, welche offenbar NICHT angemeldet wurde und auch damit wirbt. Ich habe den Flyer jetzt absichtlich nicht noch einmal verlinkt, damit keine Missverständnisse aufkommen.
GEHT AUF KEINEN FALL DORT HIN! DAS IST EINE FALLE!
RATET JEDEM DAVON AB, AUF DIESE NICHT ANGEMELDETE DEMO ZU GEHEN!
HALTET EUCH AN DIE REGELN, AUCH WENN ES DER STAAT HÄUFIG NICHT TUT!
BLEIBT IMMER FRIEDLICH!
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung einer öffentlichen Versammlung als Veranstalter oder Leiter ohne Anmeldung (§ 14 VersG) gemäß § 26 VersG eine Straftat darstellt. Daher davon absehen!
Teilnehmer an einer solchen Versammlung können zumindest ordnungswidrig handeln, da davon auszugehen ist, dass diese spätestens vor Ort untersagt wird.
Ich rate daher deutlich dazu, nur an angezeigten und nicht verbotenen Demonstrationen teilzunehmen!
Ich weiß nicht von wem der Flyer kommt, ich werde ganz sicher NICHT an dieser Demonstration teilnehmen und rate jedem dazu nicht teilzunehmen! Das meine ich ernst!
Derartige nicht angemeldete Versammlungen würden nur Gründe liefern, noch restriktiver gegen Versammlungen vorzugehen, das kann nicht in unserem Interesse sein!
Meldet gerade in Berlin lieber eine Vielzahl von kleinen Versammlungen an und tut dies auf dem offiziellen Weg.
Markus Haintz
https://t.me/Haintz
"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."
Martin Luther King
Im Moment geht ein Flyer durch die Kanäle, bezüglich einer Demonstration am Sonntag im 1. November auf der Straße des 17. Juni, welche offenbar NICHT angemeldet wurde und auch damit wirbt. Ich habe den Flyer jetzt absichtlich nicht noch einmal verlinkt, damit keine Missverständnisse aufkommen.
GEHT AUF KEINEN FALL DORT HIN! DAS IST EINE FALLE!
RATET JEDEM DAVON AB, AUF DIESE NICHT ANGEMELDETE DEMO ZU GEHEN!
HALTET EUCH AN DIE REGELN, AUCH WENN ES DER STAAT HÄUFIG NICHT TUT!
BLEIBT IMMER FRIEDLICH!
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung einer öffentlichen Versammlung als Veranstalter oder Leiter ohne Anmeldung (§ 14 VersG) gemäß § 26 VersG eine Straftat darstellt. Daher davon absehen!
Teilnehmer an einer solchen Versammlung können zumindest ordnungswidrig handeln, da davon auszugehen ist, dass diese spätestens vor Ort untersagt wird.
Ich rate daher deutlich dazu, nur an angezeigten und nicht verbotenen Demonstrationen teilzunehmen!
Ich weiß nicht von wem der Flyer kommt, ich werde ganz sicher NICHT an dieser Demonstration teilnehmen und rate jedem dazu nicht teilzunehmen! Das meine ich ernst!
Derartige nicht angemeldete Versammlungen würden nur Gründe liefern, noch restriktiver gegen Versammlungen vorzugehen, das kann nicht in unserem Interesse sein!
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Impressum:
HAINTZ.media GmbH
c/o Trevisca AG
Zugerstrasse 74
6340 Baar
Schweiz
kontakt@haintz.media
IBAN: BE64 9052 9965 6952
BIC: TRWIBEB1XXX
Wise: Rue du Trône 100, 3rd floor, B
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Forwarded from Einzelfallinfos
Serie linksextremistisch motivierter Taten: Brandanschlag, ablegen eines Brandsatzes, Morddrohungen, Schreiben mit RAF-Bezügen, denen Patronen beilagen - nun wurde im Zuge mehrerer Hausdurchsuchungen ein Paar als Tatverdächtige verhaftet #links https://t.co/mAeoxv7bkU
TAG24
Mordrohungen per Post: Mutmaßliche Linksterroristen bei Razzia geschnappt
Bundesweit hatten mehrere Politiker unverhohlene Morddrohungen per Post erhalten. Am Freitag wurde ein Pärchen gefasst. | TAG24
Forwarded from Frieden rockt offiziell
Merkel-Regime zieht brisantes Buch aus dem Verkehr⚠️
Gestern Vormittag bekam der Kopp-Verlag Post vom Anwalt, mit der Auflage sämtliche Exemplare des "Wörterbuchs der Lügenpresse" zu vernichten und aus den Vertriebswegen zu beseitigen. Aufhänger ist das "L" auf dem Cover, das angeblich rechtlich geschützt sei. Es sei hier angemerkt, dass es Dutzende Schriften mit einem ähnlichen L gibt. Auf dem Cover ist es nicht mal deutlich zu erkennen!
