Unterschriftensammlung für Volksabstimmung erreicht weit über 10.000 Unterschriften
Die Unterschriftensammlung für das Zulassungsverfahren zur Volksabstimmung „Laut für die Grundrechte“ der Thüringer AfD-Fraktion endete am vergangenen Sonntag.
Björn Höcke, der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion Thüringen, sagt dazu:
„Wir haben innerhalb der 6-Wochen-Frist, statt der geforderten 5.000 Unterschriften, weit über 10.000 Unterschriften gesammelt. Die Unterschriften werden im weiteren Verlauf auf ihre Gültigkeit überprüft. Ich bin guter Dinge, dass unsere Fraktion die erste Hürde des Zulassungsverfahrens für den Gesetzentwurf souverän meistern wird. Der starke Zuspruch weist auch auf den Leidensdruck hin, den die etablierte Politik mit ihrer irrationalen Corona-Politik in der Bevölkerung aufgebaut hat. Für die Unterstützung danke ich den Thüringer Bürgern.“
Die Unterschriftensammlung für das Zulassungsverfahren zur Volksabstimmung „Laut für die Grundrechte“ der Thüringer AfD-Fraktion endete am vergangenen Sonntag.
Björn Höcke, der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion Thüringen, sagt dazu:
„Wir haben innerhalb der 6-Wochen-Frist, statt der geforderten 5.000 Unterschriften, weit über 10.000 Unterschriften gesammelt. Die Unterschriften werden im weiteren Verlauf auf ihre Gültigkeit überprüft. Ich bin guter Dinge, dass unsere Fraktion die erste Hürde des Zulassungsverfahrens für den Gesetzentwurf souverän meistern wird. Der starke Zuspruch weist auch auf den Leidensdruck hin, den die etablierte Politik mit ihrer irrationalen Corona-Politik in der Bevölkerung aufgebaut hat. Für die Unterstützung danke ich den Thüringer Bürgern.“
Bereits 56 Impfdurchbrüche bei Kindern und Jugendlichen in Thüringen
Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Nadine Hoffmann hervorgeht, wurden mit Stand 10. November des Jahres 56 sogenannte Impfdurchbrüche bei Personen im Alter von 12 bis 17 Jahren dokumentiert. Mit 12 beziehungsweise 19 Fällen waren die 16jährigen und 17jährigen besonders betroffen. Die meisten Impfdurchbrüche wurden bei Mädchen festgestellt. Bei 52 von 56 Fällen handelte es sich um die Infektion mit dem Corona-Virus nach Einsatz des mRNA-Impfstoffs von BioNTech/Pfizer. Bei zwei der Fälle wurden Impfstoffe geimpft, die für diese Altersgruppe nicht zugelassen sind, nämlich bei einem 13jährigen Mädchen und einem 17jährigen Jungen.
Dazu Nadine Hoffmann, jugendpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Thüringen:
„Aus der Antwort des zuständigen Ministeriums wird abermals deutlich, dass die Politik beim Thema Impfen falsche Versprechen abgegeben hat. Statt aber innezuhalten und die eigene Corona-Politik zu hinterfragen, sollen durch 2G-Regeln und andere Maßnahmen die Menschen weiter gegängelt werden.“
Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Nadine Hoffmann hervorgeht, wurden mit Stand 10. November des Jahres 56 sogenannte Impfdurchbrüche bei Personen im Alter von 12 bis 17 Jahren dokumentiert. Mit 12 beziehungsweise 19 Fällen waren die 16jährigen und 17jährigen besonders betroffen. Die meisten Impfdurchbrüche wurden bei Mädchen festgestellt. Bei 52 von 56 Fällen handelte es sich um die Infektion mit dem Corona-Virus nach Einsatz des mRNA-Impfstoffs von BioNTech/Pfizer. Bei zwei der Fälle wurden Impfstoffe geimpft, die für diese Altersgruppe nicht zugelassen sind, nämlich bei einem 13jährigen Mädchen und einem 17jährigen Jungen.
Dazu Nadine Hoffmann, jugendpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Thüringen:
„Aus der Antwort des zuständigen Ministeriums wird abermals deutlich, dass die Politik beim Thema Impfen falsche Versprechen abgegeben hat. Statt aber innezuhalten und die eigene Corona-Politik zu hinterfragen, sollen durch 2G-Regeln und andere Maßnahmen die Menschen weiter gegängelt werden.“
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Aktuelle Stunde: „Wieviel Wortbruch verträgt die Demokratie in Thüringen?“
Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen.
