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#Völkermord
#Gaza
Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag haben am Montag die Anhörungen im Verfahren Nicaraguas gegen Deutschland wegen dessen Waffenlieferungen an Israel begonnen.
Während Deutschland die Klage aus formalen Gründen zurückweist, wirft Nicaragua der Bundesregierung vor, durch Waffenlieferungen und militärische Unterstützung für Israel zum anhaltenden Genozid in Gaza beizutragen.
Die vom 7. bis zum 10. September angesetzte Anhörung soll zunächst dazu dienen, die Argumente beider Seiten des Verfahrens dazu anzuhören, ob die Klage Nicaraguas überhaupt zulässig ist.
Nicaragua hatte die Klage schon am 1. März 2024 eingereicht (amerika21 berichtete).
Eine Entscheidung des IGH über diese Frage wird erst Anfang nächsten Jahres erwartet.
Erst dann würde das Gericht darüber verhandeln, ob Deutschland Völkerrecht gebrochen hat.
Bei der Eröffnung am Montag argumentierteJulia Monar, deutsche Repräsentantin, die Klage sei unzulässig, es bestehe kein völkerrechtlicher Streit zwischen Deutschland und Nicaragua vor dieser Klage, sondern Managua habe an Berlin lediglich ein diplomatisches Schreiben gesandt.
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#Gaza
Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag haben am Montag die Anhörungen im Verfahren Nicaraguas gegen Deutschland wegen dessen Waffenlieferungen an Israel begonnen.
Während Deutschland die Klage aus formalen Gründen zurückweist, wirft Nicaragua der Bundesregierung vor, durch Waffenlieferungen und militärische Unterstützung für Israel zum anhaltenden Genozid in Gaza beizutragen.
Die vom 7. bis zum 10. September angesetzte Anhörung soll zunächst dazu dienen, die Argumente beider Seiten des Verfahrens dazu anzuhören, ob die Klage Nicaraguas überhaupt zulässig ist.
Nicaragua hatte die Klage schon am 1. März 2024 eingereicht (amerika21 berichtete).
Eine Entscheidung des IGH über diese Frage wird erst Anfang nächsten Jahres erwartet.
Erst dann würde das Gericht darüber verhandeln, ob Deutschland Völkerrecht gebrochen hat.
Bei der Eröffnung am Montag argumentierteJulia Monar, deutsche Repräsentantin, die Klage sei unzulässig, es bestehe kein völkerrechtlicher Streit zwischen Deutschland und Nicaragua vor dieser Klage, sondern Managua habe an Berlin lediglich ein diplomatisches Schreiben gesandt.
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