AfD-Fraktion Thüringen
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Dies ist der offizielle Kanal der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.
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Im Frühsommer 2020 fiel Harry-Potter-Schöpferin Joanne K. Rowling in der politisch korrekten Welt in Ungnade. Angesichts der vielen, rein auf Körperfunktionen reduzierten Bezeichnungen, die für weibliche Wesen im Umlauf sind, merkte sie an, das Wort „Frau“ käme manchem nicht mehr über die Lippen. Damit galt sie als „transphob“ – denn aus Sicht der Genderideologen hat jeder das Recht, weibliche Körperfunktionen zu haben, wie auch immer er dieses Recht gegen die Natur durchsetzen will. Biologische Unterschiede zwischen Mann und Frau, auch wenn sie noch so offensichtlich sind, gelten seit einigen Jahren als „Konstrukt“, eine Erfindung der männlich geprägten westlichen Kultur. Doch wer sich die Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht wünscht, muss sich schweren operativen Eingriffen unterziehen, die im Nachhinein gelegentlich bitter bereut werden. Selbst das zu thematisieren, gilt inzwischen als „transfeindlich“, wie die Frauenzeitschrift „Emma“ erfahren musste.

Eine aktuelle Meldung aus Thüringen bestätigt jedoch Rowlings Aussage zur Auslöschung des Begriffs „Frau“ in der öffentlichen Debatte. In Jena läuft derzeit eine sogenannte „Tampon-Testphase“, die auch von Landesgesundheitsministerin Heike Werner (Linke) ausdrücklich begrüßt wird. Auf den Toiletten der Universität werden seit einigen Monaten Hygieneartikel gratis zur Verfügung gestellt, für „Frauen, Mädchen und Menstruierende“. Letztere Formulierung könnte aus dem Vokabular eines mittelalterlichen Papstes stammen, doch auch die Ministerin nimmt keinen Anstoß daran, Frauen auf einen nur wenige Tage im Monat stattfindenden Vorgang zu reduzieren. Hygieneartikel in öffentlichen Waschräumen müssten so „selbstverständlich werden wie Toilettenpapier und Seife“. Offensichtlich kennt sie den Zustand mancher Thüringer Schultoilette nicht, die neben einer Grundsanierung auch eben jenes benötigte. Jahrelang vernachlässigte öffentliche Einrichtungen sprechen eine deutliche Sprache, welche Grundbedürfnisse sowohl männliche wie weibliche Thüringer Bürger haben.

Einmal ganz davon abgesehen, dass solche Experimente auch einiges an Steuergeld kosten – an der Universität Jena sind es derzeit etwa 11.000 Euro jährlich – ist es fraglich, inwiefern damit Geschlechtergerechtigkeit hergestellt werden soll. Niemand käme wohl auf die Idee, in öffentlichen Toiletten für die Herren Rasierschaum und -klingen auszulegen, obwohl auch deren Erwerb mit Kosten verbunden ist. Hier wird vielmehr mit einem taktischen Tabubruch ein Prestigeprojekt gefördert, das mit den alltäglichen Problemen von Frauen und Müttern kaum etwas zu tun hat. Diese wünschen sich Kita-Plätze mit qualifizierten Erziehern und Schulen, in denen es nicht wegen Lehrermangels zu ständigen Unterrichtsausfällen kommt. Eine Frau, der durch eine gute Infrastruktur der Rücken für Ausbildung und Beruf freigehalten wird, wird dann auch keine Probleme mehr haben, sich selbst die nötigen Hygieneartikel zu beschaffen.

Im Grunde ist die „Aktion Tampon“ nur eine Werbekampagne für die Landespolitik und somit fast günstig verglichen mit den Kosten, welche auf das Land zukämen, wenn es Familien fördern und bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen würde, wie es die AfD-Fraktion bereits seit Jahren fordert. Ministerin Heike Werner legt mehr Wert auf Genderpropaganda als auf die Lösung realer Probleme. Sich diesen zu stellen, würde schließlich ein durchdachtes, komplexes Konzept erfordern – aber Zeit, Geld und Kreativität werden lieber in Ideologieprojekte von zweifelhaftem Nutzen für die Allgemeinheit investiert.
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AfD-Fraktion Thüringen fordert volle Freigabe von ökologischen Vorrangflächen zur Nahrungsmittelerzeugung:

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat sogenannte Ökologische Vorrangflächen angesichts der Ukraine-Krise auf Grundlage eines Bundesratsbeschlusses zur Futtermittelverwendung freigegeben. Die EU erlaubt den Mitgliedsstaaten hingegen die Nutzung der Flächen auch zum Anbau für die Lebensmittelherstellung.

Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Jörg Henke:

„Bezugnehmend auf den Ukrainekrieg und der damit verbundenen wachsenden Erzeugerkrise hat die EU nun ökologische Vorrangflächen nicht mehr nur für den Futtermittel- sondern auch zur Nahrungsmittelerzeugung freigegeben. Dass Deutschland – entgegen anderer Mitgliedsstaaten - dieses Potential nicht ausschöpft, scheitert wiederholt an ‚grüner‘ Ideologie. Die AfD-Fraktion fordert die volle Freigabe der Vorrangflächen und das Aussetzen der ‚Grünen Energie‘ in der Landwirtschaft.“

Die umweltpolitische Sprecherin, Nadine Hoffmann, ergänzt:

"Die Freigabe auf Beweidung oder Futtergewinnung zu beschränken, wird in jeder Hinsicht nicht ausreichend gewinnbringend sein. Die etwa 7.000 Hektar Fläche sind in dieser Situation so bedeutend für die Lebensmittelproduktion, dass man sie unbedingt dafür nutzen sollte. Das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat und der Beschluss des Bundesrates gehen an der Realität vorbei.“
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Eine Aufblähung des Personalapparates des Landes ist abzulehnen!

Wie die Thüringer Allgemeine berichtet, will die Regierungsfraktion DieLINKE. Das Beauftragtengesetz überarbeiten und dem Bürgerbeauftragten des Landes mehr Rechte verleihen.

Dazu sagt die AfD-Abgeordnete Corinna Herold:

„Der Bürgerbeauftragte Kurt Herzberg hat bisher gute Arbeit geleistet. Für alle Bürger, die Hilfe brauchten, war er ein zuverlässiger Partner. Die in Thüringen und Deutschland geltenden Gesetze sind sein Handlungsrahmen, den er immer zugunsten der Ratsuchenden und hilfebedürftigen Menschen maximal möglich ausgeschöpft hat.

Als Mitglied des Petitionsausschusses bewerte ich die Aussage der LINKEN, dass es sich beim Amt des Bürgerbeauftragten um einen ‚zahnlosen Tiger‘ handele, als völlig aus der Luft gegriffen. Vielmehr steht zu befürchten, dass mit dem geplanten Gesetzesvorhaben umfangreiche Personalstellen geschaffen werden sollen, die dann Politik im Sinne links-grüner Interessenlagen vertreten sollen.

Die AfD-Fraktion Thüringen lehnt die weitere Aufblähung des Personalapparates des Landes grundsätzlich ab. Die Anliegen der Bürger werden im Rahmen der bisher vorhandenen Instrumentarien gut bearbeitet.“
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Die Thüringer Bürger sind impfunwillig, vermeldete gestern die Presse. Wer bisher noch nicht geimpft ist, zeigt keinerlei Bestrebungen, dies jetzt noch nachzuholen, die Impfzentren sind landesweit nur noch zwischen 5 und 20 Prozent ausgelastet. Niemand erschien zur Erstimpfung, es gibt lediglich noch Anmeldungen für erste und zweite Booster, also von Bürgern, die noch immer vom Nutzen der Impfung überzeugt sind. Das verwundert, da in Deutschland wohl noch nichts so massiv beworben wurde wie die Covid19-Impfung. Prominente krempelten die Ärmel hoch, um stolz ihre Pflaster nach der Behandlung zu zeigen, man lockte mit Gutscheinen und Bratwürsten, aber die Bürger blieben skeptisch. Dann folgte eine Welle intensiven moralischen Drucks, die derzeit in den sozialen Medien dokumentiert wird. Ungeimpfte wurden von prominenten Ärzten als „asozial“ oder gar „Geiselnehmer der Gesellschaft“ stigmatisiert.

Offenbar ist die Bevölkerung niemals so sehr von den Impfstoffen überzeugt gewesen, wie es uns durch die Medien vermittelt wurde. Die Bürger haben sehr wohl bemerkt, dass es sowohl auf Länderebene als auch bundesweit keinen transparenten Umgang mit möglichen Impfnebenwirkungen gab, die in anderen Ländern akribisch erfasst und offen einsehbar sind. Bereits im Frühjahr 2021 gab es etwa aus Israel erste Warnungen vor Herzmuskelentzündungen vor allem bei jungen Männern. Die Reaktion unserer Verantwortlichen darauf: Diese Herzmuskelentzündungen seien heute gut behandelbar! Früher bewarb man die übliche Grippeimpfung mit einem Hinweis auf Herzmuskelentzündung als möglicher Komplikation, nun wurde sie plötzlich verharmlost. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, wenn die Bürger das Vertrauen verlieren – offensichtlich wird ihr Gedächtnis unterschätzt.