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/82050/thueringer_landschaften_erhalten_laendlichen_raum_staerken_fuer_eine_ausgeglichene_ausweisung_von_natur_und_landschaftsschutzgebieten_in_thueringen.pdf
Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen.
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/82035/initiierung_eines_landesweiten_modellprojekts_zur_realisierung_einer_ausbildungsverguetung_in_den_gesundheitsfachberufen.pdf
Thüringens Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unterstützen: ASP-Prämie entbürokratisieren!
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/83565/thueringens_jaeger_bei_der_bekaempfung_der_afrikanischen_schweinepest_asp_unterstuetzen_asp_praemie_entbuerokratisieren.pdf
Thüringen verträgt kein zweites 2015 - Kein Landesaufnahmeprogramm für Afghanen!
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/83551/thueringen_vertraegt_kein_zweites_2015_kein_landesaufnahmeprogramm_fuer_afghanen.pdf
Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung
durch die EU entgegentreten.
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/83649/kosten_fuer_die_klimaziele_der_eu_nicht_auf_die_thueringer_buerger_und_unternehmen_abwaelzen_bevormundung_durch_die_eu_entgegentreten.pdf
Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen.
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/82050/thueringer_landschaften_erhalten_laendlichen_raum_staerken_fuer_eine_ausgeglichene_ausweisung_von_natur_und_landschaftsschutzgebieten_in_thueringen.pdf
Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen.
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/82035/initiierung_eines_landesweiten_modellprojekts_zur_realisierung_einer_ausbildungsverguetung_in_den_gesundheitsfachberufen.pdf
Thüringens Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unterstützen: ASP-Prämie entbürokratisieren!
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/83565/thueringens_jaeger_bei_der_bekaempfung_der_afrikanischen_schweinepest_asp_unterstuetzen_asp_praemie_entbuerokratisieren.pdf
Thüringen verträgt kein zweites 2015 - Kein Landesaufnahmeprogramm für Afghanen!
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/83551/thueringen_vertraegt_kein_zweites_2015_kein_landesaufnahmeprogramm_fuer_afghanen.pdf
Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung
durch die EU entgegentreten.
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/83649/kosten_fuer_die_klimaziele_der_eu_nicht_auf_die_thueringer_buerger_und_unternehmen_abwaelzen_bevormundung_durch_die_eu_entgegentreten.pdf
Möller: „Die ‚Message‘ ist frei – trotz Telegram-Zensurpläne“
Zur heutigen MDR-Berichterstattung „Thüringer Verfassungsschutzpräsident: Telegram-Verbot löst Problem nicht“ kommentiert der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Thüringen, Stefan Möller:
„Egal welche Zensurmaßnahmen die Altparteien einführen, um Telegram als Kommunikationsmittel der Opposition auszuschalten, sie werden dabei scheitern. Gott sei Dank verstehen viele Menschen den Nutzen von VPN-Tunneln besser als so mancher analoger Innenminister.“
Zur heutigen MDR-Berichterstattung „Thüringer Verfassungsschutzpräsident: Telegram-Verbot löst Problem nicht“ kommentiert der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Thüringen, Stefan Möller:
„Egal welche Zensurmaßnahmen die Altparteien einführen, um Telegram als Kommunikationsmittel der Opposition auszuschalten, sie werden dabei scheitern. Gott sei Dank verstehen viele Menschen den Nutzen von VPN-Tunneln besser als so mancher analoger Innenminister.“
Gehen für die Deutschen bald die Lichter aus?
Seit längerem weisen Experten darauf hin, dass Deutschland durch die Energiewende der große Blackout droht. Durch die „Ausstiegspolitik“ und die Abschaltung von Kern- und Kohlekraftwerken ist unsere Energiesicherheit zunehmend gefährdet. Mehrere Kohlekraftwerke und drei von noch sechs deutschen Kernkraftwerken gehen bis Ende 2021 vom Netz. Damit fehlt künftig eine gesicherte Leistung von etwa 9.000 Megawatt an steuerbarer Energie. Die Energieversorgung aus wetterabhängigen Windkraft- und Solaranlagen dagegen ist nicht steuerbar.
Zweimal standen wir 2021 bereits kurz vor einem weitflächigen Stromausfall, einmal im Januar und noch einmal im Sommer, als es in den europäischen Stromnetzen zu einem eklatanten Leistungsabfall kam. [1] Zwar konnte der Ernstfall beide Male abgewendet werden, doch genau dies wird wegen der steigenden Anfälligkeit der Stromversorgung immer schwieriger.
