Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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❗️Der Wegscheider❗️

Heute:
Ein bedauerlicher Einzelfall!

Im neuen Wochenkommentar hätte es heute natürlich um die mediale Inszenierung über das unglaubliche Comeback von Donald Trump gehen soll, die aber bedauerlicherweise von einem weiteren Einzelfall aus dem deutschen Aschaffenburg gestört wurde.

Ein „interessanter und spannender“ Kommentar

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https://www.servustv.com/aktuelles/v/aasfn0w3iq5vwp8x9xg5/
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Hans-Georg Maaßen auf X:
Das OLG Köln hat die Verurteilung von Akif Pirinçci wegen Volksverhetzung aufgehoben!

Herzlichen Glückwunsch lieber Akif Pirinçci! Sehr gute Arbeit Rechtsanwalt Mustafa Kaplan!

Das Landgericht Bonn hatte objektiv mehrdeutige Aussagen von Akif Pirinçci in einer Weise interpretiert, dass sie gegen den Volksverhetzungstatbestand verstoßen. Dagegen ist ein anderes Verständnis seiner Aussagen, was nahegelegenen hätte, nicht berücksichtigt worden. Das OLG hat dies beanstandet.

Aus meiner Sicht sollte der Volksverhetzungstatbestand aufgehoben werden, da er zur Einschränkung der Meinungsfreiheit missbraucht werden kann.

OLG Köln (III-1 ORs 1/25): „Bei der Auslegung der festgestellten Äußerung ist von deren objektivem Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener verständiger Dritter versteht. Maßgebend ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat. Dabei ist stets vom Wortlaut der Äußerung auszugehen. Dieser legt ihren Sinn aber nicht abschließend fest. Ist eine Äußerung nicht eindeutig, muss ihr wahrer Erklärungsinhalt aus dem Zusammenhang und ihrem Zweck erforscht werden. (…) Nach diesen Maßstäben hat das Landgericht eine unzulängliche Prüfung des Erklärungsinhaltes der von ihm als inkriminiert erachteten Textstellen vorgenommen. Die Berufungskammer setzt sich bei der Deutung des Erklärungsinhalts der betroffenen Textstellen nicht rechtsfehlerfrei mit anderen sich aufdrängenden Deutungsmöglichkeiten auseinander. (…)

Die betreffende Textstelle ist Teil eines Absatzes, der zum einen den aus Sicht des Angeklagten gegenwärtig beklagenswerten Zustand in der Bundesrepublik Deutschland beschreibt und zum anderen sein Unverständnis darüber zum Ausdruck bringt, warum dies von der Bevölkerung klaglos hingenommen wird.
Zur Zustandsbeschreibung der Bundesrepublik Deutschland zählt der Angeklagte eine Vielzahl von Beispielen auf, darunter auch solche, die in keinem Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt von Migranten in der Bundesrepublik stehen. Er weist insoweit unter anderem auf die Verschandelung des Landschaftsbildes, die steigende Inflation, die im Verhältnis zu anderen Ländern zu niedrigen Renten hin und führt zudem die fehlenden finanziellen Möglichkeiten, sich trotz Zugehörigkeit zur „Mittelschicht“ ein Eigenheim leisten zu können, an. Der Satz, „die Schmarotzer, die sich in staatlichen Versorgungsanstalten mikrobenartig immer weiter vermehren“, wird damit als eine von vielen von dem Angeklagten als „von ganz oben anbefohlenen Verheerungen“ bezeichnet, eben auch solchen, die nicht im Zusammenhang mit Migranten stehen.“
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❗️“Wir wählen die Freiheit“❗️

Hörtip:
Meine heutige Moderation der Sendung „Der Rechtsstaat“ auf Kontrafunk“

Ich spreche mit

👉Dr. Hans-Georg Maaßen

über die Beobachtung von kritischen Bürgern durch die Verfassungsschutzämter und die Möglichkeit von Betroffenen zu einer Auskunft darüber.

Mit dem Rechtsanwaltskollegen

👉 Göran Thoms

schaue ich zurück auf die Entscheidung des BVerfG zur Impfpflicht von Soldaten, die bis heute nachwirkt.

Und mein „Rechtsstaat“-Kollege

👉 Michael Moser

nimmt die „Drohung“ des Ex-EU-Kommissars Thierry Breton zum Anlass, die Annulierungsgelüste von freien Wahlen zu kommentieren.

