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Forwarded from Nachhall von Helgoland
Schwere Vorwürfe gegen Thüringens Verfassungsschutzchef Kramer: AfD-Prüffall gegen den Rat der eigenen Fachleute?

Im Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags sind schwere Vorwürfe gegen Verfassungsschutzpräsident Stephan J. Kramer erhoben worden. Ein ehemaliger Referatsleiter des Landesamtes schilderte in einer rund siebenstündigen Befragung Vorgänge rund um die Einstufung der Thüringer AfD als Prüffall.

Der Zeuge leitete damals ausgerechnet jenes Referat, das fachlich für Rechts- und Linksextremismus zuständig war. Nach seiner Aussage wurde dieses Referat bei der Entscheidung bewusst außen vor gelassen.

Besonders brisant: Kramer soll seinen eigenen Stellvertreter erst wenige Tage vor der öffentlichen Verkündung per SMS informiert und ihn ausdrücklich angewiesen haben, das zuständige Fachreferat nicht einzubeziehen.

Noch schwerer wiegt, was zuvor innerhalb des Verfassungsschutzes geschehen sein soll. Insgesamt fünf Vermerke aus dem Controlling des Amtes sowie ein Vermerk des zuständigen Referats hatten sich demnach mit einer möglichen Einstufung der AfD als Prüffall beschäftigt.

Das Ergebnis soll in allen sechs Fällen dasselbe gewesen sein: Die Voraussetzungen für einen Prüffall lägen nicht vor.

Trotzdem verkündete Kramer öffentlich den Prüffall. Nach Aussage des Zeugen existierte zu diesem Zeitpunkt zunächst lediglich ein Sprechzettel. Der eigentliche Prüfauftrag sei erst elf Wochen später gezeichnet worden.

Der ehemalige Referatsleiter erklärte vor dem Untersuchungsausschuss zudem, er habe nie den Eindruck gehabt, dass die Einstufung der AfD als Prüffall ergebnisoffen erfolgt sei.

Auch juristisch wirft der Vorgang Fragen auf. Kramer hatte später in einem Podcast von einer angeblichen „50/50-Chance“ für den juristischen Erfolg gesprochen. Tatsächlich wurde ihm die öffentliche Prüffall-Verkündung später vom Verwaltungsgericht Weimar untersagt.

Der ehemalige Referatsleiter reagierte darauf ungewöhnlich deutlich. Kramers „15 Jahre Jura-Studium“ seien offenbar vergebens gewesen. Für staatliche Eingriffe sei eine gesetzliche Grundlage erforderlich; dies sei „keine juristische Raketenwissenschaft“. Über Kramers Äußerungen sei er „bestürzt“ gewesen.

Damit steht ein schwerwiegender Verdacht im Raum: Hat der Präsident einer Behörde, die politisch neutral und rechtsstaatlich arbeiten muss, eine Oppositionspartei öffentlich zum Prüffall erklärt, obwohl die zuständigen Fachleute seines eigenen Hauses zu einem anderen Ergebnis gekommen waren?

Genau diese Frage muss der Untersuchungsausschuss lückenlos klären. Denn wenn ein Verfassungsschutzpräsident fachliche Einschätzungen seines eigenen Hauses beiseiteschiebt und eine politisch hochbrisante Entscheidung praktisch im Alleingang trifft, geht es nicht mehr um eine interne Meinungsverschiedenheit.

Es geht um die Glaubwürdigkeit und politische Neutralität einer der mächtigsten Sicherheitsbehörden des Landes.

#Thüringen #Verfassungsschutz #Kramer #AfD #Untersuchungsausschuss

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