Paula P'Cay Nachrichten Kanal
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Churchill's Rede 1946 in der Schweiz - Vereinigte Staaten von EUROPA!🦅#TEAMHEIMAT🇩🇪
Bitte nur für Menschen die vulgäre Sprache akzeptieren!! .....ich hab gelacht😂😜https://youtu.be/MsPgr3eyeNA
Guten Abend,

heute war der Prozess vor dem Berliner Verwaltungsgericht wegen der Kohl-Akten, die seine Witwe in ihrem Keller in Oggersheim gebunkert hat.

Die Verhandlung schien gut für uns zu verlaufen, nicht zuletzt auch, weil das Kanzleramt eine junge Frau aus der Rechtsabteilung geschickt hatte, die meinte, sie sei erst seit kurzer Zeit im Kanzleramt und die auch die Frage des Gerichts nicht beantworten konnte, ob das Kanzleramt jemals einen Versuch unternommen hat, ihre Akten, die bei Dritten (Parteistiftungen oder Witwen) lagern, wieder zurückzubekommen. Es war ja nach dem Urteil des Verfassungsgerichts klar, dass diese Akten weiterhin Eigentum des Kanzleramts seien. Nein, so die Dame vom BKAmt, in keinem Fall seien diese abhanden gekommenen Akten jemals zurückgefordert worden. Das ist seit 3 Jahren der Verhandlungsgegenstand, und war so dreist, dass wir alle dachten, dass das Gericht dies nicht durchgehen lassen würde. Die Vorsitzende Richterin Xalter, die auf sympathisch machte, diskutierte dann noch den Gleichheitsgrundsatz von § 3 Grundgesetz – also warum darf Frau Kohl-Richter amtliche Dokumente besitzen und a

ndere Bürger haben keinen Zugang zu diesen Unterlagen und wies auf das Bundesarchivgesetz BArchG hin, dass eine Wiederbeschaffungspflicht nicht festgeschrieben hat. Letzteres ist richtig. Wenn Ihr Euch erinnert, wurde nach dem Karlsruher Urteil das BArchG novelliert; als Sachverständiger in die Anhörung im Bundestag war dazu der Archivar der Konrad-Adenauer-Stiftung geladen, der klar stellte, dass er für ALLE Parteien spreche, also auch für die Linke, die Grünen und die FDP, die ihm das Mandat übertragen hätten. Er meinte, er sei für eine weitere Aufbewahrung dieser Akten in den privaten Parteiarchiven. Und so hat dann der Gesetzgeber eben nicht diese Wiederbeschaffungspflicht in das neue BArchG geschrieben. Mit anderen Worten: ALLE Parteien – deren Politiker gut von der Politik leben – sind sich einig, wenn es um die Beschränkung der Informationsfreiheit und der Transparenz geht. Eine Mischpoke gegen Historiker, Journalisten und Bürger.

Das Urteil wurde noch am Nachmittag verkündet, das Protokoll liegt mir noch nicht vor. Danach wurde meine Klage vollumfänglich abgewiesen. Gründe: Der Gleichheitsgrundsatz greife nicht, weil das Kanzleramt grundsätzlich von niemandem die abhanden gekommenen Akten zurückfordert. Weil die Politik die Wiederbeschaffungspflicht nicht in das Gesetz aufgenommen hat, sei es eben auch nicht im neuen BArchG vorgeschrieben, und auch der Zugang zu den Findmitteln (also Inhaltsverzeichnis) wurde abgewiesen, so dass es einem Forscher gar nicht möglich ist, die genaue Akte mit Aktenzeichen zu benennen, die man haben will. Damit ist nun klar, dass es im Ermessen des Kanzleramtes – und jeder anderen Behörde steht – was es an das Bundesarchiv abgeben will und was nicht. Der Anspruch des Bundesarchives – dass ihm die Akten nach Erfüllung ihres Zwecks übergeben werden müssen - wurde ausdrücklich verneint.


Wir sind also alle entrechtet. Wir haben kein Recht darauf, diese Akten – alle älter als 30 Jahre – einzusehen, und uns allen wird der Rechtsweg genommen, um z.b. die Offenlegung noch geheimer Akten zu beantragen oder den Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts um ein In-Camara-Verfahren zu bitten. Kein Rechtsweg, kein Rechtsstaat.


Ich hatte mich an das Gericht gewandt, um einen illegalen Zustand – die Privatisierung amtlicher Akten - zu beenden. Das Gericht hat diesen illegalen Zustand zementiert. Klar ist mir damit eines: wenn Journalisten Akten – auch Originalakten – aus dem Kanzleramt zugespielt bekommen, darf man die nicht von uns zurückfordern – sonst wäre ja der Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Sorry, ich bin stinksauer. Rechtsanwalt Raphael Thomas geht natürlich in die Berufung bis nach Straßburg. Hier nochmal die Spendenkonten: Spenden über Paypal an gaby.weber@gmx.net oder über Comdirect: IBAN DE53 2004 11550192 074300 - BIC COBADEHD055.


Ich geh jetzt einen trinken! Ich grüße Euch herzlich, Gaby Weber
Wie kann es sein, dass in Italien, das in Bezug auf die Covid19-Pandemie als der Virusherd schlechthin in Europa gilt, in den Monaten Jan-Apr nicht mehr Menschen verstorben sind als in den Jahren zuvor?

Wieder ein Grund die mediale Berichterstattung kritisch zu hinterfragen. Folgend die Todesfälle in Italien für die Monate Januar bis April der Jahre 2016-2020.

Quelle [1]:
2016: 217.132
2017: 239.864
2018: 235.021
2019: 237.994
2020: 220.709 (Stand 29.04.) [2]

Auf www.italiaora.org werden die tagesaktuellen Zahlen zur Bevölkerung, Ökonomie etc. veröffentlicht. Die Quellen für die von ItaliaOra.org erstellten und veröffentlichten Daten und Statistiken wurden sorgfältig ausgewählt und umfassen nach eigenen Angaben der Seite sowohl offizielle institutionelle Quellen (wie das Innenministerium und die Bank von Italien) als auch renommierte Forschungszentren wie das Istat (Nationales Statistisches Institut) und Eurispes (Institut für wirtschafts- und sozialpolitische Studien).

Bei Italia.org waren es am 29.4.2020 220.709 Verstorbene. Gehen wir davon aus, dass täglich durchschnittlich 1.839 (220.709/120 Tage) Menschen in Italien sterben, sind bis einschließlich 30. April ca. 222.548 Menschen in Italien gestorben. Also immer noch weniger als in den Jahren 2017 bis 2019.

Für die Monate Januar bis einschließlich Mai, kann sich das ja jeder selbst mal anschauen.

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[1] http://www.demo.istat.it/bilmens2019gen/index.html (für die Jahre 2016 bis 2018 muss man in der Webadresse die Jahreszahl entsprechend ändern)
[2] https://www.italiaora.org
😂😂😂 Ein bisschen Spaß muß sein