Forwarded from Klartraum - die Abenteuer eines Traumfahrers und Klartraumforschers (Uwe Krüger)
Streut Sand in die Mühlen des Aufbaus der #NWO!
Mal sehen, ob meine #Krankenkasse antwortet.
Teile diesen Beitrag, damit er möglichst viele Nachahmer findet!
Folge mir auf Telegram:
T.me/senoisuche
#paradiesauferden
#gutgegenböse
#elektronischepatientenakte
#ePA
Uwe Krüger
Gehsener Str. 62
12555 Berlin
BIG direkt gesund
Rheinische Straße 1
44137 Dortmund
Berlin, den 14.03.2023
FAX an 0231 5557-199
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte von meiner Person.
Das Bundesverfassungsrgericht hat eine Beschwerde und einen Eilantrag gegen Regelungen der elektronischen Patientenakte abgewiesen. Als Begründung wurde genannt, dass die Akte für Patienten freiwillig ist.
Das nehme ich zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass ich keine elektronische Patientenakte haben möchte.
Zudem weise ich auf § 335 (3) SGB V in der Fassung vom PDSG hin:
„Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugrif auf Daten in einer Anwednung nach § 334 (1) S. 2 bewirkt oder verweigert haben.“
Die von der Bundesreigierung vorgesehen Möglichkeit des Opt-out/Widerspruchs, nachdem die ePA angelegt wurde, findet in meinem Fall keine Anwendung, weil die Akte nicht angelegt werden darf.
Als Frist für eine die Erledigung bestätigende Rückantwort habe ich mir den 28.03.2023 vorgemerkt. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
Ich wünsche schöne Frühlingstage!
Lassen Sie sicht nicht (weiter) impfen, sondern bleiben Sie gesund!
Hören Sie nicht auf die allgegegnwärtige Kriegspropaganda, sondern beten Sie für den Frieden!
Assalaam Alejkum und Nomaskè!
Uwe Krüger
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hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte von meiner Person.
Das Bundesverfassungsrgericht hat eine Beschwerde und einen Eilantrag gegen Regelungen der elektronischen Patientenakte abgewiesen. Als Begründung wurde genannt, dass die Akte für Patienten freiwillig ist.
Das nehme ich zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass ich keine elektronische Patientenakte haben möchte.
Zudem weise ich auf § 335 (3) SGB V in der Fassung vom PDSG hin:
„Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugrif auf Daten in einer Anwednung nach § 334 (1) S. 2 bewirkt oder verweigert haben.“
Die von der Bundesreigierung vorgesehen Möglichkeit des Opt-out/Widerspruchs, nachdem die ePA angelegt wurde, findet in meinem Fall keine Anwendung, weil die Akte nicht angelegt werden darf.
Als Frist für eine die Erledigung bestätigende Rückantwort habe ich mir den 28.03.2023 vorgemerkt. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
Ich wünsche schöne Frühlingstage!
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Klartraum - die Abenteuer eines Traumfahrers und Klartraumforschers
Diese Gruppe hat ursprünglich mit einer Weltreise begonnen, die wegen eines Unfalles bereits in Wien endete. Ich wollte die Senoi suchen. Jetzt könnt ihr mich hier begleiten bei meinen Abenteuern, die vorerst im Inland stattfinden.
www.oneironauten.de
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