Tatsächlich müssen inzwischen ständig Frequenzschwankungen im Stromnetz ausgeglichen werden. Das erfolgt durch regulierende Eingriffe, sogenannte „Redispatches“ [2]. Waren solche Eingriffe vor einigen Jahren nur ganz selten im Jahr erforderlich, so muss mittlerweile bis zu 6000-mal pro Jahr nachreguliert werden. Der Verbraucher merkt das bisher „nur“ an seiner Stromrechnung: „Redispatches“ kosten uns pro Jahr bis zu 1,7 Milliarden Euro [3].
Von einer sicheren und kostengünstigen Stromversorgung ist Deutschland durch die Energiewende weiter entfernt denn je – die Energieabhängigkeit von den europäischen Nachbarn wächst und das Blackout-Risiko steigt.
[1] https://www.focus.de/wissen/energieversorgung-gefaehrdet-koalitionsgespraeche-und-blackout-energiewende-macht-stromausfall-nun-immer-wahrscheinlicher_id_24301974.html
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Redispatch_(Stromnetz)
[3] https://verein-energiesicherheit.de/
Seit längerem weisen Experten darauf hin, dass Deutschland durch die Energiewende der große Blackout droht. Durch die „Ausstiegspolitik“ und die Abschaltung von Kern- und Kohlekraftwerken ist unsere Energiesicherheit zunehmend gefährdet. Mehrere Kohlekraftwerke und drei von noch sechs deutschen Kernkraftwerken gehen bis Ende 2021 vom Netz. Damit fehlt künftig eine gesicherte Leistung von etwa 9.000 Megawatt an steuerbarer Energie. Die Energieversorgung aus wetterabhängigen Windkraft- und Solaranlagen dagegen ist nicht steuerbar.
Zweimal standen wir 2021 bereits kurz vor einem weitflächigen Stromausfall, einmal im Januar und noch einmal im Sommer, als es in den europäischen Stromnetzen zu einem eklatanten Leistungsabfall kam. [1] Zwar konnte der Ernstfall beide Male abgewendet werden, doch genau dies wird wegen der steigenden Anfälligkeit der Stromversorgung immer schwieriger.
Tatsächlich müssen inzwischen ständig Frequenzschwankungen im Stromnetz ausgeglichen werden. Das erfolgt durch regulierende Eingriffe, sogenannte „Redispatches“ [2]. Waren solche Eingriffe vor einigen Jahren nur ganz selten im Jahr erforderlich, so muss mittlerweile bis zu 6000-mal pro Jahr nachreguliert werden. Der Verbraucher merkt das bisher „nur“ an seiner Stromrechnung: „Redispatches“ kosten uns pro Jahr bis zu 1,7 Milliarden Euro [3].
Von einer sicheren und kostengünstigen Stromversorgung ist Deutschland durch die Energiewende weiter entfernt denn je – die Energieabhängigkeit von den europäischen Nachbarn wächst und das Blackout-Risiko steigt.
[1] https://www.focus.de/wissen/energieversorgung-gefaehrdet-koalitionsgespraeche-und-blackout-energiewende-macht-stromausfall-nun-immer-wahrscheinlicher_id_24301974.html
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Redispatch_(Stromnetz)
[3] https://verein-energiesicherheit.de/
FOCUS online
Energieversorgung gefährdet: Zwei Mal stand Deutschland vor Total-Blackout - warum unser Stromnetz Schluckauf hat
Die Zukunft der Energieversorgung ist eine Kernfrage in den Koalitionsverhandlungen. Gleichzeitig erhöht sich die Gefahr eines totalen Stromausfalls in Europa durch die Energiewende in Deutschland. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz schätzt es als die …
Einkaufen für alle wieder möglich machen!
Die 2G-Regel verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gestern geurteilt und hat damit die 2G-Regel in Niedersachsen gekippt. Demnach liegen, nach wie vor, keine wesentlichen oder belastbaren Hinweise vor, inwiefern der Einzelhandel als Treiber des Pandemiegeschehens relevant sei. Die damit verbundenen Grundrechtseingriffe bei den Nichtgeimpften wie auch den Einzelhändlern würde sich demnach als unangemessen erweisen. Diese vorläufige Entscheidung betrifft nur Niedersachsen.
