⚡️⚡️ RKI vs. ABAS⚡️⚡️
Wie ist eigentlich das Risiko durch Sars-CoV-2 zu bewerten?
Das RKI schätzt in seiner Risikobewertung die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als sehr hoch ein.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html;jsessionid=2F566EA2014AF8D049946F86FBCEF6C1.internet071?nn=2386228
Aufgabe des Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beim Bundesarbeitsministerium ist es, eine Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen gemäß der Biostoffverordnung vorzunehmen. Es gibt vier Gefahrenklassen:
Risikogruppe 1: Biostoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit hervorrufen,
Risikogruppe 2: Biostoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen könnten; eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich,
Risikogruppe 3: Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich,
Risikogruppe 4: Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.
Am 8.12.2020 hat die ABAS eine Einstufung des Sars-CoV-2-Erregers vorgenommen.
Wer den Einstufungsbeschluss liest, erkennt zwischen den Zeilen, dass hier offensichtlich nicht das "gewünschte" Ergebnis herausgekommen ist. Die Arbeitsgruppe begründet nämlich nachdrücklich, warum Sars-CoV-2 "nur" in die Klasse 3 und nicht in die Klasse 4 eingestuft werden konnte:
"Auch die neueren Daten bestätigen die Einstufung von SARS-CoV-2 in die Risikogruppe 3. Eine Einstufung in Risikogruppe 4 ist aufgrund der derzeitigen Epidemiologie und Klinik der COVID-19 unter Berücksichtigung der Einstufungskriterien wissenschaftlich nicht begründbar."
Quelle: https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ABAS/pdf/SARS-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=13
Und wie kommt ABAS darauf?
1. Schwere Verläufe der Erkrankung findet man nicht bei allen Infizierten, sondern
überwiegend bei bestimmten Patientengruppen. Die Daten des RKI belegen, dass bundesweit 86 % der an COVID-19 verstorbenen Personen 70 Jahre und älter waren. Ihr Altersdurchschnitt liegt bei 82 Jahren.
2. Es zeigte sich weiterhin, dass fast alle Verstorbenen, wie bei der Altersgruppe zu
erwarten, an Co-Morbiditäten wie Übergewicht, koronaren Herzerkrankungen, Asthma, COPD, Diabetes mellitus Typ 2, peripheren arteriellen oder neurodegenerativen Erkrankungen litten.
3. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil der SARS-CoV-2- Infizierten keine oder eine nur leichte, erkältungsähnliche Erkrankung entwickeln. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der SARS-CoV-2 infizierten Personen nicht oder nicht schwer erkrankt.
4. Der hauptsächlich aerogenen Übertragung von SARS-CoV-2 kann zudem bei ordnungsgemäßem Gebrauch von persönlicher Schutzmaßnahmen (u.a. Atemschutz) wirkungsvoll entgegengetreten werden.
Juristisch ist bei diesen Annahmen bereits die Einstufung in Klasse 3 zweifelhaft. Denn die ermittelten Tatsachen geben kaum mehr als Klasse 2 her. Influenzaviren sind beispielsweise in Klassen 2 - 3 eingestuft, es dürfte unstreitig sein, dass diese auch schwere Erkrankungen auslösen können.
Die Einstufungskriterien findet man hier. Interessant dabei auch das Glossar.
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/pdf/TRBA-450.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Wie ist eigentlich das Risiko durch Sars-CoV-2 zu bewerten?
Das RKI schätzt in seiner Risikobewertung die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als sehr hoch ein.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html;jsessionid=2F566EA2014AF8D049946F86FBCEF6C1.internet071?nn=2386228
Aufgabe des Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beim Bundesarbeitsministerium ist es, eine Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen gemäß der Biostoffverordnung vorzunehmen. Es gibt vier Gefahrenklassen:
Risikogruppe 1: Biostoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit hervorrufen,
Risikogruppe 2: Biostoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen könnten; eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich,
Risikogruppe 3: Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich,
Risikogruppe 4: Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.
Am 8.12.2020 hat die ABAS eine Einstufung des Sars-CoV-2-Erregers vorgenommen.
