Die Altparteien wollen ihre Pfründe sichern und sind an einer Reform der Bundestagsmandate überhaupt nicht interessiert!
In der Debatte um die notwendige Verkleinerung des Bundestages beteuern alle Altparteien zwar, dass eine Regelung notwendig sei, unterbreiten dafür aber keine sinnvollen Vorschläge. Allein die AfD-Fraktion zeigt mit ihrem seit Monaten vorliegenden Antrag, wie eine Verkleinerung tatsächlich funktionieren kann, indem bei Beibehaltung der Wahlkreise Überhang- und Ausgleichsmandate nicht mehr vorgesehen sind, wie der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion und stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner in einer Pressemitteilung verlauten lässt.
Derzeit umfasst der Bundestag 709 Abgeordnete – die gesetzliche Mindestgröße liegt bei 598 Parlamentariern. Je nach Wahlergebnis werden nach der Bundestagswahl 2021 bis zu 850 Abgeordnete erwartet. Brandner ist davon überzeugt, dass der Vorschlag der AfD-Bundestagsfraktion sofort und unkompliziert umsetzbar ist. Dass die Altparteien sich gegen den Vorschlag aussprechen bzw. ihn gar nicht erwähnen, überrascht Brandner wenig:
„Alle Altparteien wollen ihre Pfründe sichern und den Staat weiterhin zu ihrer Beute machen. Sie sind gar nicht an einer Reform interessiert: schließlich müssten sie für hunderte Abgeordnete neue Pöstchen finden, da diese auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar sind. Dass unser Vorschlag auch von den Medien totgeschwiegen wird, zeigt einmal mehr die enge Verzahnung dieser mit den restlichen Parteien: man hilft sich eben wo man kann. Den Steuerzahler weiter mit dieser enormen Anzahl von Abgeordneten zu belasten, kommt für uns als AfD nicht in Frage. Deshalb beinhaltet unser Vorschlag die strenge Orientierung der Fraktionsgrößen am Anteil der Zweitstimmen, mit der Folge, dass einige über die Erststimme bisher direkt Gewählte, nämlich die mit den schlechtesten Ergebnissen, nicht mehr zum Zuge kämen. Eine radikale Reform tut not – die Alternative für Deutschland hat dazu ihren Vorschlag gemacht!“
In der Debatte um die notwendige Verkleinerung des Bundestages beteuern alle Altparteien zwar, dass eine Regelung notwendig sei, unterbreiten dafür aber keine sinnvollen Vorschläge. Allein die AfD-Fraktion zeigt mit ihrem seit Monaten vorliegenden Antrag, wie eine Verkleinerung tatsächlich funktionieren kann, indem bei Beibehaltung der Wahlkreise Überhang- und Ausgleichsmandate nicht mehr vorgesehen sind, wie der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion und stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner in einer Pressemitteilung verlauten lässt.
Derzeit umfasst der Bundestag 709 Abgeordnete – die gesetzliche Mindestgröße liegt bei 598 Parlamentariern. Je nach Wahlergebnis werden nach der Bundestagswahl 2021 bis zu 850 Abgeordnete erwartet. Brandner ist davon überzeugt, dass der Vorschlag der AfD-Bundestagsfraktion sofort und unkompliziert umsetzbar ist. Dass die Altparteien sich gegen den Vorschlag aussprechen bzw. ihn gar nicht erwähnen, überrascht Brandner wenig:
„Alle Altparteien wollen ihre Pfründe sichern und den Staat weiterhin zu ihrer Beute machen. Sie sind gar nicht an einer Reform interessiert: schließlich müssten sie für hunderte Abgeordnete neue Pöstchen finden, da diese auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar sind. Dass unser Vorschlag auch von den Medien totgeschwiegen wird, zeigt einmal mehr die enge Verzahnung dieser mit den restlichen Parteien: man hilft sich eben wo man kann. Den Steuerzahler weiter mit dieser enormen Anzahl von Abgeordneten zu belasten, kommt für uns als AfD nicht in Frage. Deshalb beinhaltet unser Vorschlag die strenge Orientierung der Fraktionsgrößen am Anteil der Zweitstimmen, mit der Folge, dass einige über die Erststimme bisher direkt Gewählte, nämlich die mit den schlechtesten Ergebnissen, nicht mehr zum Zuge kämen. Eine radikale Reform tut not – die Alternative für Deutschland hat dazu ihren Vorschlag gemacht!“
Fast 100.000 Euro für Müll-Ausstellung! Was soll das? https://youtu.be/bhoYYJXH73g
YouTube
Fast 100.000 Euro für Müll-Ausstellung! Was soll das?