Wie immer Freitags live ab 10:05 Uhr auf kontrafunk.radio und zum Nachhören

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Herzlichen Dank an meine heutigen Interviewpartner für ihre Zeit und Mühen
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18. Prozesstag: Staatsanwaltschaft in Erklärungsnot – Wie konstruiert ist die Anklage gegen Ballweg?

Heute wurde der Hauptkommissar erneut vernommen – und die Widersprüche nehmen kein Ende

🔹 Polizei wusste nicht, wonach sie bei der Hausdurchsuchung suchen sollte
🔹 Steuerfahndung übernahm die Ermittlungen
🔹 Vorwürfe basieren auf Schätzungen & Dreisatz
🔹 Die Staatsanwaltschaft wirkte extrem nervös

Michael Ballweg: „Das wäre im zweiten Semester Wirtschaftsstudium nicht mehr akzeptabel.“

Am 4. Februar 2025 kommt ein Zeuge vom Staatsschutz – obwohl das Verfahren ja nicht politisch sein soll… 🤔

#MichaelBallweg #Gerichtsprozess #TeamWahrheit

Bitte teilt das Video - Willkür findet nur in der Dunkelheit statt.

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❗️Der Wegscheider❗️

Heute:
Ein Tabu-Bruch!!!

Im neuen Wochenkommentar geht es heute natürlich um den schlimmen Tabu-Bruch von Friedrich Merz und der CDU im deutschen Bundestag! Wie kann man auch mithilfe von pösen Nazis eine Mehrheit suchen, die gut für die Bevölkerung ist?

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa3ey86321g24zez6q74/
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❗️Münchener Sicherheitskonferenz ohne kritische Stimmen❗️

Die AfD und das BSW sind in diesem Jahr wieder nicht zur Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) eingeladen. Konferenzleiter Christoph Heusgen begründete die Entscheidung in einem Interview damit, dass beide Parteien nicht dem Grundprinzip "Peace through dialogue, Frieden durch Dialog" der Konferenz entsprächen.

"Sowohl die AfD als auch das BSW haben den Deutschen Bundestag verlassen, als der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj gesprochen hat", sagte Heusgen. "Das ist das Gegenteil von Dialog und Ähnliches möchte ich auf der Konferenz nicht erleben.


(Quelle 👉 ntv.de)

Die vom 14. - 16. Februar 2025 stattfindende Konferenz lässt also Vertreter der einzigen Parteien, die sich für einen raschen Frieden in der Ukraine aussprechen, außen vor. Die Begründung hierfür ist so kurios wie schäbig. Wer sich für einen Dialog einsetzt, soll nicht gehört werden.

Dabei ist das Thema Frieden die Grundlage unserer Existenz - und gerät viel zu sehr in den Hintergrund.

Umso wichtiger erscheint es, in München am 15. Februar ab 14 Uhr auf dem Königsplatz seine Stimme für den Frieden zu erheben - egal, auf welcher politischen Seite man sich verortet.

„Lieber 100 Stunden verhandeln, als 1 Minute schiessen“

(Helmut Schmidt - Bundeskanzler von 1974 - 1982)
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🔷 Aktuelles von den Anwälten für Aufklärung 🔷

Das 5. Bürgerforum der Anwälte für Aufklärung e.V. am 22. März 2025 ab 15:00 Uhr in Bad Zwischenahn mit dem Thema „Verhältnis von Politik und Rechtsstaatlichkeit“ greift aktuelle und brisante rechtspolitische Fragen auf:

Steuert Deutschland immer mehr auf einen Unrechtsstaat zu? Wird der Grundsatz „Keine Demokratie ohne Rechtsstaat, kein Rechtsstaat ohne Demokratie“ zunehmend aufgeweicht?

Für die schleichende Demontage unseres Rechtsstaates und Missachtung unserer Gesetze gibt es aktuell unzählige Beispiele:

Die Anwälte für Aufklärung beobachten eine unverhältnismäßig rigorose Verfolgung von Bagatelldelikten mit rechtswidrigen Hausdurchsuchungen einerseits und ein Wegschauen bei schweren Kapitaldelikten andererseits. Weshalb wird in der Justiz zunehmend mit zweierlei Maß entschieden? Rechtsstaatliche Prinzipien wie die Beweislastumkehr im Beamtenrecht werden abgeschafft. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz bei Verhalten unterhalb der Strafbarkeitsschwelle ist längst eingeführt. Ist die Meinungsfreiheit überhaupt noch geschützt? Ist das Denken noch frei?

