Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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❗️Der Rechtsstaat im Kontrafunk❗️

Heute:
Skandale und sieben Siegel

Im Gespräch mit Carlos Gebauer geht es um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn mit Spannung erwartet wird die mündliche Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rundfunkbeitragspflicht.

Marcus Pretzell erläutert die interessanten Gedanken, die sich ein Amtsgericht über die Voraussetzungen des Hausfriedensbruchs macht. Die Frage ist: Wann ist die Verletzung eines Sperrbezirks zugleich strafbarer Hausfriedensbruch?

Zum Schluss versuchen wir gemeinsam mit Ulrich Fischer, ein wenig Klarheit in Rechtssetzung und Gerichte der EU zu bringen, die in mancher Hinsicht ein Buch mit sieben Siegeln sind.

Moderation:
Annette Heinisch

👉 kontrafunk.radio

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❗️Der Rechtsstaat im Kontrafunk❗️

Heute:
Von Verhinderungsblockaden, Bauernprotesten und Nacktdurchsuchungen

Dirk Sattelmaier im Gespräch mit Dr. Reinhard Löffler, Ralf Ludwig und Prof. Martin Schwab

Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist fundamental und konstitutiv für jede Demokratie. Zugleich ist es ein ewiger Stachel im Fell der Regierungen. Daher ist es staatlicherseits ständig Versuchen ausgesetzt, eingeschränkt zu werden. Mit Rechtsanwalt Ralf Ludwig besprechen wir ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht von März 2024, welches aktuell negative Auswirkungen auf die Strafverfahren zahlreicher Teilnehmer der Bauernproteste in Biberach von Februar 2024 hat. Über diese Verfahren berichtet Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler. Und Prof. Martin Schwab erläutert rechtlich bedenkliche Nacktdurchsuchungen in deutschen Justizvollzugsanstalten

Moderation:
Dirk Sattelmaier

👉 kontrafunk.radio

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❗️Der Rechtsstaat im Kontrafunk❗️

Heute:
Von Verhinderungsblockaden, Bauernprotesten und Nacktdurchsuchungen

Dirk Sattelmaier im Gespräch mit Dr. Reinhard Löffler, Ralf Ludwig und Prof. Martin Schwab

Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist fundamental und konstitutiv für jede Demokratie. Zugleich ist es ein ewiger Stachel im Fell der Regierungen. Daher ist es staatlicherseits ständig Versuchen ausgesetzt, eingeschränkt zu werden. Mit Rechtsanwalt Ralf Ludwig besprechen wir ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht von März 2024, welches aktuell negative Auswirkungen auf die Strafverfahren zahlreicher Teilnehmer der Bauernproteste in Biberach von Februar 2024 hat. Über diese Verfahren berichtet Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler. Und Prof. Martin Schwab erläutert rechtlich bedenkliche Nacktdurchsuchungen in deutschen Justizvollzugsanstalten

Moderation:
Dirk Sattelmaier

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❗️ZDF-Journalist Halbach „kaltgestellt“❗️

Wegen seiner öffentlichen Kritik am ÖRR erlebt der ZDF-Journalist Andreas Halbach in der Redaktion ein Tribunal, erzählt er exklusiv im Cicero-Interview. Die Chefs vom Dienst verweigern nun die Zusammenarbeit – womöglich auf Anweisung von oben.

Es zeigt sich ein weiteres Mal, dass der Meinungskorridor im ÖRR extrem eng geworden ist und mutmaßlich unliebsame Mitarbeiter auf das Abstellgleis verbracht werden. Dieser Fall ist ebenso wie die causa Julia Ruhs ein weiterer Tiefpunkt in Sachen Glaubwürdigkeit des ÖRR.

Ein hochspannendes Interview auf

👉 cicero.de
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BGH entlastet Ärzte: Keine private Haftung für Corona-Impfschäden bis 2023
(Karlsruhe, 9. Oktober 2025)

Der Bundesgerichtshof
hat in einem wegweisenden Urteil klargestellt: Für Schäden durch sog. Corona-"Impfungen" bis zum 7. April 2023 haftet der behandelnde Arzt nicht privat. Es kommt gemäß Art. 34 Satz 1 GG nur eine Amtshaftung des Staates in Betracht.

