AfD-Fraktion Thüringen
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Dies ist der offizielle Kanal der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.
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Landesregierung ignoriert Kriterien, um Windkraftausbau voranzutreiben

Laut Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Nadine Hoffmann, hält die Landesregierung an Windvorranggebieten fest, auch wenn diese bisher durch Kriterien ausgeschlossen werden. So wurde in einem Gebiet in Südthüringen eine zu geringe Windgeschwindigkeit gemessen, dennoch sei die Ausweisung als Windfläche möglich.

Das betreffende Gebiet bei Beinerstadt im Landkreis Hildburghausen wurde im ersten Entwurf der Planungsgemeinschaft Südwestthüringen aus dem Jahr 2018 nicht mehr ausgewiesen, da verschiedene Parameter gegen ein Windvorranggebiet sprachen, so die fehlende Windhöffigkeit, der Siedlungsabstand von 1.000 Metern, die Unterschreitung des 5km-Mindestabstands zu benachbarten Windkraftanlagen sowie das dadurch veränderte Landschaftsbild. Die am Standort gemessene Windgeschwindigkeit liegt mit 5,80 Meter pro Sekunde unter der als wirtschaftlich definierten Windhöffigkeit von 5,82m/s. Der Regionalplanentwurf von 2018 wird derzeit überarbeitet, rechtskräftig ist der Plan aus dem Jahre 2012. Anfang Dezember soll der neue Entwurf beschlossen werden, im Januar beginne dann das öffentliche Beteiligungsverfahren. Wie das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft schreibt, sei eine Ausweisung der "Beinerstädter Höhe" dennoch möglich, da die Standortgüte von 70% auf 60% abgesenkt wurde und das Kriterium Siedlungsabstand als solches aus der Planung genommen werden könne.

Die energie- und umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Thüringen, Nadine Hoffmann, kritisiert:

„Die Antwort verdeutlicht, dass die Landesregierung Ausschlusskriterien schlicht ignoriert, um ihr formuliertes Ausbauziel zu forcieren. Die Planungsgemeinschaften sind dann rein ideologischen Vorgaben unterworfen, die einer reellen Vor-Ort-Situation nicht entsprechen. Darüber hinaus steht zu befürchten, dass mit der Übernahme des 2%-Flächenziels des Bundes auf den Freistaat der ländliche Thüringer Raum der Windkraftindustrie in noch höherem Maße als bisher zum Opfer fällt.“

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/86281/regionalplan_suedwestthueringen.pdf
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RRG gescheitert – AfD-Fraktion untermauert Forderung nach Neuwahlen in Thüringen

Diversen Medienberichten zufolge sieht die Finanzministerin Thüringens, Heike Taubert (SPD), in der rot-rot-grünen Minderheitskoalition „kein Gemeinschaftsprojekt mehr.“ Ihrer Meinung nach müsse man sich von der Idee, dass es eine „gemeinsame, rot-rot-grüne Erzählung“ gibt, verabschieden.

Torben Braga, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag nimmt dies zum Anlass, die Forderung nach Neuwahlen in Thüringen zu wiederholen:

„Rot-Rot-Grün geht offenbar die Puste aus. Die Äußerungen von Finanzministerin Taubert bestätigen einmal mehr, was schon seit Monaten klar ist: Bei Rot-Rot-Grün in Thüringen handelt es sich nur noch um ein Zweckbündnis mit einer geschwächten CDU zur Verhinderung von Neuwahlen. Das Land kann sich zwar glücklich schätzen, dass es für die radikalen gesellschaftlichen und identitätspolitischen Umerziehungsprojekte der Linkskoalition keine Mehrheit gibt. Die Angst dieses Verliererbündnisses vor Neuwahlen zwingt ganz Thüringen aber zum ungewollten Stillstand. Die AfD wiederholt daher ihre Forderung nach einer Neuwahl des Landtags.“
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Im Jahr 2020 wurde Barbara Borchardt in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfassungsrichterin gewählt, obwohl ihr die Qualifikation für das Richteramt fehlt – das ist nach deutschem Recht durchaus möglich, immerhin ist sie Diplom-Juristin. Vorgeschlagen wurde sie von der LINKEN, ihrer Heimatpartei, in der sie zum linksextremen Flügel zählt, der sogenannten „Antikapitalistischen Linken“. Diese steht seit 2018 unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Frau Borchardt, die selbst ihre Karriere in der SED startete, machte darüber hinaus auch von sich reden, weil sie die Todesschüsse an der deutsch-deutschen Grenze relativierte.