Tickets: https://krasser.guru/veranstaltungen/afa-buergerforum-anwaelte-fuer-aufklaerung/

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Versammlungsverbote, Polizeieinsätze, Grundrechte – Berlin 13.02.2025 (Ralf Ludwig)

Am 13. Februar 2025 findet vor dem Verwaltungsgericht Berlin die juristische Aufarbeitung der August-Demos 2020 statt. Die Verhandlung behandelt:

- die Besetzung der Bühne und die Auflösung der Demonstration durch die Polizei Berlin am 01.08.2020,
- die Einkesselung und Umleitung der Demonstration auf der Friedrichstraße am 29.08.2020,
- das Verbot des QUERDENKEN-Camps ab 30.08.2020.

Weitere Informationen:
- Zur Demo
- Pressemitteilung
- Press Release
- Comunicado de prensa
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❗️Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️

Heute:
Was zu beweisen wäre

Wenn die Rechtswidrigkeit staatlichen Handelns einem Gericht nicht als offenkundig erscheinen mag, wenn die Toxizität einer modRNA nicht als hochgefährlich erkannt werden soll, wenn ein grüner Bundestagsabgeordneter irgendwie aus dem Weg geräumt werden muss oder wenn verfassungswidrige Brandmauern halten sollen – der Beweis ist eine Schwelle zum Recht, die erst mal überwunden werden muss und die vielfältig manipuliert werden kann. Gelingt diese Manipulation aber, dann wird das Recht gebrochen, Menschen werden massenhaft diskriminiert und schwer geschädigt, und der demokratische Rechtsstaat kommt unter die Räder.

Wenn da nicht die kritischen Blicke der Rechtsanwälte

👉Artur Terekhov
👉Tobias Ulbrich
👉Ulrich Fischer und
👉Carlos A. Gebauer

wären, könnte man es vielleicht übersehen.

Moderation:
Tobias Gall

Wie immer Freitags live ab 10:05 Uhr auf kontrafunk.radio und zum Nachhören

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Heute:
Ich bin der Antifaschismus !

Im neuen Wochenkommentar geht es heute natürlich um die wichtigen Demonstrationen - gegen ÖVP und FPÖ in Österreich sowie CDU und AfD in Deutschland - zur Rettung unserer Demokratie und um die wichtige Rolle der staatlichen und halbstaatlichen Qualitätsmedien.

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Macht #Frieden & Musik statt #Krieg!

Prof. Ulrike Guerot mit the KANT für ewigen Frieden statt Kriegswahn

Aufruf zur Friedensdemo in München
Samstag 15. Februar
14 Uhr Königsplatz


#ZumEwigenFrieden

Folgt uns auf Telegram und teilt unseren Aufruf. Wir sehen uns auf der Straße.

@machtfrieden

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#machtfrieden #siko #Friedenswahl #muc1502
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📢 20. Prozesstag im Verfahren gegen Michael Ballweg

Heute drehte sich alles um die geplante Stiftung von Michael Ballweg. Zwei Experten bestätigten den rechtmäßigen Ablauf – aber warum musste die Verteidigung erst die Beweise liefern?

💬 Brisant: Ballweg berichtet über die erneute Kündigung seines Bankkontos, nur weil er eine Demonstration angemeldet hat! Zufall oder gezielte Schikane?

📅 Nächste Termine:
📍 13.02. Verwaltungsgericht Berlin – Aufarbeitung der Demo-Auflösungen 2020
📍 18.02. Prozess in Stuttgart – Spannende Zeugenaussage zur Finanzstruktur

🚨 Kommt nach Berlin oder Stuttgart und beobachtet den Prozess!