Wer den Einstufungsbeschluss liest, erkennt zwischen den Zeilen, dass hier offensichtlich nicht das "gewünschte" Ergebnis herausgekommen ist. Die Arbeitsgruppe begründet nämlich nachdrücklich, warum Sars-CoV-2 "nur" in die Klasse 3 und nicht in die Klasse 4 eingestuft werden konnte:
"Auch die neueren Daten bestätigen die Einstufung von SARS-CoV-2 in die Risikogruppe 3. Eine Einstufung in Risikogruppe 4 ist aufgrund der derzeitigen Epidemiologie und Klinik der COVID-19 unter Berücksichtigung der Einstufungskriterien wissenschaftlich nicht begründbar."
Quelle: https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ABAS/pdf/SARS-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=13
Und wie kommt ABAS darauf?
1. Schwere Verläufe der Erkrankung findet man nicht bei allen Infizierten, sondern
überwiegend bei bestimmten Patientengruppen. Die Daten des RKI belegen, dass bundesweit 86 % der an COVID-19 verstorbenen Personen 70 Jahre und älter waren. Ihr Altersdurchschnitt liegt bei 82 Jahren.
2. Es zeigte sich weiterhin, dass fast alle Verstorbenen, wie bei der Altersgruppe zu
erwarten, an Co-Morbiditäten wie Übergewicht, koronaren Herzerkrankungen, Asthma, COPD, Diabetes mellitus Typ 2, peripheren arteriellen oder neurodegenerativen Erkrankungen litten.
3. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil der SARS-CoV-2- Infizierten keine oder eine nur leichte, erkältungsähnliche Erkrankung entwickeln. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der SARS-CoV-2 infizierten Personen nicht oder nicht schwer erkrankt.
4. Der hauptsächlich aerogenen Übertragung von SARS-CoV-2 kann zudem bei ordnungsgemäßem Gebrauch von persönlicher Schutzmaßnahmen (u.a. Atemschutz) wirkungsvoll entgegengetreten werden.
Juristisch ist bei diesen Annahmen bereits die Einstufung in Klasse 3 zweifelhaft. Denn die ermittelten Tatsachen geben kaum mehr als Klasse 2 her. Influenzaviren sind beispielsweise in Klassen 2 - 3 eingestuft, es dürfte unstreitig sein, dass diese auch schwere Erkrankungen auslösen können.
Die Einstufungskriterien findet man hier. Interessant dabei auch das Glossar.
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/pdf/TRBA-450.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Forwarded from Friederike de Bruin
Liebe Freunde und Weggefährten,
"Die Zukunft gehört den Mutigen."
Ihr habt es vielleicht schon gehört:
Der geschätzte RUBIKON geht in die Pandemie-Offensive!
Zum Start der dreiteiligen Reihe erscheint am 29.1.2021 von Walter van Rossum "Meine Pandemie mit Professor Drosten: Vom Tod der Aufklärung unter Laborbedingungen".
Im Februar erscheinen „Die Corona-Chroniken“, später ein Enthüllungsbuch von Wolfgang Wodarg im Rubikon-Verlag.
Stimmen zum Buch:
»Mit großem Sachverstand beleuchtet van Rossum die Hintergründe und Zusammenhänge des Corona-Geschehens und enthüllt ein globales Watergate — eine journalistische Meisterleistung.«
Prof. Sucharit Bhakdi, Mikrobiologe und Infektionsepidemiologe
»›Meine Pandemie mit Professor Drosten‹ besticht nicht nur durch eine Fülle von Details, sondern schenkt auch Hoffnung, Humor und Distanz zum alltäglichen Wahn. In diesem Buch lebt europäische Kultur im besten Sinn. Die Erkenntnis: Menschliches Denken in vielen Facetten kann trotz endloser Gefühlsausbrüche gut bezahlter Politiker nicht abgeschafft werden. Danke, Walter van Rossum.«
Gabriele Gysi, Schauspielerin und Regisseurin
‼️Setzen wir der Gefahr der Zensur nach dem Prinzip „David gegen Goliath“ etwas entgegen: Vorbestellungen.
