AfD-Fraktion Thüringen
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Dies ist der offizielle Kanal der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.
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Warum nach Einwanderung rufen, wenn über 400 freie Ausbildungsstellen auf junge Thüringer warten, um aus ihnen Fachkräfte zu machen?

Ob industriell-technischer Beruf, duale Ausbildung oder eine Karrierechance in der Gastronomie: Bei der Industrie- und Handelskammer können Sie sich unter der Rufnummer 0361-3484-278 beraten lassen, welcher Ausbildungsweg für Sie der richtige ist. Die IHK hilft auch gern bei der Vermittlung offener Stellen weiter.

Das von vielen Seiten propagierte Studium ist längst nicht der einzige Weg, um einen erfolgreichen Lebensweg einzuschlagen: Mittlerweile verdienen Gesellen, Meister und Techniker in der Industrie und im Handwerk häufig besser als Universitätsabsolventen mit einem Abschluss in einem "Orchideenfach" oder einem belanglosen Massenfach. Eine Studie vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), dass fast 30 Prozent der Meister und/oder Techniker einen höheren Stundenlohn als Akademiker vorweisen können. Die Mehrheit der Meister verdient sogar erheblich mehr Geld als Bachelor-Absolventen. Das wird jungen Menschen aber leider selten erzählt. Deshalb ist es wichtig, Beratungsmöglichkeiten zu nutzen.

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wünscht allen jungen Thüringern einen guten Start ins Berufsleben und einen erfolgreichen Ausbildungsweg!
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Für viele Bürger gleicht der Weg zu ihrer Arbeitsstelle einer Herausforderung. Egal, ob man mit dem eigenen Auto fährt oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Ärgernisse oder Verzögerungen wie Baustellen, verspätete Züge oder der Stau im gewöhnlichen Berufsverkehr lassen Arbeitsweg und Heimfahrt zu einer echten Geduldsprobe werden. Der »Pendleratlas« ermittelte im letzten Jahr insgesamt 919.247 tägliche Pendlerbewegungen in Thüringen, davon etwa 723.000 im Bundesland selbst. Etwa 200.000 Arbeitnehmer arbeiten in benachbarten Bundesländern oder fahren über die Landesgrenze, um in Thüringen zu ihrer Arbeitsstelle zu gelangen. Allein in der Landeshauptstadt Erfurt sind dazu täglich etwa 136.000 Bürger unterwegs.

Die enorm gestiegenen Kraftstoffpreise sorgen bei Selbstfahrern neben dem Stress der Fahrt auch für große finanzielle Belastungen. Im ländlich geprägten Südthüringen bemerken erste Unternehmen die Folgen dieser Entwicklung. Mitarbeiter kündigen trotz guter Arbeitsbedingungen, weil sie sich Stellen suchen, die näher an ihrem Wohnort liegen. Das als großer Erfolg gepriesene »9-Euro-Ticket« sollte hier Abhilfe schaffen, tatsächlich sind bundesweit etwa 30 Millionen Bahnkunden damit unterwegs. Deshalb forderte nun auch der BUND Thüringen ein preisgünstiges Anschlussticket für den Nahverkehr, nachdem das Pilotprojekt im August ausläuft. Allerdings weiß auch der Bund für Umwelt und Naturschutz, dass gerade im ländlichen Raum die nötige Infrastruktur fehlt, Busse fahren selten oder zu für Arbeitnehmer ungünstigen Zeiten und eine Bahnanbindung gibt es längst nicht überall. Pendler sind daher auf einen PKW weiterhin dringend angewiesen.