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CORONA UND DIE WIEDERENTDECKUNG DES DATENSCHUTZES

Liebe Community,

Als den Beschäftigten im Gesundheitswesen der Nachweis einer COVID-Injektion abverlangt wurde (§ 20a IfSG a.F.), wurde auch der Datenschutz mit Füßen getreten. Siehe Berliner Zeitung vom 10.2.2025:
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/corona-impfzwang-berliner-feuerwehr-droht-schadenersatz-in-millionenhoehe-li.2294020

Ein Beschäftigter der Berliner Feuerwehr hatte sich zwar gegen Corona impfen lassen, seinen Impfstatus aber nicht bekanntgegeben und war daher von der Leitung der Feuerwehr an das Gesundheitsamt gemeldet worden. Dabei hatte die Leitung gegenüber dem Gesundheitsamt wahrheitswidrig angegeben, er habe Kontakt zu vulnerablen Personen; in Wirklichkeit hatte (und hat) er nur einen Job im Büro, also im sog. rückwärtigen Dienst. Die Daten waren also sachlich unrichtig weitergegeben worden (Verletzung von Art. 5 Abs. 1 Buchstabe d DSGVO). Und als jener Mitarbeiter wissen wollte, was die Leitung der Berliner Feuerwehr dem Gesundheitsamt über ihn berichtet hatte, verweigerte die Leitung der Berliner Feuerwehr im die Auskunft (Verletzung von Art. 15 Abs. 1 Eingangssatz DSGVO). Die Berliner Datenschutzbeauftragte sah - völlig unverständlich - im Vorgehen der Leitung der Berliner Feuerwehr keine Datenschutzverletzung.

Der betroffene Mitarbeiter rief daraufhin das Verwaltungsgericht Berlin an. Vor Gericht hat die Berliner Feuerwehr - nach entsprechend eindringlichem richterlichem Hinweis - die Datenschutzverletzung anerkannt. Der betroffene Mitarbeiter erwägt nun eine Klage auf immateriellen Schadensersatz, vulgo Schmerzensgeld. Für einen solchen Anspruch bietet Art. 82 Abs. 1 DSGVO eine Anspruchsgrundlage. Der unredliche Umgang mit den Daten ihrer Beschäftigten kann die Berliner Feuerwehr daher teuer zu stehen kommen.

In meinen Augen hat dieser Fall Bedeutung weit über das Gesundheitswesen hinaus. Denn auch bei der Testpflicht an Schulen in der Corona-Zeit wurde die DSGVO massiv und auf breiter Fläche verletzt. Man kann angesichts der Fehleranfälligkeit von Antigen-Schnelltests schon erheblich daran zweifeln, ob die Erhebung der Testergebnisse überhaupt im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchstabe i zum Zwecke der "öffentlichen Gesundheit" gerechtfertigt war. Jedenfalls aber verstieß es gegen den Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO), wenn die Kinder im Klassenverbund getestet wurden und die ganze Klasse ein ggf. positives Testergebnis mitbekam.. Erst recht verstieß es gegen den Grundsatz der Datenminimierung, wenn ein Kind dann nach positivem Test irgendwo auf dem Schulhof, für Schüler und Lehrer auch anderer Klassen sichtbar, darauf warten musste, von seinen Eltern abgeholt zu werden. Ein positiv getestetes Kind war schlimmer Stigmatisierung ausgesetzt. Gerade deswegen hätten die Schulleitungen auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO vorlegen müssen. Und auf jeden Fall hätten die Schulleitungen eine den Erfordernissen des Art. 13 DSGVO entsprechende Datenschutzerklärung vorlegen müssen. Und das alles wohlgemerkt BEVOR auch nur zum ersten Mal getestet wurde. Nichts davon ist seinerzeit passiert.

In Eilanträgen vor den Verwaltungsgerichten hatte damals die DSGVO-gespeiste Argumentation gegen die Schul-Testpflicht keinen Erfolg. Aber damals herrschte die allgemeine Hysterie vor, dass es der Propaganda zufolge keine gesunden Menschen mehr gab, sondern nur noch symptomlose potentielle Träger eines Killervirus. Von jener Hysterie konnten sich auch zahlreiche Richtet nicht freimachen. Das jetzige Verfahren vor dem VG Berlin gibt Anlass zur Hoffnung, dass nun, da der Alltag sich - zumindest was Corona angeht - für die meisten Menschen normalisiert hat, wieder die akkurate Gesetzesanwendung in den Fokus rückt. Eine Überprüfung der damaligen Schul-Testpflicht am Maßstab der DSGVO könnte daher für die Schulministerien unangenehme Konsequenzen haben.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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🔷 Aktuelles von den Anwälten für Aufklärung 🔷

Die Anwälte für Aufklärung laden Sie ein!

