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Stillstand in Reutlingen
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Forwarded from Oliver Janich & Team
„Das Bundesverfassungsgericht folgte Drosten, dem auch die Bundesregierung folgte.
Wenn die Praxis des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren Bundesnotbremse II Schule macht, kann sich die Bundesregierung die Urteile wohl demnächst selbst schreiben. Beide folgten schließlich derselben Expertise desselben Virologen: Christian Drosten. Andere Gutachter blieben weitgehend unerhört. (...)
Es gab im Verfahren natürlich auch andere Gutachten als das von Drosten. Die Drostensche These, wonach Kinder ebenso infektiös seien wie Erwachsene und aufgrund größerer Kontaktintensität zum Infektionsgeschehen wenigstens genauso, wenn nicht mehr beitragen, wurde etwa von Stefan Willich, Direktor des Instituts für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie der Charité, in einem Gutachten im Auftrag der Beschwerdeführer ausführlich kritisiert.
Man hätte angesichts der nicht von Drosten kommenden Gutachten plausibel zu dem Schluss kommen können, meint Friedrich, dass die Schulen wenigstens für die jüngeren Schüler offen gehalten werden müssen, weil einerseits gerade für sie der Verzicht auf Präsenzunterricht besonders gravierend ist und weil andererseits jüngere Kinder eben nach Ansicht der überwiegenden Zahl der Gutachter nur wenig zum Infektionsgeschehen beitragen.
Aber diese Kritik kommt im Beschluss nicht vor.
Das Bundesverfassungsgericht übernahm, wie Friedrich feststellt, in den entscheidenden Fragen nur die Argumente Drostens.
Wer nur dieselben Argumente desselben Experten anhört, wird auch zu denselben Schlüssen kommen. Das liegt auf der Hand. Unter dieser Bedingung könnte sich, salopp gesagt, die Bundesregierung das Urteil auch gleich selbst schreiben. (...)“
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/knauss-kontert/bundesverfassungsgericht-drosten/
Wenn die Praxis des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren Bundesnotbremse II Schule macht, kann sich die Bundesregierung die Urteile wohl demnächst selbst schreiben. Beide folgten schließlich derselben Expertise desselben Virologen: Christian Drosten. Andere Gutachter blieben weitgehend unerhört. (...)
Es gab im Verfahren natürlich auch andere Gutachten als das von Drosten. Die Drostensche These, wonach Kinder ebenso infektiös seien wie Erwachsene und aufgrund größerer Kontaktintensität zum Infektionsgeschehen wenigstens genauso, wenn nicht mehr beitragen, wurde etwa von Stefan Willich, Direktor des Instituts für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie der Charité, in einem Gutachten im Auftrag der Beschwerdeführer ausführlich kritisiert.
Man hätte angesichts der nicht von Drosten kommenden Gutachten plausibel zu dem Schluss kommen können, meint Friedrich, dass die Schulen wenigstens für die jüngeren Schüler offen gehalten werden müssen, weil einerseits gerade für sie der Verzicht auf Präsenzunterricht besonders gravierend ist und weil andererseits jüngere Kinder eben nach Ansicht der überwiegenden Zahl der Gutachter nur wenig zum Infektionsgeschehen beitragen.
Aber diese Kritik kommt im Beschluss nicht vor.
Das Bundesverfassungsgericht übernahm, wie Friedrich feststellt, in den entscheidenden Fragen nur die Argumente Drostens.
Wer nur dieselben Argumente desselben Experten anhört, wird auch zu denselben Schlüssen kommen. Das liegt auf der Hand. Unter dieser Bedingung könnte sich, salopp gesagt, die Bundesregierung das Urteil auch gleich selbst schreiben. (...)“
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/knauss-kontert/bundesverfassungsgericht-drosten/
Tichys Einblick
Das Bundesverfassungsgericht folgte Drosten, dem auch die Bundesregierung folgte
Wenn die Praxis des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren Bundesnotbremse II Schule macht, kann sich die Bundesregierung die Urteile wohl demnächst selbst schreiben. Beide folgten schließlich derselben Expertise desselben Virologen: Christian Drosten. Andere…