AfD-Fraktion Thüringen
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Dies ist der offizielle Kanal der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.
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Unsere Abgeordneten trafen sich heute zur Aktion »Kommunismus tötet« am Erfurter Anger. Wir gedachten des Baus der Berliner Mauer vor 60 Jahren. An diesem wichtigen Tag der jüngsten deutschen Geschichte konnte es für uns keinen Urlaub geben - wir packten an.

Auf dem Gruppenbild sehen Sie (von links nach rechts): René Aust, Torsten Czuppon, Sascha Schlösser, Prof. Michael Kaufmann, Björn Höcke, Lars Schütze, Olaf Kießling, Nadine Hoffmann AfD MdL und Robert Sesselmann
Nachdem die radikalislamischen Taliban die Macht in Afghanistan übernommen haben, nimmt die Fluchtbewegung aus dem zentralasiatischen Land derzeit dramatisch zu. Thüringens Migrationsminister Dirk Adams (Grüne) kündigt daher ein „Landesaufnahmeprogramm für Schutzsuchende“ an, das bereits in Thüringen lebenden Afghanen über die geltenden rechtlichen Bestimmungen hinaus die Möglichkeit eröffnen soll, ihre Angehörigen nachzuholen. Ebenso soll sogenannten „Ortskräften“, die vor Ort mit der Bundeswehr kooperiert haben, die Einreise nach Thüringen erleichtert werden. Eigenen Bekundungen zufolge habe er sein Ministerium bereits angewiesen, „alles Notwendige zu veranlassen“.

Hierzu erklärt Björn Höcke, Vorsitzender der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag:

„Bereits von Beginn an war der von der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder verabschiedete Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr ein völliger Irrweg. Die Demokratie in Deutschland wurde nie am Hindukusch verteidigt, es ging nur um Vasallendienste für den Hegemon USA.

Unter Umgehung des Parlaments versucht Adams nun die Sommerpause zu nutzen, um sein hypermoralisches Mütchen zu kühlen und unter Missachtung der Bundesebene Thüringer Außenpolitik zu betreiben. Den Bürgern jetzt neuerliche Millionensummen für tausende afghanische Staatsbürger aufbürden zu wollen, ist nicht hinnehmbar. Auch die politischen Fernwirkungen scheint Herr Adams wieder einmal nicht bedacht zu haben. Denn bei den nicht minder bedenklichen Bundeswehreinsätzen in Mali, Djibouti, dem Libanon oder dem Südsudan, die allesamt einen ähnlich schmählichen Abschluss befürchten lassen, drängt sich die Vermutung auf, dass sich Thüringen dann auch wieder mit Flüchtlingen und Ortskräften aus diesen Regionen beschäftigen darf, wenn sich die NATO-Truppen vor dem Feind aus dem Staub machen.“
Nun hat die „Ständige Impfkommission“ doch noch dem Druck aus der Politik nachgegeben und sendet damit ein fatales Signal an die Gesellschaft: Man muss sich dem Willen der Regierung beugen, um sein normales Leben zurückzuerhalten. Auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren wird nun die Corona-Impfung empfohlen, Eltern geraten zunehmend unter Druck. Damit war leider zu rechnen, erklärt unsere jugendpolitische Sprecherin Nadine Hoffmann: „Mit der Impfung wolle man Kinder und Jugendliche auch vor den psychosozialen Folgen schützen. Das bedeutet nichts anderes als das Eingeständnis, dass die Corona-Politik wie Schulschließungen, Kontaktverbote und Bewegungsmangel zu schweren Folgen für die Psyche der Kinder und Jugendlichen geführt hat.“
Schluss mit kommunalem Ämterfilz: Trotz einer anderslautenden Verordnung in der Thüringer Kommunalordnung haben mehrere Beigeordnete der Landkreise gleichzeitig ein Mandat als Gemeinde- beziehungsweise Stadtratsmitglied. Betroffen sind unter anderem die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt und Schmalkalden-Meiningen, darunter auch Abgeordnete des Thüringer Landtages. Was jedoch für jeden Bürger gilt, muss auch für Landes- und Kommunalpolitiker gelten: Die Einhaltung von Recht und Gesetz. Dazu erklärt unser kommunalpolitscher Sprecher Robert Sesselmann: „Ganz offensichtlich werden bewusst gesetzliche Regelungen umgangen, die nicht ohne Grund verabschiedet wurden. Mit der um sich greifenden Postenschacherei und dem kommunalen Ämterfilz muss endlich Schluss gemacht werden!“
Das von der AfD vor dem Landesverfassungsgericht in Weimar erstrittene Grundsatzurteil vom 1. März dieses Jahres zeigt erneut Wirkung, weitere Bußgeldbescheide konnten von betroffenen Bürgern gekippt werden. Das Thüringer Gesundheitsministerium hatte die seinerzeit gültige Corona-Schutzverordnung ohne bestehende „Verordnungskompetenz“ erlassen, das heißt, dass keine Befugnis bestand, Bußgelder zu verhängen. Der AfD war es mit ihrer Klage gelungen, auch die späteren Verordnungen vom 12. Mai, vom 9. Juni und vom 7. Juli 2020 hinsichtlich der Bußgelder zu kippen. Unsere Arbeit wirkt!