So bringen wir das Buch in die öffentlichen Bestsellerlisten!
Zum Dank für alle Unterstützer ist das Buch zeitweise reduziert von 20,- auf 18,-
Politisch korrekt hier bestellen: https://www.buchkomplizen.de/buecher-mehr/meine-pandemie-mit-professor-drosten-oxid.html?pk_campaign=Rubikon&pk_kwd=PANDEMIE
Politisch weniger korrekt hier: https://www.amazon.de/Meine-Pandemie-Professor-Drosten-Laborbedingungen/dp/3967890120/
‼️Teilen und bestellen‼️
"Die Zukunft gehört den Mutigen."
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Im Februar erscheinen „Die Corona-Chroniken“, später ein Enthüllungsbuch von Wolfgang Wodarg im Rubikon-Verlag.
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Prof. Sucharit Bhakdi, Mikrobiologe und Infektionsepidemiologe
»›Meine Pandemie mit Professor Drosten‹ besticht nicht nur durch eine Fülle von Details, sondern schenkt auch Hoffnung, Humor und Distanz zum alltäglichen Wahn. In diesem Buch lebt europäische Kultur im besten Sinn. Die Erkenntnis: Menschliches Denken in vielen Facetten kann trotz endloser Gefühlsausbrüche gut bezahlter Politiker nicht abgeschafft werden. Danke, Walter van Rossum.«
Gabriele Gysi, Schauspielerin und Regisseurin
‼️Setzen wir der Gefahr der Zensur nach dem Prinzip „David gegen Goliath“ etwas entgegen: Vorbestellungen.
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Buchkomplizen | Walter van Rossum, Walter van Rossum: Meine Pandemie mit Professor Drosten
Meine Pandemie mit Professor Drosten - Eine altbekannte Allianz aus Seuchenwächtern, Medien, Ärzten und Pharmalobby ist auch zu Corona-Zeiten wieder am Werk - man trifft auf erstaunliche personelle Ko
Hier die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten.
Gerade in Bezug auf die Schulen, könnte man die Krokodilstränen auch vermeiden.
Gerade in Bezug auf die Schulen, könnte man die Krokodilstränen auch vermeiden.
Forwarded from Volker
MPK05012020_end.pdf
75 KB
Gerade kam folgende Nachricht vom Kollegen @haintz :
https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/corona-demos-in-nurnberg-polizeigewerkschaft-ubt-harsche-kritik-1.10730042
„Angesichts der Kritik an der Polizei und ihrem Einsatzkonzept bezieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bayern jetzt Stellung zu den Vorgängen in Nürnberg.
Nicht die Einsatztaktik der Polizei sei das Problem, stellt GdP-Landesvorsitzender Peter Pytlik fest. "Die Ursache liegt darin, dass solche Versammlungen und Demos überhaupt erst genehmigt beziehungsweise ausgesprochene Verbote wieder aufgehoben werden."“
...und weiter...
„Die GdP fordere wie schon vor Weihnachten und Silvester, während des Lockdowns alle Demos zu untersagen. Dann könne die Polizei aufgrund der klaren Rechtslage konsequent und rechtskonform einschreiten. Pytlik: "Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, dass massive Kontaktverbote im familiären Umfeld ausgesprochen werden und sich demgegenüber aber hunderte von Menschen in der Öffentlichkeit versammeln dürfen."“
Ich halte diese Aussage des Vorsitzenden der GdP Bayern für verfassungsfeindlich und deshalb auch für höchst bedenklich.
Anstatt über die Verfassungsgemäßheit der Kontaktverbote nachzudenken, nimmt er diese als Maßstab für den Umgang mit Freiheitsrechten in einer Krise.
Ich befürchte, dass er nur ausspricht, was fast alle Politiker und ein nicht unerheblicher Teil unserer Bevölkerung denken.
Wir sind gefordert, mit allen uns zur Verfügung stehenden friedlichen Mitteln dagegen zu halten und uns für Demokratie und Rechtsstaat einzusetzen.
