Mehr als 1000 Kinder und Jugendliche in Thüringen seit November mit sogenannten Impfdurchbrüchen
Zwischen Anfang November und Ende Februar wurden in Thüringen bei 1.018 Personen zwischen 12 und 17 Jahren sogenannte Impfdurchbrüche festgestellt, also Corona-Infektionen trotz vollständiger Impfung. Das sind etwa 10 Prozent der 11.576 Kinder und Jugendlichen dieses Alters mit symptomatischen Covid-19-Erkrankungen im genannten Zeitraum. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung an die Abgeordnete Nadine Hoffmann (AfD) hervor.
Wie das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie weiter ausführt, gab es bei Kindern von fünf bis elf Jahren 80 Impfdurchbrüche seit der Empfehlung der STIKO für diese Altersgruppe im Dezember 2021. Symptomatisch an Covid erkrankt sind 8.353 Kinder im entsprechenden Alter.
Nadine Hoffmann sagt dazu: „Waren es nach meiner ersten Anfrage an die Landesregierung 56 Kinder und Jugendliche mit Impfdurchbrüchen bei knapp 30.000 Geimpften bis November, hat sich die Zahl seitdem massiv erhöht. Wie das Ministerium aussagt, wurden seit Juni 2021 insgesamt etwa 60.000 Personen im Alter von fünf bis 17 Jahren in Thüringen gegen Covid geimpft, bei über 1.000 von ihnen wurde inzwischen ein Impfdurchbruch festgestellt. Das zeigt, dass die neuen Impfstoffe alles andere als zuverlässig sind und die Impfempfehlung für Jugendliche sehr zweifelhaft ist.“
Zwischen Anfang November und Ende Februar wurden in Thüringen bei 1.018 Personen zwischen 12 und 17 Jahren sogenannte Impfdurchbrüche festgestellt, also Corona-Infektionen trotz vollständiger Impfung. Das sind etwa 10 Prozent der 11.576 Kinder und Jugendlichen dieses Alters mit symptomatischen Covid-19-Erkrankungen im genannten Zeitraum. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung an die Abgeordnete Nadine Hoffmann (AfD) hervor.
Wie das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie weiter ausführt, gab es bei Kindern von fünf bis elf Jahren 80 Impfdurchbrüche seit der Empfehlung der STIKO für diese Altersgruppe im Dezember 2021. Symptomatisch an Covid erkrankt sind 8.353 Kinder im entsprechenden Alter.
Nadine Hoffmann sagt dazu: „Waren es nach meiner ersten Anfrage an die Landesregierung 56 Kinder und Jugendliche mit Impfdurchbrüchen bei knapp 30.000 Geimpften bis November, hat sich die Zahl seitdem massiv erhöht. Wie das Ministerium aussagt, wurden seit Juni 2021 insgesamt etwa 60.000 Personen im Alter von fünf bis 17 Jahren in Thüringen gegen Covid geimpft, bei über 1.000 von ihnen wurde inzwischen ein Impfdurchbruch festgestellt. Das zeigt, dass die neuen Impfstoffe alles andere als zuverlässig sind und die Impfempfehlung für Jugendliche sehr zweifelhaft ist.“
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Ohne Tests und Masken wäre die Pandemie sofort beendet – auf der Straße wie in den Köpfen
Bezugnehmend auf die heutige Berichterstattung, wonach bereits ein positiver Schnelltest zur Quarantäne verpflichten soll und auf einen PCR-Test kein Anspruch mehr bestehe, fordert der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Dr. Wolfgang Lauerwald:
„Die bisherigen unwissenschaftlichen Methoden werden trotz aller gegenteiliger Beteuerungen fortgeführt, um die Pandemie künstlich am Laufen zu halten. Die PCR-Tests können keine Erkrankungen nachweisen, trotzdem wird ein positiver Laborwert als Inzidenz verkauft und als Grundlage aller Grundrechtseinschränkungen missbraucht. Da die Kapazität der PCR-Tests erschöpft ist, sollen nur noch Antigenschnelltests verwendet werden, von denen bekannt ist, dass sie noch ungenauer sind und auch zahlreich falsch positive Ergebnisse liefern.
Die Zuständigkeiten und Bewertungen werden immer chaotischer, die Arztpraxen und Gesundheitsämter sind überlastet, die Verantwortung wird auf Arbeitgeber abgewälzt, gesunde Bürger werden aufgrund suspekter Befunde in Quarantäne gesperrt, ein Genesenenstatus ist nicht mehr dokumentierbar – die Politik sorgt künstlich für Versorgungsengpässe in allen Lebenslagen. Ein Beispiel ist der medizinische Bereich. Die Quarantänemaßnahmen führen zum Personalausfall, führen zur Verschiebung planbarer Operationen und dieser Aspekt soll dann wiederum als Kriterium für die Hotspot-Regelung herangezogen werden. Also besser kann man wirklich kein Chaos stiften. Das muss ein Ende haben.