Dort, wo es theoretisch eine ausreichende Verkehrsinfrastruktur gäbe, erweist sich gerade der Verkaufserfolg des Billig-Tickets gleichzeitig als sein größter Nachteil. Obwohl die Deutsche Bahn im Vorfeld davor warnte, wurde seitens der Politik nicht bedacht, dass zusätzliche Nahverkehrszüge und das zum Betrieb notwendige Personal nicht zeitnah aus dem Hut gezaubert werden können. Infolgedessen leiden die bestehenden Linien unter einem viel zu hohen Fahrgastaufkommen und chronischem Personalmangel. Zugtüren funktionieren nicht, Toiletten vielfach ebenso wenig, hinzu kommen wegen Bauarbeiten gesperrte Streckenabschnitte. Züge fahren unpünktlich, wenn sie nicht sogar vollkommen ausfallen. Für Freizeitfahrer, die das Ticket ausgiebig nutzen, mag das ein interessantes Abenteuer sein – für Berufspendler und die Bahn selbst stellen diese Zustände einfach nur ein Ärgernis dar, das kaum dazu angetan sein dürfte, mehr Bürger zum Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu begeistern.

Als Fazit kann man festhalten, dass es gerade für Arbeitnehmer im ländlichen Raum zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternative zum eigenen PKW gibt – denn selbst wenn das Land den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur gezielt anginge, würde es Jahre dauern, bis ein ausreichendes Angebot an Bus- und Bahnlinien zur Verfügung steht. Das Auto bleibt Thüringens wichtigstes Verkehrsmittel.
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Gasumlage direkte Folge einer falschen Energiepolitik:

Die sogenannte Gasumlage soll 2,4 Cent pro Kilowattstunde Gas betragen, die von Privathaushalten und Unternehmen zu zahlen ist, um die entsprechenden Lieferanten abzusichern. Dazu sagt Nadine Hoffmann, energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

"Die Gasumlage ist die direkte Folge einer Energiepolitik, die sich nicht an Realitäten, sondern an Ideologie orientiert und für die die Verbraucher im wahrsten Sinne des Wortes einen hohen Preis zahlen. Einer weiteren Belastung der Bürger und Wirtschaft und der Verteuerungsspirale ist durch die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 und dem diplomatischen Bemühen zur Beendigung des Ukraine-Krieges dringend entgegenzuwirken. Der Betrieb der Kernkraftwerke darf nicht aus ideologischen Motiven verhindert werden. Wenn Regierungsvertreter den Bürgern Entlastungen zusagen, ist das ein beschämender Täuschungsversuch, denn mit einer vernunftgeprägten Politik gäbe es diese Verteuerungen nicht, die noch dazu versteuert werden."
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Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen guten und bösen Demonstranten - Demonstrationsfreiheit gilt für alle Deutschen:

„Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen guten und bösen Demonstranten, zulässiger oder unzulässiger Opposition,“ konstatiert Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. Er bezieht sich damit auf die jüngsten Äußerungen Bodo Ramelows sowie des Innenministers Georg Maiers, der AfD das Recht absprechen zu wollen, den Unmut über die verfehlte Politik der Bundes- und Landesregierung, die zu exorbitant gestiegenen Lebenshaltungskosten geführt hat, zum Thema von Demonstrationen zu machen.

„Die AfD steht von jeher für den gesunden Menschenverstand statt Ideologie. Das wiederum wage ich bei unseren Regierungsvertretern zu bezweifeln. Wenn die LINKE für sich in Anspruch nimmt, einen ‚heißen Herbst‘ mit zahlreichen Demonstrationen zu organisieren, kann der AfD das Recht auf friedliche Versammlungen nicht abgesprochen werden. Eine pauschale Vorverurteilung von Anmeldern ist grundgesetzwidrig und steht den Mitgliedern der Landesregierung nicht zu!“, ergänzt Mühlmann.
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… hat nicht die AfD. So insinuiert es jedoch Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) in einem aktuellen Interview mit der WELT und unterstellt der stärksten Oppositionspartei im Landtag gleichzeitig niedere Absichten, wenn sie sich zur Energiekrise äußert. Die Schuld an den Auswirkungen der verfehlten rot-rot-grünen Energiepolitik trüge nicht etwa die Landesregierung – Georg Maier sieht sich von Feinden umgeben. Bekanntlich verfügt die Regierungskoalition aus Linken, SPD und Grünen über keine Mehrheit im Parlament und ist auf die Zustimmung von CDU und FDP zu ihren Vorhaben angewiesen. Beide aber „sonnten“ sich in ihrer Oppositionsrolle, meint der Innenminister – das spricht Bände über Maiers eigenes Verständnis von parlamentarischer Arbeit: Konstruktive Kritik an der gegenwärtigen Politik ist unerwünscht. Erst recht, wenn sie von der AfD-Fraktion kommt.

