Paula P'Cay Nachrichten Kanal
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Forwarded from dieBasis Berlin funkt
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Stellungnahme des Landesvorstandes Berlin zur Zurückweisung der Beschwerde der Nichtzulassung der Bundestagsliste in Berlin

Somit: keine Möglichkeit als Berliner Wahlberechtigter bei der Zweitstimme zur Bundestagswahl dieBasis zu wählen

Liebe Mitglieder, leider hat heute der Bundeswahlausschuss unsere Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berliner Liste zur Bundestagswahl abgewiesen.

Das heißt jeder Wahlberechtigte mit Berliner Hauptwohnsitz wird bei der Bundestagswahl seine Zweitstimme nicht an dieBasis geben können.
Das betrifft nicht die Direktkandidaten und auch nicht die Abgeordnetenhauswahl und die BVV und auch nicht die anderen Bundesländer. In allen anderen Bundesländern sind wir zugelassen und dazu wollen wir den anderen Landesverbänden natürlich herzlich gratulieren.

- Was war passiert?
Hintergrund war, dass auf dem Formblatt 20 der Landesliste nur ein Landesvorstandsmitglied unterschrieben hatte anstatt drei. Dieser Fehler fiel um 17:30 Uhr am Tag der Abgabe auf. Um 18:47 Uhr waren die fehlenden Unterschriften auf dem richtigen Formblatt nachgereicht. Leider ist jedoch 18:00 Uhr absolutes Fristende gewesen, so dass man diese beiden nachgereichten Unterschriften als verspätet und damit nicht gültig angesehen hat.

- Wie kam es zu dieser Katastrophe?
Unser Wahlbeauftragter Wilfried, war in den letzten zwei Wochen vorher leider überlastet, weil er gleichzeitig eine Nachholung einer Bezirksaufstellung durchführen, sich um den Ersatz einer Vertrauensperson für die Abgeordnetenhaus-Liste kümmern und alles andere koordinieren und sammeln musste und dazu noch krank wurde und phasenweise Fieber hatte. Dennoch war er überzeugt alle Unterlagen rechtzeitig korrekt abzugeben. Allerdings wurden die Fristen immer knapper und er konnte sich nur noch auf die Einhaltung der Frist selbst konzentrieren, hat sich darauf fokussiert und aus den Augen verloren sich Hilfe zu holen, und die Unterlagen zeitig im Vorfeld abzugeben .. so wie er es selbst allen Bezirken noch geraten hatte.

- Warum wurde die Beschwerde zurückgewiesen?
Unsere Begründung der Beschwerde war, dass objektiv die erforderlichen Unterschriften in Form von Unterstützungsunterschriften von genügend Landesvorstandsmitgliedern fristgerecht vorlagen. Der Bundeswahlleiter dem der Wahlausschuss gefolgt ist, meinte dagegen die Unterschriften müssten, mit dem Inhalt des Formblatts nach § 39 Abs. 1 BWO vorliegen. Die Unterschriften auf Unterstützungsformblättern würden nicht reichen.

Wir halten dies für unzutreffend, denn das Gesetz kennt überhaupt keine Unterstützungsunterschriften, sondern spricht immer nur von Unterschriften der Landesliste. Und genau dies fordert § 39 Abs. 2 BWO auch von den 3 Vorstandsvertretern. Nach der Logik des Bundeswahlleiters wären damit auch alle Unterstützungsunterschriften ungültig, da sie keine "Unterschriften der Landesliste" wären, die das Gesetz aber erfordert.

- Gibt es noch eine Möglichkeit etwas daran zu ändern?
Der ordentliche Rechtsweg ist mit Zurückweisung der Beschwerde zu Ende. Eine weitere Instanz ist nicht vorgesehen. Wir können noch Verfassungsbeschwerde dagegen beim Bundesverfassungsgericht einlegen, was wir voraussichtlich auch tun werden, allerdings sind Erfolgsaussichten dort nicht sehr groß und könnten schon an der Zulassung scheitern.

- Welche Konsequenzen zieht ihr daraus?
Wir tragen dafür natürlich insgesamt die Verantwortung. Es liegt hier nicht nur ein belangloser Fehler vor, sondern ein derart schwerwiegender, dass es mit Entschuldigungen selbst nicht mehr getan ist. Daher werden euch wie angekündigt als Bereichsverantwortlicher Wilfried Meyer und als Gesamtverantwortlicher Henning Hacker vom Landesvorstand als Verantwortliche ihren Rücktritt anbieten. Eine Konsensierung dazu wird vorbereitet und in Kürze unter den Berliner Mitgliedern durchgeführt.

Als Landesvorstand können wir uns nur aus ganzem Herzen bei euch allen entschuldigen. 😥 Wir müssen in den anderen Bundesländern statt mindestens 5% nun 5,2% erreichen.

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Euer Landesvorstand Berlin
Taliban verbieten Impfungen gegen Coronavirus in der afghanischen Provinz Paktia
#Afghanistan

EU DELHI, 13. August (ANI). /Die radikale afghanische Taliban-Bewegung (die in der Russischen Föderation verboten ist) hat ein Verbot von Impfstoffen gegen COVID-19 in der ostafghanischen Provinz Paktia angekündigt. Dies berichtete der afghanische Fe..
Forwarded from Deleted Account
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Wegen der Sache mit der Impfung so und nicht anders😂👍 wir identifizieren uns alle einfach als geimpft also sprich wir fühlen uns nur so als wären wir geimpft 😂 auch Trans Geimpfter/Inn genannt

Wo ich das Video gesehen habe bin ich echt vom hocker gefallen 😂
Jens Spahn kommt am 19.08.2021 nach Vaihingen an der Enz (nahe Stuttgart)

Wer mag, darf in einem freien Land dort ja Spazierengehen!

👉🏻 @AktivistMann auf Telegram
Warum war man in Afghanistan?
Der 11. September 2001 veränderte die Welt. Terroristen,
die der islamistischen Organisation „Al-Qaida“ angehörten,
verübten mit entführten Flugzeugen verheerende Terroran-
schläge in den USA. Mehr als 3.000 Menschen fielen diesen
Attacken zum Opfer. Die Anschläge gaben den Anstoß zum
Engagement der Weltgemeinschaft in Afghanistan. Nie wieder
sollte das Land am Hindukusch zur Basis des internationalen
Terrorismus werden. Nach dem Sturz des Taliban-Regimes
einigten sich auf der ersten Petersberger Konferenz bei Bonn
im Dezember 2001 Abordnungen der größten ethnischen
Gruppen Afghanistans auf eine „Vereinbarung über provisori-
sche Regelungen bis zum Wiederaufbau dauerhafter Regie-
rungsinstitutionen in Afghanistan“. Dieses Abkommen wurde
Grundlage der VN-Resolution 1386.
Forwarded from RPP Institut - Offiziell
Interessante Antwort vom Taliban
Forwarded from Der Mann mit Bart
Satire on:

Das große mega Konzert von BAP feat. Karla Lauterbach ist ganz an mir vorbei gegangen letztes Wochenende.

War bestimmt DAS Superspreader-Event 2021.

Satire off.

#NeuwiedRLP

@MannMitBartArchiv
Paula's Ratschlag:
Bleibt in eurer Klarheit und lass euch nicht ablenken von Theorien!
💪❤️💪