Der III. Zivilsenat wies die Revision eines Patienten zurück, der seine Hausärztin für eine sog. Corona-"Impfung" im Dezember 2021 haftbar machen wollte. Der Kläger, der nach der dritten Dosis eine schwere Herzkrankheit und berufliche Einschränkungen erlitt, forderte rund 800.000 Euro Schmerzensgeld. Er sah in der Impfung und mangelnder Aufklärung den Grund für seine Leiden.

Doch der BGH folgte den Vorinstanzen: Die Impfungen waren Teil der staatlichen Pandemie-Bekämpfung und fielen unter die Corona-Impfverordnung. Ärzte handelten als "Werkzeuge" des Staates mit engem Entscheidungsspielraum – von Aufklärung bis Nachsorge streng vorgeschrieben.
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Forwarded from Bernd
✳️ Einladung zum 3. NNB Impulstag ✳️
✳️ am Sonntag 12.10.2025 09:00-18:00 ✳️
✳️ im Parzival-Zentrum Karlsruhe
✳️

✳️⚠️ DER VORVERKAUF LÄUFT ⚠️✳️

Beim 3. NNB Impulstag gibt es wieder ein vielseitiges Programm und den wohlbekannten Marktplatz der Möglichkeiten.

Durch die räumliche Trennung der Ausstellung auf großzügigen Außenflächen (zusätzlich zu Innenräumen) und den Vorträgen im Saal sind dieses Mal die Stände ganztägig zugänglich.

Weitere Detail-Infos zum Programm und stetige Aktualisierungen auf unserer NNB-Homepage https://netzwerknordbaden.de.

Karten gibt’s wie immer bei https://krasser.guru/veranstaltungen/3-nnb-impulstag-it3.
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❗️Der Rechtssaat im Kontrafunk❗️

Heute:
Reformstau

Tobias Gall im Gespräch mit Prof. Rupert Scholz, Ulrich Fischer und Carlos A. Gebauer

Tobias Gall spricht mit Prof. Rupert Scholz über die systemischen Widersprüchlichkeiten und weitere Probleme des aktuellen Staatsbürgerrechts.

Rechtsanwalt Ulrich Fischer führt in das deutsche Schiedsgerichtswesen ein und erläutert seine möglichen Vorzüge.

Und Rechtsanwalt Carlos Gebauer berichtet über die Probleme des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks anhand eines beim Bundesverwaltungsgericht gerade verhandelten Falles.

Moderation:
Rechtsanwalt Tobias Gall

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Forwarded from Bernd
✳️ Einladung zum 3. NNB Impulstag ✳️
✳️ am Sonntag 12.10.2025 09:00-18:00 ✳️
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Durch die räumliche Trennung der Ausstellung auf großzügigen Außenflächen (zusätzlich zu Innenräumen) und den Vorträgen im Saal sind dieses Mal die Stände ganztägig zugänglich.

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❗️Interview zum gestrigen Urteil des BVerwG❗️

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage einer Frau aus Bayern gegen die Pflicht zum Rundfunkbeitrag zurückverwiesen an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, verbunden mit einer Rüge für die dortigen Richter.

Über dieses Urteil und mögliche Folgen spricht der Journalist Peter Welchering.

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-16-oktober-2025
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❗️Der Rechtsstaat im Kontrafunk❗️

Heute:
Recht oder Gerechtigkeit – Antifa, Kindesmissbrauch und Überwachungsstaat

Michael Moser im Gespräch mit Hans-Georg Maaßen, Artur Terekhov und Sascha Flatz

Die Kantonsregierung will durch eine kantonale Immobilienüberwachungsverordnung ihre Liegenschaften vor Vandalismus schützen und ist dabei etwas „über das Ziel hinausgeschossen“. Der Rechtsanwalt Artur Terekhov berichtet über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich.

Die Antifa gibt zu reden. Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Maaßen nimmt dazu eine klare Haltung ein. Maaßen fordert, die Antifa als terroristische Vereinigung einzustufen, und erwartet, dass der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt handelt.

