Paula P'Cay Nachrichten Kanal
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Dies ist ein Kanal mit staatlichen und alternativen Nachrichten aus aller Welt - positive und negative, die zur Aufklärung der momentanen Situation und zur Entstehung neuer Gesellschaftsideen beitragen.
Ideologiefrei und informativ.
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Die Antwort der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung: “Eine Pflicht, Tatsachen geltend zu machen, die die Ausnahmetatbestände des § 4 Abs. 3 – insbesondere der Nr. 2 – SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung untersetzen, gibt es nicht. Im Zusammenhang mit Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen des Vollzuges der Verordnung einschließlich des § 11 besteht ergänzend zur Amtsermittlungspflicht der Ordnungsbehörden eine Obliegenheit von Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen in Situationen, in denen grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung besteht, die Voraussetzungen einer Ausnahme nach § 4 Abs. 3 SARS-CoV- 2-Infektionsschutzverordnung darzulegen. Dies gilt insbesondere, wenn die Gründe für die Ausnahme aus der Sphäre dieser Personen stammen und/oder ihnen die notwendigen Informationen unkompliziert zur Verfügung stehen. Eine Mitteilungsobliegenheit wegen Pflichten aus der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung besteht nur gegenüber hoheitlich tätigen Personen.”

Das heißt, dass faktisch in Supermärkten, Geschäften, Bussen und Bahnen täglich massiv gegen geltendes Recht verstoßen wird bzw. Amtsanmaßung stattfindet.
https://www.reitschuster.de/post/senat-maskenkontrollen-meistens-unzulaessig/
Forwarded from Fritz Düker
Mit meinen Attesten zur Maskenbefreiung bin ich nach einem Besuch des SWR am 07.07.2020 mit einem Fakepatienten in meiner Praxis in den Medien bei Report Mainz gelandet und jetzt geht es vor Gericht.
Der Fakepatient hatte sich unter falschem Namen und mit falschen Angaben in der Praxis angemeldet, und ein Attest erhalten.
Direkt im Anschluß wurde ich nach der Möglichkeit eines Interviews gefragt. Das Interview ist korrekt wiedergegeben, der Kontext ist unmöglich und gegen alle Ärzte, die Atteste ausstellen gerichtet.
Und das obwohl es für viele Menschen medizinisch unzumutbar ist, eine Maske zu tragen und viele Ärzte durch die Berichterstattung so eingeschüchtert wurden, dass sie Patienten trotz ernster Vorerkrankungen ein Attest verweigern. Das fällt unter Körperverletzung und Nötigung.
Und bei dem mehr als fraglichen prophylaktischen Schutz durch das Maskentragen ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt.
Als Folge des Fernsehberichts war gestern 17.09.2020 die Polizei bei mir in der Praxis mit einem Durchsuchungsbefehl.
Der Vorwurf, Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse.
Ich habe die Patienten für die Atteste jeweils nur mit persönlichem Kontakt korrekt aufgenommen, eine medizinische Diagnose aus meinem Fachbereich, ich bin Fachzahnarzt für Oralchirurgie, erhoben und ein Attest erstellt. Und dies konsequent.
Ich habe die Karteikarten für die Attestpatienten nach Rücksprache mit meinem Anwalt freiwillig herausgegeben.
Der Umgang mit den Beamten war freundlich und einvernehmlich.
Das wird jetzt auf einen Gerichtstermin hinauslaufen.
Hierfür werde ich wahrscheinlich einen Facharztkollegen, für die Beurteilung des gesundheitlichen Risikos beim Maskentragen und der Ausstellung von Attesten aus gesundheitlichen Gründen zur Unterstützung  gut gebrauchen können!?
Das ich auf den Fake-Patienten des SWR hereingefallen bin, dürfte strafrechtlich keine Konsequenzen haben.
Mit falschen Angaben und der Intention einen Dritten zu einer Straftat zu bewegen dürfte selbst eine Straftat sein.
Und ich habe für keinen echten Patienten jemals ein Gefälligkeitsattest erstellt.
In keinem einzigen Fall.

Dr. Fritz Düker MSc
Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Offenburg
Gehe gleich live auf Fb mit den Themen:
Enteignungen, Abhörungen durch China, Maskentheater und Avifavir
London , trotz Demo- Verbot viele und massiver Widerstand auf den Straßen Londons -live!
https://www.youtube.com/watch?v=0Ua-Tt2f7xY&feature=youtu.be
Forwarded from LION Media
US-Justizminister: Der Lockdown war illegal
https://youtu.be/zN_hrlus_p8
Forwarded from RufderTrommeln
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BREAKING NEWS

Aufzug in Landshut wurde verboten. Klage dagegen wurde sowohl vom Verwaltungsgericht als auch vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen. Damit ist Deuschland kein Rechtsstaat mehr.

Es gilt ab sofort Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes. Recht auf Wiederstand.

LANDSHUT BRAUCHT UNSERE HILFE. KOMMT ALLE SOFORT NACH LANDSHUT. JETZT GILT ES.

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