Unklar ist auch noch die Frage der Haftung im Falle schwerer Impfkomplikationen. Die Hersteller der gängigen Impfstoffe haben diese Haftung abgelehnt, also müsste rein rechtlich gesehen nun die Bundesregierung für mögliche Impfschäden Entschädigungsleistungen zahlen. Schließlich wussten sie selbst am besten, dass noch keine Langzeiterfahrungen zu ihren Vakzinen vorliegen. In einem aktuellen Artikel der „Welt“ wird beschrieben, wie schwierig es für Betroffene ist, eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Nur Impfschäden, die länger als sechs Monate andauern, berechtigen zum Bezug von Schmerzensgeld oder einer Dauerzahlung. Alles andere gilt als „Lebensrisiko“, selbst wenn die Nebenwirkung so schwerwiegend war, dass der Geimpfte im Krankenhaus behandelt werden musste.

Es stellt sich auch die Frage nach der Fairness eines solchen Umganges mit den Geschädigten. Monatelang wurde unter dem Stichwort „Solidarität mit den Mitmenschen“ von uns eingefordert, uns aus Rücksicht auf die Schwachen impfen zu lassen, obwohl mögliche Langzeitfolgen noch gar nicht bekannt sein konnten. Wer dieser Aufforderung nachkam, wird nun im Falle von gesundheitlichen Folgen im Stich gelassen. Die Medien, welche das Spiel der Vertuschung monatelang mitgespielt haben, kommen nun ebenfalls aus ihrer selbstgewählten Deckung und berichten kritischer über die Impfung und ihre möglichen Begleiterscheinungen - endlich. Würden die Verantwortlichen ihr Verhalten gegenüber den Bürgern selbst hinterfragen, könnten sie leicht selbst die Antwort finden, warum die Impfzentren leer bleiben.
Eine Chance für die Opfer besteht trotzdem noch: Gerade die Impfung „wie am Fließband“ durch zahlreiche Institutionen erfolgte häufig ohne ausreichende Beratung, wie auch das Magazin „Monitor“ in einem Bericht über das profitable Geschäft mit der Spritze aufdeckte. Die Anwälte der Geschädigten werden nun auf dieser Basis klagen. Wo im Massenbetrieb geimpft wurde – dazu noch unter Erfolgsdruck – blieb für Aufklärung nicht viel Zeit.
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Der Nutzen der Impfung war von Beginn an fragwürdig – die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag seit Monaten die Daten zu Impfdurchbrüchen akribisch zusammen – deshalb haben wir den Bürgern stets dazu geraten, wenigstens das Gespräch mit ihren Hausärzten zu suchen, falls sie sich für eine Impfung entscheiden. Die Realität holt nun auch die Befürworter ein – es war ein Zeichen gesunden Menschenverstandes abzuwarten, was die Impfung uns bringen würde.
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Studie erzeugt politisch Druck gegen die Polizei

Hinsichtlich der Verbreitung von Rassismus und „Racial profiling“ bei der Thüringer Polizei soll nun doch eine Studie in Auftrag gegeben werden, meldet die Thüringer Allgemeine und nimmt Bezug auf eine Aussage des Innenministers Georg Maier (SPD), der dies bestätigte.

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Ringo Mühlmann:

„Dass man als Innenpolitiker des Landes aus der Presse erfahren muss, dass eine solche Studie in Auftrag gegeben wird, zeugt von Intransparenz und Misstrauen. Normalerweise hätte der Innenausschuss im Thüringer Landtag in die Vorüberlegungen einbezogen werden müssen.

Ich zweifle daher von vornherein, dass die Studie an sich sowie deren Auswertung ideologisch unabhängig durchgeführt wird. Vielmehr handelt es sich doch bloß wieder um ‚Gesinnungsschnüffelei‘ eines SPD-Innenministers, der politisch Druck gegen die Polizei ausübt. Sollte das der Fall sein, kann man sich den Aufwand getrost sparen. Die Öffentlichkeit und meine Kollegen brauchen keine Studie deren Ergebnis vorher feststeht.“
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Kliniken sollen zurück in den Normalbetrieb!

Der Thüringer Allgemeinen zufolge fordert die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen, dass der Rettungsschirm und die damit verbundene Freihaltepauschale für Betten und Behandlungskapazitäten der Kliniken aufgrund einer weiterhin angespannten Pandemielage, verlängert werden soll.