Die AfD-Fraktion fordert daher: Schluss mit Massentests gesunder Menschen! Schluss mit der künstlich herbeigetesteten Pandemie! Ohne Tests und Masken wäre die Pandemie sofort vorbei – auf der Straße wie in den Köpfen.
Bezugnehmend auf die heutige Berichterstattung, wonach bereits ein positiver Schnelltest zur Quarantäne verpflichten soll und auf einen PCR-Test kein Anspruch mehr bestehe, fordert der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Dr. Wolfgang Lauerwald:
„Die bisherigen unwissenschaftlichen Methoden werden trotz aller gegenteiliger Beteuerungen fortgeführt, um die Pandemie künstlich am Laufen zu halten. Die PCR-Tests können keine Erkrankungen nachweisen, trotzdem wird ein positiver Laborwert als Inzidenz verkauft und als Grundlage aller Grundrechtseinschränkungen missbraucht. Da die Kapazität der PCR-Tests erschöpft ist, sollen nur noch Antigenschnelltests verwendet werden, von denen bekannt ist, dass sie noch ungenauer sind und auch zahlreich falsch positive Ergebnisse liefern.
Die Zuständigkeiten und Bewertungen werden immer chaotischer, die Arztpraxen und Gesundheitsämter sind überlastet, die Verantwortung wird auf Arbeitgeber abgewälzt, gesunde Bürger werden aufgrund suspekter Befunde in Quarantäne gesperrt, ein Genesenenstatus ist nicht mehr dokumentierbar – die Politik sorgt künstlich für Versorgungsengpässe in allen Lebenslagen. Ein Beispiel ist der medizinische Bereich. Die Quarantänemaßnahmen führen zum Personalausfall, führen zur Verschiebung planbarer Operationen und dieser Aspekt soll dann wiederum als Kriterium für die Hotspot-Regelung herangezogen werden. Also besser kann man wirklich kein Chaos stiften. Das muss ein Ende haben.
Die AfD-Fraktion fordert daher: Schluss mit Massentests gesunder Menschen! Schluss mit der künstlich herbeigetesteten Pandemie! Ohne Tests und Masken wäre die Pandemie sofort vorbei – auf der Straße wie in den Köpfen.
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Die nach 1989 geborene Generation junger Menschen in Deutschland kann sich heute nur noch schwer vorstellen, wie die Teilung unseres Landes nicht nur die politische Einheit unseres Landes zerriss, sondern auch Familien voneinander trennte. Für viele Bürger war deshalb das Osterfest 1972 etwas ganz Besonderes: Vom 29. März bis zum 5. April trat zeitlich begrenzt nicht nur das für den Juni geplante Transitabkommen in Kraft, sondern erstmals seit dem Mauerbau 1961 konnten westdeutsche Familien ihre Verwandten im Osten für ein paar Tage besuchen.
Die DDR wachte eifersüchtig über ihre Bürger und erschwerte den Kontakt in den Westen, wo immer es möglich war. 1972 existierten etwa lediglich 92 Telefonleitungen von Ost nach West, die nur mit Voranmeldung genutzt werden konnten. Die Stasi schnitt auch ohne richterliche Anordnung jedes geführte Gespräch mit. Aber auch Westdeutsche, die durch das Staatsgebiet der DDR nach Westberlin reisen wollten, wurden strengen Auflagen unterworfen: Keineswegs durfte von den genau vorgegebenen Reiserouten abgewichen werden, nur kurze Aufenthalte an Raststätten waren erlaubt. Kontakte zu Bürgern der DDR waren strengstens verboten und selbst Unfälle auf der Strecke galten als potentieller Sabotageakt, die von den Behörden untersucht wurden. Misstrauisch überwachte das Ministerium für Staatssicherheit auch den Zugverkehr, als 1976 in Eisenach ein Transitzug von Berlin nach Paris entgleiste und 26 Menschen verletzt wurden, stellte man den Betroffenen „Begleiter“ zur Verfügung. Der Hintergrund: Die Staatsführung fürchtete nichts mehr, als dass DDR-Bürger aus ihrem „sozialistischen Paradies“ mit Hilfe des Transitverkehrs fliehen könnten.
Das Transitabkommen vom 17. Dezember 1971 sollte unter anderem sicherstellen, dass Durchreisende und Warentransporte nach und von Westberlin an der Staatsgrenze nicht durch Gepäckkontrollen aufgehalten wurden und zügig ein Transitvisum erhalten konnten. An den Reisebeschränkungen für DDR-Bürger änderte sich jedoch nichts, ihnen blieb der Weg in den Westen auch weiterhin verschlossen.
