Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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❗️Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️

Heute:
Staatsskepsis

Rechtsanwältin Annette Heinisch im Gespräch mit den Kollegen Prof. Martin Schwab, Dr. Christoph Schmischke und Dr. Gerald Brei

„Staatsskepsis“ war in Deutschland nie ausgeprägt, so schrieb der deutsche Journalist Jan Fleischhauer. Dann beschrieb er, warum diese durchaus angebracht sein könnte, und bewies damit zugleich, wie tief der Vertrauensverlust in staatliche Institutionen mittlerweile geht.

Nicht nur Fleischhauer illustrierte das am Beispiel der Journalistin Anabel Schunke; auch wir befassen uns mit ihrem Fall im Interview mit ihrem Verteidiger Dr. Christoph Schmischke.

Im Gespräch mit Prof. Martin Schwab, Verteidiger einer Angeklagten im sogenannten „Reichsbürgerprozess“,erläutern wir die Hintergründe dieses Falls.

Zum Schluss besprechen wir mit Rechtsanwalt Dr. Gerald Brei den Freispruch eines Arztes in der Schweiz, der Maskenbescheinigungen ausgestellt hat.


Ab 10:05 live auf Kontrafunk.radio und zum Nachhören auf

👉 kontrafunk.radio

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❗️Der Wegscheider❗️

Heute:
Kriegsbesoffen & demokratiefeindlich!

Im neuen Wochenkommentar geht es heute um das Rekord-Defizit von 22 Milliarden Euro im Operettenstaat Österreich, um qualifizierte Postenbesetzungen und warum man in der EU die richtige Gesinnung braucht, um für ein Politisches Amt zu kandidieren.

„So geht Rechtsstaat in der EU“

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aak5k6an9brw6hcegymm/
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Forwarded from KaSchiiii - DasOriginal
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Mein lieber Karl,

am 8.April 2025 jährt sich erneut Dein Geburtstag. Wir erleben ihn nun zum 4. Mal ohne Dich.

Ebenso viele lange Jahre hat auch mein Gerichtsprozess - rund um die Vorkommnisse am 3.1.2021 im Nürnberger U-Bahntunnel - gedauert. Ich bin heute noch froh, dass Du damals überlebt hast.

Das Urteil: 9 Monate auf Bewährung plus Geldauflage. Die Körperverletzung ist auf Gerichtsbestreben vom Tisch, wohingegen der "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" aufrechterhalten wurde. Ein Revisionserfolg war nach den Begleitumständen in der 2. Instanz nicht zu erwarten. Deshalb wird diese Akte nunmehr fürs Erste geschlossen.

War es das wert? Ja! Weil Du, lieber Karl, u.a. wesentlich dazu beigetragen hast, dass die Polizei in Österreich weniger aggressiv auf die Menschen losging. Daher haben sie sich 2022 in Massen auf die Straße gewagt und letztendlich den Impfzwang verhindert!

Viele österreichische Polizisten beobachteten ganz genau, was Du sagtest. Du warst ihr Held! Und das sage nicht ich! Es ist der O-Ton des zuständigen Einsatzleiters der großen Wiener Demo im Winter 2020, eine der wenigen, die sauber abgelaufen ist. Er bekam dafür mediale Schelte, wurde suspendiert und nachdem es einen Riesenaufschrei diesbezüglich gab, musste er wieder in Amt und Würden aufgenommen werden. Auf seine Initiative hin wurdest Du im Sommer 2021 vom Veranstalter einer Wiener Ärztedemo als Redner eingeladen. Wir verbrachten den ganzen Abend mit ihm und erfuhren einiges, was im österreichischen Polizeiapparat vor sich ging.

Seitdem ist viel geschehen. Die 4-jährige kontinuierliche Präsenz z.B. mit "München-steht-auf" jeden Mittwoch zeigt Wirkung! Nicht nur, weil uns die Polizisten mittlerweile gut kennen und ein Jeder den Unterschied zu anderen Demonstrationen wahrnimmt. Bis heute bekommen wir aus den Rathäusern und Behörden gesteckt, dass wir weiter machen und nicht aufgeben sollen. Besonders, da vieles anders entschieden wird, weil sie uns auf der Straße wissen!

Polizisten sind Teil unseres Publikums, bei Dir waren sie oftmals sogar Dein „Haupt-Publikum“!

Viele Menschen in der Bewegung führen Deine Arbeit – jeder auf die ihm eigene Art und Weise – weiter fort. Es ist ein langer und mühevoller Weg, der Einiges abverlangt.