Das Umweltbundesamt finanziert aktuell eine besondere Veranstaltung in Leipzig:
ZERO WASTE
25. Juni – 08. November 2020
Müll ist überall: als gigantischer Strudel im Pazifik, Feinstaub in der Luft und Mikroplastik in der Nahrungskette. Die Gruppenausstellung…
ZERO WASTE
25. Juni – 08. November 2020
Müll ist überall: als gigantischer Strudel im Pazifik, Feinstaub in der Luft und Mikroplastik in der Nahrungskette. Die Gruppenausstellung…
Quotenwahnsinn überall! Paritätsgesetze, Frauenquoten: ist das gerecht? (5 Fragen – 5 Antworten) https://youtu.be/qG8qY3qZOyc
YouTube
Quotenwahnsinn überall! Paritätsgesetze, Frauenquoten: ist das gerecht? (5 Fragen – 5 Antworten)
Quotenwahnsinn überall! (5 Fragen – 5 Antworten)
Egal ob das #Paritätsgesetz in Brandenburg und Thüringen oder die Forderung nach höheren Frauenanteilen in Vorständen von Unternehmen: die Quotendebatte flacht nicht ab. Dabei stellt sich die Frage: wofür bräuchte…
Egal ob das #Paritätsgesetz in Brandenburg und Thüringen oder die Forderung nach höheren Frauenanteilen in Vorständen von Unternehmen: die Quotendebatte flacht nicht ab. Dabei stellt sich die Frage: wofür bräuchte…
Fleischeslust oder Fleischesfrust? (5 Fragen und 5 Antworten) https://youtu.be/Han3nbQlsvc
YouTube
Fleischeslust oder Fleischesfrust? (5 Fragen und 5 Antworten)
Die Debatte um Tönnies und co. verhallt kaum: schlechte Arbeitsbedingungen, viel zu billiges Fleisch und Tierquälereivorwürfe sollen wohl dem "Normalbürger" den Spaß am Essen von Fleisch verderben. Die AfD steht für gesunden Menschenverstand und die persönliche…
#AfD wieder einmal als Hüterin der Verfassung!
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat am heutigen Mittwoch eine Paritätsregelung im Thüringer Wahlgesetz gekippt, mit der die Parteien gezwungen werden sollten, ihre Wahllisten hälftig mit Männern und Frauen zu besetzen. Somit war die Klage der AfD erfolgreich.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland und Thüringer Bundestagsabgeordneter, macht deutlich, dass das Urteil eine „deutliche Klatsche“ für die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen sei, deren Protagonisten man nun berechtigt als Verfassungsbrecher bezeichnen könne.
„Das aktuelle Urteil sehe ich einmal mehr als Sieg für den Rechtsstaat, für unsere Demokratie. Unsere Republik steht unter starkem Druck von Linksideologen in Politik, Vereinen, Kirchen, Verbänden und Medien. Als eine der wenigen unideologischen Akteure hat sich einmal mehr die Alternative für Deutschland gezeigt. Für uns sind Grundgesetz und Landesverfassungen das Maß aller Dinge, das Fundament, auf dem unser noch ziemlich freiheitliches Staatsgefüge ruht. Wir verteidigen, zunehmend allein, dieses Fundament gegen ideologische Zerstörungsversuche von linken, rechten und religiösen Eiferern. Die Altparteien erhalten eine Absage nach der anderen für ihre verfassungswidrige Politik, sie kassieren eine verfassungsgerichtliche Klatsche nach der andren: In Thüringen wurde verfassungswidriges Verhalten des ehemaligen Justizministers Lauinger, der noch im Amt befindlichen Finanzministerin Taubert, des Wieder-Ministerpräsidenten Ramelow und nun seiner gesamten linksextremen Regierung gerichtlich attestiert und im Bund sind bereits die ehemalige Ministerin Wanka sowie Innenminister Seehofer als Verfassungsbrecher verurteilt. In den meisten Fällen hat die AfD die Verfahren betrieben und gewonnen! Wir sehen daran, dass es die AfD als Wächterin und Hüterin der Verfassung braucht, um den rechtswidrigen Umtrieben der Altparteien Einhalt zu gebieten.“
#nurnochAfD #Thüringen #Ramelüringen #Berlin #Bundestag #Brandner
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat am heutigen Mittwoch eine Paritätsregelung im Thüringer Wahlgesetz gekippt, mit der die Parteien gezwungen werden sollten, ihre Wahllisten hälftig mit Männern und Frauen zu besetzen. Somit war die Klage der AfD erfolgreich.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland und Thüringer Bundestagsabgeordneter, macht deutlich, dass das Urteil eine „deutliche Klatsche“ für die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen sei, deren Protagonisten man nun berechtigt als Verfassungsbrecher bezeichnen könne.