Wenn heute das Land Thüringen über die Aufarbeitung des DDR-Unrechts debattiert und dabei besonders die Grenzregion in den Fokus nimmt, kann man den Eindruck gewinnen, es ginge allein um das Thema der „offenen Grenzen“, das gerade in linken Kreisen propagiert wird, obwohl es gerade die sozialistischen Staaten sind und waren, die ihre Bürger einsperren. Doch wir sollten auch darüber hinausblicken: Nicht nur Grenzen halten Bürger gefangen – das Misstrauen dem Volk gegenüber ist heute wieder ein erschreckender Teil der deutschen Politik. Die bereits jetzt wieder bestehenden Beschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Zuge der Corona-Maßnahmen haben uns vielleicht jetzt noch nicht in eine neue Diktatur befördert, aber es gilt, jederzeit wachsam zu bleiben, damit wir nicht in einer neuen DDR aufwachen – oder in einer anderen Variation des menschenfeindlichen Totalitarismus.
Die DDR wachte eifersüchtig über ihre Bürger und erschwerte den Kontakt in den Westen, wo immer es möglich war. 1972 existierten etwa lediglich 92 Telefonleitungen von Ost nach West, die nur mit Voranmeldung genutzt werden konnten. Die Stasi schnitt auch ohne richterliche Anordnung jedes geführte Gespräch mit. Aber auch Westdeutsche, die durch das Staatsgebiet der DDR nach Westberlin reisen wollten, wurden strengen Auflagen unterworfen: Keineswegs durfte von den genau vorgegebenen Reiserouten abgewichen werden, nur kurze Aufenthalte an Raststätten waren erlaubt. Kontakte zu Bürgern der DDR waren strengstens verboten und selbst Unfälle auf der Strecke galten als potentieller Sabotageakt, die von den Behörden untersucht wurden. Misstrauisch überwachte das Ministerium für Staatssicherheit auch den Zugverkehr, als 1976 in Eisenach ein Transitzug von Berlin nach Paris entgleiste und 26 Menschen verletzt wurden, stellte man den Betroffenen „Begleiter“ zur Verfügung. Der Hintergrund: Die Staatsführung fürchtete nichts mehr, als dass DDR-Bürger aus ihrem „sozialistischen Paradies“ mit Hilfe des Transitverkehrs fliehen könnten.
Das Transitabkommen vom 17. Dezember 1971 sollte unter anderem sicherstellen, dass Durchreisende und Warentransporte nach und von Westberlin an der Staatsgrenze nicht durch Gepäckkontrollen aufgehalten wurden und zügig ein Transitvisum erhalten konnten. An den Reisebeschränkungen für DDR-Bürger änderte sich jedoch nichts, ihnen blieb der Weg in den Westen auch weiterhin verschlossen.
Wenn heute das Land Thüringen über die Aufarbeitung des DDR-Unrechts debattiert und dabei besonders die Grenzregion in den Fokus nimmt, kann man den Eindruck gewinnen, es ginge allein um das Thema der „offenen Grenzen“, das gerade in linken Kreisen propagiert wird, obwohl es gerade die sozialistischen Staaten sind und waren, die ihre Bürger einsperren. Doch wir sollten auch darüber hinausblicken: Nicht nur Grenzen halten Bürger gefangen – das Misstrauen dem Volk gegenüber ist heute wieder ein erschreckender Teil der deutschen Politik. Die bereits jetzt wieder bestehenden Beschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Zuge der Corona-Maßnahmen haben uns vielleicht jetzt noch nicht in eine neue Diktatur befördert, aber es gilt, jederzeit wachsam zu bleiben, damit wir nicht in einer neuen DDR aufwachen – oder in einer anderen Variation des menschenfeindlichen Totalitarismus.
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Niemand weiß eigentlich genau, was es bedeutet, das geheimnisvolle „Z“ das nun auch in Thüringen Gegenstand eines Verbotsverfahrens werden soll. Die wahrscheinlichste Lösung ist, dass es sich um eine Art russisches „Victory“-Zeichen handelt. Allerdings könnte es einfach eine militärische Kennzeichnung sein, da russisches und ukrainisches Kriegsgerät sich ähneln und man Eigenbeschuss vermeiden will. Ein ukrainischer UN-Botschafter mutmaßte, hinter dem „Z“ verberge sich eine Beleidigung, was sein russischer Kollege empört zurückwies. Nicht wenige denken auch an das Zeichen des Rächers Zorro – tatsächlich setzte der russische Journalist Konstantin Krochmal die Truppen seines Landes mit dessen Kampf um Gerechtigkeit gleich. Sicher ist nur: Das „Z“ hat etwas mit den russischen Streitkräften zu tun und taucht auch in Deutschland gegenwärtig an Mauern, Autos und Rucksäcken auf. Deshalb sieht der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) Handlungsbedarf und will das Zeigen des berüchtigten Buchstabens unter Strafe stellen.
