Versagen des Justizministeriums bei der Straßenverkehrsordnung muss Konsequenzen haben!
Die umstrittene Änderung der Straßenverkehrsordnung ist aufgrund eines Formfehlers nicht anwendbar. Bereits 1999 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es sich bei dem Zitiergebot, also der Verpflichtung, bei Verordnungen korrekt die Gesetzesgrundlage anzugeben, um ein „unerlässliches Element des demokratischen Rechtsstaates“ handele. Zudem: Eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruhe, müsse diese vollständig zitieren. Werde dagegen verstoßen, führe dies „zur Nichtigkeit der Verordnung“.
Der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, erkundigte sich bei der Bundesregierung, ob und inwieweit das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in die Überprüfung von Bundesverordnungen einbezogen werde. Laut Auskunft der Bundesregierung würden „sämtliche Entwürfe für Verordnungen der Bundesministerien (…) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) rechtsförmlich und rechtssystematisch geprüft (§62 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 46, 42 Absatz 4 GGO)“.
Brandner erklärt dazu:
„Ein simpler Formfehler darf von einem personell üppig besetzen Justizministerium im Rahmen einer solchen Prüfung auf keinen Fall übersehen werden, da, wie sich im aktuellen Fall zeigt, derartige Fehler ein enormes Chaos in ganz Deutschland verursachen. Offenbar sind dort zu viele Mitarbeiter mit irgendwelchem Hass-und-Hetze-Ideologiequatsch beschäftigt und zu wenige mit den Kernaufgaben.
Mir ist unbegreiflich, dass es niemanden im Vorfeld gab, dem der Fehler aufgefallen ist. Ein solcher Fauxpas ist auch mitnichten zum ersten Mal passiert: Gerade im CSU-Bundesverkehrsministerium hat das schlampige Arbeiten geradezu Tradition. Die Bundesregierung wäre angeraten, bei der Stellenvergabe auf die Qualifikation der Bewerber zu achten, damit derartige Fehler in Zukunft nicht passieren.
Fest steht aber: Ganz offensichtlich nimmt man es bei der Bundesregierung mit Recht und Gesetz nicht so genau und hofft darauf, dass Fehler keinem auffallen. Diese Ansichten müssen definitiv Konsequenzen personeller Natur haben.“
#AfD #Berlin #Bundestag #Brandner
Die umstrittene Änderung der Straßenverkehrsordnung ist aufgrund eines Formfehlers nicht anwendbar. Bereits 1999 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es sich bei dem Zitiergebot, also der Verpflichtung, bei Verordnungen korrekt die Gesetzesgrundlage anzugeben, um ein „unerlässliches Element des demokratischen Rechtsstaates“ handele. Zudem: Eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruhe, müsse diese vollständig zitieren. Werde dagegen verstoßen, führe dies „zur Nichtigkeit der Verordnung“.
Der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, erkundigte sich bei der Bundesregierung, ob und inwieweit das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in die Überprüfung von Bundesverordnungen einbezogen werde. Laut Auskunft der Bundesregierung würden „sämtliche Entwürfe für Verordnungen der Bundesministerien (…) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) rechtsförmlich und rechtssystematisch geprüft (§62 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 46, 42 Absatz 4 GGO)“.
Brandner erklärt dazu:
„Ein simpler Formfehler darf von einem personell üppig besetzen Justizministerium im Rahmen einer solchen Prüfung auf keinen Fall übersehen werden, da, wie sich im aktuellen Fall zeigt, derartige Fehler ein enormes Chaos in ganz Deutschland verursachen. Offenbar sind dort zu viele Mitarbeiter mit irgendwelchem Hass-und-Hetze-Ideologiequatsch beschäftigt und zu wenige mit den Kernaufgaben.
Mir ist unbegreiflich, dass es niemanden im Vorfeld gab, dem der Fehler aufgefallen ist. Ein solcher Fauxpas ist auch mitnichten zum ersten Mal passiert: Gerade im CSU-Bundesverkehrsministerium hat das schlampige Arbeiten geradezu Tradition. Die Bundesregierung wäre angeraten, bei der Stellenvergabe auf die Qualifikation der Bewerber zu achten, damit derartige Fehler in Zukunft nicht passieren.
Fest steht aber: Ganz offensichtlich nimmt man es bei der Bundesregierung mit Recht und Gesetz nicht so genau und hofft darauf, dass Fehler keinem auffallen. Diese Ansichten müssen definitiv Konsequenzen personeller Natur haben.“
#AfD #Berlin #Bundestag #Brandner
Auch hier: Bester mit Note 1!👍🚀
22 Thüringer MdB bekamen insgesamt ca.1.000 Fragen gestellt,alleine ich über 340 (die meisten!).Und alle beantwortet (die meisten!).
Aber: Objektiv ist abgeordnetenwatch nicht - die zensieren knallhart Fragen & Antworten.
https://thib24.de/19434/thueringen-schulnoten-fuer-die-thueringer-abgeordneten-viermal-die-note-6/
#AfD #Berlin #Bundestag #Brandner
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Aber: Objektiv ist abgeordnetenwatch nicht - die zensieren knallhart Fragen & Antworten.
https://thib24.de/19434/thueringen-schulnoten-fuer-die-thueringer-abgeordneten-viermal-die-note-6/
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