Dazu sagt der Gesundheitspolitiker der AfD-Fraktion Thüringen, Dr. Wolfgang Lauerwald:

„Welcher Logik folgt dieser Ansatz? Die Pandemie wird weiterhin künstlich am Laufen gehalten, weil die Kliniken Geld brauchen? Weiterhin von einem Pandemiegeschehen zu sprechen, ist schlicht falsch. Die aktuell vorliegenden Zahlen der Patienten, die wegen einer Covid-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden müssen, kann zudem immer noch nicht von denen unterschieden werden, die positiv getestet sind, aber nicht wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus liegen. Engpässe in den Krankenhäusern kommen weiterhin durch die Quarantäneregeln zustande und werden durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch verschärft. Beides ist dringend aufzuheben!

Die AfD-Fraktion fordert, dass die Kliniken zügig ihren normalen Betriebsablauf aufnehmen und sich der Behandlung der Patienten und planbaren OPs widmen. Dass weiterhin Betten freigehalten werden sollen und die Kliniken dafür kassieren, aber Behandlungen folglich immer wieder aufgeschoben werden, zeigt, dass die gesamte Krankenhausfinanzierung an einer völligen Fehlstrukturierung leidet.“
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Landesregierung ignoriert Kriterien, um Windkraftausbau voranzutreiben

Laut Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Nadine Hoffmann, hält die Landesregierung an Windvorranggebieten fest, auch wenn diese bisher durch Kriterien ausgeschlossen werden. So wurde in einem Gebiet in Südthüringen eine zu geringe Windgeschwindigkeit gemessen, dennoch sei die Ausweisung als Windfläche möglich.

Das betreffende Gebiet bei Beinerstadt im Landkreis Hildburghausen wurde im ersten Entwurf der Planungsgemeinschaft Südwestthüringen aus dem Jahr 2018 nicht mehr ausgewiesen, da verschiedene Parameter gegen ein Windvorranggebiet sprachen, so die fehlende Windhöffigkeit, der Siedlungsabstand von 1.000 Metern, die Unterschreitung des 5km-Mindestabstands zu benachbarten Windkraftanlagen sowie das dadurch veränderte Landschaftsbild. Die am Standort gemessene Windgeschwindigkeit liegt mit 5,80 Meter pro Sekunde unter der als wirtschaftlich definierten Windhöffigkeit von 5,82m/s. Der Regionalplanentwurf von 2018 wird derzeit überarbeitet, rechtskräftig ist der Plan aus dem Jahre 2012. Anfang Dezember soll der neue Entwurf beschlossen werden, im Januar beginne dann das öffentliche Beteiligungsverfahren. Wie das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft schreibt, sei eine Ausweisung der "Beinerstädter Höhe" dennoch möglich, da die Standortgüte von 70% auf 60% abgesenkt wurde und das Kriterium Siedlungsabstand als solches aus der Planung genommen werden könne.

Die energie- und umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Thüringen, Nadine Hoffmann, kritisiert:

„Die Antwort verdeutlicht, dass die Landesregierung Ausschlusskriterien schlicht ignoriert, um ihr formuliertes Ausbauziel zu forcieren. Die Planungsgemeinschaften sind dann rein ideologischen Vorgaben unterworfen, die einer reellen Vor-Ort-Situation nicht entsprechen. Darüber hinaus steht zu befürchten, dass mit der Übernahme des 2%-Flächenziels des Bundes auf den Freistaat der ländliche Thüringer Raum der Windkraftindustrie in noch höherem Maße als bisher zum Opfer fällt.“

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/86281/regionalplan_suedwestthueringen.pdf
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RRG gescheitert – AfD-Fraktion untermauert Forderung nach Neuwahlen in Thüringen

Diversen Medienberichten zufolge sieht die Finanzministerin Thüringens, Heike Taubert (SPD), in der rot-rot-grünen Minderheitskoalition „kein Gemeinschaftsprojekt mehr.“ Ihrer Meinung nach müsse man sich von der Idee, dass es eine „gemeinsame, rot-rot-grüne Erzählung“ gibt, verabschieden.