Unsere gemeinsame Arbeit war und ist mir dies alles wert. Viele haben bei diesen Gerichtsprozessen ihre Seele verkauft und müssen nun damit leben. Tauschen möchte ich mit keinem von ihnen. Ich hege weder Groll noch Gram - gegen Niemanden. Im Gegenteil, ich gehe gestärkt aus diesen letzten 4 Jahren, aufrecht und um einiges weiser und danke Dir, dass es Dich in meinem Leben gegeben hat!

Habe die Ehre mein lieber Karl 🙏🙏🙏

KaSchiiii

Videos, Berichte & Unterstützungsmöglichkeit zum Prozess:
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🚨 30. Prozesstag: Realität schlägt Staatsfantasie

💸 100.000 € für Leipzig – so viel kostete die Querdenken-Demo. Alles durch Michael Ballweg finanziert. Die Staatsanwaltschaft tut weiter so, als wäre Protest gratis.

✍️ Eine Zeugin musste ihr Polizeiprotokoll handschriftlich korrigieren. Aussagen wurden "angepasst".

Nächster Verhandlungstag
📅 Donnerstag, 10. April 2025, 9:00 Uhr
📍 Ort: Landgericht Stuttgart

📣 Kommt vorbei & sorgt für Öffentlichkeit!

Weitere Informationen:

https://querdenken-711.de/gerichtsprozess

Unterstützen:
Name: Michael Ballweg
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oder: https://querdenken-711.de/energie

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Forwarded from KRASSER GURU
Vortrag mit anschließender Diskussion und Fragerunde:
"Meinung schützt vor Strafe nicht"
Wie sehr politisiert ist die deutsche Strafjustiz wirklich?

Die Rechtsanwälte Viktoria Dannenmaier, Dirk Sattelmaier und Markus Haintz berichten über spektakuläre Fälle aus dem Gerichtssaal.

📍🔜 22. Mai 2025 in Bochum

📌 Infos und Tickets

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Tag #31/Ballweg: Staatsanwaltschaft verteidigt Vermögensarrest – mit Mutmaßungen statt Beweisen

Nach über 30 Verhandlungstagen verteidigt die Staatsanwaltschaft den Arrest über 330.000€ gegen Michael Ballweg – trotz gegenteiliger Gerichtsprognose und fehlender Beweise.

Der neue Schriftsatz? 6 Seiten voller Spekulationen. Statt Fakten liest man dort: „es sei anzunehmen“, „mutmaßlich“, „denkbar“.

Reinhard Löffler bringt es auf den Punkt:
„Die Firma existiert nicht mehr, weil Ballweg inhaftiert wurde. Aber die Staatsanwaltschaft konstruiert weiter ein Verschleierungsmodell.“

Hans Böhme ergänzt:
„Das Schreiben strotzt vor Annahmen. Aber auf Annahmen kann man keine Verurteilung stützen.“

📅 Nächster Verhandlungstag: Montag, 14.04.2025
📍 Ort: Landgericht Stuttgart

Weitere Informationen:

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Heute:
Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl

Vorgestellt werden insgesamt die Wahlprüfung, das Beschwerdeverfahren und schließlich zuletzt ergangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Prof. Rupert Scholz beurteilt die faktischen Chancen möglicher Wahlprüfungsbeschwerden.

Im Anschluss nimmt hierzu Ulrich Fischer Stellung.

Tobias Gall kommentiert die fortschreitende Erosion des Rechtsstaats nach der Bundestagswahl.

Moderation:
Prof. Thomas M. Seibert

Zu hören auf

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🔵🔸 Meinungsfreiheit in größter Gefahr ! - Vortrag von Prof. Dr. Martin Schwab

🔎🔹Ein Vortrag aus der Reihe vom 5. AfA Bürgerforum

➡️ Premiere am 14.04.2025 um 18.00 Uhr auf Youtube und Rumble

Anhand aktueller Fälle und Gerichtsverfahren beschreibt der Bielefelder Hochschullehrer Prof. Dr. Martin Schwab, wie sehr die Meinungsfreiheit mittlerweile in Gefahr ist. Während regierungskritische Äußerungen unnachgiebig staatlich verfolgt werden, hat die Antifa alle "Freiheiten". Auf welche Weise das Äußerungsstrafrecht systematisch politisch missbraucht wird, erfahren Sie in diesem eindrucksvollen Vortrag anlässlich des 5. AfA-Bürgerforums.

🔸 Eine Produktion von Front_Wolf2020 in Zusammenarbeit mit den Anwälten für Aufklärung.