Es ist klar, dass das nur ein Vorwand ist, um dieses brisante Buch wegen seiner explosiven Inhalte und seines Nutzwerts aus dem Verkehr zu ziehen. Der CSU-nahe, aber inzwischen irrelevante Pons-Verlag dient sich mit dieser Aktion den Machthabern des Merkel-Regimes an und versucht offenbar, sich vor dem sicheren Aus zu retten. Es ist schon erbärmlich, wie weit manche Menschen für ein paar Euro gehen.
Hier den offiziellen
Frieden rockt Kanal abonnieren 👇
t.me/frieden_rockt_offiziell
Gestern Vormittag bekam der Kopp-Verlag Post vom Anwalt, mit der Auflage sämtliche Exemplare des "Wörterbuchs der Lügenpresse" zu vernichten und aus den Vertriebswegen zu beseitigen. Aufhänger ist das "L" auf dem Cover, das angeblich rechtlich geschützt sei. Es sei hier angemerkt, dass es Dutzende Schriften mit einem ähnlichen L gibt. Auf dem Cover ist es nicht mal deutlich zu erkennen!
Es ist klar, dass das nur ein Vorwand ist, um dieses brisante Buch wegen seiner explosiven Inhalte und seines Nutzwerts aus dem Verkehr zu ziehen. Der CSU-nahe, aber inzwischen irrelevante Pons-Verlag dient sich mit dieser Aktion den Machthabern des Merkel-Regimes an und versucht offenbar, sich vor dem sicheren Aus zu retten. Es ist schon erbärmlich, wie weit manche Menschen für ein paar Euro gehen.
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Forwarded from Exsuscitati - Die Alternative für unabhängige Medien
Heise-Artikel widerlegt Angela Merkels Panikmache.
https://www.heise.de/tp/features/Corona-Lockdown-Droht-tatsaechlich-eine-akute-nationale-Gesundheitsnotlage-4942433.html
https://www.heise.de/tp/features/Corona-Lockdown-Droht-tatsaechlich-eine-akute-nationale-Gesundheitsnotlage-4942433.html
archiv.telepolis.de
Corona-Lockdown: Droht tatsächlich eine akute nationale Gesundheitsnotlage? | Telepolis Archiv
✓ kritisch, ✓ meinungsstark, ✓ informativ! Telepolis hinterfragt die digitale Gesellschaft und ihre Entwicklung in Politik, Wirtschaft & Medien.
Via FB,
"Reality-Script…
Wie schon fast zu erahnen war, wird ab sofort deutlich weniger getestet.
Ärzte bekommen von Laboren die Aufforderung ab jetzt nur noch Patienten mit Symptomen zu testen, damit man den Corona-Fanatikern glauben machen kann, dass die Zahlen durch den Lockdown sinken.
Die ganzen letzten Wochen musste alles getestet werden, was vor das Stäbchen läuft, um die benötigten Zahlen für einen Lockdown zu "produzieren".
Schreiben liegt vor !!!
Wer jetzt nicht mal "grübelt" warum ab jetzt plötzlich deutlich weniger getestet wird, kann den Wecker entsorgen."
"Reality-Script…
Wie schon fast zu erahnen war, wird ab sofort deutlich weniger getestet.
Ärzte bekommen von Laboren die Aufforderung ab jetzt nur noch Patienten mit Symptomen zu testen, damit man den Corona-Fanatikern glauben machen kann, dass die Zahlen durch den Lockdown sinken.
Die ganzen letzten Wochen musste alles getestet werden, was vor das Stäbchen läuft, um die benötigten Zahlen für einen Lockdown zu "produzieren".
Schreiben liegt vor !!!
Wer jetzt nicht mal "grübelt" warum ab jetzt plötzlich deutlich weniger getestet wird, kann den Wecker entsorgen."
Forwarded from Oliver Janich & Team
„
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundestag-laesst-verschiebung-der-naechsten-bundestagswahl-pruefen/
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält eine Verschiebung der Bundestagswahl wegen Corona für möglich, der Infektionsschutz lasse die Verlegung eines schon gesetzten Termins innerhalb eines Korridors von bis zu 48 Monaten zu. Wegen der Covid-19-Pandemie könne auch das Wahlprozedere geändert werden.Diesen Spielraum sieht die Verfassung auch vor. Unter engeren Voraussetzungen ließe sich der Wahlgang aber auch noch weiter verschieben.