Rechtsanwalt Sascha Flatz aus Wien erläutert das Urteil des Landesgerichts Wien in Strafsachen, das hohe Wellen der Empörung und der Emotionen ausgelöst hat, als zehn Tatverdächtige im Fall der 12-jährigen Mia freigesprochen worden sind.

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Thüringen: Corona-Aufarbeitung in den Händen der Bürger

"In Thüringen überboten am 30. September 2025 die zivilen Kräfte den Aufklärungswillen der Regierungsparteien. Die 5. Sitzung des Untersuchungsausschuss gestaltete sich wieder hochdynamisch. Die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen schien sich für einen Augenblick außerhalb des Sitzungssaals abzuspielen, wenn nicht Prof. Dr. Stefan Homburg die epidemiologischen Grundlagen des Frühjahrs 2020 für die Fraktionsvertreter an die Wand geworfen hätte. Wurden die RKI-Erkenntnisse während der Corona-Zeit noch wie der heilige Gral gehütet, will man heute – da sie offen daliegen – nichts von ihnen wissen.

Auch der Direktor für Medizinische Datenwissenschaften und Klinische Epidemiologie des Universitätsklinikums Jena, Prof. Dr. André Scherag, bestätigte, dass es keine Überlastung des Gesundheitssystems gegeben hat, führte dies jedoch auf andere Ursachen zurück. Die konservative Haltung der Regierung alle schützen zu wollen, stand dabei im Vordergrund. Das nahmen die Zuschauer zum Anlass mit Prof. Dr. Scherag in Austausch zu treten.

Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Homburg wird am 17.10.2025 veröffentlicht."
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💥 Deutscher Sonderfall 💥

Andrej Hunko vom BSW schreibt auf X:

Als internationaler Wahlbeobachter für den Europarat, die OSZE oder den Auswärtigen Ausschuss des Bundestages habe ich an rund 30 Missionen etwa in Russland, der Ukraine, der Türkei, in den USA oder Lateinamerika teilgenommen.

Mir ist kein Land der Welt bekannt, in dem das neu gewählte Parlament darüber entscheidet, ob es legitim zustande gekommen ist - außer Deutschland. Hierzulande gibt es noch nicht mal einen zeitlichen Rahmen, in dem diese Entscheidung gefällt werden muss. In der Regel gibt es in den meisten Ländern dafür eine unabhängige Wahlbehörde („Central Election Commission“) mit entsprechenden Befugnissen.

Vor einem Jahr war ich etwa für den Europarat in Georgien, dort wurden nach heftigen Protesten und Vorwürfen des Wahlbetrugs binnen weniger Tage knapp 15% der Wahllokale neu ausgezählt. Die Entscheidung fällte die oberste Wahlbehörde binnen weniger Tage. Das Ergebnis war praktisch unverändert.

Bereits 2017 anlässlich der Bundestagswahl hatten die internationalen Wahlbeobachter der OSZE prophetische Kritik am System in Deutschland formuliert: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben keinen Zeitraum für die Bearbeitung der Entscheidung von Beschwerden in der Nachwahlperiode her.… So ein langer Prozess wirft Fragen zur Effizienz und zeitnahen Schutz von Wahlrechten auf und steht im Widerspruch zu den OSZE Verpflichtungen als auch anderer internationaler Verpflichtungen und Standards. Des Weiteren, kann ein System, wo der gewählte Bundestag die Rechtmäßigkeit der Wahl seiner eigenen Mitglieder überprüft, Fragen zu Interessenskonflikten aufwerfen.“

Dokument

Wie üblich glaubte man in Berlin diese Kritik ignorieren zu können. Kritik der internationalen Wahlbeobachter ist anscheinend nur dann interessant, wenn sie Russland oder andere missliebige Staaten betrifft. Doch nicht bei uns!

Nach der Pannen-Wahl 2021 in etlichen Berliner Wahlbezirken dauerte der Prozess zur NACHWAHL der Bundestagswahl in diesen Bezirken fast 2 1/2 Jahre (!!) - bis zum Februar 2024. Es gab kleinere Verschiebungen, einige Abgeordnete mussten mitten in der Legislatur ihren Sitz räumen, andere zogen für weniger als ein Jahr ein. Die Mehrheitsverhältnisse blieben jedoch unverändert.