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten: www.afaev.eu/spenden
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32. Prozesstag: Beobachtung ohne Verdacht – Steuerfahndung wollte Strafverfahren schon 2020

Am 32. Prozesstag wurde klar: Michael Ballweg wurde seit August 2020 überwacht, obwohl seine Steuererklärung erst 2022 fällig gewesen wäre. Ein Vermerk aus dem Finanzamt spricht von einem geplanten Verfahren – ohne Anfangsverdacht.

Weitere Highlights:
- Die Demo am 03.08.2024 in Berlin mit 60.000 Teilnehmern war Teil der weiter aktiven Strukturen von QUERDENKEN-711 – finanziert durch Ballweg.
- Der angebliche Fluchtcontainer? Kein Hausrat, kein Plan zur Auswanderung – nur Technik.

📅 Nächster Verhandlungstag: 29. April 2025
📍 Ort: Landgericht Stuttgart

#MichaelBallweg #Gerichtsprozess #TeamWahrheit

Weitere Informationen:
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🔵🔸 Strafprozess als politisches Verfahren! - Vortrag von RA Dirk Sattelmaier

🔎🔹Ein Vortrag aus der Reihe vom 5. AfA Bürgerforum

➡️ Premiere am 17.04.2025 um 18.00 Uhr auf Youtube und Rumble

Der Kölner Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier erläutert in seinem Vortrag anlässlich des 5. AfA-Bürgerforums politisierte Strafverfahren, die ein düsteres Bild auf den Zustand der deutschen Justiz werfen. Dirk Sattelmaier fordert die Abschaffung des Paragraph 188 Strafgesetzbuch (sog. "Majestätsbeleidigung") und ein Ende der politischen Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften. AfA e.V. schließt sich diesen Forderungen an.

🔸 Eine Produktion von Front_Wolf2020 in Zusammenarbeit mit den Anwälten für Aufklärung.

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🔵🔸 Strafprozess als politisches Verfahren! - Vortrag von RA Dirk Sattelmaier

🔎🔹Ein Vortrag aus der Reihe vom 5. AfA Bürgerforum

➡️ Premiere am 17.04.2025 um 18.00 Uhr auf Youtube und Rumble

Der Kölner Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier erläutert in seinem Vortrag anlässlich des 5. AfA-Bürgerforums politisierte Strafverfahren, die ein düsteres Bild auf den Zustand der deutschen Justiz werfen. Dirk Sattelmaier fordert die Abschaffung des Paragraph 188 Strafgesetzbuch (sog. "Majestätsbeleidigung") und ein Ende der politischen Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften. AfA e.V. schließt sich diesen Forderungen an.

🔸 Eine Produktion von Front_Wolf2020 in Zusammenarbeit mit den Anwälten für Aufklärung.

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Heute:
Freiheit, Gleichheit und Demokratie

Welche Bedeutung haben Meinungsfreiheit und die Gleichheit vor dem Gesetz für die Demokratie? Hätten mutige Abgeordnete die Lockerung der Schuldenbremse verhindern können? Und: Gilt der landläufig bekannte Satz „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“ ganz besonders für Politiker in hohen und höchsten Staatsämtern?

Und über die Strafverfolgung gegen den Youtuber und Satiriker Tim Kellner diskutiert Rechtsanwalt Michael Moser von der „Rechtsstaats“-Redaktion mit dem

👉 Schweizer Nationalrat Gregor A. Rutz

👉 dem Professor für öffentliches Recht Volker Boehme-Neßler

👉 dem Bundestagsabgeordneten Dr. Christian Wirth

👉 und dem Kölner Strafverteidiger Markus Haintz

Moderation:
RA Michael R. Moser

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Campact e. V. unterliegt gegen Markus Haintz vor Gericht

Der Campact e. V. wollte nicht, dass ich einen X-Post verbreite, hat eine einstweilige Verfügung gegen mich beantragt und ist kläglich gescheitert.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZ.media


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DER FREISPRUCH AUS WERNIGERODE WURDE BESTÄTIGT!

Liebe Community,

Erinnern wir uns: Am 20.2.2025 hatte ich hier in diesem Kanal die Freude, eine gute Nachricht zu verkünden – nämlich einen Freispruch! Mein Mandant war beim Amtsgericht Wernigerode unter Anklage gestanden, weil er in drei Fällen Illustrationen mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ im Stil des Schriftzugs „Arbeit macht frei“ auf NS-Konzentrationslagern und im vierten Fall ein gewöhnliches Hakenkreuz mit der Überschrift „1941“ sowie direkt daneben ein aus Impfspritzen zusammengesetztes Hakenkreuz mit der Überschrift „2021“ gepostet hatte. Der Anklagevorwurf hatte in den ersten drei Fällen auf Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) und im vierten Fall auf Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) in Tateinheit mit Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) gelautet.