Eine entscheidende Aussage des Papiers lautet: Der alte Bundestag bliebe dann mit allen gesetzgeberischen Rechten bestehen.
Zur Verschiebung innerhalb des Korridors von 46 bis 48 Monaten meinen die Juristen:(...)“https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundestag-laesst-verschiebung-der-naechsten-bundestagswahl-pruefen/
Tichys Einblick
Wissenschaftlicher Dienst: Verschiebung der Bundestagswahl möglich
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält eine Verschiebung der Bundestagswahl wegen Corona für möglich, der Infektionsschutz lasse die Verlegung eines schon gesetzten Termins innerhalb eines Korridors von bis zu 48 Monaten zu. Wegen der Covid-19…
Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸 (Markus Haintz)
WD-3-183-20-pdf-data.pdf
121.7 KB
Bundestagswahl verschieben? So kann man rechtswidrige Zustände auch aufrechterhalten und Volk wie Parlament entmachten.
Wenn die Justiz jetzt nicht endlich eingreift, wird es dunkel in Deutschland.
WD-3-183-20-pdf-data.pdf
Wenn die Justiz jetzt nicht endlich eingreift, wird es dunkel in Deutschland.
WD-3-183-20-pdf-data.pdf
Forwarded from Freie Medien
Wir helfen uns einfach gegenseitig weil wir aus dem Herzen agieren ❤️
Freie Medien Kanal beitreten
👉 t.me/FreieMedienTV
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Forwarded from reitschuster.de
Ziemlich viele Widersprüche in diesen Tagen: Lascht sagt, wir haben keinen Notstand, aber es wird entscheiden wie in einem Notstand. Es ist von höchster Dringlichkeit die Rede, gleichzeitig können die Maßnahmen bis Montag warten.
Aber wer deswegen nachfragt, ist "Corona-Ketzer"
Aber wer deswegen nachfragt, ist "Corona-Ketzer"
Mutter wird zum Amtsarzt vorgeladen, um das Kind zwangsweise zu untersuchen und gegebenenfalls an Ort u. Stelle gegen den Willen der Mutter und gegen den ärztlichen Rat der Kinderärztin zu impfen.
👉 t.me/Kesselbunte
https://www.facebook.com/100039135225215/posts/369973917650446/
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Kesselbunte
Power 2 the People!
Kontakt, Kritik, Vorschläge, Links etc.:
@KesselbunteTalk
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Forwarded from Jouwatch (jouwatch)
Dauerwurst Corona: Wo ist die Influenza geblieben? - https://www.journalistenwatch.com/2020/10/30/dauerwurst-corona-wo/
jouwatch
Dauerwurst Corona: Wo ist die Influenza geblieben?
Rückschauend wird man die Corona-Pandemie womöglich als ein Paradebeispiel der Geschichte für die Macht der Imagination, Propaganda und ...
Samstag14Uhr - Jeder ist seine eigene Demo!
Bitte angemeldet bleiben für stets neueste Informationen!
https://t.me/samstag14uhr_kanal
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Ebenso bemerkenswert wie die Masken-Panne von Laschet im Flugzeug kurz nach seiner "Notstands"-Rede ist die Art und Weise, wie manche Medien darauf reagieren – so als seien sie regierungsamtliche Mitteilungsblätter und Beschwichtigungs-Beauftragte. https://www.reitschuster.de/post/laschets-masken-panne/
reitschuster.de
Laschets Masken-Panne
Ebenso bemerkenswert wie die Masken-Panne ist, wie manche Medien darauf reagieren – so als seien sie regierungsamtliche Mitteilungsblätter.
Forwarded from . (Jana)
https://www.datenschutz-praxis.de/fachnews/scharfe-kritik-an-quellen-tkue-fuer-nachrichtendienste/?newsletter=ds/i/datenschutz-praxis-aktuell/9100/2020/44/02091536/News_4&va=02091536&chorid=02091536&vkgrp=354
BfDI übt scharfe Kritik an den Plänen der Bundesregierung für die sogenannte „Quellen-TKÜ“: „Es besteht die Gefahr, dass das Ausmaß der staatlichen Überwachung in der praktischen Anwendung das für eine Demokratie erträgliche Maß übersteigt.“
Dipl.-Jur. Univ. Jana Thieme
Zertifizierte Datenschützerin
Datenschutz 2020 – Jana Thieme
https://t.me/DatenschutzThiemeKanal
Zu argumentieren, dass Sie keine Privatsphäre brauchen, weil Sie nichts zu verbergen haben, ist so, als würden Sie sagen, dass Sie keine Freiheit der Meinungsäußerung brauchen, weil Sie nichts zu sagen haben.