Nun sehen wir am Beispiel der AfD, dass die Beobachtung durch den Verfassungsschutz durchaus auch politisch motiviert sein kann, um eine Partei beim Wähler in Misskredit zu bringen und Beamte einzuschüchtern, die nicht mehr zu ihrer politischen Haltung zu stehen wagen. Allerdings wird dabei von linker Seite gern mit zweierlei Maß gemessen, Kritik an der eigenen Verfassungstreue ist nicht gefragt. So auch beim jüngsten Vorstoß gegen Jens Maier, der für die AfD im Bundestag saß und nun von den sächsischen Grünen per Klage an der Rückkehr ins Richteramt gehindert werden soll. Ihm wird vorgeworfen, sich in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter „verfassungsfeindlich“ geäußert zu haben. Jedoch schützt gerade unsere Verfassung die freie Meinungsäußerung eines Abgeordneten im Parlament. Darf man trotzdem von Maiers politischer Arbeit auf seine Befähigung schließen, das Richteramt neutral auszuüben?

Auch in Thüringen gibt es derzeit einen gemeinschaftlichen Vorstoß einiger „antifaschistischer“ Organisationen wie „Mobit“ und „ezra“, aber auch des AWO-Landesverbandes gegen „rechtsextreme Richter und Staatsanwälte“, denen vorgeworfen wird, über rechte Straftäter zu milde geurteilt oder rassistische und antisemitische Aussagen getätigt zu haben. Zudem sollen junge Juristen schon im Studium darauf vorbereitet werden, wie man „Rechte“ an ihrer Kleidung erkennen kann. Dazu muss man wissen, dass „Mobit“ und „ezra“ mit Geldern der Landesregierung gefördert werden und eine gewisse Nähe zum Linksextremismus aufweisen, was große Zweifel an ihrer eigenen Neutralität aufkommen lässt. Prompt wurde die Initiative, die auch eine Beschwerdestelle fordert, bei der „rechte Fehlurteile“ gemeldet werden können, auch von Justizminister Dirk Adams (Grüne) ausdrücklich gelobt. Soll diese Beschwerdestelle – die Opfern linker Haltungsjustiz offenbar nicht zur Verfügung steht – etwa die nächste Arbeitsbeschaffungsmaßnahme werden?

Eine Initiative, die der Gesinnungschnüffelei Tür und Tor öffnet und zudem unterstellt, nur „rechts“ gäbe es Befangenheit im Richteramt. Rassismus und Antisemitismus sind zu sehr dehnbaren Schlagworten geworden, gerade die Angst davor, „rassistisch“ zu urteilen, hat etwa zu äußerst milden Urteilen gegen antisemitische Straftaten durch Täter mit arabischem Migrationshintergrund geführt, wie jüngst in Hagen, als ein junger Syrer für einen geplanten Anschlag auf die dortige Synagoge lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Befangenheit jeglicher Art ist deshalb strikt abzulehnen, denn wie uns das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts während der Corona-Pandemie gelehrt hat, schadet jede enge Verknüpfung von Politik und Justiz der Demokratie und damit den betroffenen Bürgern. Das Richteramt muss neutral ausgeübt werden – gleichzeitig haben aber auch Richter erst einmal das Recht, unabhängig von ihrer privaten politischen Einstellung als neutral anerkannt zu werden. Ein Vorstoß nur in eine Richtung ist heuchlerisch und unlauter.
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Außenpolitische Grundsatzfragen sollte Maier Politikern mit geostrategischer Weitsicht überlassen!

Die Äußerungen des thüringischen Innenministers Georg Maier (SPD) zur Lieferung schwerer Waffen in die Ukraine stößt bei der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag auf harsche Kritik. Für die Fraktion nimmt deren stellvertretender parlamentarischer Geschäftsführer Stefan Möller wie folgt Stellung:

„Die negativen Auswirkungen des Ukrainekriegs sind in Thüringen bereits jetzt sehr drastisch. Wenn Maier durch Panzerlieferungen an die Ukraine unser Land indirekt an diesem fremden Konflikt beteiligen will, zündelt er im Interesse der Ukrainer und Transatlantiker, nicht jedoch der Thüringer. Als überforderter Innenminister hat er im Freistaat genug zu tun und sollte außenpolitische Grundsatzfragen den Politikern mit der Fähigkeit zur geostrategischen Weitsicht überlassen.“
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Ukraine lehnt Integration ab – das ist zu respektieren!