Wird unser Alphabet in Zukunft auf das „Z“ verzichten müssen? In den sozialen Netzwerken machen bereits allerlei Witze über das geplante Verbot die Runde, da es ziemlich absurd erscheint, einen für die deutsche Sprache unverzichtbaren Buchstaben aus dem Verkehr zu ziehen. Die Rechtslage erscheint dem Laien dann auch recht dünn: Innenminister Maier bezieht sich auf den Paragrafen 140 StGB, der das Billigen von Straftaten untersagt. Demnach würde das offene Zeigen des „Z“ signalisieren, dass der Träger den russischen Angriffskrieg in der Ukraine billigt, selbst wenn er dies nicht offen ausspricht. Der Anschein allein genüge.
Allerdings hat unser Strafrecht vor die Verurteilung den Nachweis einer Straftat durch die zuständige Behörde gestellt. In der Praxis wird der Paragraf 140 deshalb nur selten angewandt, 2020 kam es bundesweit gerade einmal zu 15 Verurteilungen. Die Staatsanwaltschaft muss nämlich auch den Beweis erbringen, dass die Tat eine Störung der öffentlichen Ordnung beinhaltet – was in diesem Fall kaum gegeben ist. Die Polizei nun auf Buchstabenjagd zu schicken, dürfte aufgrund des bestehenden Personalmangels zu weitaus größeren Problemen führen. Damit hat der Innenminister wieder einmal seine Realitätsferne unter Beweis gestellt – es stünde ihm besser zu Gesicht, sich um die tatsächlich drängenden Probleme der Thüringer Bürger zu kümmern.
Wird unser Alphabet in Zukunft auf das „Z“ verzichten müssen? In den sozialen Netzwerken machen bereits allerlei Witze über das geplante Verbot die Runde, da es ziemlich absurd erscheint, einen für die deutsche Sprache unverzichtbaren Buchstaben aus dem Verkehr zu ziehen. Die Rechtslage erscheint dem Laien dann auch recht dünn: Innenminister Maier bezieht sich auf den Paragrafen 140 StGB, der das Billigen von Straftaten untersagt. Demnach würde das offene Zeigen des „Z“ signalisieren, dass der Träger den russischen Angriffskrieg in der Ukraine billigt, selbst wenn er dies nicht offen ausspricht. Der Anschein allein genüge.
Allerdings hat unser Strafrecht vor die Verurteilung den Nachweis einer Straftat durch die zuständige Behörde gestellt. In der Praxis wird der Paragraf 140 deshalb nur selten angewandt, 2020 kam es bundesweit gerade einmal zu 15 Verurteilungen. Die Staatsanwaltschaft muss nämlich auch den Beweis erbringen, dass die Tat eine Störung der öffentlichen Ordnung beinhaltet – was in diesem Fall kaum gegeben ist. Die Polizei nun auf Buchstabenjagd zu schicken, dürfte aufgrund des bestehenden Personalmangels zu weitaus größeren Problemen führen. Damit hat der Innenminister wieder einmal seine Realitätsferne unter Beweis gestellt – es stünde ihm besser zu Gesicht, sich um die tatsächlich drängenden Probleme der Thüringer Bürger zu kümmern.
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Wir werden klagen, sofern die Corona-Maßnahmen verlängert werden
Sollte es aufgrund des Antrags der Regierungsfraktionen zu einer flächendeckenden Verlängerung von Corona-Maßnahmen im Freistaat Thüringen kommen, beabsichtigt die AfD-Fraktion Thüringen kurzfristig per Eilverfahren hiergegen vorzugehen.
Stefan Möller, der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Die von Rot-Rot-Grün vorgesehene pauschale Verlängerung vieler Corona-Maßnahmen in ganz Thüringen verstößt mit Ansage gegen die Ermächtigungsnormen im Infektionsschutzgesetz. Schon der Versuch zeigt, dass die Minderheitskoalition am Regieren im Ausnahmezustand so großen Gefallen gefunden hat, dass sie auf die Schranken des geltenden Rechts pfeift. Als Oppositionsfraktion ist es unsere Aufgabe, diesen rechtswidrigen Kurs auch mit juristischen Mitteln zu stoppen, wenn politische nicht ausreichen.“
Sollte es aufgrund des Antrags der Regierungsfraktionen zu einer flächendeckenden Verlängerung von Corona-Maßnahmen im Freistaat Thüringen kommen, beabsichtigt die AfD-Fraktion Thüringen kurzfristig per Eilverfahren hiergegen vorzugehen.