Der AfD-Abgeordnete Dieter Laudenbach fordert von der Thüringer Landesregierung: „Schalten Sie in Ihrer Pandemiestrategie um und kassieren Sie auch hier die 2G-Regel. Die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften sowie der Einzelhändler im Vergleich zum Onlinehandel – zum Leidwesen unserer leeren Innenstädte - muss aufhören. Shoppen muss in Thüringen in allen Geschäften gerade an Weihnachten wieder für alle möglich sein. Boostern Sie das Weihnachtsgeschäft!“
Die 2G-Regel verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gestern geurteilt und hat damit die 2G-Regel in Niedersachsen gekippt. Demnach liegen, nach wie vor, keine wesentlichen oder belastbaren Hinweise vor, inwiefern der Einzelhandel als Treiber des Pandemiegeschehens relevant sei. Die damit verbundenen Grundrechtseingriffe bei den Nichtgeimpften wie auch den Einzelhändlern würde sich demnach als unangemessen erweisen. Diese vorläufige Entscheidung betrifft nur Niedersachsen.
Der AfD-Abgeordnete Dieter Laudenbach fordert von der Thüringer Landesregierung: „Schalten Sie in Ihrer Pandemiestrategie um und kassieren Sie auch hier die 2G-Regel. Die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften sowie der Einzelhändler im Vergleich zum Onlinehandel – zum Leidwesen unserer leeren Innenstädte - muss aufhören. Shoppen muss in Thüringen in allen Geschäften gerade an Weihnachten wieder für alle möglich sein. Boostern Sie das Weihnachtsgeschäft!“
Corona-Spaziergänge
Spaziergänge sind erlaubt, auch in Gruppen. Spaziergänge muss man nicht anmelden oder anzeigen.
MERKE:
Eine Versammlung, die nach der aktuellen Thüringer Infektionsschutzverordnung nur sehr eingeschränkt stattfinden darf, ist erkennbar an: einer nach außen gerichteten Meinungskundgabe, zum Beispiel durch Schilder, Banner, Fahnen, Redebeiträge. Sonst liegt allenfalls eine Ansammlung vor – diese bedeutet bei Einhaltung von Mindestabständen keine Ordnungswidrigkeit.
Vor dem Spaziergang
Wenn sich zufällig eine Gruppe findet, bleibt man etwas in Bewegung von Anfang an. Stehende Versammlungen ab 35 Teilnehmer sind verboten. 1000 Spaziergänger nicht. Die Polizei kann eine Versammlung auflösen, aber keinen Spaziergang. Man kann im Kreis gehen oder schauen, ob man jemanden sieht, den man kennt.
Am besten mit Freunden spazieren gehen und beisammenbleiben. Freunde sind Zeugen. Dabei Abstand wahren.
WICHTIG: Sei kein „Rädelsführer“! Ein Spaziergang hat keine Rädelsführer. Die Polizei wird schon bei einem Papp-Schild davon ausgehen. Besser verzichten. In der unmittelbaren Nähe eines Polizisten keine Parolen skandieren.
WICHTIG: Keine Gewalt! Auch dann nicht, wenn die Polizei wieder gewalttätig wird. Das heißt auch keine Blockaden der Polizei gewaltsam durchbrechen. Wer dazu aufruft, hat die Lage nicht erkannt oder ist möglicherweise vom Verfassungsschutz. Wenn Sie Dich abführen, gehst Du halt mit. Nächste Woche ist auch wieder ein guter Tag zum Spazierengehen.
WICHTIG: Auf keinen Fall zugeben, Teil einer Demo oder Veranstaltung zu sein. Niemand kann gezwungen werden, sich dazu zu äußern, warum er gerade jetzt spazieren geht.
Keinen Personalausweis o.ä. dabeihaben. Personenfeststellungen müssen lange dauern. 1000 Spaziergänger ohne Ausweis sind nicht zu kontrollieren.
Die Polizei hat Kameras dabei. Mindestens ein Videowagen mit Teleskoparm und eine mobile Kamera bei jeder mobilen Einheit. Da die Polizei Euch filmt, dürft Ihr auch die Polizei filmen. Die Polizeitrupps schlagen schnell, unerwartet und offenbar willkürlich zu. Wo ein Polizeitrupp ist, muss eine Kamera auf ihn gerichtet sein.
Polizisten nicht beleidigen! „Schämt Euch, schämt Euch“ ist keine Beleidigung!
Keine Angst vor einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Man benötigt keinen Rechtsanwalt. Nie bei der Polizei vorsprechen. Immer widersprechen und gerichtliche Verhandlung erzwingen.