Golfhotel Fahrenbach in Bayern.
2. Symposium mit dem Thema „Corona-WHO-Energie und Klimawandel-Friedenssymposium“. Bekannte Experten werden zu den Themen referieren:

Tom Lausen, Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen, 
Prof. Dr. Ulrike Kämmerer,
Dr. Josef Hingerl, Jürgen Müller, 
Dr. Sabine Stebel, Holger Reissner, 
Dr. Brigitte Röhrig, Dr. Beate Pfeil, 
Philipp Kruse LL.M., Dr. Martin Steiner, 
Prof. Werner Bergholz

Moderation: RA Dr. Christian Knoche (Vorstand AfA) und RA Dr. Josef Hingerl (AfA Mitglied).

Weitere Infos: https://afaev.eu/2-fahrenbacher-symposium/

Vom 07. bis 09.03.2025 im Golfhotel Fahrenbach im Naturpark Fichtelgebirge.

Karten unter:
Golfhotel Fahrenbach GmbH & Co. KG
Fahrenbach 1 | 95709 Tröstau
Tel.: 09232 / 8820
kontakt@golfhotel-fahrenbach.de
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❗️Rückkehr von Willkür in deutschen JVAen❗️

Die unmenschliche Behandlung von Angeklagten im sog. „Reichsbürger-Verfahren“ bei deren Transporten zu den Gerichtsverfahren ist offenbar zurück.

So berichtet Prof. Martin Schwab über die erneute „Nacktdurchsuchung“ seiner Mandantin Johanna F-J. nach der gestrigen Verhandlung am OLG Frankfurt.

(Quelle 👉 https://t.me/MartinSchwab/280)

Einer derartigen Behandlung wurden zu Beginn des Prozesses im Mai und Juni 2024 nahezu allen Angeklagten unterzogen, welche erst nach massivem Protest der Verteidiger sowie kritischen Presseberichten u.a. in

👉 nius.de (Handelt der Staat verfassungswidrig? Bizarrer Rechtsstreit um Körperöffnungen-Kontrolle der Reichsbürger-Angeklagten)

und

👉 nzz.ch (Ausziehen und Beine spreizen: Ist die Würde von «Reichsbürgern» antastbar?)

abgestellt wurden.

Dabei steht das Vorgehen zu den menschenunwürdigen Durchsuchungen nach den Schilderungen der Angeklagten offenbar im alleinigen „Ermessen“ der Beamten, wie der Meldung von Prof. Schwab zu entnehmen ist.

Ein Zustand, der eines Rechtsstaates nicht würdig ist.

Die Rückkehr derartiger Durchsuchungen ist daher sofort wieder abzustellen.
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"Der Frieden braucht unsere Stimme"

Dr. Friedrich Pürner auf x

Lasst uns gemeinsam unsere Stimmen erheben und ein Zeichen für den Frieden setzen:

Friedensdemo in München
Samstag 15. Februar
14 Uhr Königsplatz


Wir sehen uns gerne auf der Straße.

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www.macht-frieden.org

#machtfrieden #siko #Friedenswahl #muc1502
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💥Die Angst der Mächtigen💥

Heute wurden gleich drei Klagen der Querdenkenbewegung am Verwaltungsgericht Berlin in Bezug auf die Querdenken-Großdemonstrationen im August 2020 zurückgewiesen. Mit völlig absurden - und gefährlichen- Begründungen. Das Verwaltungsgericht Berlin bleibt bei dem rechtsstaatsunwürdigen Argument, dass eine Staatsmacht in einer vermeintlichen Ausnahmesituation machen darf, was sie will. Einen Rechtsschutz dagegen gibt es nicht und braucht es auch nicht - aus Sicht der Richterinnen und Richter. Das Berliner Verwaltungsgericht hat als Leitbild den unterwürfigen Untertan, der von einer allwissenden Staatsmacht "weise" geführt wird.

Die Urteilsverkündung- des bereits vorher vorformulierten Urteils - war so unerträglich, dass niemand sie sich bis zum Ende anhören wollte.

Hier ein paar Highlights:

Die Maskenpflicht bei einer Demo sei erforderlich gewesen, weil es damals noch keine Impfung gab.

Die wissenschaftlichen RKI-Erkenntnisse aus den geleakten Protokollen waren im Jahr 2020 so geheim, dass es der Polizei unmöglich war, diese damals direkt beim RKI zu erfragen.

Polizisten können ohne Messung Abstände richtig einschätzen, ohne Blick auf Identitätsdokumente Menschen ansehen, ob sie zu einem gemeinsamen Haushalt gehören und ohne Stichproben einschätzen, ob jemand von der Maskenpflicht befreit ist.