„Das aktuelle Urteil sehe ich einmal mehr als Sieg für den Rechtsstaat, für unsere Demokratie. Unsere Republik steht unter starkem Druck von Linksideologen in Politik, Vereinen, Kirchen, Verbänden und Medien. Als eine der wenigen unideologischen Akteure hat sich einmal mehr die Alternative für Deutschland gezeigt. Für uns sind Grundgesetz und Landesverfassungen das Maß aller Dinge, das Fundament, auf dem unser noch ziemlich freiheitliches Staatsgefüge ruht. Wir verteidigen, zunehmend allein, dieses Fundament gegen ideologische Zerstörungsversuche von linken, rechten und religiösen Eiferern. Die Altparteien erhalten eine Absage nach der anderen für ihre verfassungswidrige Politik, sie kassieren eine verfassungsgerichtliche Klatsche nach der andren: In Thüringen wurde verfassungswidriges Verhalten des ehemaligen Justizministers Lauinger, der noch im Amt befindlichen Finanzministerin Taubert, des Wieder-Ministerpräsidenten Ramelow und nun seiner gesamten linksextremen Regierung gerichtlich attestiert und im Bund sind bereits die ehemalige Ministerin Wanka sowie Innenminister Seehofer als Verfassungsbrecher verurteilt. In den meisten Fällen hat die AfD die Verfahren betrieben und gewonnen! Wir sehen daran, dass es die AfD als Wächterin und Hüterin der Verfassung braucht, um den rechtswidrigen Umtrieben der Altparteien Einhalt zu gebieten.“
#nurnochAfD #Thüringen #Ramelüringen #Berlin #Bundestag #Brandner
Versagen des Justizministeriums bei der Straßenverkehrsordnung muss Konsequenzen haben!
Die umstrittene Änderung der Straßenverkehrsordnung ist aufgrund eines Formfehlers nicht anwendbar. Bereits 1999 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es sich bei dem Zitiergebot, also der Verpflichtung, bei Verordnungen korrekt die Gesetzesgrundlage anzugeben, um ein „unerlässliches Element des demokratischen Rechtsstaates“ handele. Zudem: Eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruhe, müsse diese vollständig zitieren. Werde dagegen verstoßen, führe dies „zur Nichtigkeit der Verordnung“.
Der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, erkundigte sich bei der Bundesregierung, ob und inwieweit das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in die Überprüfung von Bundesverordnungen einbezogen werde. Laut Auskunft der Bundesregierung würden „sämtliche Entwürfe für Verordnungen der Bundesministerien (…) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) rechtsförmlich und rechtssystematisch geprüft (§62 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 46, 42 Absatz 4 GGO)“.
Brandner erklärt dazu:
„Ein simpler Formfehler darf von einem personell üppig besetzen Justizministerium im Rahmen einer solchen Prüfung auf keinen Fall übersehen werden, da, wie sich im aktuellen Fall zeigt, derartige Fehler ein enormes Chaos in ganz Deutschland verursachen. Offenbar sind dort zu viele Mitarbeiter mit irgendwelchem Hass-und-Hetze-Ideologiequatsch beschäftigt und zu wenige mit den Kernaufgaben.