Ganz anderes bei dieser Bundestagswahl: Eine Neuauszählung - und dann der wahrscheinliche Einzug des BSW in den Bundestag - würde die Zusammensetzung massiv verändern: Ca. 32 Abgeordnete aller Fraktionen müssten den Bundestag verlassen, 32 BSW-Abgeordnete zögen ein. Die Merz/Klingbeil-Regierung hätte keine Mehrheit mehr. Auf den bisherigen Beschlüssen läge der Schatten der mangelnden Legitimation. Das ist der Grund, warum die Überprüfung der Wahlbeschwerden im Bundestag verschleppt wird - und zwar von den Parteien, die sich selbst „die demokratischen Parteien“ nennen.

Bereits im Juni hatte der Parlamentspräsident des Europarats die neue deutsche Delegation im Anschluss an ihre Akkreditierung aufgefordert, die Prüfung der Wahlbeschwerden in Deutschland zu einem raschen Abschluss zu bringen. 25 Abgeordnete der dortigen parlamentarischen Versammlung forderten das Gleiche und legten eine Neuauszählung nahe.

Es ist nur eine Frage der Zeit bis auch international nach der Legitimität des 21. Deutschen Bundestages und damit der Merz-Regierung gefragt wird.

Um weiteren Schaden von der Demokratie in Deutschland abzuwenden, sollte nicht gewartet werden, bis das Bundesverfassungsgericht das anordnet, sondern die Neuauszählung so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden. Und eine Grundgesetzänderung anvisiert werden, um Wahlprüfungen künftig aus dem Parlament auszulagern und damit Interessenskonflikten vorzubeugen.

Quelle

Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG
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Heute:
Freiheitsverletzungen

Zu den Plänen für die neue Wehrpflichtreform hören Sie einen Beitrag von Prof. Rupert Scholz.

Carlos Gebauer stellt die Folgen dar, die sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum ÖRR-Zwangsbeitrag ergeben.

Prof. Dietrich Murswiek gibt Einblick in die Freiheitsverletzungen bei der Löschung durch Social-Media-Plattformen. Im Kommentar behandelt

Ulrich Fischer die Meinungsäußerungen einer früheren Bundesverfassungsrichterin.

Außerdem in dieser Ausgabe: Rechtsnachrichten.

Moderation:
Thomas M. Seibert

👉 kontrafunk.radio

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Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸 (➖ Jay ➖)
Der Grundrechte-Schredder: Karlsruhe holt Gold im Verfassungsverrenken

Die Preisverleihung der 1bis19-Initiative im Maritim-Hotel zeigt, wie Merkel, lokale Politiker und Karlsruhe das Grundgesetz kreativ biegsam machten.

Ein Beitrag von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia

ℹ️ Unterstützen: geht hier oder über SO DONE abschalten.
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Media is too big
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Mittwoch, 29. Oktober 2025, 18:05 Uhr, 18/20: Das Abendjournal – live mit Benjamin Gollme

Ich habe heute Abend im Kontrafunk ein Live-Interview zu den neuesten Entwicklungen bezüglich der Skandale um Kulturstaatsminister Wolfram Weimer gegeben, in den ein relevanter Teil der deutschen Politprominenz verwickelt ist.

Wir haben nicht nur die gestrige Unterlassungserklärung der WEIMER MEDIA GROUP zugunsten von HAINTZmedia thematisiert, sondern auch die jüngsten Entwicklungen.

So wurde heute Bundeskanzler Friedrich Merz von der Webseite des Ludwig-Erhard-Gipfels genommen. Gestern wurde Merz von Haintz legal diesbezüglich abgemahnt.

Heute folgten weitere Abmahnungen gegen:

– Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Bayern,

– Bundestagspräsidentin Julia Klöckner,

– Ministerpräsident Hendrik Wüst, NRW,

– Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche,

– Altbundespräsident Joachim Gauck und

– die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles.