Kurz:
Wenn Politik und Versammlungsbehörden eine Versammlung auflösen oder verbieten wollen, dann brauchen sie dies nur auszusprechen. Tatsachen und Fakten sind nicht erforderlich.

Der Vorsitzende des Verwaltungsgerichts schien von dem Konzept Grundgesetz und Abwehrrechte auch nicht wirklich überzeugt zu sein. Jedenfalls hat er eine grundrechtskonforme Auslegung der Berliner Coronaverordnung als nicht erforderlich angesehen.

Ich bin nach dem Verfahren von mehreren Prozessbeobachtern angesprochen worden, ob ich noch an den Rechtsstaat glauben würde.

Dazu kann ich sagen: Von dem Konzept eines Rechtsstaats bin ich überzeugt. Von der Art, wie die Justiz in Deutschland immer mehr zur Hilfsbehörde politischer Narrative wird, bin ich erschrocken. Das ist aber auch kein Rechtsstaat.

Die Willfährigkeit der Justiz, politische Entscheidungen zu treffen, tritt mit dem Anwachsen von Erkenntnissen über politische Fehler immer deutlicher hervor.

Wenn ich den durchaus neutralen Bericht im Tagesspiegel lese, darf ich die leise Hoffnung hegen, dass auch diejenigen, die Querdenken gegenüber kritisch eingestellt sind, inzwischen erkennen, dass die als befremdlich empfundene Meinung anderer weniger gefährlich ist als ein übergriffiger Staat mit willfähriger Justiz:

https://archive.is/ZDalI

Die Aufarbeitung findet (aktuell) nicht vor Gerichten statt. Es braucht zunächst einen politischen Wandel.

Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG
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Anreise zur Demo MACHT FRIEDEN am 15.2.2025 auf dem Königsplatz in München

Startpunkt der Demo:
14:00 Uhr, Königsplatz 1, 80333 München, GPS 48.146, 11.565 bzw. N 48° 8.7, E 11° 33.9

Mit der Bahn: HBF München

Mit dem MVV: Haltestelle Königsplatz (U2, U8), oder S-Bahn Haltestelle Hauptbahnhof und kurzer Fußweg. Um zur Demo zu gelangen, musst Du die Zone M lösen, und zusätzlich alle Zonen bis zur Zone deines Einstiegs-Bahnhofs.

https://www.mvv-muenchen.de/ticketshop-preise/tarifstruktur/zonen/index.html

Mit dem Auto: Am besten parkst Du außerhalb und wechselst dann in den MVV. Parkplätze in der Innenstadt sind rar und teuer. Wer trotzdem mit dem Auto bis in die Innenstadt anreisen möchte, der sollte beachten: Diesel mit grüner Euro-4-Plakette sind seit 1.2.2023 in der Münchner Innenstadt verboten!

Park + Ride Parkplätze findet ihr auf dieser Karte: https://www.mvv-muenchen.de/plaene-bahnhoefe/park-ride/index.html.

(Angaben ohne Gewähr.)

Wir sehen uns auf der Straße.

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❗️Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️

Heute: Verrat

Während Landesverrat darauf abzielt, Staatsgeheimnisse an fremde Mächte zu geben, zielt der Hochverrat auf den gewaltsamen Umsturz der inneren Ordnung eines Staates.

Prof. Thomas-M. Seibert berichtet über aktuelle Hochverrat-Verfahren in Deutschland.

Die deutsche Noch-Innenministerin scheint ihre Bediensteten auf Gesinnungslinie bringen zu wollen. Bereits die Mitgliedschaft in einer bestimmten politischen Partei soll „dienstrechtliche Konsequenzen“ bis hin zur Entlassung haben können. Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, MdB, geht das zu weit: Wir sprechen über seine Strafanzeige gegen Nancy Faeser. Sind vor dem Gesetz alle gleich, oder wird in der politischen Strafverfolgung mit zweierlei Maß gemessen?

Mit David Zollinger diskutieren wir, ob Handlungen einer Bundesrätin in der Schweiz als eine neue Form des Landesverrats subsumiert werden können.

Und Carlos A. Gebauer wirft die Frage auf, was Verrat und Heldentum miteinander gemein haben.

Moderation:
Michael R. Moser

Wie immer Freitags live ab 10:05 Uhr auf kontrafunk.radio und zum Nachhören

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