- Edward Snowden
BfDI übt scharfe Kritik an den Plänen der Bundesregierung für die sogenannte „Quellen-TKÜ“: „Es besteht die Gefahr, dass das Ausmaß der staatlichen Überwachung in der praktischen Anwendung das für eine Demokratie erträgliche Maß übersteigt.“
Dipl.-Jur. Univ. Jana Thieme
Zertifizierte Datenschützerin
Datenschutz 2020 – Jana Thieme
https://t.me/DatenschutzThiemeKanal
Zu argumentieren, dass Sie keine Privatsphäre brauchen, weil Sie nichts zu verbergen haben, ist so, als würden Sie sagen, dass Sie keine Freiheit der Meinungsäußerung brauchen, weil Sie nichts zu sagen haben.
- Edward Snowden
Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte
Scharfe Kritik an „Quellen-TKÜ“ für Nachrichtendienste
Geheimdiensten sollen bald in Messenger-Apps, wie WhatsApp, mitlesen fürfen. Datenschützer und Internet-Experten äußern massive Kritik.
BITTE WACHT ENDLICH AUF!
"In der Corona-Pandemie werden Grundrechte massiv eingeschränkt. Jetzt hat ein führender SPD-Politiker auch die Unverletzlichkeit der Wohnung in Frage gestellt. Das geschah in Deutschland zum letzten Mal im Februar 1933."
https://t.co/6L1UisgNpx— Hubertus Knabe (@hubertus_knabe) October 29, 2020
October 29, 2020 at 09:35PM
via Twitter https://twitter.com/HGMaassen
"In der Corona-Pandemie werden Grundrechte massiv eingeschränkt. Jetzt hat ein führender SPD-Politiker auch die Unverletzlichkeit der Wohnung in Frage gestellt. Das geschah in Deutschland zum letzten Mal im Februar 1933."
https://t.co/6L1UisgNpx— Hubertus Knabe (@hubertus_knabe) October 29, 2020
October 29, 2020 at 09:35PM
via Twitter https://twitter.com/HGMaassen
X (formerly Twitter)
Hans-Georg Maaßen (@HGMaassen) on X
Politischer Aktivist für Meinungsfreiheit, Rechtsstaat und Demokratie - ehem. Chef des Bundesverfassungsschutzes
Forwarded from Frieden rockt offiziell
‼️‼️‼️‼️🍀🍀 HALLELUJAH BREAKING NEWS 🍀🍀‼️‼️‼️‼️ ‼️
<3 ICH LIEBE AUSTRIA: TRIUMPH in AT! Verfassungsgerichtshof: Lockdown-"Nachfolge-Verordnungen" verfassungswidrig! Sogar Maskenpflicht in Öffentliche und geschloßene Räumen ist aufgehoben !!!! Und das nachdem man schon im Juli den Verfassungsgerichtshof alle Abstandsgesetze aufgehoben und auch für Gesetzeswidrig erklärt haben, sind fast alle Corona Ma0nahmen in Österreich hiermit komplett unwiderruflich AUFGEHOBEN und darf nicht mehr darüber gehandelt werden von der Regierung . Dr.
Michael Brunner, Anwälte für Grundrechte (Österreich) mit einer Sensationsmeldung Mit dem heute am 29.10.2020 zugestellten Urteil vom 01.10.2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mehrere Maßnahmen des ersten Lockdown (konkret Bestimmungen der "Nachfolge-Verordnungen" (= der sogenannten "Lockerungsverordnung") für verfassungswidrig erklärt. Grund: die Entscheidungsgrundlagen für die "alternativlosen" Maßnahmen waren unzureichend dokumentiert, und nicht nachprüfbar.
Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt), das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) und die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.). Auch die Frage zum Einsatz von Zivildienern wurde vom obersten Gericht behandelt. Und hat alles aufgehoben. Es gibt keine Rechtsgrundlage mehr für ein Lockdown in Österreich!!!