_________________________________________
Wer die Mandantschaft von Haintz legal, die für den Moment anonym bleiben wird, bei dem Vorgehen gegen Merz und Co. unterstützen möchte, kann dies durch eine Überweisung auf das Anderkonto der Kanzlei Haintz legal unter dem Betreff 1092-25 oder per PayPal tun:

Haintz legal Rechtsanwalt-GmbH
Kreissparkasse Ulm
IBAN: DE94 6305 0000 0021 3607 81
BIC: SOLADES1ULM

PayPal.

Hinweis zum Unterstützungsaufruf:
Die heutigen Abmahnungen wurden von Haintz legal aus rechtlichen Gründen ohne Kostenaufforderung zulasten der aktiven und ehemaligen Politiker verschickt. Die Abmahnkosten müssen also von der Mandantin von Haintz legal bezahlt werden, unabhängig vom Ausgang der Rechtsstreitigkeit, weshalb diesbezüglich um eure Unterstützung gebeten wird.
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Polizist verliert Beamtenstatus nach öffentlicher Corona-Kritik

"Weil er während der Pandemie öffentlich gegen die Corona-Schutzmaßnahmen mobil gemacht hatte, verliert ein Polizist aus Weißenburg in Mittelfranken seinen Beamtenstatus und das Anrecht auf eine Pension."

"Der Polizeibeamte hat nach Auffassung der Disziplinarkammer des Gerichts "ein schweres Dienstvergehen begangen". Die Bayerische Polizei warf dem 54-jährigen Beamten vor, mehrfach gegen die im Beamtenrecht festgeschriebene Verfassungstreue und politische Mäßigungspflicht verstoßen zu haben.

So habe sich der ehemalige Dienstgruppenleiter der Polizeiinspektion Weißenburg in öffentlichen Reden als Polizist gegen die geltenden Corona-Maßnahmen gestellt. Auch habe er Polizeikollegen dazu aufgerufen, sich der Kritik an der Coronapolitik anzuschließen und in Pandemie-Angelegenheiten den Dienst zu verweigern. Das habe eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Polizei unmöglich gemacht, führte die Klägerseite in der mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2025 aus."

"Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb einer Frist Berufung einlegen." ➡️ Quelle

Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG
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Heute:
Das Minenfeld auf dem Meinungsparkett

Dirk Sattelmaier im Gespräch mit Dr. Christian Knoche, Dr. Ulrich Vosgerau und Markus Haintz

Das juristische Meinungsparkett der Republik erscheint uns in diesen Tagen voller Tretminen. Durch die Möglichkeit, in sozialen Netzwerken immer und praktisch überall seine Ansichten zu gesellschaftspolitischen Themen äußern zu können, laufen die Menschen durch ein scheinbar immer enger werdendes Minenfeld.

Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche spricht über zwei Publizisten, die auf der EU-Sanktionsliste gegen Russland stehen.

Dr. Ulrich Vosgerau gibt uns Einblick in die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verfahren zum Verbot des „Compact“-Magazins und übt Kritik.

Und schließlich erörtert der Kölner Medienanwalt Markus Haintz anhand des Falles von Prof. Norbert Bolz Doppelstandards in der deutschen Strafjustiz.


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Forwarded from ZAAVV
👭👫👬 Nur noch 2 Wochen bis zum großen ZAAVV-Kongress 2025 unter dem Motto „Zukunft: Menschlichkeit“ 👭👫👬

🗓 15.–16. November • Rodgau – Sei auch Du dabei!

Der Countdown läuft – und Menschlichkeit braucht deine Stimme!

Beim ZAAVV-Kongress geht es um unsere Freiheitsrechte, Menschenrechte und Gerechtigkeit in herausfordernden Zeiten.


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Warum Du unbedingt dabei sein solltest:

▫️ Fachvorträge von:
Datenanalyst Tom Lausen,
RA Dirk Sattelmaier
Dr. jur. Alexander Christ und
Prof. Dr. jur. Martin Schwab
Moderation: Sven Schlegelmilch
▫️ Menschenrechts-Preisverleihung
▫️ Einblicke in die Arbeit des ZAAVV
▫️ Neue Perspektiven & Netzwerke – gemeinsam aktiv werden


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