Stefan Möller, der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Die von Rot-Rot-Grün vorgesehene pauschale Verlängerung vieler Corona-Maßnahmen in ganz Thüringen verstößt mit Ansage gegen die Ermächtigungsnormen im Infektionsschutzgesetz. Schon der Versuch zeigt, dass die Minderheitskoalition am Regieren im Ausnahmezustand so großen Gefallen gefunden hat, dass sie auf die Schranken des geltenden Rechts pfeift. Als Oppositionsfraktion ist es unsere Aufgabe, diesen rechtswidrigen Kurs auch mit juristischen Mitteln zu stoppen, wenn politische nicht ausreichen.“
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Energiepreise und Klimapläne begraben Wohnen und Bauen unter den hohen Kosten
Angesichts der dramatisch gestiegenen Preise für Energie und der überambitionierten EU-Pläne für einen vorgeblichen Klimaschutz durch Gebäudemaßnahmen schlagen Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Alarm. Betroffen ist insbesondere auch der Sozialwohnungsbau.
Thomas Rudy, der Sprecher für Wohnungswirtschaft der AfD-Fraktion Thüringen stellt fest:
„Die EU bereitet mit ihrem sogenannten Klimapaket ein Bürokratiemonster vor, das die Miet- und Eigentumspreise weiter anheizt und die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft. Mit aus dem Bürokratie-Wolkenkuckucksheim entsprungenen Regelungen sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden bis 2030 eine angebliche Klimaneutralität zu schaffen, die rein ideologisch motiviert ist. Dieser Zeitplan lässt sich nur als weltfremd bezeichnen. Nicht umsetzbare Pläne von oben und steigende Energiepreise bergen sozialen Sprengstoff, der durch realistische Effizienzvorgaben und der Senkung der Belastung für alle Verbraucher abzuwenden ist.“
Die energiepolitische Sprecherin der Fraktion, Nadine Hoffmann, ergänzt:
„Abgesehen davon, dass ein positiver Effekt der Gebäudesanierungen auf das Klima bezweifelt werden darf, greift die EU mit ihrem Vorhaben unverhältnismäßig in die Belange und die Souveränität der Mitgliedstaaten ein. Dies hat unsere Fraktion im Landtag wiederholt angemahnt und auch Bedenken zur Wahrung der Subsidiarität geäußert. Wir lehnen die Pläne der EU als nicht umsetzbar und unverhältnismäßig ab. Hinsichtlich der Energiepreise bekräftigen wir unsere Forderung, dass die Mehrwertsteuer gesenkt, die Energiesteuer ausgesetzt und die CO2-Steuer sofort abgeschafft werden muss.“
Angesichts der dramatisch gestiegenen Preise für Energie und der überambitionierten EU-Pläne für einen vorgeblichen Klimaschutz durch Gebäudemaßnahmen schlagen Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Alarm. Betroffen ist insbesondere auch der Sozialwohnungsbau.
Thomas Rudy, der Sprecher für Wohnungswirtschaft der AfD-Fraktion Thüringen stellt fest:
„Die EU bereitet mit ihrem sogenannten Klimapaket ein Bürokratiemonster vor, das die Miet- und Eigentumspreise weiter anheizt und die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft. Mit aus dem Bürokratie-Wolkenkuckucksheim entsprungenen Regelungen sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden bis 2030 eine angebliche Klimaneutralität zu schaffen, die rein ideologisch motiviert ist. Dieser Zeitplan lässt sich nur als weltfremd bezeichnen. Nicht umsetzbare Pläne von oben und steigende Energiepreise bergen sozialen Sprengstoff, der durch realistische Effizienzvorgaben und der Senkung der Belastung für alle Verbraucher abzuwenden ist.“
Die energiepolitische Sprecherin der Fraktion, Nadine Hoffmann, ergänzt:
„Abgesehen davon, dass ein positiver Effekt der Gebäudesanierungen auf das Klima bezweifelt werden darf, greift die EU mit ihrem Vorhaben unverhältnismäßig in die Belange und die Souveränität der Mitgliedstaaten ein. Dies hat unsere Fraktion im Landtag wiederholt angemahnt und auch Bedenken zur Wahrung der Subsidiarität geäußert. Wir lehnen die Pläne der EU als nicht umsetzbar und unverhältnismäßig ab. Hinsichtlich der Energiepreise bekräftigen wir unsere Forderung, dass die Mehrwertsteuer gesenkt, die Energiesteuer ausgesetzt und die CO2-Steuer sofort abgeschafft werden muss.“
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„Wir machen Bus- und Bahnfahren so billig, wie es in Deutschland wahrscheinlich noch nie war“, jubelt Grünen-Chefin Ricarda Lang gegenüber der Presse. Denn zum sogenannten „Entlastungspaket“ der Bundesregierung gehört auch das für drei Monate gültige 9-Euro-Ticket, das die Bürger motivieren soll, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Unklar ist derzeit noch, ab wann dieses Ticket für die Bürger erhältlich sein wird und wie die verschiedenen Verbundsysteme in Deutschland es einheitlich umsetzen können. Wer in der Stadt lebt und arbeitet, wird sicherlich von dem Ticket profitieren – aber wie sieht es in den ländlichen Gebieten Thüringens aus? Wo kaum ein Bus fährt, ist es für Berufspendler kaum möglich, den öffentlichen Nahverkehr als Alternative zum Auto zu benutzen. Da nutzt das günstigste Ticket nichts.
