Ivett Kaminski Rechtsanwältin
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Ich vermute, dass der Inzidenzwert bald ausgedient haben und die Regierung auf
die Zahl der Klinikeinweisungen abstellen wird. Sie wird vermutlich einen Level willkürlich festlegen, welcher nicht überschritten werden sollte. Bei Überschreitung werden dann Maßnahmen verschärft oder gar in ein totalitäres Tyrannei- und Diktaturregime verwandelt. Alles unter dem Deckmantel des Schutzes der Bevölkerung vor dem "bösen Virus".

Zu diesen Überschreitungen wird es aber kommen, da die Geimpften, wenn sie sich dann infiziert haben oder ihr Immunsystem durch die ständige Herstellung der Spikeproteine kollabiert, laut Meinungen hochkarätiger Experten sehr schwer oder tödlich erkranken werden. Diese schweren oder tödlichen Verläufe werden dann den angeblichen Mutanten und nicht den Impfstoffen zugeschrieben.

Die Werte, ob R-Wert oder der Inzidenzwert, sind m.E. bislang stets willkürlich festgelegt worden. Sie wurden passend so festgelegt, dass sie die Restriktionen legitimieren konnten. Nach dem Motto: ich dreh mir den Wert, wie er mir gefällt.

Da der Inzidenzwert zwischenzeitlich auch im Mainstream mehrfach kritisiert worden ist, vermute ich deshalb einen baldigen Strategiewechsel.

https://t.me/RechtsanwaeltinKaminski
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Zu Ergebnissen der pathologisch-histologischen Untersuchungen von nach der Impfung Verstorbenen:

Bei 3 von 6 obduzierten Leichen konnte eine Myokarditis diagnostiziert werden, bei einer eine Perikarditis. Dunkle Punkte in den eingefärbten Präparaten der nachfolgenden Bilder zeigen Lymphozyten.
Im Lungengewebe eines Verstorbenen wurde ein Granulozyt gefunden, der zum Todeszeitpunkt einen der Splitter absorbiert hatte, wie sie als Verunreinigung in Impfstoffen zu finden sind.
Die relative Häufigkeit der Myokarditis (immerhin 50 Prozent) übersteigt noch die von Prof. Dr. Schirmacher, Universität Heidelberg, vermuteten Zahlen.
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Zu Ergebnissen der pathologisch-histologischen Untersuchungen von nach der Impfung Verstorbenen:

Bei 3 von 6 obduzierten Leichen konnte eine Myokarditis diagnostiziert werden, bei einer eine Perikarditis. Dunkle Punkte in den eingefärbten Präparaten der nachfolgenden Bilder zeigen Lymphozyten.
Im Lungengewebe eines Verstorbenen wurde ein Granulozyt gefunden, der zum Todeszeitpunkt einen der Splitter absorbiert hatte, wie sie als Verunreinigung in Impfstoffen zu finden sind.
Die relative Häufigkeit der Myokarditis (immerhin 50 Prozent) übersteigt noch die von Prof. Dr. Schirmacher, Universität Heidelberg, vermuteten Zahlen.
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Zu Ergebnissen der pathologisch-histologischen Untersuchungen von nach der Impfung Verstorbenen:

Bei 3 von 6 obduzierten Leichen konnte eine Myokarditis diagnostiziert werden, bei einer eine Perikarditis. Dunkle Punkte in den eingefärbten Präparaten der nachfolgenden Bilder zeigen Lymphozyten.
Im Lungengewebe eines Verstorbenen wurde ein Granulozyt gefunden, der zum Todeszeitpunkt einen der Splitter absorbiert hatte, wie sie als Verunreinigung in Impfstoffen zu finden sind.
Die relative Häufigkeit der Myokarditis (immerhin 50 Prozent) übersteigt noch die von Prof. Dr. Schirmacher, Universität Heidelberg, vermuteten Zahlen.
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Splitter, wie er in Impfstoffen zu finden ist, im Lungengewebe, von Granulozyt aufgenommen.
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Es folgen Bilder von Impfstoff-Verunreinigungen aus Licht- und Doppellichtmikroskopie, die anlässlich der oben gezeigten Aufnahmen der Gewebeproben entstanden sind. Hierzu warte ich noch auf ergänzende Daten. Was ich jetzt schon vorwegnehmen möchte: Wie bereits unter dem Lichtmikroskop bei Frau Ghitalla früher sichtbar (und in unserem Video im Vorspann sichtbar), entwickelt die BioNTech-Substanz beim Trocknen rechteckige chipartige Gebilde, es entstehen keine mehr oder weniger chaotischen Muster, sondern man hat nach der Trocknung immer wieder ähnliche quadratische Chips. Welche Flüssigkeit härtet so aus? Hier ein Vorgeschmack:
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Es folgen Bilder von Impfstoff-Verunreinigungen aus Licht- und Doppellichtmukroskopie, die anlässlich der oben gezeigten Aufnahmen der Gewebeproben entstanden sind. Hierzu warte ich noch auf ergänzende Daten. Was ich jetzt schon vorwegnehmen möchte: Wie bereits unter dem Lichtmikroskop bei Frau Ghitalla früher sichtbar (und in unserem Video im Vorspann sichtbar), entwickelt die BioNTech-Substanz beim Trocknen rechteckige chipartige Gebilde, es entstehen keine mehr oder weniger chaotischen Muster, sondern man hat nach der Trocknung immer wieder ähnliche quadratische Chips. Welche Flüssigkeit härtet so aus? Hier ein Vorgeschmack:
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
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Wie gesagt: Die pathologischen Untersuchungen und die histologischen Nachuntersuchungen laufen. Leiche folgt auf Leiche. Die Staatsanwaltschaften werden auch damit versorgt. Es werden die Spike-Nachweise in den Organen folgen. Es werden chemisch-physikalische Bestimmungen der Verunreinigungen folgen. Diese laufen längst, Vorergebnisse sind mir bekannt.