Das Amtsgericht Wernigerode hatte, wie ich bereits berichtete, meinen Mandanten mit Urteil vom 20.2.2025 von sämtlichen Anklagevorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt. Heute, am 23.4.2025, fand bereits die Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Magdeburg statt. Das Landgericht Magdeburg hat die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen, weil es in keinem der verfahrensgegenständlichen Posts einen Straftatbestand verwirklicht sah. Der Freispruch meines Mandanten hat also weiterhin Bestand!

Bemerkenswert an der heutigen Verhandlung war, dass selbst die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft Freispruch beantragte! Als der Vorsitzende Richter daraufhin fragte, ob sie die Berufung dann nicht gleich zurücknehmen wolle, erwiderte sie, dafür habe sie keine Weisung. Der Freispruch ist also immer noch nicht rechtskräftig. Es nach wie vor möglich, dass die Staatsanwaltschaft noch in Revision geht.

Wer mit den Gepflogenheiten des Justizbetriebes nicht vertraut ist, wird mich jetzt fragen, wie denn sowas sein kann:

1. Wie kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft erst Berufung einlegt und dann aber – bei unveränderter Faktenlage! – die Zurückweisung der eigenen Berufung beantragt? Und dann trotzdem noch in Revision gehen kann? Dazu muss man zweierlei wissen:

a) Sachbearbeiter und Sitzungsvertreter können bei der Staatsanwaltschaft zwei verschiedene Personen sein. Sachbearbeiter ist derjenige, der die Ermittlungen führt und die Anklageschrift fertigt; Sitzungsvertreter ist derjenige, der in der Hauptverhandlung für die Staatsanwaltschaft auftritt.

Die heutige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft war ganz offensichtlich NICHT die Sachbearbeiterin. Im Vorgespräch zur erstinstanzlichen Verhandlung in Wernigerode war zur Sprache gekommen, dass die Ermittlungen von einer Oberstaatsanwältin geführt werden. Die heutige Sitzungsvertreterin hatte sich in der heutigen Berufungshauptverhandlung die Posts meines Mandanten noch einmal zeigen lassen, weil sie diese gar nicht gekannt hatte. Umso akkurater war sie auf die rechtliche Seite vorbereitet und hat in ihrem Plädoyer punktgenau ausgeführt, warum das, was mein Mandant gepostet hatte, nicht strafbar sein kann. Aber sie hatte eben kein Mandat, die Berufung zurückzunehmen – dazu hätte es eine Weisung seitens der Sachbearbeiterin, ggf. sogar der Behördenleitung bedurft. Wohl aber war sie befugt, auf Freispruch zu plädieren; sie ist nicht gezwungen, gegen ihre eigene Überzeugung zu argumentieren. Die heutige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft hat mit anderen Worten heute ein bemerkenswert starkes Rückgrat bewiesen!

2. Der staatliche Strafanspruch steht nur in sehr begrenztem Umfang zur Disposition der Verfahrensbeteiligten. Das Gericht hätte heute meinen Mandanten verurteilen dürfen, obwohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend einen Freispruch gefordert haben. Und so liegt es auch in der Rechtsmittelinstanz: Die Staatsanwaltschaft hat das Recht, das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen, selbst wenn das Gericht so entschieden hat wie beantragt. Deshalb ist nach wie vor die Revision möglich.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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Belastungszeuge im Prinz Reuss Verfahren sagt falsch aus

Ein von der Bundesanwaltschaft nach Anklageerhebung benannter Belastungszeuge hat vor dem OLG Frankfurt fälschlicherweise angegeben, über einen Bachelor-Abschluss zu verfügen. In der Hauptverhandlung am 22.04.2025 gab er an, dass Gericht diesbezüglich belogen zu haben.

Die Verteidiger der Angeklagten Prinz Reuss und Joachim H. nehmen in diesem Bericht Stellung zu den gestrigen Vorkommnissen

https://www.1730live.de/wichtiger-zeuge-sagt-im-reichsbuerger-prozess-aus/
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Dr. Reiner Füllmich wurde zu 3 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. 5 Monate U-Haft werden nicht angerechnet, laut dem Gericht, aufgrund von Prozessverschleppung der Verteidigung. Füllmich bleibt in Haft.

Hier ein X-Video von Roger Bittel.
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