Überstunden, Schichtarbeit oder auch der tägliche Einkauf lassen sich nicht bewältigen, wenn der Bus den eigenen Wohnort nur ein paar Mal am Tag anfährt oder schon ab dem späten Nachmittag keine Fahrten mehr angeboten werden. Im Winter und bei schlechter Wetterlage kommt noch hinzu, dass Fahrpläne oft nicht eingehalten werden können. Die AfD-Fraktion weist schon seit Jahren auf diese Probleme der Infrastruktur hin: Auch Rentner, die seit der Zusammenlegung vieler Kommunen weitere Wege für Behördengänge auf sich nehmen müssen, werden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Wer auf dem Land lebt, wird daher weiterhin auf das Auto angewiesen sein – nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch für alltägliche Erledigungen und Transporte. Viele Bürger setzen hier auf bewährte Dieselfahrzeuge, doch diese sind zum Stiefkind der rot-grünen Politik gemacht worden. Auch vom sogenannten „Tankrabatt“, für den für drei Monate befristet die Energiesteuer auf Benzin und Diesel gesenkt werden soll, werden die Besitzer dieser Dieselfahrzeuge weniger profitieren als die Nutzer von Benzinern. Der Nachlass wird hier nur 14 Cent pro Liter liegen, während der Benzinpreis um etwa 30 Cent gesenkt werden soll.
Als „undurchdacht“ bezeichnete Karl-Peter Naumann, der Sprecher von „Pro-Bahn“, die Pläne für das 9-Euro-Ticket, denn die zuständigen Verkehrsbetriebe wurden erst gar nicht in die Verhandlungen mit einbezogen, die „teils chaotisch“ verlaufen sein sollen. Ein roter Faden, der sich durch das gesamte, von der Bundesregierung großspurig angepriesene „Entlastungspaket“ zieht: Was davon für den einzelnen Bürger übrigbleibt, dürfte kaum ausreichen, um die finanziellen Einbußen der einzelnen Haushalte in der Energiekrise auch nur annähernd auszugleichen.
Überstunden, Schichtarbeit oder auch der tägliche Einkauf lassen sich nicht bewältigen, wenn der Bus den eigenen Wohnort nur ein paar Mal am Tag anfährt oder schon ab dem späten Nachmittag keine Fahrten mehr angeboten werden. Im Winter und bei schlechter Wetterlage kommt noch hinzu, dass Fahrpläne oft nicht eingehalten werden können. Die AfD-Fraktion weist schon seit Jahren auf diese Probleme der Infrastruktur hin: Auch Rentner, die seit der Zusammenlegung vieler Kommunen weitere Wege für Behördengänge auf sich nehmen müssen, werden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Wer auf dem Land lebt, wird daher weiterhin auf das Auto angewiesen sein – nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch für alltägliche Erledigungen und Transporte. Viele Bürger setzen hier auf bewährte Dieselfahrzeuge, doch diese sind zum Stiefkind der rot-grünen Politik gemacht worden. Auch vom sogenannten „Tankrabatt“, für den für drei Monate befristet die Energiesteuer auf Benzin und Diesel gesenkt werden soll, werden die Besitzer dieser Dieselfahrzeuge weniger profitieren als die Nutzer von Benzinern. Der Nachlass wird hier nur 14 Cent pro Liter liegen, während der Benzinpreis um etwa 30 Cent gesenkt werden soll.
Als „undurchdacht“ bezeichnete Karl-Peter Naumann, der Sprecher von „Pro-Bahn“, die Pläne für das 9-Euro-Ticket, denn die zuständigen Verkehrsbetriebe wurden erst gar nicht in die Verhandlungen mit einbezogen, die „teils chaotisch“ verlaufen sein sollen. Ein roter Faden, der sich durch das gesamte, von der Bundesregierung großspurig angepriesene „Entlastungspaket“ zieht: Was davon für den einzelnen Bürger übrigbleibt, dürfte kaum ausreichen, um die finanziellen Einbußen der einzelnen Haushalte in der Energiekrise auch nur annähernd auszugleichen.
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Kinder wieder Kinder sein lassen - Auch die Testpflicht muss fallen!
Der aktuellen Berichterstattung ist zu entnehmen, dass die rot-rot-grüne Landesregierung nichts unversucht lässt, die Corona-Maßnahmen und die entsprechenden Grundrechtseinschränkungen trotz veränderter Lage bis Anfang Mai auszudehnen. Auch die CDU möchte die Testpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Schulen beibehalten.