Man kann nämlich nur noch fassungslos davorstehen, mit welcher Härte und Hartnäckigkeit gerichtlich gegen Bürger vorgegangen wird, die gegen – sogar nach gegenwärtigem Wissensstand sinnlose – Corona Regeln verstoßen. In einem aktuellen Fall geht es um einen Mann, der sich im April 2020 mit insgesamt sechs Freunden im Hof seines Hauses traf. Daraufhin wurde ein Bußgeld von 200 Euro wurde gegen ihn verhängt – der Mann wehrte sich dagegen, zunächst mit Erfolg: Das Amtsgericht Weimar stellte zwar einen Verstoß gegen die Corona-Regeln fest, sprach den Mann aber trotzdem aufgrund des von uns erstrittenen Grundsatzurteils frei. Es stellte zudem fest, dass die damaligen Regelungen gegen die im Grundgesetz verankerte Wahrung der Menschenwürde verstießen.

Eigentlich hätte der Bericht an dieser Stelle zu Ende sein können, zumal inzwischen durch verschiedene Studien von Aerosol-Forschern bekannt ist, dass bei einem Aufenthalt im Freien so gut wie keine Infektionsgefahr besteht. Niemandem ist also ein Schaden entstanden. Jedoch, so lehrt die Erfahrung der letzten Monate, zeigt sich die Staatsanwaltschaft Erfurt in Fällen von Verstößen gegen das Thüringer Infektionsschutzgesetz hartnäckig und führt ein hartes Regiment. Macht sie sich mit ihrer Unnachgiebigkeit zum Erfüllungsgehilfen der Landesregierung, um es gegen die Bürger durchzusetzen?

Exemplarisch steht dafür auch der durch die Medien bekannt gewordene Fall des Weimarer Amtsrichters, der gegen die Maskenpflicht für Schüler urteilte. Die Staatsanwaltschaft Erfurt warf ihm daraufhin Rechtsbeugung vor, beließ es aber nicht bei einem Einspruch gegen das Urteil: Auf ihre Anordnung hin wurden die Privatwohnung und die Amtsräume des Richters durchsucht, dem man private Kontakte zu den Klägern nachweisen wollte.

Während es Kanzlerin Merkel offensichtlich gestattet ist, mit Verfassungsrichtern zu speisen, die über ihre Einmischung in die Wahl des »Übergangsministerpräsidenten« Kemmerich zu urteilen hatten, gilt die Vermutung der Unbefangenheit offensichtlich nicht für einen Amtsrichter. Die Unverhältnismäßigkeit der gegen ihn angeordneten Ermittlungsmaßnahmen legt den Verdacht nahe, dass er von der Staatsanwaltschaft eingeschüchtert und schikaniert werden sollte. So viel zur Unabhängigkeit der Gerichte im Deutschland des Jahre 2021.

Manchmal allerdings – und das macht Hoffnung – bleiben die Bemühungen der Staatsanwaltschaft ohne Erfolg: Im Falle des Mannes, der Gäste in seinen Hof einlud, wies das Thüringer Oberlandesgericht den Einspruch der Staatsanwaltschaft zurück – das Bußgeld wurde rechtswidrig verhängt. Es lohnt sich eben doch, sich gegen Willkür zu wehren – die AfD hat es vorgemacht!

https://gerichte.thueringen.de/aktuelles/presseinformationen/detailseite/bussgeld-wegen-der-verletzung-von-aufenthaltsbe-schraenkungen-nach-der-dritten-thueringer-verordnung-ueber-erforderliche-massnahmen-zur-eindaemmung-der-ausbreitung-des-coronavirus-sars-cov-2-vom-23042020-3-thuersars-cov-2-eindmassnvo-ist-rechtswidrig
Aus den Flutdramen des Sommers in Westdeutschland gilt es auch für Thüringen die Lehren zu ziehen: Die Bodenversiegelung durch Windkraftanlagen muss gestoppt werden! Angeblich geht die Landesregierung gegen den Flächenfraß vor, dennoch verliert Thüringen täglich fast 24 Hektar Land, darunter bester Ackerboden. Unser energiepolitischer Sprecher Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann befürchtet: „Das Ziel, auf einem Prozent der Landesfläche Windkraftanlagen zu errichten, wird die Bodenversiegelung noch weiter beschleunigen.“ Auch unser agrarpolitischer Sprecher Thomas Rudy ist skeptisch: „Bekanntlich haben sich die die Landesregierung bildenden Parteien bereits 2014 für eine Reduzierung des Flächenverbrauchs in Thüringen ausgesprochen und ein ‚Netto-Null-Ziel‘ gesetzt. Die jetzt vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft veröffentlichten Zahlen zeigen auf, dass dieses Ziel weit verfehlt worden ist.“
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