Die Japaner (siehe den hier gestern eingestellten Artikel) haben wegen festgestellter Verunreinigungen von einigen Millimetern (!) Größe Moderna vom Markt genommen.

Sie werden untersuchen, wir hier in Deutschland auch.

In der Zwischenzeit erhalten Menschen ihren dritten Schuss mit Verunreinigungen, Kinder ihren ersten oder zweiten, bei letzteren vorangetrieben vom Schulsystem.
https://www.anti-zensur.info/azkmediacenter.php?mediacenter=conference&topic=1&id=7

Der beste Vortrag zu Impfstoffen. Ist zwar älter, aber sehr informativ. Inhaltstoffe werden genannt; auch wie die Zelllinien entwickelt werden, z.B. auf abgetriebenen Föten oder auf verkrebsten, tierischem Gewebe. Warum klärt der Arzt darüber nicht auf???

Moralisch und ethisch höchst verwerflich.
Suspendierung einer "Coronaleugnerin": Grundschulleiterin ignoriert Coronaschutzmaßnahmen entgegen ausdrücklicher Weisungen

Zwar geht es im folgenden Fall erneut um die Auswirkungen der Coronapandemie, doch lässt er sich durchaus auf andere ähnlich geartete Fälle auch in Zukunft übertragen. Denn das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) zeigt auf, was passieren kann, wenn man den Anordnungen des Arbeitgebers nicht Folge leistet.
Die Leiterin einer Grundschule hatte wiederholt gegen ihre Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in der Schule verstoßen. Darüber hinaus hatte sie sich über die Anweisung hinweggesetzt, wöchentlich Coronaselbsttests bei allen an ihrer Schule tätigen Personen durchzuführen. Auch hatte sie im April 2021 die Eltern ihrer Schüler benachrichtigt, dass sie die Testung der Schüler erst einmal ausgesetzt habe, und die Eltern gebeten, ihre Kinder in einem Testzentrum testen zu lassen. Ferner lagen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Lehrerin weitere Schutzvorkehrungen - wie das Lüften der Klassenzimmer sowie das Maskentragen und die Einhaltung von Abständen bei Dienstbesprechungen - nicht beachtet hatte. Der Dienstherr hatte daraufhin ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen.
Den dagegen gerichteten Antrag der Schulleiterin auf einstweiligen Rechtsschutz hat das VG abgewiesen. Durch das gegen ausdrückliche Weisungen verstoßende Verhalten hat die Lehrerin das Vertrauen des Dienstherrn, der Schüler und ihrer Eltern schwer erschüttert. Diese müssen darauf vertrauen können, dass sie in der von ihr geleiteten Schule die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus ordnungsgemäß umsetzt und damit ihren Aufgaben als Schulleiterin gerecht wird.
Hinweis: Die Grundschulleiterin, die Coronaschutzmaßnahmen in ihrer Schule nicht umgesetzt hat, dürfte also vom Dienstherrn suspendiert werden. Die persönliche Auffassung, ob die Schutzmaßnahmen sinnvoll waren oder nicht, spielt am Arbeitsplatz keine Rolle. Hat der Arbeitgeber entsprechende Anordnungen getroffen, muss denen auch Folge geleistet werden.

Quelle: VG Düsseldorf, Urt. v. 14.06.2021 - 2 L 1053/21zum Thema:Arbeitsrecht


Wenn der Arbeitgeber die Anordnung trifft, dass sich die Mitarbeiter ein Bein abhacken sollen zum Schutz anderer, dann ist also egal, ob diese Schutzmaßnahme sinnvoll ist. Was für verfehlte Argumentation. Natürlich hat auch das Arbeitsgericht inzident die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen zu prüfen. Denn andernfalls ist Tür und Tor für Willkür geöffnet. Weshalb sollten Mitarbeiter Anordnungen befolgen, die weder geeignet noch erforderlich noch angemessen sind???

https://t.me/RechtsanwaeltinKaminski
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Ich habe von der Licht-/Doppellichtmikroskopie am vergangenen Mittwoch noch Bilder von Impfstoffen, die ich noch nicht veröffentlicht habe und hoffentlich morgen endlich einstellen kann. Es ist etwas schwierig, denn es soll eine Beschreibung zu jedem Bild geben, die ich noch nicht habe.

An die neuen Abonnenten hier im Kanal: Herzlich willkommen. Bitte bei Interesse nach oben zum Datum 01.08. hochscrollen und alle Bilder der Reihe nach ansehen.

Ich arbeite an der Veröffentlichung auch anderswo.
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
AstraZeneca, nach Trocknung, doppellichtmikroskopische Aufnahme