René Aust, der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, sagt dazu:
„Beim vorgeblichen Versuch der CDU-Fraktion, aus dem Gleichschritt mit der Minderheitskoalition herauszutreten, kommt sie – was wollte man auch anderes erwarten? – schon ins Straucheln. Es ist natürlich erfreulich, dass die CDU jetzt auch endlich auf die Eigenverantwortung der Menschen setzen will – eine Position, die die AfD-Fraktion seit dem Frühjahr 2020 vertritt. Aber wie ernst die Union dies nimmt, steht auf einem anderen Blatt. In ihrem Antrag für die morgige Sondersitzung des Landtags hält sie jedenfalls an unsinnigen Testpflichten fest. Bei unveränderten Quarantänebestimmungen und der weiteren anlasslosen Testung gesunder Menschen wird sich die angespannte Situation an den Krankenhäusern nicht ändern.
Unsere Position dazu bleibt klar: Kinder sollen wieder ungestört Kinder sein. Die Testpflicht an den Schulen muss fallen, alle Maßnahmen sind aufzuheben, die Freiheitsrechte sind vollumfänglich wiederherzustellen!“
Der aktuellen Berichterstattung ist zu entnehmen, dass die rot-rot-grüne Landesregierung nichts unversucht lässt, die Corona-Maßnahmen und die entsprechenden Grundrechtseinschränkungen trotz veränderter Lage bis Anfang Mai auszudehnen. Auch die CDU möchte die Testpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Schulen beibehalten.
René Aust, der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, sagt dazu:
„Beim vorgeblichen Versuch der CDU-Fraktion, aus dem Gleichschritt mit der Minderheitskoalition herauszutreten, kommt sie – was wollte man auch anderes erwarten? – schon ins Straucheln. Es ist natürlich erfreulich, dass die CDU jetzt auch endlich auf die Eigenverantwortung der Menschen setzen will – eine Position, die die AfD-Fraktion seit dem Frühjahr 2020 vertritt. Aber wie ernst die Union dies nimmt, steht auf einem anderen Blatt. In ihrem Antrag für die morgige Sondersitzung des Landtags hält sie jedenfalls an unsinnigen Testpflichten fest. Bei unveränderten Quarantänebestimmungen und der weiteren anlasslosen Testung gesunder Menschen wird sich die angespannte Situation an den Krankenhäusern nicht ändern.
Unsere Position dazu bleibt klar: Kinder sollen wieder ungestört Kinder sein. Die Testpflicht an den Schulen muss fallen, alle Maßnahmen sind aufzuheben, die Freiheitsrechte sind vollumfänglich wiederherzustellen!“
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Oberstes Ziel der Krankenhausplanung muss der Patient sein!
Laut Gesundheitsministerium beginnen jetzt die Planungen für die künftige Krankenhausstruktur Thüringens. Mit einem noch einzuholenden Gutachten soll ein erster Entwurf zum Krankenhausplan erst im Jahr 2024 vorgestellt werden können.
Dr. Wolfgang Lauerwald, der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, sagt dazu:
„Die Thüringer Landesregierung kommt seit Jahren ihrer Pflicht zur ausreichenden Finanzierung der notwendigen Investitionen in Kliniken nicht nach.
Es ist Konsens, dass mehr medizinische Leistungen kostengünstiger ambulant erbracht werden könnten. Ohne finanzielle Leistungsanreize mit einem transparenten Vergütungssystem und der Schaffung von klaren Strukturen für die Kliniken und die ambulant tätigen Ärzte wird diese kostensparende, sektorübergreifende Versorgung ein planwirtschaftlicher Wunschtraum bleiben. Den ambulanten Leistungserbringern wird bereits seit Jahrzehnten die Vergütung durch Budgetierung gekürzt. Das bewirkt eine Mangel- sowie eine medizinische Unterversorgung der Patienten. Hier sollte sich die Landesregierung im Bundesrat stark machen.
Die Position der AfD-Fraktion ist klar: Eine Grundversorgung muss flächendeckend mit Krankenhäusern gewährleistet sein, Kliniken mit Spezialisierungen sind in einigen Zentren zu bündeln. Da die Gesundheitsversorgung innerhalb der Kliniken am DRG-System krankt, wonach der Patient nicht mehr im Mittelpunkt steht, ist dieses grundlegend zu reformieren und wenn das nicht gelingt, abzuschaffen. Dazu hatte die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag bereits ein umfangreiches Reformpaket (BT-Drs. 19/17754) beantragt.“
Laut Gesundheitsministerium beginnen jetzt die Planungen für die künftige Krankenhausstruktur Thüringens. Mit einem noch einzuholenden Gutachten soll ein erster Entwurf zum Krankenhausplan erst im Jahr 2024 vorgestellt werden können.
Dr. Wolfgang Lauerwald, der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, sagt dazu:
„Die Thüringer Landesregierung kommt seit Jahren ihrer Pflicht zur ausreichenden Finanzierung der notwendigen Investitionen in Kliniken nicht nach.