Spaziergänge sind erlaubt, auch in Gruppen. Spaziergänge muss man nicht anmelden oder anzeigen.
MERKE:
Eine Versammlung, die nach der aktuellen Thüringer Infektionsschutzverordnung nur sehr eingeschränkt stattfinden darf, ist erkennbar an: einer nach außen gerichteten Meinungskundgabe, zum Beispiel durch Schilder, Banner, Fahnen, Redebeiträge. Sonst liegt allenfalls eine Ansammlung vor – diese bedeutet bei Einhaltung von Mindestabständen keine Ordnungswidrigkeit.
Vor dem Spaziergang
Wenn sich zufällig eine Gruppe findet, bleibt man etwas in Bewegung von Anfang an. Stehende Versammlungen ab 35 Teilnehmer sind verboten. 1000 Spaziergänger nicht. Die Polizei kann eine Versammlung auflösen, aber keinen Spaziergang. Man kann im Kreis gehen oder schauen, ob man jemanden sieht, den man kennt.
Am besten mit Freunden spazieren gehen und beisammenbleiben. Freunde sind Zeugen. Dabei Abstand wahren.
WICHTIG: Sei kein „Rädelsführer“! Ein Spaziergang hat keine Rädelsführer. Die Polizei wird schon bei einem Papp-Schild davon ausgehen. Besser verzichten. In der unmittelbaren Nähe eines Polizisten keine Parolen skandieren.
WICHTIG: Keine Gewalt! Auch dann nicht, wenn die Polizei wieder gewalttätig wird. Das heißt auch keine Blockaden der Polizei gewaltsam durchbrechen. Wer dazu aufruft, hat die Lage nicht erkannt oder ist möglicherweise vom Verfassungsschutz. Wenn Sie Dich abführen, gehst Du halt mit. Nächste Woche ist auch wieder ein guter Tag zum Spazierengehen.
WICHTIG: Auf keinen Fall zugeben, Teil einer Demo oder Veranstaltung zu sein. Niemand kann gezwungen werden, sich dazu zu äußern, warum er gerade jetzt spazieren geht.
Keinen Personalausweis o.ä. dabeihaben. Personenfeststellungen müssen lange dauern. 1000 Spaziergänger ohne Ausweis sind nicht zu kontrollieren.
Die Polizei hat Kameras dabei. Mindestens ein Videowagen mit Teleskoparm und eine mobile Kamera bei jeder mobilen Einheit. Da die Polizei Euch filmt, dürft Ihr auch die Polizei filmen. Die Polizeitrupps schlagen schnell, unerwartet und offenbar willkürlich zu. Wo ein Polizeitrupp ist, muss eine Kamera auf ihn gerichtet sein.
Polizisten nicht beleidigen! „Schämt Euch, schämt Euch“ ist keine Beleidigung!
Keine Angst vor einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Man benötigt keinen Rechtsanwalt. Nie bei der Polizei vorsprechen. Immer widersprechen und gerichtliche Verhandlung erzwingen.
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Steigende Energiekosten: Landesregierung für Preissteigerungen mitverantwortlich
Der Berichterstattung zufolge möchte die Thüringer Landesregierung im Bundesrat Energiekostenzuschüsse erwirken. Grund dafür seien die vor allem in den letzten Monaten stark angestiegenen Preise für Heiz- und Stromkosten.
Dazu sagt Nadine Hoffmann, energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Thüringen:
Die Landesregierung will Löcher stopfen, die sie selbst gegraben hat. Denn der Anstieg der Energiepreise ist ursächlich in der Energiewende und ihrer Instrumente wie der CO2-Steuer begründet. Sowohl die Energiewende als auch die erhöhte Steuer auf Benzin, Diesel, Erdöl und Erdgas wird von der Landesregierung getragen. Ein Antrag unserer Fraktion auf Abschaffung der CO2-Steuer wurde im letzten Plenum abgelehnt. Energiekostenzuschüsse werden lediglich Symptome, nämlich die Preiserhöhungen, mildern, an der Ursache für die Kostenexplosion ändert sich hingegen nichts.
Die sogenannte Klimapolitik, die immer mehr Haushalte belastet, ist unsozial.
Der Berichterstattung zufolge möchte die Thüringer Landesregierung im Bundesrat Energiekostenzuschüsse erwirken. Grund dafür seien die vor allem in den letzten Monaten stark angestiegenen Preise für Heiz- und Stromkosten.