Mein Telegram-Kanal:
https://t.me/RA_Ludwig
Rechtsstaat ist wie das tägliche Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen, und das Beste an der Demokratie ist, dass nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern.
Gustav Radbruch
Rechtsphilosoph
Wer meine Arbeit unterstützen möchte:
DE59 8605 5592 1631 4730 90
Vielen Dank!
https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/corona-demos-in-nurnberg-polizeigewerkschaft-ubt-harsche-kritik-1.10730042
„Angesichts der Kritik an der Polizei und ihrem Einsatzkonzept bezieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bayern jetzt Stellung zu den Vorgängen in Nürnberg.
Nicht die Einsatztaktik der Polizei sei das Problem, stellt GdP-Landesvorsitzender Peter Pytlik fest. "Die Ursache liegt darin, dass solche Versammlungen und Demos überhaupt erst genehmigt beziehungsweise ausgesprochene Verbote wieder aufgehoben werden."“
...und weiter...
„Die GdP fordere wie schon vor Weihnachten und Silvester, während des Lockdowns alle Demos zu untersagen. Dann könne die Polizei aufgrund der klaren Rechtslage konsequent und rechtskonform einschreiten. Pytlik: "Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, dass massive Kontaktverbote im familiären Umfeld ausgesprochen werden und sich demgegenüber aber hunderte von Menschen in der Öffentlichkeit versammeln dürfen."“
Ich halte diese Aussage des Vorsitzenden der GdP Bayern für verfassungsfeindlich und deshalb auch für höchst bedenklich.
Anstatt über die Verfassungsgemäßheit der Kontaktverbote nachzudenken, nimmt er diese als Maßstab für den Umgang mit Freiheitsrechten in einer Krise.
Ich befürchte, dass er nur ausspricht, was fast alle Politiker und ein nicht unerheblicher Teil unserer Bevölkerung denken.
Wir sind gefordert, mit allen uns zur Verfügung stehenden friedlichen Mitteln dagegen zu halten und uns für Demokratie und Rechtsstaat einzusetzen.
Mein Telegram-Kanal:
https://t.me/RA_Ludwig
Rechtsstaat ist wie das tägliche Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen, und das Beste an der Demokratie ist, dass nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern.
Gustav Radbruch
Rechtsphilosoph
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Vielen Dank!
www.nordbayern.de
Corona-Demos in Nürnberg: Polizeigewerkschaft übt harsche Kritik
Nürnberg - Die Spontan-Versammlungen von Corona-Leugnern am Sonntagabend ziehen weitere Kreise. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) übt jetzt harsche Kritik daran, dass die Demonstrationen überhaupt genehmigt worden sind.
Hier ist ein Gruppenchat für Diskussionen:
https://t.me/joinchat/SdKnQwIkS4Bxt96g
- Welche Formen des friedlichen Protests sind denkbar?
- Wie können wir diejenigen besser verstehen, die sich für ein Leben in einem autoritären System und gegen die Freiheit entscheiden und sich dennoch moralisch auf der richtigen Seite wähnen?
- Wie können wir eine Gesprächsbasis finden, damit Ängste und Vorurteile (auf allen Seiten) abgebaut werden und ein breiter Diskurs möglich wird?
Wie können wir spürbar machen, dass wir alle Menschenleben retten wollen, Gerechtigkeit, Frieden und Freiheit anstreben und das in einer basisdemokratischen, rechtsstaatlichen Gesellschaft, in der sich niemand von der eigenen Ohnmacht oder der Macht anderer dumm machen lässt?
Ich freue mich auf eure Ideen, Anregungen und Umsetzungen.
❤🙏
Wer meine Arbeit unterstützen möchte:
DE59 8605 5592 1631 4730 90
Vielen Dank!
https://t.me/joinchat/SdKnQwIkS4Bxt96g
- Welche Formen des friedlichen Protests sind denkbar?
- Wie können wir diejenigen besser verstehen, die sich für ein Leben in einem autoritären System und gegen die Freiheit entscheiden und sich dennoch moralisch auf der richtigen Seite wähnen?