Mir ist unbegreiflich, dass es niemanden im Vorfeld gab, dem der Fehler aufgefallen ist. Ein solcher Fauxpas ist auch mitnichten zum ersten Mal passiert: Gerade im CSU-Bundesverkehrsministerium hat das schlampige Arbeiten geradezu Tradition. Die Bundesregierung wäre angeraten, bei der Stellenvergabe auf die Qualifikation der Bewerber zu achten, damit derartige Fehler in Zukunft nicht passieren.
Fest steht aber: Ganz offensichtlich nimmt man es bei der Bundesregierung mit Recht und Gesetz nicht so genau und hofft darauf, dass Fehler keinem auffallen. Diese Ansichten müssen definitiv Konsequenzen personeller Natur haben.“
#AfD #Berlin #Bundestag #Brandner
Die umstrittene Änderung der Straßenverkehrsordnung ist aufgrund eines Formfehlers nicht anwendbar. Bereits 1999 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es sich bei dem Zitiergebot, also der Verpflichtung, bei Verordnungen korrekt die Gesetzesgrundlage anzugeben, um ein „unerlässliches Element des demokratischen Rechtsstaates“ handele. Zudem: Eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruhe, müsse diese vollständig zitieren. Werde dagegen verstoßen, führe dies „zur Nichtigkeit der Verordnung“.
Der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, erkundigte sich bei der Bundesregierung, ob und inwieweit das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in die Überprüfung von Bundesverordnungen einbezogen werde. Laut Auskunft der Bundesregierung würden „sämtliche Entwürfe für Verordnungen der Bundesministerien (…) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) rechtsförmlich und rechtssystematisch geprüft (§62 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 46, 42 Absatz 4 GGO)“.
Brandner erklärt dazu:
„Ein simpler Formfehler darf von einem personell üppig besetzen Justizministerium im Rahmen einer solchen Prüfung auf keinen Fall übersehen werden, da, wie sich im aktuellen Fall zeigt, derartige Fehler ein enormes Chaos in ganz Deutschland verursachen. Offenbar sind dort zu viele Mitarbeiter mit irgendwelchem Hass-und-Hetze-Ideologiequatsch beschäftigt und zu wenige mit den Kernaufgaben.
Mir ist unbegreiflich, dass es niemanden im Vorfeld gab, dem der Fehler aufgefallen ist. Ein solcher Fauxpas ist auch mitnichten zum ersten Mal passiert: Gerade im CSU-Bundesverkehrsministerium hat das schlampige Arbeiten geradezu Tradition. Die Bundesregierung wäre angeraten, bei der Stellenvergabe auf die Qualifikation der Bewerber zu achten, damit derartige Fehler in Zukunft nicht passieren.
Fest steht aber: Ganz offensichtlich nimmt man es bei der Bundesregierung mit Recht und Gesetz nicht so genau und hofft darauf, dass Fehler keinem auffallen. Diese Ansichten müssen definitiv Konsequenzen personeller Natur haben.“
#AfD #Berlin #Bundestag #Brandner
Auch hier: Bester mit Note 1!👍🚀
22 Thüringer MdB bekamen insgesamt ca.1.000 Fragen gestellt,alleine ich über 340 (die meisten!).Und alle beantwortet (die meisten!).
Aber: Objektiv ist abgeordnetenwatch nicht - die zensieren knallhart Fragen & Antworten.
https://thib24.de/19434/thueringen-schulnoten-fuer-die-thueringer-abgeordneten-viermal-die-note-6/
#AfD #Berlin #Bundestag #Brandner
22 Thüringer MdB bekamen insgesamt ca.1.000 Fragen gestellt,alleine ich über 340 (die meisten!).Und alle beantwortet (die meisten!).
Aber: Objektiv ist abgeordnetenwatch nicht - die zensieren knallhart Fragen & Antworten.
https://thib24.de/19434/thueringen-schulnoten-fuer-die-thueringer-abgeordneten-viermal-die-note-6/
#AfD #Berlin #Bundestag #Brandner
thib24.de
Thüringen: Schulnoten für die Thüringer Abgeordneten - viermal die Note 6
Mit den Schüler:innen in Thüringen haben nun auch die heimischen Bundestagsabgeordneten ihre Zeugnisse erhalten: Das unabhängige Internetportal abgeordneten