Es ist Konsens, dass mehr medizinische Leistungen kostengünstiger ambulant erbracht werden könnten. Ohne finanzielle Leistungsanreize mit einem transparenten Vergütungssystem und der Schaffung von klaren Strukturen für die Kliniken und die ambulant tätigen Ärzte wird diese kostensparende, sektorübergreifende Versorgung ein planwirtschaftlicher Wunschtraum bleiben. Den ambulanten Leistungserbringern wird bereits seit Jahrzehnten die Vergütung durch Budgetierung gekürzt. Das bewirkt eine Mangel- sowie eine medizinische Unterversorgung der Patienten. Hier sollte sich die Landesregierung im Bundesrat stark machen.
Die Position der AfD-Fraktion ist klar: Eine Grundversorgung muss flächendeckend mit Krankenhäusern gewährleistet sein, Kliniken mit Spezialisierungen sind in einigen Zentren zu bündeln. Da die Gesundheitsversorgung innerhalb der Kliniken am DRG-System krankt, wonach der Patient nicht mehr im Mittelpunkt steht, ist dieses grundlegend zu reformieren und wenn das nicht gelingt, abzuschaffen. Dazu hatte die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag bereits ein umfangreiches Reformpaket (BT-Drs. 19/17754) beantragt.“
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In der Frage der Gasversorgung ersetzt Moralismus politisches Urteilsvermögen!
In der Debatte um die Sorge russischer Gaslieferstopps wächst berechtigt die Sorge vieler Thüringer Unternehmen, die energieintensiv produzieren müssen und auf den Fortbestand von Gaslieferungen angewiesen sind. Hierzu sagt der AfD-Abgeordnete Dieter Laudenbach, Vertreter der AfD im Wirtschaftsausschuss des Thüringer Landtags:
„Angesichts der derzeitigen ‚Gas-Problematik‘ besteht ernsthaft die Gefahr, dass Produktionslinien heruntergefahren oder gar gestoppt werden müssen. Soweit darf es nicht kommen! Dem Motor der konjunkturellen Entwicklung im Freistaat – unserem Mittelstand – wird es nach zwei Jahren Corona-Pandemie sonst das Rückgrat brechen, wenn der Gashahn abgedreht würde. Die sozialen Folgen wären katastrophal.
Die Debatte über russisches Gas ist derzeit stark moralisiert. Ich möchte daran erinnern, dass Russland selbst in den Zeiten des Kalten Krieges immer ein verlässlicher Gaslieferant war. Es ist völlig realitätsfern, einzig und allein die Energieunabhängigkeit von Russland zu propagieren, wenn man gleichzeitig eine Verlängerung der Kohleverstromung und Kernkraft ausschließt und nur auf Erneuerbare Energien setzt. In der Frage der Gewährleistung von kontinuierlichen und bezahlbaren Gaslieferungen dürfen Vernunft und politisches Urteilsvermögen nicht durch überbordenden Moralismus überschattet werden. Der Landesregierung stünde es daher gut zu Gesicht, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Vertragspartner zurück zur Diplomatie finden und sich an den Verhandlungstisch setzen.“
In der Debatte um die Sorge russischer Gaslieferstopps wächst berechtigt die Sorge vieler Thüringer Unternehmen, die energieintensiv produzieren müssen und auf den Fortbestand von Gaslieferungen angewiesen sind. Hierzu sagt der AfD-Abgeordnete Dieter Laudenbach, Vertreter der AfD im Wirtschaftsausschuss des Thüringer Landtags:
„Angesichts der derzeitigen ‚Gas-Problematik‘ besteht ernsthaft die Gefahr, dass Produktionslinien heruntergefahren oder gar gestoppt werden müssen. Soweit darf es nicht kommen! Dem Motor der konjunkturellen Entwicklung im Freistaat – unserem Mittelstand – wird es nach zwei Jahren Corona-Pandemie sonst das Rückgrat brechen, wenn der Gashahn abgedreht würde. Die sozialen Folgen wären katastrophal.
Die Debatte über russisches Gas ist derzeit stark moralisiert. Ich möchte daran erinnern, dass Russland selbst in den Zeiten des Kalten Krieges immer ein verlässlicher Gaslieferant war. Es ist völlig realitätsfern, einzig und allein die Energieunabhängigkeit von Russland zu propagieren, wenn man gleichzeitig eine Verlängerung der Kohleverstromung und Kernkraft ausschließt und nur auf Erneuerbare Energien setzt. In der Frage der Gewährleistung von kontinuierlichen und bezahlbaren Gaslieferungen dürfen Vernunft und politisches Urteilsvermögen nicht durch überbordenden Moralismus überschattet werden. Der Landesregierung stünde es daher gut zu Gesicht, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Vertragspartner zurück zur Diplomatie finden und sich an den Verhandlungstisch setzen.“
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