- Wie können wir eine Gesprächsbasis finden, damit Ängste und Vorurteile (auf allen Seiten) abgebaut werden und ein breiter Diskurs möglich wird?
Wie können wir spürbar machen, dass wir alle Menschenleben retten wollen, Gerechtigkeit, Frieden und Freiheit anstreben und das in einer basisdemokratischen, rechtsstaatlichen Gesellschaft, in der sich niemand von der eigenen Ohnmacht oder der Macht anderer dumm machen lässt?
Ich freue mich auf eure Ideen, Anregungen und Umsetzungen.
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Vielen Dank!
RA Ludwig - Querdenkeranwalt pinned «Hier ist ein Gruppenchat für Diskussionen: https://t.me/joinchat/SdKnQwIkS4Bxt96g - Welche Formen des friedlichen Protests sind denkbar? - Wie können wir diejenigen besser verstehen, die sich für ein Leben in einem autoritären System und gegen die Freiheit…»
Forwarded from Unabhängige Nachrichten
Media is too big
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Neue Kampagne gegen die Maskenpflicht💪🏻
Anschauen✅ - Mitmachen✅ - Teilen✅
Das Corona-Regime bringt sich schließlich nicht selbst zu Fall😉
Mehr unter: t.me/nachrichtenportal
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Forwarded from Marco
Die Bequemlichkeit ist stark. Die Obrigkeitshörigkeit ist so groß geworden, das viele es sich nicht vorstellen können warum diese Obrigkeiten denn lügen sollten um damit Agenden im Hintergrund zu verfolgen. Für viele gibt es anscheindend noch zu wenige und zu schwache Gründe aus dieser Komfortzone auszutreten. Selbst wenn diese Gründe so offensichtlich sind, reagieren die meisten mit Abwehr. Bis es dann meistens zu spät ist. Und ich glaube sogar das selbst dann die Menschen es schlucken werden. Siehe Milgram Experiment und das Bildnis vom Frosch im immer heisser werdenden Wasser. https://youtu.be/Diq6TAtSECg
YouTube
Überwachungsstaat - wie der Frosch im heißen Wasser
Ein Video von:
http://eckpfeiler.net/panopticom/swf/index.htm
Stoppt den Überwachungsstaat.
http://eckpfeiler.net/panopticom/swf/index.htm
Stoppt den Überwachungsstaat.
⚡1
Forwarded from BITTEL TV - EINFACH ANDERS
Kreative Idee - Steine sammeln und die entsprechend beschriften und dann irgendwo platzieren
#steine #message #information
@BITTELTV - EINFACH ANDERS
#steine #message #information
@BITTELTV - EINFACH ANDERS
⚡⚡Verstößt der Lockdown gegen EU-Recht?⚡⚡
https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/was-droht-ladenbesitzern-wenn-sie-im-lockdown-ihr-geschaeft-oeffnen
Mein Kollege Rechtsanwalt Rolf Karpenstein meint: "Eindeutig ja"
Seine Argumente sind für mich überzeugend. Europarecht kann durch Verordnungen der Bundesländer und der verfassungswidrigen informellen Zusammenkunft der Regierungschefs nicht ausgehebelt werden.
Trifft die gut begründete und bereits erprobte Rechtsauffassung von Rolf Karpenstein zu, wofür einiges spricht, sollten die Behörden sich am Montag von den Unternehmen, die öffnen, weit fern halten.
Leider bekommen wir vorab keine absolute Rechtssicherheit.
Es kommt jetzt auf den Mut der Unternehmer an. Nach der aktuellen Verordnungslage ist das Öffnen von Geschäften rechtswidrig und es ist mit einem Bußgeldverfahren ggf. einem gewerberechtlichen Unterlassungsverfahren zu rechnen.
Ob am Ende tatsächlich eine Verurteilung steht, ist eine völlig andere Frage. Denn bisher hat noch kein Gericht in Deutschland in der Hauptsache über die Rechtmäßigkeit entschieden. Verfassungsgerichte in anderen europäischen Ländern haben viele der Maßnahmen als rechtswidrig - insbesondere europarechtswidrig - eingestuft.