Erneut stigmatisiert der Innenminister die AfD als »Angstmacherin«, die mit ihren Äußerungen zur fehlgeleiteten Energiepolitik und den daraus folgenden Belastungen für die Thüringer Bevölkerung lediglich Panik verbreiten wolle. Es ist absurd: Ausgerechnet die AfD, die immer wieder die Wiederherstellung der Grundrechte der Bürger während der Corona-Maßnahmen gefordert hat, soll gemeinsam mit den Bürgern, die für diese Grundrechte spazieren gehen, die Demokratie verächtlich machen. Georg Maier glaubt zu wissen, dass sich die Thüringer, die sich gegen den Lockdown und die Zwangsimpfung mit friedlichem Protest wehrten und nun ebenso friedlich ein Umdenken in der Energiepolitik fordern, einen autoritären Staat herbeisehnen. Das ist eindeutige Täter-Opfer-Umkehr.

Auch auf Bundesebene bedient die deutsche Innenministerin Nancy Faeser ähnliche Narrative: Wer gegen Verarmung und hohe Gaspreise auf die Straße geht, muss »rechtsextrem« sein – obwohl es bisher keinerlei Grundlage für diese Behauptung gibt. Sowohl Nancy Faeser als auch Georg Maier zielen vielmehr darauf ab, jene Bürger, welche die Preiserhöhungen hautnah spüren und deshalb ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen wollen, zu entmutigen und zu stigmatisieren. Offenbar gibt es in ihren Augen »guten« und »schlechten« Protest, denn derzeit sind es mehrheitlich jugendliche Klimaaktivisten, welche Anschläge auf Versorgungsanlagen öffentlich diskutieren und auf den Straßen klebend den Arbeitsweg der Bürger oder gar Krankenwagen blockieren. Inwieweit es sich hierbei um Straftaten handelt, mögen Juristen klären – aber die links-grüne Politik stört sich offenbar nicht daran.
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Verlängerung der Corona-Regeln ist unwissenschaftlich und absurd!

Bezugnehmend auf die bis Mitte September verlängerten Corona-Regeln kritisiert der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, René Aust:

„Dass die Rot-Rot-Grüne-Minderheitsregierung weiterhin an den Corona-Regeln festhält, ist unwissenschaftlich und einfach nur noch absurd. Während der Rest der Welt - beispielsweise Österreich und Großbritannien - die Maßnahmen abschaffte, führt die Landesregierung ihren engstirnigen Weg fort. Wir bleiben daher bei unserer Forderung alle Maßnahmen aufzuheben, die Impfpflicht im Gesundheitswesen abzuschaffen sowie die damit verbundenen Bußgeldbescheide zu kassieren.“
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Eine herbe Niederlage für die Bundesregierung: Die ohnehin umstrittene Gasumlage soll nach Vorgaben aus Brüssel nun doch zusätzlich mit der Mehrwertsteuer belegt werden, obwohl der Wegfall der Steuer vollmundig zugesagt wurde. Ein Sprecher der EU-Kommission teilte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) mit, es sei keine Ausnahmeregelung möglich. Man arbeite zwar an einer Neuregelung, wann diese jedoch in Kraft tritt, bleibt offen. Zwar ist es den EU-Mitgliedsländern grundsätzlich möglich, die Mehrwertsteuer in einer Krisensituation bei Gütern des täglichen Bedarfs auszusetzen, aber aufgrund der sogenannten »Umweltrichtlinien« der EU wurde der Energiesektor dabei ausgenommen. Rächt es sich nun, dass gerade die Bundesregierung sich für eben diese Umweltrichtlinien stark gemacht hat?

