Aktuelle Gerichtsentscheidung spricht für Heinz-Christian Strache – deutliche Abfuhr für oe24 & Fellner-Medien!
Das Oberlandesgericht Wien bestätigte rechtskräftig: Die #MediengruppeÖsterreich inklusive oe24 verletzte Persönlichkeitsrechte und erfüllte den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede und hat über 150 Medien-Veröffentlichungen zur Strache-Scheidung publiziert, die nichts anderes als Sensationslust und Demütigung waren.
Die Mediengruppe wurde verurteilt und damit wurde ein klares Signal gegen mediale Prangerwirkung, gegen üble Nachrede und Boulevardhetze gesetzt.
Statt sachlicher Berichterstattung dominierte bei oe24 und dem Fellner-Blatt Boulevardlogik, die Recht auf Privatsphäre mit Füßen tritt, den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt hat und Menschen für Klicks aufhetzt und öffentlich zerlegt. Diese Praxis gehört verurteilt und geändert.
#Pressefreiheit #Medienethik #Strache #oe24 #Fellner #Justiz
https://www.oe24.at/video/urteilsveroffentlichung-ueber-antrag-von-heinz-christian-strache-beitraege-zur-strache-scheidung/661269384
Das Oberlandesgericht Wien bestätigte rechtskräftig: Die #MediengruppeÖsterreich inklusive oe24 verletzte Persönlichkeitsrechte und erfüllte den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede und hat über 150 Medien-Veröffentlichungen zur Strache-Scheidung publiziert, die nichts anderes als Sensationslust und Demütigung waren.
Die Mediengruppe wurde verurteilt und damit wurde ein klares Signal gegen mediale Prangerwirkung, gegen üble Nachrede und Boulevardhetze gesetzt.
Statt sachlicher Berichterstattung dominierte bei oe24 und dem Fellner-Blatt Boulevardlogik, die Recht auf Privatsphäre mit Füßen tritt, den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt hat und Menschen für Klicks aufhetzt und öffentlich zerlegt. Diese Praxis gehört verurteilt und geändert.
#Pressefreiheit #Medienethik #Strache #oe24 #Fellner #Justiz
https://www.oe24.at/video/urteilsveroffentlichung-ueber-antrag-von-heinz-christian-strache-beitraege-zur-strache-scheidung/661269384
www.oe24.at
Urteilsveröffentlichung über Antrag von Heinz-Christian Strache (Beiträge zur Strache-Scheidung)
Urteilsveröffentlichung über Antrag von Heinz-Christian Strache aus Anlass unserer Berichterstattungen zur Strache-Scheidung
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Aktuelle Gerichtsentscheidung spricht für Heinz-Christian Strache – deutliche Abfuhr für oe24 & Fellner-Medien!
Das Oberlandesgericht Wien bestätigte rechtskräftig: Die #MediengruppeÖsterreich inklusive oe24 verletzte Persönlichkeitsrechte und erfüllte den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede und hat über 150 Medien-Veröffentlichungen zur Strache-Scheidung publiziert, die nichts anderes als Sensationslust und Demütigung waren.
Die Mediengruppe wurde verurteilt und damit wurde ein klares Signal gegen mediale Prangerwirkung, gegen üble Nachrede und Boulevardhetze gesetzt.
Statt sachlicher Berichterstattung dominierte bei oe24 und dem Fellner-Blatt Boulevardlogik, die Recht auf Privatsphäre mit Füßen tritt, den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt hat und Menschen für Klicks aufhetzt und öffentlich zerlegt. Diese Praxis gehört verurteilt und geändert.
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https://youtu.be/U2S9fCKDtZg?si=PECZgAMwUrohUSy8
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Die Mediengruppe wurde verurteilt und damit wurde ein klares Signal gegen mediale Prangerwirkung, gegen üble Nachrede und Boulevardhetze gesetzt.
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Urteilsveröffentlichung über Antrag von Heinz-Christian Strache
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Das Oberlandesgericht Wien bestätigte rechtskräftig: Die #MediengruppeÖsterreich inklusive oe24 verletzte Persönlichkeitsrechte und erfüllte den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede und hat über 150 Medien-Veröffentlichungen zur Strache-Scheidung publiziert, die nichts anderes als Sensationslust und Demütigung waren.
Die Mediengruppe wurde verurteilt und damit wurde ein klares Signal gegen mediale Prangerwirkung, gegen üble Nachrede und Boulevardhetze gesetzt.
Statt sachlicher Berichterstattung dominierte bei oe24 und dem Fellner-Blatt Boulevardlogik, die Recht auf Privatsphäre mit Füßen tritt, den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt hat und Menschen für Klicks aufhetzt und öffentlich zerlegt. Diese Praxis gehört verurteilt und geändert.
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Das Oberlandesgericht Wien bestätigte rechtskräftig: Die #MediengruppeÖsterreich inklusive oe24 verletzte Persönlichkeitsrechte und erfüllte den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede und hat über 150 Medien-Veröffentlichungen zur Strache-Scheidung publiziert, die nichts anderes als Sensationslust und Demütigung waren.
Die Mediengruppe wurde verurteilt und damit wurde ein klares Signal gegen mediale Prangerwirkung, gegen üble Nachrede und Boulevardhetze gesetzt.
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