Gekippt sind nachträglich und rechtskräftig:
1) Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen
2) Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt)
3) Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf)
4) Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.) Der VfGH hob auch eine noch in Geltung stehende Bestimmung der COVID-19-Lockerungsverordnung (nunmehr COVID-19-Maßnahmenverordnung) auf, mit der die verpflichtende Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den Verabreichungsplätzen in Gaststätten (§ 6 Abs. 1 und 4) angeordnet wurde, also der Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen. Bei allen als gesetzwidrig erkannten Bestimmungen war aus den dem VfGH vorgelegten Akten nicht nachvollziehbar, auf Grund welcher tatsächlichen Umstände die zuständige Behörde – der Gesundheitsminister – die jeweilige Maßnahme für erforderlich gehalten hat. Dies verstößt aber gegen die gesetzliche Ermächtigung im COVID-19-Maßnahmengesetz bzw. im Epidemiegesetz. Der VfGH folgt damit den Leitentscheidungen vom 14. Juli 2020 als die Abstandsgesetze ( Lockdown, Quarentäne, Mindestabstand, etc ) rechtskräftig aufgehoben (siehe hier --- (https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Entschaedigungen_Betretungsverbot.de.php )). (V 392/2020, V 405/2020, V 428/2020, V 429/2020, G 271/2020, G 272/2020) Weitere Quelle --> https://www.meinbezirk.at/c-politik/diese-covid-19-massnahmen-im-lockdown-waren-gesetzeswidrig_a4322953?
<3 ICH LIEBE AUSTRIA: TRIUMPH in AT! Verfassungsgerichtshof: Lockdown-"Nachfolge-Verordnungen" verfassungswidrig! Sogar Maskenpflicht in Öffentliche und geschloßene Räumen ist aufgehoben !!!! Und das nachdem man schon im Juli den Verfassungsgerichtshof alle Abstandsgesetze aufgehoben und auch für Gesetzeswidrig erklärt haben, sind fast alle Corona Ma0nahmen in Österreich hiermit komplett unwiderruflich AUFGEHOBEN und darf nicht mehr darüber gehandelt werden von der Regierung . Dr.
Michael Brunner, Anwälte für Grundrechte (Österreich) mit einer Sensationsmeldung Mit dem heute am 29.10.2020 zugestellten Urteil vom 01.10.2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mehrere Maßnahmen des ersten Lockdown (konkret Bestimmungen der "Nachfolge-Verordnungen" (= der sogenannten "Lockerungsverordnung") für verfassungswidrig erklärt. Grund: die Entscheidungsgrundlagen für die "alternativlosen" Maßnahmen waren unzureichend dokumentiert, und nicht nachprüfbar.
Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt), das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) und die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.). Auch die Frage zum Einsatz von Zivildienern wurde vom obersten Gericht behandelt. Und hat alles aufgehoben. Es gibt keine Rechtsgrundlage mehr für ein Lockdown in Österreich!!!
Gekippt sind nachträglich und rechtskräftig:
1) Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen
2) Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt)
3) Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf)
4) Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.) Der VfGH hob auch eine noch in Geltung stehende Bestimmung der COVID-19-Lockerungsverordnung (nunmehr COVID-19-Maßnahmenverordnung) auf, mit der die verpflichtende Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den Verabreichungsplätzen in Gaststätten (§ 6 Abs. 1 und 4) angeordnet wurde, also der Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen. Bei allen als gesetzwidrig erkannten Bestimmungen war aus den dem VfGH vorgelegten Akten nicht nachvollziehbar, auf Grund welcher tatsächlichen Umstände die zuständige Behörde – der Gesundheitsminister – die jeweilige Maßnahme für erforderlich gehalten hat. Dies verstößt aber gegen die gesetzliche Ermächtigung im COVID-19-Maßnahmengesetz bzw. im Epidemiegesetz. Der VfGH folgt damit den Leitentscheidungen vom 14. Juli 2020 als die Abstandsgesetze ( Lockdown, Quarentäne, Mindestabstand, etc ) rechtskräftig aufgehoben (siehe hier --- (https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Entschaedigungen_Betretungsverbot.de.php )). (V 392/2020, V 405/2020, V 428/2020, V 429/2020, G 271/2020, G 272/2020) Weitere Quelle --> https://www.meinbezirk.at/c-politik/diese-covid-19-massnahmen-im-lockdown-waren-gesetzeswidrig_a4322953?
meinbezirk.at
Diese Covid-19-Maßnahmen im Lockdown waren gesetzeswidrig
Vor einem neuerlichen Lockdown, den die Bundesregierung am Samstag wohl verkünden wird, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgestellt, dass eine Reihe von COVID-19-Maßnahmen gesetzwidrig waren, die im Frühjahr 2020 gegolten haben.