Bekanntlich soll die Gasumlage die deutschen Gaslieferanten vor der Insolvenz retten. In diesem Zusammenhang ist es pikant, dass ausgerechnet die Firma »Trading Hub Europe«, ein Zusammenschluss eben jener Lieferanten, die Höhe der Umlage festgelegt hat: Ohne Mehrwertsteuer beträgt sie ca. 2,4 Cent pro Kilowattstunde. Es gilt derzeit der »Normalsteuersatz« von 19 Prozent, das macht selbst bei Einpersonenhaushalten zusätzliche Kosten von 23 Euro nur für die Steuer aus, bei Mehrpersonenhaushalten kommen neben etwa 484 Euro Gasumlage noch 92 Euro jährliche Belastung hinzu. Selbst wenn die EU keinen vollkommenen Steuererlass gewährt, wäre hier noch Luft, um Erleichterungen für die Bürger zu schaffen: Der vorgeschriebene EU-Mindeststeuersatz etwa liegt bei derzeit 5 Prozent – das sollte auch die Bundesregierung schon im Vorfeld gewusst haben.

Wohlgemerkt kommt die Umlage noch zu den ohnehin um ein Vielfaches gestiegenen Gaspreisen hinzu: Inzwischen liegt Deutschland im europäischen Vergleich bei den Verbraucherpreisen für Gas an der Spitze (31 Cent je Kilowattstunde für Neukunden), 2021 bewegten sich unsere Preise noch im Mittelfeld. Bereits jetzt werden zahlreiche Steuern und Abgaben auf den Gaspreis erhoben: Neben den Beschaffungs- und Vertriebskosten fällt nicht nur die Mehrwertsteuer an, sondern auch eine Erdgassteuer und die CO2-Abgabe.

Während sich die Ampelkoalition um die Entlastung der großen Energiekonzerne – vor allem der Uniper SE – sorgte, blieb der Verbraucherschutz wieder einmal außen vor. Es wurde weder abgeklärt, wie die Bürger optimal steuerlich entlastet werden können, noch für die Stabilität der Verbraucherpreise gesorgt. Denn eins darf nicht vergessen werden: Die Gasumlage kann alle drei Monate »nach Bedarf« angepasst werden. Es steht in der nächsten Zeit nicht zu erwarten, dass diese Anpassung zur Entlastung der Endverbraucher beitragen wird.
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Impfschäden werden das Gesundheitssystem mit voller Härte treffen!

Bis Juni 2022 wurden beim Landesverwaltungsamt Thüringen 139 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens in Folge einer Corona-Schutzimpfung nach § 60 Infektionsschutzgesetz gestellt. Von den Antragstellern waren 82 weiblich und 57 männlich. Bislang wurden 5 der gestellten Anträge anerkannt und 16 Anträge abgelehnt. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Drs. 7/6169) des AfD-Abgeordneten Dr. Wolfgang Lauerwald ergibt sich, dass geltend gemachte Impfschäden wie z.B. eine Gesichtslähmung, eine Epilepsie, eine entzündliche Erkrankung des Sehnervs oder eine Augenthrombose nicht als Impfschaden anerkannt wurden.

Die Begutachtung erfolgt anhand der Kriterien des sozialen Entschädigungsrechts des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungs-Medizin-Verordnung – VersMedV), welches aktuell durch den Bund überarbeitet wird. Den Antworten der Landesregierung ist zu entnehmen, dass eine Arbeitsgruppe „Covid 19-Impfschäden“ – bestehend aus leitenden Ärzten der Länder und der Bundeswehr sowie einigen Versorgungsärzten – gegründet wurde, die sich mit den Gutachten befassen. Zu den Diagnosen Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung, Sinusvenenthrombosen, Thrombosen und Thrombozytopeniesyndrom, Guillain-Barré-Syndrom und Faszialisparese wurden Unterarbeitssgruppen gebildet, für die Entzündung der Blutgefäße im Körper (Vaskulitiden) sei mithin eine in Planung.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Dr. Wolfgang Lauerwald, konstatiert:

