Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
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Erneute Unterbrechung

Der auf der politischen Kundgebung mit Prof. Bhakdi zuständige Polizist soll gehört werden.

Verteidiger Lausen fragt nach der notwendigen Aussagegenehmigung für Polizisten, … leider hat der Polizeibeamte diese nicht, die Verhandlung wird unterbrochen.

Die Verteidigung stimmt weiter darauf ein, dass Genauigkeit bei der Verfahrensführung auch weiter erforderlich ist.

Das Gericht sieht das genauso und folgt der Begehr der Verteidigung auf korrekte Verfahrensführung.
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Fortsetzung

Der Polzeibeamte braucht keine Aussagegenehmigung, das Gericht hat sich rückversichert. Der zuständige Polizist der Versammlung am 24.09.21 auf dem Kieler Marktplatz hat die Versammlung mit Redner Prof. Bhakdi als absolut friedlich bestätigt.

Weitere Unterbrechung folgt, das 90 minütige Interview von Kai Stuht und Prof. Bhakdi wird nun gleich angeschaut.
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Nachdem der Richter mit seiner Einschätzung zur Nichstrafbarkeit der Aussagen von Bhakdi ausgeht, gehen leise die meisten Medien aus der bisherigen Mainstreampresse aus dem Saal.

Der Faktenchecker Rohwedder, ich glaube von den Tagesschaufaktencheckern ist noch da, ansonsten sind nur die aufstrebenden Medien noch da.

Ich werde berichten, ob diese Medien vielleicht doch noch zurückkommen.
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Dpa ist zurück.
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13:35 Das Videointerview zwischen Kai Stuht und Prof. Bhakdi ist nun vollständig angeschaut.

Der Richter unterbricht 15 min.
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Ich habe anscheinend alles richtig gehört
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Fortsetzung

Richter Grundmann geht nach wie vor davon aus, dass keine Strafbarkeit vorliegt, auch OSta Füssinger sagt etwas in einem leisen Beitrag,

Verteidiger Lausen rügt massiv die absolut unvollständige Aufklärung und dennoch Anklageerhebung.

Jetzt versucht die OSta Füssinger, noch einen Kniff, Sie spricht Herrn Prof. Bhakdi an, obwohl die Verteidigung klar bekundet hat, dass er sich nicht äussern wird. Verteidiger Lausen rügt das Verhalten aufs Schärfste, die Oberstaatsanwältin lässt ab und will nun offenbar noch Kurznachermittlungen zur Verbreitung des Videos mit Kai Stuht einführen.
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14:05 Uhr Oberstaatsanwältin Füssinger stellt einen Beweisantrag, sie will einen ermittelnden Kommissar laden, der mitteilen kann, wie oft das Video geschaut und verbreitet wurde.
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14:10 Die Verteidung Tobias Weissenborn und auch Martin Schwab weisen den Antrag zurück,

Richter Grundmann lädt den Kommissar nicht sondern verliest der Form halber Aktenbestandteile, die die Aufrufzahlen des Videos in das Verfahren einführen. Also wie oft war das Video wo aufgerufen worden. Facebook, Peertube, kai-stuht.de usw.

OSta Füssinger ist zufrieden und schaut auf die Uhr
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Da noch Befangenheitsanträge laufen, kann das Verfahren so nicht abgeschlossen werden, der Richter bittet die Verteidigung zu beraten, ob man diese ggf zurücknimmt, oder diese innerhalb einer Unterbrechung von 2 h bedchieden werden sollen.
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14:30
Martin Schwab nimmt für die Verteidigung die Befangenheitsanträge zurück.

Weitere Unterbrechung, Fortsetzung 15:30 Uhr
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Grund für die Unterbrechung: OSta Füssinger braucht 60 min für die Vorbereitung des Plädoyers
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Kurze Mittagspause der Brüder Lausen in Plön am Amtsgericht
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15:40 Start für die Plädoyers, die meines Erachtens keine Überraschungen mehr offenbaren werden.

OSta Füssinger startet:
Ihr geht es um gefährliche Sprache, inneren Frieden und es geht ihr um die Menschen, die von gefährlicher Sprache betroffen sind.

Angeblich war es für sie überraschend, dass das Gericht sich früh mit seiner Rechtsauffassung äusserte. Dennoch hofft sie, dass sie noch gehört wird.

Sie möchte darauf hinaus, dass Kai Stuht und Prof. Bhakdi, absichtlich diese Sache so geplant hatten…

Sie versucht jeden Satz nun noch gegen Prof Bhakdi auszulegen.

Im Grunde wiederholt sie bisher ihre Anklageschrift.

Sie meint immer noch, es sei Volksverhetzung gewesen. Mit kleinen ergänzenden Auslegungskniffen, erfindet sie mE Worte schlicht hinzu.

Sie braucht wohl noch einige Zeit.
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Auch geht OSta weiterhin von Störung des öffentlichen Friedens aus.

Jetzt referiert sie über Bundesnotbremse und FFP 2 Maske im Bus, was das soll erschliesst sich nicht.

Es tut mir Leid, der Vortrag ist im Detail für mich grad nicht mehr dokumentierbar.

Sie hält voll fest an ihren Vorwürfen.

Sie fordert folgendes Strafmass:

Tat 1
150 Tagessätze
Tag 2
70 Tagessätze

Zusammen aber nur 180 Tagessätze je 90 Eur
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Die Verteidigung möchte sich erstmal besprechen
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16:41 Die Verteidigung plädiert nun gleich.

Zuerst Martin Schwab
Dann Tobias Weissenborn
Als Letzter Sven Lausen
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Martin Schwab

G R A N D I O S !!!!!!
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Tobias Weissenborn

KLÄREND FRISCH!!! Mit fettem Seitenhieb auf die Verfehlung, die Videos die gegenständlich sind, nicht anzusehen, der Oberstaatsanwältin
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Sven Lausen

G R A N D I O S !!!!!!
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