Bezugnehmend auf die Meldung, wonach die Software für die ‚Schulcloud‘ von den Bundesländern Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg nun ins Ukrainische übersetzt wurde, um ukrainischen Flüchtlingen den Zugang zu erleichtern und eine ortsunabhängige Betreuung ukrainischer Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, stellt AfD-Bildungspolitiker Denny Jankowski fest:

„Da sich die ukrainischen Kinder und Jugendlichen absehbar nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, ist es wichtig, auf die Kontinuität ihrer Bildung und Betreuung zu achten. Völlig unstrittig ist, dass die Beschulung daher in ukrainischer Sprache erfolgen muss. Aber sie sollte auch nach dem ukrainischen Lehrplan erfolgen. Deshalb ist es notwendig, auf die vorhandenen Strukturen und damit auf die gut funktionierende Online-Schulplattform der Ukraine zurückzugreifen. Mit Blick auf die Kosten und die verlorene Zeit war es daher völlig unnötig, eine Parallelstruktur aufzubauen.

Von einer schnellen Integration geflüchteter Schülerinnen und Schüler, wie es der Thüringer Bildungsminister Holter beschreibt, kann und darf überhaupt nicht die Rede sein. Erst im März lehnte die ukrainische Generalkonsulin Iryna Tybinka auf der Kultusministerkonferenz eine Integration ukrainischer Schülerinnen und Schüler in das deutsche Bildungssystem ab. Dies ist auch von linken Bildungsministern zu respektieren.“
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Es gibt keinen plausiblen Grund, weshalb Krankenhäuser nicht in den Normalbetrieb zurückkehren können!

Medienberichten zufolge haben die Thüringer Kliniken seit Beginn der Corona-Pandemie in den letzten zwei Jahren fast 711 Millionen EUR Ausgleichszahlungen des Bundes erhalten. Die Daten sollen einer Übersicht des Bundesamts für soziale Sicherung zum Stichtag 19. April 2022 entstammen, welches demnach für die Abwicklung der Zahlungen zuständig sei. Zudem könnten die Kliniken nicht in den Normalbetrieb zurückkehren, hieß es.

Dr. Wolfgang Lauerwald, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen kritisiert:

„Es gibt keinen plausiblen Grund, weshalb Thüringer Krankenhäuser nicht wieder auf Normalbetrieb fahren könnten. Die Omikron-Variante ist harmlos, eine Auslastung der Bettenkapazitäten nachweislich nicht gegeben.

Unter dem Namen ‚Divi-Gate‘ stellte selbst der Bundesrechnungshof im Juni letzten Jahres den Betrugsverdacht der Kliniken und Krankenhäuser in den Raum, die durch falsche Angaben Subventionen kassiert haben und möglicherweise weiterhin kassieren. Die Aufklärung kommt hier nicht voran. Ich halte den Betrugsvorwurf weiterhin aufrecht, denn offensichtliche Fehlanreize in der Krankenhausfinanzierung kosten die Beitragszahler Milliarden! Ein Skandal, der die Staatsanwaltschaften auf den Plan rufen müsste. Die Ausgleichzahlungen in Summe von 711 Millionen EUR erklären dann auch die absolute Motivationslosigkeit der Häuser und das Wegducken des GKV Spitzenverbands, den tatsächlich vorhandenen Bettenbedarf für Corona-Patienten in den Kliniken aufzuklären.“
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Heute, am 25. April, ist der Tag des Baumes. Der Tag soll uns an die Bedeutung des Waldes erinnern.

Die AfD-Fraktion macht sich stark für den Wald: Schon vor zwei Jahren packten wir an, um die durch den Borkenkäfer entstandenen Schneisen aufzuräumen und neue Bäume zu pflanzen. Für den Erhalt unserer Lebens- und Luftqualität schulden wir unseren Bäumen ihren Erhalt sowie die Bewahrung unserer gewachsenen Landschaften.
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Besser in die Bewahrung der Umwelt investieren als in Klientelpolitik

Das Umweltministerium erhöht die Förderung für Ladesäulen. Je nach Ladeleistung werden zwischen 2.500 und 20.000 EUR und abhängig vom Netzanschluss bis zu 100.000 EUR gewährt. Zudem steige der staatl. Finanzierungsbeitrag für die Umrüstung von el. Nutzfahrzeugen auf bis zu 100.000 € bei Fahrzeugen bis 7,5 t. Nutzfahrzeuge über 7,5 t sollen mit bis zu 200.000 EUR gefördert werden. Insgesamt stehe eine Fördersumme von 1,5 Millionen EUR aus dem Landeshaushalt zu Buche.