„Die Schäden der unverantwortlichen Impfpolitik fangen an sichtbar zu werden, davor haben kritische Ärzte und Virologen schon lange gewarnt. Sie wurden aber von Medien und Politik öffentlich stigmatisiert und diskriminiert. Dass erst die Gründung einer Arbeitsgruppe notwendig ist, die sich mit Impfnebenwirkungen und -schäden befasst, verdeutlicht, dass bei den Verantwortlichen der Impfkampagne wenig gesicherte Erkenntnisse zu den Nebenwirkungen und Schädigungen vorhanden zu sein scheinen. Der Steuerzahler kommt nun also nicht nur für die fehlgeleitete Gesundheitspolitik auf, er zahlt jetzt auch zunehmend mit seiner Gesundheit und belastet mit hohen Gesundheitskosten das Gesundheitssystem, während die Regierung die Impfstoffhersteller von jeder Haftung befreit hat.“
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Polizeinachwuchs muss bei Besoldung gleichbehandelt werden

In der Debatte zwischen dem Thüringer Innen- und dem Finanzministerium über die künftige Besoldung von Polizeischülern des mittleren und gehobenen Dienstes fordert der Innenpolitiker der AfD-Fraktion Thüringen, Ringo Mühlmann:

„Es kann nicht sein, dass bei der Nachwuchsgewinnung der Polizei Besoldungsunterschiede gemacht werden. Wenn Polizeischüler des mittleren Dienstes ab Oktober 2022 150 Euro mehr erhalten sollen, muss dies auch für die Anwärter des gehobenen Dienstes gelten, ansonsten käme dies einer Ungleichbehandlung gleich, die mit hoher Wahrscheinlichkeit bestreitbar wäre. Die Debatte konterkariert die Nachwuchsgewinnung und schreckt junge Menschen ab, sich für eine Polizeiausbildung zu entscheiden. Die AfD-Fraktion Thüringen fordert daher, um den Personalmangel bei der Polizei in den nächsten Jahren begegnen zu können, diese Ungleichbehandlung abzustellen.“
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Die öffentlichen Einlassungen des Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes Stephan Kramer zur Legitimität von Montagsdemonstrationen ruft bei der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag scharfe Kritik hervor. Stefan Möller, Mitglied des Vorstands der AfD-Fraktion Thüringen nimmt hierzu wie folgt Stellung:

"Es ist eine Frechheit und Kompetenzüberschreitung zugleich, wenn der Chef des Inlandsgeheimdienstes öffentlich über die Legitimität von Demonstrationen schwurbelt. Insbesondere seine Warnung vor der AfD stellt einen wiederholten Verstoß gegen die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte dar. Kramers Amtsführung ähnelt der eines Politoffiziers, weshalb er in der Landesverwaltung einer Demokratie untragbar ist."
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Abschaffung des Zwangsbeitrages und grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überfällig!

Nach sage und schreibe zehn Jahren soll jetzt der Prozess gegen den ehemalige Unterhaltungschef des MDR, Udo Foht, wegen Untreue, Betrug und anderer Delikte beginnen.

Dazu sagt der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Jens Cotta:

„Unterschlagungen, Betrug, Steuerhinterziehung, persönliche Vorteilnahme usw. – der Fall Foht erinnert uns daran, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk schon lange ein Problem im Umgang mit den vielen Milliarden hat, über die er dank Finanzierung durch Zwangsbeiträge verfügt. Zuletzt wurde das im öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem offenbar verbreitete gutsherrliche Selbstverständnis in Gestalt der RBB-Intendantin Schlesinger sichtbar. In diesem Zusammenhang darf auch nicht vergessen werden, dass der Thüringer Rechnungshof wiederholt Unregelmäßigkeiten bei MDR-Ablegerunternehmen festgestellt hat. Die Reaktion der Landesregierung darauf ist in der Regel ein kühles Achselzucken. All dies zeigt, dass die von der Thüringer AfD-Fraktion schon lange geforderte grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Abschaffung des Zwangsbeitrages überfällig sind.“
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