Dazu sagt Nadine Hoffmann, energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Thüringen:
Die Landesregierung will Löcher stopfen, die sie selbst gegraben hat. Denn der Anstieg der Energiepreise ist ursächlich in der Energiewende und ihrer Instrumente wie der CO2-Steuer begründet. Sowohl die Energiewende als auch die erhöhte Steuer auf Benzin, Diesel, Erdöl und Erdgas wird von der Landesregierung getragen. Ein Antrag unserer Fraktion auf Abschaffung der CO2-Steuer wurde im letzten Plenum abgelehnt. Energiekostenzuschüsse werden lediglich Symptome, nämlich die Preiserhöhungen, mildern, an der Ursache für die Kostenexplosion ändert sich hingegen nichts.
Die sogenannte Klimapolitik, die immer mehr Haushalte belastet, ist unsozial.
Alkoholausschankverbot und Regelung einer Corona-Ausgangssperre der Thüringer Landesregierung war verfassungswidrig und nichtig!
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss 117/20 das Alkoholausschankverbot und die Regelung einer Ausgangssperre durch die Thüringer Landesregierung vom Ende des letzten Jahres für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte gegen die zugrunde liegende Corona-Verordnung geklagt und nun teilweise recht erhalten.
Stefan Möller, zweiter parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Zufrieden können wir mit der Entscheidung nicht sein, auch wenn wenigstens die offenkundig verfassungswidrigen Regelungen des damaligen Alkoholausschankverbots und der Ausgangssperre vom Verfassungsgerichtshof endlich für nichtig erklärt wurden. So lassen die Richter in der größten Verfassungskrise des Freistaats der etablierten Politik und deren Wissenschaftlern aus regierungsnahen Instituten wie dem RKI einen bestürzend hohen Einschätzungsspielraum, welcher faktisch auf einen Kontrollverzicht hinausläuft. Der in den derzeitigen massenhaften Coronaprotesten zutage tretende drastische Verlust des Vertrauens in staatliche Institutionen wird durch diesen Beschluss leider noch genährt.
Die AfD-Fraktion wird dem Verfassungsgerichtshof trotzdem in Kürze auch die aus ihrer Sicht verfassungswidrigen 2G/3G-Regelungen der Landesregierung vorlegen, mit denen die Bevölkerung selbst entgegen den Gesetzen der Logik gespalten wird und Grundrechte faktisch vollständig ausgehöhlt werden.“
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss 117/20 das Alkoholausschankverbot und die Regelung einer Ausgangssperre durch die Thüringer Landesregierung vom Ende des letzten Jahres für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte gegen die zugrunde liegende Corona-Verordnung geklagt und nun teilweise recht erhalten.
Stefan Möller, zweiter parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Zufrieden können wir mit der Entscheidung nicht sein, auch wenn wenigstens die offenkundig verfassungswidrigen Regelungen des damaligen Alkoholausschankverbots und der Ausgangssperre vom Verfassungsgerichtshof endlich für nichtig erklärt wurden. So lassen die Richter in der größten Verfassungskrise des Freistaats der etablierten Politik und deren Wissenschaftlern aus regierungsnahen Instituten wie dem RKI einen bestürzend hohen Einschätzungsspielraum, welcher faktisch auf einen Kontrollverzicht hinausläuft. Der in den derzeitigen massenhaften Coronaprotesten zutage tretende drastische Verlust des Vertrauens in staatliche Institutionen wird durch diesen Beschluss leider noch genährt.
Die AfD-Fraktion wird dem Verfassungsgerichtshof trotzdem in Kürze auch die aus ihrer Sicht verfassungswidrigen 2G/3G-Regelungen der Landesregierung vorlegen, mit denen die Bevölkerung selbst entgegen den Gesetzen der Logik gespalten wird und Grundrechte faktisch vollständig ausgehöhlt werden.“
Wir danken Ihnen für die überwältigende Unterstützung unseres Volksbegehrens. Mehr als 10.000 Unterschriften konnten wir sammeln. Dank Ihres Vertrauens können wir nun den nächsten Schritt in die Wege leiten.
https://www.youtube.com/watch?v=EIzkYC1dxsc
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YouTube
Im Namen unserer Fraktion möchten wir uns auf diesem Wege bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken
Wir danken Ihnen für die überwältigende Unterstützung unseres Volksbegehrens. Mehr als 10.000 Unterschriften konnten wir sammeln. Dank Ihres Vertrauens können wir nun den nächsten Schritt in die Wege leiten.
Folgen Sie der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag…
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