Eine eindeutige juristische Einschätzung ist nicht möglich. Letztlich ist es - wie so vieles - eine persönliche, unternehmerische Entscheidung.
Ich werde als Jurist jede Entscheidung der Unternehmer unterstützen, da für mich die individuelle Handlungsfreiheit nur einschränkbar ist, wenn es evidente, belastbare Beweise dafür gibt, dass nur durch Einschränkung der Freiheit andere, überragende Rechtsgüter sicher und nachweisbar geschützt werden. Ist das nicht der Fall, ist jegliche Anordnung rechtswidrig.
Gem. § 1 Berufsordnung der Rechtsanwälte habe ich "als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern."
"Meine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats."
Ich sehe hier den Rechtsstaat in erheblicher Gefahr, und seit März 2020 eine andauernde Machtüberschreitung des Staats.
Es ist nicht nur mein Recht, es ist meine Pflicht, hierauf hinzuweisen und mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln, mich dieser Machtüberschreitung in den Weg zu stellen.
Ich fordere jeden Kollegen und jede Kollegin auf, es mir gleich zu tun.
Kommt zu den Anwälten für Aufklärung, unterstützt Klagepaten.
Setzt euch für die Bürgerinnen und Bürger und für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein, wie es unsere Berufsordnung von uns verlangt.
Mein Telegram-Kanal:
https:\\t.me/RA_Ludwig
https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/was-droht-ladenbesitzern-wenn-sie-im-lockdown-ihr-geschaeft-oeffnen
Mein Kollege Rechtsanwalt Rolf Karpenstein meint: "Eindeutig ja"
Seine Argumente sind für mich überzeugend. Europarecht kann durch Verordnungen der Bundesländer und der verfassungswidrigen informellen Zusammenkunft der Regierungschefs nicht ausgehebelt werden.
Trifft die gut begründete und bereits erprobte Rechtsauffassung von Rolf Karpenstein zu, wofür einiges spricht, sollten die Behörden sich am Montag von den Unternehmen, die öffnen, weit fern halten.
Leider bekommen wir vorab keine absolute Rechtssicherheit.
Es kommt jetzt auf den Mut der Unternehmer an. Nach der aktuellen Verordnungslage ist das Öffnen von Geschäften rechtswidrig und es ist mit einem Bußgeldverfahren ggf. einem gewerberechtlichen Unterlassungsverfahren zu rechnen.
Ob am Ende tatsächlich eine Verurteilung steht, ist eine völlig andere Frage. Denn bisher hat noch kein Gericht in Deutschland in der Hauptsache über die Rechtmäßigkeit entschieden. Verfassungsgerichte in anderen europäischen Ländern haben viele der Maßnahmen als rechtswidrig - insbesondere europarechtswidrig - eingestuft.
Eine eindeutige juristische Einschätzung ist nicht möglich. Letztlich ist es - wie so vieles - eine persönliche, unternehmerische Entscheidung.
Ich werde als Jurist jede Entscheidung der Unternehmer unterstützen, da für mich die individuelle Handlungsfreiheit nur einschränkbar ist, wenn es evidente, belastbare Beweise dafür gibt, dass nur durch Einschränkung der Freiheit andere, überragende Rechtsgüter sicher und nachweisbar geschützt werden. Ist das nicht der Fall, ist jegliche Anordnung rechtswidrig.
Gem. § 1 Berufsordnung der Rechtsanwälte habe ich "als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern."
"Meine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats."
Ich sehe hier den Rechtsstaat in erheblicher Gefahr, und seit März 2020 eine andauernde Machtüberschreitung des Staats.
Es ist nicht nur mein Recht, es ist meine Pflicht, hierauf hinzuweisen und mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln, mich dieser Machtüberschreitung in den Weg zu stellen.
Ich fordere jeden Kollegen und jede Kollegin auf, es mir gleich zu tun.
Kommt zu den Anwälten für Aufklärung, unterstützt Klagepaten.
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Politik
Aktuelle Nachrichten aus Landes- und Bundespolitik und Gesellschaft in Deutschland und aus aller Welt.