Torben Braga, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag nimmt dies zum Anlass, die Forderung nach Neuwahlen in Thüringen zu wiederholen:

„Rot-Rot-Grün geht offenbar die Puste aus. Die Äußerungen von Finanzministerin Taubert bestätigen einmal mehr, was schon seit Monaten klar ist: Bei Rot-Rot-Grün in Thüringen handelt es sich nur noch um ein Zweckbündnis mit einer geschwächten CDU zur Verhinderung von Neuwahlen. Das Land kann sich zwar glücklich schätzen, dass es für die radikalen gesellschaftlichen und identitätspolitischen Umerziehungsprojekte der Linkskoalition keine Mehrheit gibt. Die Angst dieses Verliererbündnisses vor Neuwahlen zwingt ganz Thüringen aber zum ungewollten Stillstand. Die AfD wiederholt daher ihre Forderung nach einer Neuwahl des Landtags.“
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Im Jahr 2020 wurde Barbara Borchardt in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfassungsrichterin gewählt, obwohl ihr die Qualifikation für das Richteramt fehlt – das ist nach deutschem Recht durchaus möglich, immerhin ist sie Diplom-Juristin. Vorgeschlagen wurde sie von der LINKEN, ihrer Heimatpartei, in der sie zum linksextremen Flügel zählt, der sogenannten „Antikapitalistischen Linken“. Diese steht seit 2018 unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Frau Borchardt, die selbst ihre Karriere in der SED startete, machte darüber hinaus auch von sich reden, weil sie die Todesschüsse an der deutsch-deutschen Grenze relativierte.

Nun sehen wir am Beispiel der AfD, dass die Beobachtung durch den Verfassungsschutz durchaus auch politisch motiviert sein kann, um eine Partei beim Wähler in Misskredit zu bringen und Beamte einzuschüchtern, die nicht mehr zu ihrer politischen Haltung zu stehen wagen. Allerdings wird dabei von linker Seite gern mit zweierlei Maß gemessen, Kritik an der eigenen Verfassungstreue ist nicht gefragt. So auch beim jüngsten Vorstoß gegen Jens Maier, der für die AfD im Bundestag saß und nun von den sächsischen Grünen per Klage an der Rückkehr ins Richteramt gehindert werden soll. Ihm wird vorgeworfen, sich in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter „verfassungsfeindlich“ geäußert zu haben. Jedoch schützt gerade unsere Verfassung die freie Meinungsäußerung eines Abgeordneten im Parlament. Darf man trotzdem von Maiers politischer Arbeit auf seine Befähigung schließen, das Richteramt neutral auszuüben?

Auch in Thüringen gibt es derzeit einen gemeinschaftlichen Vorstoß einiger „antifaschistischer“ Organisationen wie „Mobit“ und „ezra“, aber auch des AWO-Landesverbandes gegen „rechtsextreme Richter und Staatsanwälte“, denen vorgeworfen wird, über rechte Straftäter zu milde geurteilt oder rassistische und antisemitische Aussagen getätigt zu haben. Zudem sollen junge Juristen schon im Studium darauf vorbereitet werden, wie man „Rechte“ an ihrer Kleidung erkennen kann. Dazu muss man wissen, dass „Mobit“ und „ezra“ mit Geldern der Landesregierung gefördert werden und eine gewisse Nähe zum Linksextremismus aufweisen, was große Zweifel an ihrer eigenen Neutralität aufkommen lässt. Prompt wurde die Initiative, die auch eine Beschwerdestelle fordert, bei der „rechte Fehlurteile“ gemeldet werden können, auch von Justizminister Dirk Adams (Grüne) ausdrücklich gelobt. Soll diese Beschwerdestelle – die Opfern linker Haltungsjustiz offenbar nicht zur Verfügung steht – etwa die nächste Arbeitsbeschaffungsmaßnahme werden?

Eine Initiative, die der Gesinnungschnüffelei Tür und Tor öffnet und zudem unterstellt, nur „rechts“ gäbe es Befangenheit im Richteramt. Rassismus und Antisemitismus sind zu sehr dehnbaren Schlagworten geworden, gerade die Angst davor, „rassistisch“ zu urteilen, hat etwa zu äußerst milden Urteilen gegen antisemitische Straftaten durch Täter mit arabischem Migrationshintergrund geführt, wie jüngst in Hagen, als ein junger Syrer für einen geplanten Anschlag auf die dortige Synagoge lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Befangenheit jeglicher Art ist deshalb strikt abzulehnen, denn wie uns das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts während der Corona-Pandemie gelehrt hat, schadet jede enge Verknüpfung von Politik und Justiz der Demokratie und damit den betroffenen Bürgern. Das Richteramt muss neutral ausgeübt werden – gleichzeitig haben aber auch Richter erst einmal das Recht, unabhängig von ihrer privaten politischen Einstellung als neutral anerkannt zu werden. Ein Vorstoß nur in eine Richtung ist heuchlerisch und unlauter.
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