Dazu sagt die umwelt- und energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Thüringen, Nadine Hoffmann:

„Die Landesregierung gibt erneut das hart erarbeitete Steuergeld der Bürger für reine Klientelpolitik aus. Elektro-Autos sind in ihrer Herstellung alles andere als umweltfreundlich. Die Gelder wären besser in tatsächlichen Umweltschutzmaßnahmen wie stärkere Aufforstung, Unterstützung bodenschonender Waldbewirtschaftung und Artenschutz für Feldhamster oder Rotmilan investiert."
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Photovoltaik auf Agrarflächen nicht tragfähig

Agrophotovoltaikanlagen (Agri-PV) werden derzeit von der Landesregierung angepriesen. Demnach soll auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche gleichzeitig Solarstrom erzeugt werden können. Passende Kulturen – bis auf Beerenkulturen - sind für diese Form der Landnutzung noch nicht gefunden. Es gibt allerdings erst wenige wissenschaftlich erhobene Daten, insbesondere zu Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit. Auch ist die Faktenlage zu Fragen der Verschattung, zu Temperaturveränderungen unter und zwischen den PV-Modulen sowie einer veränderten Niederschlagsverteilung noch völlig unzureichend, wie das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft auf eine Anfrage der AfD-Energiepolitikerin Nadine Hoffmann zugibt.

Hoffmann: „Die nicht vorhandene Datenlage zur Ertragsfähigkeit sowie zu umweltrelevanten Fragestellungen bis hin zur Geeignetheit von Kulturen ist viel zu unausgereift, als dass diese Art der Energieerzeugung vollmundig kommuniziert und gefördert werden könnte. Die Flächenkonkurrenz bestünde durch die Aufständerung der Module und die erschwerte Bewirtschaftung fort und erleichtert die landwirtschaftliche Produktion keineswegs. Vielmehr steuert es dazu bei, dass unsere Landwirte zu Energiewirten getrimmt werden sollen, bei denen die Produktion von Stromerzeugnissen prioritär über denen der Nahrungs- bzw. Futtermittelerzeugung steht. Die Ressource Boden ist vor einer weiteren Bebauung auf Feld und Flur zu schützen und seine Funktionsfähigkeit nicht weiter zu stören.“
(Die beantwortete Kleine Anfrage, Drs. 7/5306 vom 13.04.2022 finden Sie als PDF im Anhang oder hier via Link: https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/86417/photovoltaikanlagen_auf_agrarflaechen.pdf)
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Schüler nicht länger belasten – Schluss mit unnötigen Tests!

Das Bildungsministerium hält weiter an der Covid19-Testpflicht in Schulen fest. Ein Sprecher des Ministeriums teilte heute mit, dass noch mindestens bis zum 30. April zweimal wöchentlich getestet werden müsse, eine „Sicherheitsphase“ soll die Testpflicht bis zum 6. Mai verlängern. Danach soll es mit wöchentlichen Tests weitergehen – ob verpflichtend oder freiwillig, ist noch nicht geklärt. In den letzten Jahren hat die rot-rot-grüne Landesregierung bereits 100 Millionen Euro für diese Tests ausgegeben, Geld, das im Thüringer Schulwesen an anderer Stelle sicher besser investiert gewesen wäre.

Denny Jankowski, der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, hält dies für unverantwortlich und fordert eine endgültige Abschaffung der Tests: „Angesichts der Lockerungen im Alltag ist es unbegreiflich, dass ausgerechnet unsere Kinder weiterhin mit Zwangstests schikaniert werden sollen. Für unsere Schüler bedeutet das eine enorme psychische Belastung, die im Hinblick auf die fehlende Gefährdung durch die Omikron-Variante durch nichts zu rechtfertigen ist. Die willkürliche Verlängerung der Testpflicht muss ein Ende finden!“
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